Betriebsanweisung Datum: (Prüfung jährlich) gemäß § 9 BetrSichV Arbeitsbereich: Tätigkeit: Unterschrift: TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät) Umgang / Tätigkeit mit Heizhaube GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gefahr durch Verbrennungen an heißen Oberflächen, Gasen oder Flüssigkeiten; hohe Temperaturen (bis zu 250°C) Gefahr durch Stromschläge bei Beschädigung von Zuleitungen Brandgefahr bei unsachgemäßer Nutzung Gerätebrand/Elektrobrand SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Vor der Nutzung des Gerätes muss eine Einweisung durch den Geräteverantwortlichen oder einen autorisierten Mitarbeiter erfolgen! Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen: Die Heizhauben sind nicht feuchtigkeitsgeschützt, vor Feuchtigkeit und Nässe, insbesondere vor aggressiven Medien schützen Eine feuchte Heizhaube darf erst nach völliger Trocknung wieder in Betrieb genommen werden Bei einer Durchfeuchtung der Heizhaube z.B. durch Gefäßbruch oder Überlaufen von Flüssigkeiten ist das Gerät durch Ziehen des Steckers vom Netz zu trennen Heizflächen bzw. oberen Rand in eingeschaltetem Zustand nicht berühren Keine Metallgefäße oder Gefäße mit Metallteilen im Heizflächenbereich einsetzen Heizhauben sind nicht Ex-geschützt, dürfen nicht für Wärmeprozesse eingesetzt werden, bei denen eine Gefahr durch explosive Medien oder explosive Gas-Luft-Gemische besteht Persönliche Schutzmaßnahmen: Tragen Sie beim Umgang einen Baumwollkittel, Schutzbrille und wenn nötig Hitzeschutzhandschuhe Hygienische Schutzmaßnahmen: Bei der Arbeit nicht essen, trinken VERHALTEN IM GEFAHRFALL (0) – 112 Störung: Gerätebrand/Elektrobrand: Geeignete Löschmittel sind CO2, Schaum und Pulver (Feuerlöscher) Bei technischem Defekt, Havarie, Bränden oder Unfällen: wenn gefahrlos möglich Gerät vom Netz nehmen Geräteverantwortlichen oder dessen Stellvertreter informieren ERSTE HILFE (0) – 112 Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie ‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen. Bagatellverletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen Einatmen: Beim Einatmen von Dämpfen Frischluft, ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung, Atemwege freihalten, Arzt hinzuziehen Verbrennungen: Haut unter fließendem Wasser kühlen, Brandwunden keimfrei abdecken, Brandblasen nicht öffnen Ersthelfer: siehe Aushang ENTSORGUNG UND INSTANDHALTUNG Siehe Einzelbetriebsanweisung der verwendeten Lösungsmittel und Chemikalien Ggf. Abfälle in separaten Behältern sammeln Getrennte Sammlung über Sammelstellen für elektrische Geräte Instandhaltung nur durch fachkundiges Personal bzw. Servicetechniker bei abgeschaltetem Gerät