Postfach 318 | 3000 Bern 14 | Telefon 031 303 37 50 | Fax 031 303 37 77 | [email protected] ZUSÄTZE MANNSCHAFTNAMEN Einsendeschluss an Swiss Volley: 15.06.2017 (Datum des Poststempels) Vereinsnummer Vereinsname Frauen Männer NLA NLB 1L Mannschaftsname zur Homologation Name des Sponsors Mannschaftsname zur Homologation Kontaktperson Name Vorname Mobile E-Mail Datum Unterschrift Volleyballreglement, Ausgabe 1.7.2017 Art. 109 Zusätze des Mannschaftnamens 1 Mannschaften können dem Namen, unter welchem ihr Mitgliederverein bei SV eingetragenen ist, den Namen eines (1) Sponsors oder/und einen (1) Fantasienamen beifügen. Fantasiezusätze werden dabei wie Werbezusätze behandelt. 2 Der Name der Mannschaft kann nach der Homologation bis zum Ende der Saison nicht mehr geändert werden. 3 Die Homologation muss für jede einzelne NL-Mannschaft beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vereinsname ausschliesslich aus dem Sponsoren- oder Fantasienamen besteht. 4 SV verpflichtet sich, den Mannschaftsnamen mit beigefügtem Sponsoren- oder Fantasienamen in seinen eigenen Publikationen zu verwenden. 5 Das Antragsformular mit dem Namen, mit welchem die Mannschaft die Meisterschaftssaison bestreiten will, muss SV bis spätestens am 15. Juni schriftlich zur Homologation vorgelegt werden. 6 Bei Gesuchen nach der ordentlichen Frist werden von SV in den bestehenden und publizierten Unterlagen keine Änderungen mehr vorgenommen. Anhang 11, 38-40 Zusätze des Mannschaftsnamens 38. Zusätze des Mannschaftsnamens: NLA, pro Mannschaft (inkl. MWSt) CHF 1'600.– 39. Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens: NLB, pro Mannschaft CHF 800.– 40. Werbung durch Zusätze des Mannschaftsnamens: 1L, pro Mannschaft CHF 600.–