Zusätze Mannschaftsnamen

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ZUSÄTZE MANNSCHAFTNAMEN
Einsendeschluss an Swiss Volley: 15.06.2017 (Datum des Poststempels)
Vereinsnummer
Vereinsname
Frauen
Männer
NLA
NLB
1L
Mannschaftsname zur Homologation
Name des Sponsors
Mannschaftsname zur Homologation
Kontaktperson
Name
Vorname
Mobile
E-Mail
Datum
Unterschrift
Volleyballreglement, Ausgabe 1.7.2017
Art. 109
Zusätze des Mannschaftnamens
1 Mannschaften können dem Namen, unter welchem ihr Mitgliederverein bei SV eingetragenen ist, den Namen eines (1)
Sponsors oder/und einen (1) Fantasienamen beifügen. Fantasiezusätze werden dabei wie Werbezusätze behandelt.
2 Der Name der Mannschaft kann nach der Homologation bis zum Ende der Saison nicht mehr geändert werden.
3 Die Homologation muss für jede einzelne NL-Mannschaft beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vereinsname
ausschliesslich aus dem Sponsoren- oder Fantasienamen besteht.
4 SV verpflichtet sich, den Mannschaftsnamen mit beigefügtem Sponsoren- oder Fantasienamen in seinen eigenen
Publikationen zu verwenden.
5 Das Antragsformular mit dem Namen, mit welchem die Mannschaft die Meisterschaftssaison bestreiten will, muss SV bis
spätestens am 15. Juni schriftlich zur Homologation vorgelegt werden.
6 Bei Gesuchen nach der ordentlichen Frist werden von SV in den bestehenden und publizierten Unterlagen keine Änderungen
mehr vorgenommen.
Anhang 11, 38-40
Zusätze des Mannschaftsnamens
38. Zusätze des Mannschaftsnamens: NLA, pro Mannschaft (inkl. MWSt)
CHF
1'600.–
39. Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens: NLB, pro Mannschaft
CHF
800.–
40. Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens: 1L, pro Mannschaft
CHF
600.–
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