Betriebsanweisung gemäß § 9 BetrSichV Tätigkeit: Kunststoffverarbeitung Arbeitsbereich: Nummer: (Prüfung jährlich) Unterschrift: TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät) Bedienen des Extruders GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gefahr schwerer Hand und Fingerverletzungen (Quetschgefahr) Verbrennungsgefahr an heißen Oberflächen Elektrische Gefahren an stromführenden Teilen SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Technische Schutzmaßnahmen: Veränderungen der Schutzeinrichtungen oder der Betriebsart sind untersagt Organisatorische Schutzmaßnahmen: Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten Am Arbeitsplatz und der Arbeitsumgebung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn Benutzer müssen in der Handhabung der Maschine unterweisen sein Anweisungen des Laborverantwortlichen sind zu beachten Persönliche Schutzmaßnahmen: Eng anliegende und geschlossene Kleidung, festes Schuhwerk, ggf. Schutzbrille tragen Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren sind abzulegen VERHALTEN IM GEFAHRFALL (0) – 112 Störung: Alle Störungen, Veränderungen, ungewohnte Geräusche sind unverzüglich, nach dem Absichern der Maschine dem Laborverantwortlichen zu melden. Störungen im Arbeitsablauf dürfen nur beseitigt werden, wenn zuvor die Ausschalteinrichtungen (NOT-AUS Taster oder Hauptschalter) betätigt wurden. ERSTE HILFE Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie ‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen. Abschalten des Gerätes (NOT-AUS Taster oder Hauptschalter) Verletzten bergen, Unfallstelle absichern, Erstversorgung durchführen Ersthelfer verständigen Ggf. Rettungsdienst verständigen Laborverantwortlichen informieren, kleinere Verletzungen in Verbandbuch eintragen Ersthelfer: siehe Aushang WARTUNG UND INSTANDHALTUNG Reparaturen, Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von hiermit beauftragten Personen durchgeführt werden. Die Maschine und ihre Schutzeinrichtungen müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen auf Funktionssicherheit geprüft werden (0) – 112