Extruder

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Betriebsanweisung
gemäß § 9 BetrSichV
Tätigkeit: Kunststoffverarbeitung
Arbeitsbereich:
Nummer:
(Prüfung jährlich)
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Bedienen des Extruders
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
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
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Gefahr schwerer Hand und Fingerverletzungen (Quetschgefahr)
Verbrennungsgefahr an heißen Oberflächen
Elektrische Gefahren an stromführenden Teilen
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Technische Schutzmaßnahmen:

Veränderungen der Schutzeinrichtungen oder der Betriebsart sind untersagt
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
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Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten
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Am Arbeitsplatz und der Arbeitsumgebung ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten

Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn
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Benutzer müssen in der Handhabung der Maschine unterweisen sein

Anweisungen des Laborverantwortlichen sind zu beachten
Persönliche Schutzmaßnahmen:

Eng anliegende und geschlossene Kleidung, festes Schuhwerk, ggf. Schutzbrille tragen
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Ringe, Ketten, Armbänder und Uhren sind abzulegen
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
(0) – 112
Störung:

Alle Störungen, Veränderungen, ungewohnte Geräusche sind unverzüglich, nach dem
Absichern der Maschine dem Laborverantwortlichen zu melden.

Störungen im Arbeitsablauf dürfen nur beseitigt werden, wenn zuvor die
Ausschalteinrichtungen (NOT-AUS Taster oder Hauptschalter) betätigt wurden.
ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:

Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie
‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen
situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe
sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen.
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Abschalten des Gerätes (NOT-AUS Taster oder Hauptschalter)
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Verletzten bergen, Unfallstelle absichern, Erstversorgung durchführen

Ersthelfer verständigen
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Ggf. Rettungsdienst verständigen

Laborverantwortlichen informieren, kleinere Verletzungen in Verbandbuch eintragen
Ersthelfer: siehe Aushang
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
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Reparaturen, Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von hiermit beauftragten
Personen durchgeführt werden.
Die Maschine und ihre Schutzeinrichtungen müssen regelmäßig, mindestens einmal im
Jahr, durch einen Sachkundigen auf Funktionssicherheit geprüft werden
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