Betriebsanweisung Nummer: (Prüfung jährlich) gemäß § 9 BetrSichV Arbeitsbereich: Tätigkeit: Unterschrift: TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät) Umgang / Tätigkeit mit Analysenmühle GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Austritt von Probengut bei unsachgemäßer Handhabung heiße Teile nach längerem Gebrauch scharfe Messer und Zerkleinerungswerkzeuge SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN maximale Füllhöhe beachten Gerät muss eben und sicher stehen und im Betrieb mit beiden Händen festgehalten werden darauf achten, dass sich keine Körperteile zwischen den zusammenfahrenden Gehäuseteilen befinden vor Abnahme des Mahlbechers Mühle ausschalten und völligen Stillstand abwarten kein Betrieb unter Wasser oder in explosionsgefährlichen Atmosphären keine Zerkleinerung von explosiven, giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen Vorsicht vor Staubexplosion VERHALTEN IM GEFAHRFALL (0) – 112 Störung: bei heiß laufen oder anderen Störungen Gerät abschalten bzw. vom Stromnetz trennen ERSTE HILFE Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie ‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen. Ersthelfer: siehe Aushang WARTUNG UND INSTANDHALTUNG Reparatur nur von Fachkraft (Hersteller) Öffnung des Gerätes nur nach ziehen des Netzsteckers Reinigungs- und Austauscharbeiten nur im ausgeschaltetem Zustand und nach Abkühlung der Mühle nicht unter fließendem Wasser oder mit Lösungsmitteln reinigen; nur mit Pinsel bzw. feuchtem Lappen (0) – 112