Deutschland im Überblick 1. Deutschland politisch

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Deutschland im Überblick
1. Deutschland politisch
Ein Film von Annette Kolb
Beitrag: Volker Eklkofer & Simon Demmelhuber
Inhalt
Die Sendung
stellt
die
Klasse 7d der
Hauptschule
MünchenMoosach vor,
die sich im
Unterricht mit
Deutschland
beschäf tigt.
Die Schüler machen sich mit der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik vertraut, nehmen die 16 Länder - Stadt- und Flächenstaaten unter die Lupe und versuchen sich einen Überblick über ihre Aufgaben zu verschaffen. Dabei
erfahren sie, dass das Grundgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt. So sind
die Länder z. B. Träger der Polizeigewalt. Der
Bund wiederum hat bestimmte hoheitliche Aufgaben, zu denen die Bundeswehr und der Auswärtige Dienst zählen. Der territoriale Zuschnitt
der einzelnen Bundesländer weckt das Interesse
der Schülerinnen und Schüler ebenso wie die
Besiedelungsdichte.
burg in Niedersachsen interessant. Mit Autos
verdienen die Konzerne in Deutschland viel Geld
und das hüten oft die Banken im hessischen
Frankfurt. Die großen Bankenhochhäuser machen Frankfurt zur einzigen deutschen Stadt mit
einer Wolkenkratzer-Skyline. Im Ruhrgebiet, in
Nordrhein-Westfalen, bestimmte früher der Kohlebergbau das Leben. Im Jahr 2010 war das
Ruhrgebiet Europas Kulturhauptstadt. In Meißen
in Sachsen wird noch heute feines Porzellan bemalt, wie schon vor 300 Jahren. Und die Thüringer Bratwurst können wir in ganz Deutschland
essen.
Nach der Deutschland-Rundfahrt
sind harte Fakten gefragt
Abschließend zeigt
die Sendung den
Weg des deutschen
Volkes von der Kapitulation des NS-Regimes im Mai 1945
bis zum 3. Oktober
1990, dem Tag, an
dem Deutschland wiedervereinigt wurde.
Eine Fülle regionaler Besonderheiten
In Bayern ist neben Bergen und Milchkühen vor
allem das Bier berühmt. Wer das alles nicht so
mag, fühlt sich vielleicht im Norden Deutschlands, in Schleswig-Holstein wohler. Hier gibt es
gleich zweimal Meer: die Nord- und die Ostsee.
Im Südwesten Deutschlands, in Rheinland-Pfalz,
leben viele Menschen traditionell vom Weinanbau. Für Autoliebhaber ist unter anderem Wolfs© Bayerischer Rundfunk
Fakten
Die Bundesrepublik Deutschland
im Überblick
Fläche: 357.125 Quadratkilometer
Bevölkerung: 81,7 Millionen / 229 Einw./qkm.
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Etwa 6,7 Mio. Personen mit ausländischer
Staatsbürgerschaft leben in Deutschland, 5,4
Mio. davon sind Staatsbürger europäischer Länder.
Hauptstadt: Berlin (3,4 Mio. Einw.); am 20. Juni
1991 sprach sich der Bundestag für Berlin als
Sitz von Parlament und Regierung aus.
Bayern
(70.551
qkm), der größte
deutsche
Flächenstaat, ist so groß wie
Belgien und die Niederlande zusammen.
Zweitgrößtes
Bundesland ist Niedersachsen (47.626 qkm), gefolgt von Baden-Württemberg (35.751 qkm) und Nordrhein-Westfalen
(34.088 qkm). Das Saarland, der kleinste Flächenstaat, umfasst nur 2.569 qkm. Die Stadtstaaten Berlin (892 qkm), Hamburg (755 qkm)
und Bremen (404 qkm) sind noch kleiner.
Die Verfassungsordnung
Art 20 GG
Großstädte: Hamburg (rund 1,7 Mio.), München
(1,3 Mio.), Köln (991.000), Frankfurt (654.000),
Dortmund (587.000), Essen (582.000), Stuttgart
(595.000),
Düsseldorf
(578.000),
Bremen
(547.000),
Hannover
(516.000),
Leipzig
(507.000),
Dresden
(505.000),
Nürnberg
(500.000), Duisburg (497.000).
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold (Art. 22
GG). Nationalfeiertag ist der 3. Oktober (Tag der
deutschen Einheit).
Die Bundesrepublik gliedert sich in 16 Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein
und Thüringen. Die Grenzen der Länder wurden
nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den
Besatzungsmächten festgelegt und nach der
Gründung beider deutscher Staaten 1949 weitgehend beibehalten. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, das erst 1952 geschaffen wurde. Das Saarland trat 1957 der Bundesrepublik
bei.
In der sowjetischen Besatzungszone, aus der die
DDR entstand, gab es fünf Länder. Diese wurden
1952 aufgelöst, durch 14 Bezirke ersetzt und
1990 im Zuge der deutschen Einheit neu gegründet. Bemühungen, Berlin und Brandenburg zu
verschmelzen, scheiterten in den 1990er Jahren.
© Bayerischer Rundfunk
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Fünf Leitprinzipien prägen
unsere Verfassung:
1. Deutschland ist eine REPUBLIK, Herrschaft
muss durch das Volk legitimiert sein.
