Betriebsanweisung Datum: 06/2016 (Prüfung jährlich) gemäß § 9

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Betriebsanweisung
Datum: 06/2016
(Prüfung jährlich)
gemäß § 9 BetrSichV
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Umgang / Tätigkeit mit Brutschränken
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT


Gefahr durch Verbrennung an heißen Oberflächen
oder heißen Gasen
Brandgefahr bei unsachgemäßer Benutzung
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen:

Bedienungsanleitung des Gerätes ist zu beachten

Bedienung nur durch eingewiesene Personen

Es dürfen keine Lösungsmittel eingebracht werden. Die Trocknungstemperatur muss unter
dem Flammpunkt bzw. unterhalb des Sublimationspunktes des Beschickungsgutes liegen

Der Anwender hat sich über mögliche Gesundheitsgefährdungen zu informieren, die vom
Beschickungsgut, dem enthaltenen feuchten Bestandteil oder von Reaktionsprodukten,
die während dem Trocknungsvorgang entstehen können, ausgehen. Der Anwender hat
adäquate Maßnahmen vor Inbetriebnahme des Wärmeschrankes zu treffen, um solche
Gefährdungen auszuschließen

Brutschrank so aufstellen, dass ausreichend Wandabstand (mindestens 25 cm)
gewährleistet ist

Absaugung bei der Entstehung gesundheitsschädlicher Dämpfe und Gase

Es darf nur der Nutzraum mit Material beschickt werden (1/10 Abstand zur Wandung)

Das Beschickungsgut ist auf den Einlage nicht zu dicht anzuordnen (nur 70% der Fläche
beschicken), damit die Luftzirkulation nicht gestört wird und eine gleichmäßige Erwärmung
gewährleistet ist

Der Nutzraumboden darf nicht beschickt werden.
Persönliche Schutzmaßnahmen:

Bei der Beschickung sind je nach Gefährdung ggf. Schutzhandschuhe und Schutzbrille zu
tragen
Achtung! Bei Inbetriebnahme über Nacht, Vorgesetzten oder Laborverantwortlichen
informieren.
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
(0) – 112
Störung:
 Im Gefahrfall Gerät vom Strom trennen
 Im Brandfall Feuerwehr alarmieren und unter Beachtung des Eigenschutzes
Löschversuch unternehmen
ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
 Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie
‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen
situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe
sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen.
 Verbrennungen mit reichlich Wasser kühlen, Verbrannte Haut steril abdecken,
Brandblasen nicht öffnen
 Bei größeren Verletzungen Notarzt verständigen
 Erste – Hilfe – Maßnahmen ins Verbandbuch eintragen
Ersthelfer: siehe Aushang
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Vor jeder Benutzung ist das Gerät einer augenscheinlichen Prüfung durch den
Laborleiter zu unterziehen. Der Temperaturwächter (Schutzthermostat) ist in
Zeitabständen von ……………………. zu prüfen. Elektroprüfung einmal jährlich durch
befähigte Person. Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachpersonal
durchgeführt werden.
(0) – 112
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