Die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Fläche von 357.022 km² und 82 Millionen Einwohner. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 230 Einwohnern je km² (Italien: 191 pro km²). Wie ihr Name sagt, ist die BRD kein zentralistischer Staat, sondern ein Bund, dessen Glieder, die Länder, an der Gesetzgebung beteiligt sind. Über den Bundesrat haben die Regierungen der Länder Einfluss auf die Gesetzgebung und die Verwaltung der Bundesrepublik. Im wiedervereinigten Deutschland gibt es 16 Bundesländer: 6 neue und 10 alte Bundesländer. Das Grundgesetz, das im Mai 1949 in Kraft trat, ist die Verfassung des Staates. Das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Er wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung, die eigens zu diesem Zweck zusammentritt, gewählt. Sie besteht aus den Bundesabgeordneten, sowie einer gleich großen Anzahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Er vertritt die Bundesrepublik nach außen und hat eine eher repräsentative Funktion. Die Verantwortung für die Regierung trägt der Bundeskanzler, der vom Bundestag auf vier Jahre gewählt wird. Er bestimmt die Minister (Kabinett), die mit ihm zusammen die Bundesregierung bilden. Die Gesetze werden vom Bundestag beschlossen, müssen aber dann dem Bundesrat, der Vertretung der Länder, vorgelegt werden. Der Bundesrat kann Gesetze ablehnen, wenn sie gegen die Interessen der Länder gerichtet sind. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der ZweidrittelMehrheit in Bundestag und Bundesrat. Jeder Bundesbürger wird mit 18 Jahren wahlberechtigt und kann vom 21. Lebensjahr an zum Abgeordneten gewählt werden. Staatsoberhaupt seit 1.7.1999: Johannes Rau (SPD) Regierungschef (Bundeskanzler) seit 27.10.1998: Gerhard Schröder (SPD-Vorsitzender); Koalition von SPD und B’90 / Grüne Äußeres: Joseph (Joschka) Fischer (B’90 / Grüne)