Heizpilz

Werbung
Betriebsanweisung
Datum:
(Prüfung jährlich)
gemäß § 9 BetrSichV
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Umgang / Tätigkeit mit Heizhaube
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT




Gefahr durch Verbrennungen an heißen Oberflächen, Gasen oder Flüssigkeiten; hohe
Temperaturen (bis zu 250°C)
Gefahr durch Stromschläge bei Beschädigung von Zuleitungen
Brandgefahr bei unsachgemäßer Nutzung
Gerätebrand/Elektrobrand
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Vor der Nutzung des Gerätes muss eine Einweisung durch den Geräteverantwortlichen oder einen
autorisierten Mitarbeiter erfolgen!
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen:

Die Heizhauben sind nicht feuchtigkeitsgeschützt, vor Feuchtigkeit und Nässe,
insbesondere vor aggressiven Medien schützen
 Eine feuchte Heizhaube darf erst nach völliger Trocknung wieder in Betrieb genommen werden

Bei einer Durchfeuchtung der Heizhaube z.B. durch Gefäßbruch oder Überlaufen von
Flüssigkeiten ist das Gerät durch Ziehen des Steckers vom Netz zu trennen

Heizflächen bzw. oberen Rand in eingeschaltetem Zustand nicht berühren

Keine Metallgefäße oder Gefäße mit Metallteilen im Heizflächenbereich einsetzen

Heizhauben sind nicht Ex-geschützt, dürfen nicht für Wärmeprozesse eingesetzt
werden, bei denen eine Gefahr durch explosive Medien oder explosive Gas-Luft-Gemische besteht
Persönliche Schutzmaßnahmen:

Tragen Sie beim Umgang einen Baumwollkittel, Schutzbrille und wenn nötig Hitzeschutzhandschuhe
Hygienische Schutzmaßnahmen:
 Bei der Arbeit nicht essen, trinken
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
(0) – 112
Störung:
 Gerätebrand/Elektrobrand: Geeignete Löschmittel sind CO2, Schaum und Pulver (Feuerlöscher)
 Bei technischem Defekt, Havarie, Bränden oder Unfällen: wenn gefahrlos möglich Gerät vom Netz
nehmen
 Geräteverantwortlichen oder dessen Stellvertreter informieren
ERSTE HILFE
(0) – 112
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
 Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie ‚Stabile
Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen situationsabhängig
durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen.
Ersthelfer hinzuziehen.
 Bagatellverletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen
Einatmen:
 Beim Einatmen von Dämpfen Frischluft, ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung, Atemwege freihalten,
Arzt hinzuziehen
Verbrennungen:
 Haut unter fließendem Wasser kühlen, Brandwunden keimfrei abdecken, Brandblasen nicht öffnen
Ersthelfer: siehe Aushang
ENTSORGUNG UND INSTANDHALTUNG




Siehe Einzelbetriebsanweisung der verwendeten Lösungsmittel und Chemikalien
Ggf. Abfälle in separaten Behältern sammeln
Getrennte Sammlung über Sammelstellen für elektrische Geräte
Instandhaltung nur durch fachkundiges Personal bzw. Servicetechniker bei abgeschaltetem Gerät
Herunterladen