Betriebsanweisung für Maschinen und Geräte

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Betriebsanweisung
Gruppe: II (Stand 2014)
1. Anwendungsbereich
Arbeiten an Tisch- und Ständerbohrmaschinen
Typ: ____________________ Bereich: ____________________
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
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Erfasst werden von Kleidung und Haaren durch offenen Antrieb, Bohrspindeln, Bohrer oder
Herumschleuderndes Werkstück.
Getroffen werden durch herumschleuderndes Werkstück, wegfliegende Teile oder Abfälle.
Schnittverletzungen durch Werkzeug, Werkstücke und Späne.
Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen sind Hautschäden und Allergien möglich.
Schon geringfügige Hautverletzungen, z.B. durch Metallteilchen, erhöhen das Risiko einer
Kühlschmierstoff- bedingten Hauterkrankung.
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Betriebsanleitung des Geräteherstellers lesen und beachten.
Antrieb vor einschalten der Maschine verdecken.
Werkstück festspannen bzw. am Anschlag festlegen.
Bohrer- und Werkstückwechsel nur bei Stillstand.
Späne nur mit Spänehaken oder Besen entfernen.
Lange Haare (länger als Spindelumfang) durch Haarnetz oder Mütze verdecken.
Eng anliegende Kleidung tragen (Ärmel mit Bund oder nach innen aufkrempeln); Pullover und
Kittel sind nicht geeignet. Armbanduhren, Hand- und Armschmuck sind unzulässig.
Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden.
Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die
Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen.
Kühlflüssigkeit so führen, dass Umgebung nicht benetzt wird, erforderlichenfalls Abweiser
benutzen.
Nicht mehr verendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und
fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.
Hautschutzmaßnahmen gemäß Hautschutzplan durchführen.
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
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Bei Bruch oder Festsetzen des Bohrers sowie bei herumschleudernden Teilen Maschine sofort
stillsetzen und Störung im Stillstand beseitigen.
Arbeiten an spannungsführenden Anlagen oder Teilen nur von ausgebildeten Elektrofachkräften.
Freigabe nur durch beauftragte Person.
5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe
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Notruf:
Notruf: (0) 112
Maschine abschalten und Unfallstelle sichern
Verletzen Bergen und betreuen
Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, abgerissene Gliedmaßen sicherstellen, Brüche ruhig stellen)
6. Instandhaltung, Entsorgung
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Datum:
Späne im Anschluss jeder Bohrarbeit in Spänesammelbehälter.
Maschine zum Arbeitsende reinigen.
Mängel an Maschine dem Vorgesetzten mitteilen.
Instandhaltungsarbeiten nur durch hierzu beauftragte Personen, Wartungsunterlagen des Herstellers
beachten.
Unterschrift:
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