Bakkalaureats- und Magisterstudium Soziologie Antrag auf

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Bakkalaureats- und Magisterstudium Soziologie
Antrag auf geringfügige Änderungen des Studienplans
(befürwortet in der Studienkonferenz vom 22.3.2006)
Freie Wahlfächer Bakkalaureatsstudium
1. Änderung: Absatz (3) und (4) sollen entfallen:
(3) Es wird empfohlen, dass der Anteil der Lehrveranstaltungen mit immanentem
Prüfungscharakter (UE, PS, SE etc.) bei der Gesamtheit der freien Wahlfächer mindestens
50% beträgt.
(4) Werden die freien Wahlfächer aus mehreren Fächern gewählt, so wird empfohlen,
diese aus insgesamt nicht mehr als fünf weiteren Fächern (zusätzlich zu den empfohlenen
Fächern aus Soziologie sowie Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsforschung) zu
wählen.
Begründung: Beide Bestimmungen sind beim gegebenen Angebot und Zugang zu freien
Wahlfächern hinderlich. Im Absatz 4 ist die Definition von „ Fächern“ nicht ausreichend klar.
Beide Bestimmungen führen zu häufigen Abweichungsanträgen der Studierenden, denen so
gut wie immer stattgegeben wird und belasten damit sowohl Studierende als auch die
Institutsadministration.
2. Änderung: Diverse sprachliche Präzisierungen, die nichts am Gehalt der Bestimmungen
ändern (s.u. im Änderungsmodus).
Begründung: Größere Klarheit wird für bessere Orientierung der Studierenden sorgen und
den Beratungsbedarf reduzieren
Die Wahlfächer umfassen insgesamt 40 SSt. Sie untergliedern sich in empfohlene
Wahlfächer und frei zu wählende Wahlfächer.
Gelöscht: freien
(1) Für die empfohlenen Wahlfächer gilt: Es sind insgesamt 18 SSt aus folgenden
Fächern zu wählen:
Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsforschung im Umfang von 4 SSt.
Ergänzung und/oder Vertiefung in soziologischen Theorien im Umfang von 4 SSt.
Ergänzung in soziologischen Methoden im Umfang von 4 SSt.
Ergänzung und/oder Vertiefung in soziologischen Praxisfeldern– Speziellen Soziologien
im Umfang von 6 SSt.
Für die soziologischen Theorien und Praxisfelder gelten keine Beschränkungen
hinsichtlich der auszuwählenden Theorien bzw. Praxisfelder– Spezielle Soziologien. Bei
den soziologischen Methoden sind jene Methoden (qualitative oder quantitative) zu
wählen, die im Rahmen der Pflichtfächer nicht gewählt wurden. Vorausgesetzt wird
generell die Absolvierung der Fächer „ Einführung in die Soziologie“ und „ Grundzüge der
Soziologie“ (erstes Studienjahr).
Gelöscht: wird empfohlen,
(2) Darüber hinaus sind die Studierenden berechtigt, die verbleibenden 22 Stunden als
freie Wahlfächer ganz oder teilweise zur Ergänzung und/oder Vertiefung der
Gelöscht: sind
Gelöscht: n
soziologischen Fächer zu verwenden. Soweit dabei Lehrveranstaltungen dieses
Studienplans aus dem zweiten und dritten Studienjahr gewählt werden, wird die
Absolvierung der Fächer "Einführung in die Soziologie" und "Grundzüge der Soziologie"
(erstes Studienjahr) vorausgesetzt. Für diese Wahlfächer können alle Lehrveranstaltungen
tertiärer Bildungseinrichtungen absolviert werden.
Praxis:
Formatiert: Schriftart: 14 pt,
Fett
3. Änderung: Die Bestimmung, dass eine anzuerkennende Praxis nicht länger als 3 Jahre
zurückliegen darf, soll gestrichen werden.
Studierenden, die bereits facheinschlägig im oben genannten Sinn tätig sind oder
waren, kann ihre Praxis und der erste Teil der Praxisbegleitung anerkannt werden,
wenn die Praxis einen zeitlich vergleichbaren Umfang aufweist.
Gelöscht: und nicht länger als
drei Jahre zurückliegt.
Begründung:
Die Dreijahresfrist hat sich als arbiträr erwiesen. Es gibt nach derzeitiger Einschätzung keinen
sachlichen Grund für eine Fristsetzung. Damit sind Studierende benachteiligt, die eine länger
zurückliegende Praxis anerkennen lassen wollen.
Prüfungsordnung Magisterstudium Absatz (6)
4. Änderung: Die Voraussetzung, dass sämtliche Pflichtlehrveranstaltungen für den Antritt
zu Fachprüfungen absolviert sein müssen, soll gestrichen werden.
(6) Im Magister-/Magistrastudium sind drei mündliche Fachprüfungen aus
soziologischen Theorien, soziologischen Methoden und einem soziologischen
Praxisfeld - Spezielle Soziologie nach Wahl abzulegen.
Begründung: Da der Zusammenhang zwischen Pflichtlehrveranstaltungen und dem
Prüfungsstoff der Fachprüfungen sich als lose erwiesen hat, ist diese Bestimmung sachlich
nicht gerechtfertigt und behindert den Studienfortschritt.
Gelöscht: nach erfolgreichem
Abschluss sämtlicher PflichtLehrveranstaltungen
Formatiert: Nicht unterstrichen
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