Betriebsanweisung Datum: (Prüfung jährlich) gemäß § 9 BetrSichV Arbeitsbereich: Tätigkeit: Unterschrift: TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät) Umgang / Tätigkeit mit Gehrungssägen GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Das Verkanten von Werkstücken kann zum Reißen des Sägeblattes führen und schwere Verletzungen verursachen. Gefahr durch Lärm. Holzstäube können die Gesundheit gefährden. Eichen- und Buchenholzstäube können Krebs erzeugen. Gefahr von schweren Schnittverletzungen durch das laufende Sägeblatt. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen: Betriebsanleitung des Herstellers beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Vor Arbeitsbeginn von der einwandfreien Funktion der Sicherheitseinrichtungen überzeugen. Niemals mit schadhaften Maschinen, Werkzeugen arbeiten. Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten, nachlaufendes Sägeblatt verdecken. Maschine nur mit Absaugung betreiben. Lose Splitter, Späne und ähnliche Werkstoffteile dürfen nicht mit der Hand entfernt werden. Nur mit besonderen Hilfsmitteln entfernen. Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine abschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Beim Abblasen bzw. Ausblasen mit Druckluft unbedingt eine Schutzbrille mit Seitenschutz tragen und nie in Richtung von Kollegen blasen. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten. Persönliche Schutzmaßnahmen: Keine Schutzhandschuhe an rotierenden Maschinen tragen. VERHALTEN IM GEFAHRFALL Störung: Bei Störungen Arbeiten einstellen und Vorgesetzten informieren. Störungen nur im Stillstand und mit entsprechender Sachkunde beseitigen bzw. beseitigen lassen. Maschine erst nach Störungsbeseitigung und Freigabe wieder in Betrieb nehmen. ERSTE HILFE Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie ‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen. Kleinere Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen Sofortmaßnahmen je nach Verletzungsschwere durchführen, ggf. Notarzt verständigen Ersthelfer: siehe Aushang WARTUNG UND INSTANDHALTUNG Regelmäßig die Maschine von Spänen und sonstigen Verschmutzungen reinigen. Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind nur bei abgeschaltetem Antrieb (Netzstecker ziehen) und stillstehendem Werkzeug durchzuführen. (0) – 112