2. In
Deutschland gilt das Prinzip der
FREIHEITLICHEN DEMOKRATIE. Die Bürger üben die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen aus. Das bedeutet aber nicht,
dass „das Volk“ direkt und unmittelbar regieren kann. Die Macht wird durch Wahlen auf
Zeit delegiert. Wir haben also eine repräsentative Demokratie. Auf Bundesebene
gibt es bislang keine Volksbegehren und
Volksabstimmungen. Auf Länderebene, z. B.
in Bayern, können die Bürger in etlichen Fällen „mitreden“. Wenn das Grundgesetz von
„besonderen Organen der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtspre2
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chung“ spricht, verweist es auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das bedeutet: Die
Ausübung der Staatsgewalt soll aufgeteilt
sein, Legislative, Exekutive und Judikative
kontrollieren sich wechselseitig.
3. Die BUNDESSTAATLICHKEIT garantiert die
Selbständigkeit der Bundesländer, die über
eigene Staatsgebiete und eine eigenständige
Hoheitsgewalt verfügen. Die Länder wirken
durch den Bundesrat an der Gesetzgebung
und Verwaltung des Bundes mit. Als Kernelement der Verfassungsordnung darf das bundesstaatliche Prinzip nicht aufgeben oder geändert werden.
4. Nach dem SOZIALSTAATSPRINZIP hat der
Staat die Aufgabe, im Rahmen der Sozialgesetzgebung jedem seiner Bürger eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen.
5. Im RECHTSSTAAT sind die staatlichen Gewalten an Recht und Gesetz gebunden.
Kennzeichen des Rechtsstaats sind eine unabhängige Justiz, Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Den Bürgern
muss es möglich sein, staatliches Handeln
von Gerichten prüfen zu lassen.
Der Name Partei ist abgeleitet vom lateinischen
„pars” (= Teil). Dies ist ein deutlicher Hinweis
darauf, dass eine demokratische Partei niemals
den Anspruch erheben kann, das Ganze zu repräsentieren - auch wenn in ihrem Programm
vom Gemeinwohl die Rede ist.
Parteien erfüllen in der modernen Demokratie
unterschiedliche Funktionen:
• Sie artikulieren Interessen in ihren Programmen. Seit die großen Ideologien an Zugkraft
eingebüßt haben, müssen Volksparteien zu
allen politischen Problemen Stellung nehmen
und können sich nicht darauf beschränken,
Spezialinteressen zu vertreten (siehe etwa die
Startschwierigkeiten der Piratenpartei).
• Sie mobilisieren Wähler für die Politik.
• Sie rekrutieren Politiker.
• Sie prägen Verwaltung und Regierung (parteilose Minister gibt es in Deutschland kaum).
• Sie haben eine Erziehungs- und Informationsfunktion. Diese Aufgabe ist inzwischen weitgehend auf die Medien übergegangen.
Auch Interessengruppen und Verbände wie
Organisationen der Wirtschaft, Gewerkschaften
und berufsständische Gruppen versuchen politischen Einfluss zu nehmen.
Politische Mitwirkung in Deutschland
In der repräsentativen Demokratie beteiligen sich
die Bürger politisch, indem sie bei Wahlen ihre
Stimme abgeben. Wahlen ermöglichen die Einsetzung bzw. den Austausch von Regierungspersonal, Parteien konkurrieren bei Wahlen um die
politische Macht. Dabei gilt: Je höher die Wahlbeteiligung, desto stabiler ist das politische System.
Neben Wahlen gibt es so genannte "unkonventionelle Formen der politischen Beteiligung".
Dazu zählen Bürgerinitiativen und Protestbewegungen (z. B. gegen „Stuttgart 21“). Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Die Parteien, Vereinigungen von Bürgern, haben
in Deutschland eine starke Stellung. Das Grundgesetz legt fest: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit“ (Art. 21). Bei Wahlen
konkurrieren sie miteinander, um einen Anteil an
der Regierungsmacht zu erhalten. Die meisten
Parteien streben eine Teilhabe bei der Verteilung
der politischen Ämter an. Als Volkspartei wird
eine Partei bezeichnet, die möglichst viele Gesellschaftsschichten umfasst und anspricht, während eine Klassenpartei nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe erfasst.
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Gesetzgebung in der
Bundesrepublik Deutschland
Die obersten Staatsorgane in der Bundesrepublik
Deutschland sind
• der Bundestag,
• der Bundesrat,
• der Bundespräsident,
• die Bundesregierung (mit dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin an der Spitze)
• und das Bundesverfassungsgericht.
An der Gesetzgebung sind alle fünf obersten
Bundesorgane mit unterschiedlichem Gewicht
beteiligt.
Die geringste Bedeutung kommt dabei dem Bundespräsidenten zu. Von ihm wird i.d.R. nur die
Unterzeichnung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes erwartet. In seltenen Fällen,
wenn er ein Gesetz für nicht verfassungskonform
erachtet, lehnt der Bundespräsident die Unterzeichnung ab.
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Zur Gesetzesinitiative ist im Art. 76 des Grundgesetzes zu lesen: „Gesetzesvorlagen werden
beim Bundestage durch die Bundesregierung,
aus der Mitte des Bundestages oder durch den
Bundesrat eingebracht”.
Bewusst haben die Verfassungsväter der Bundesregierung eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozess zugedacht. Die Regierung ist an
der Gesetzesinitiative ebenso beteiligt, wie an
der Gesetzesbearbeitung und an der Gesetzesentscheidung. Falls der Bundesrat die Gesetzesinitiative ergreifen möchte, ist festgelegt, dass die
„Vorlagen des Bundesrates dem Bundestage
durch die Bundesregierung zuzuleiten sind”. Die
Mitglieder der Bundesregierung wirken an der
Gesetzesarbeit im Bundestag mit. Sie sind zumeist stimmberechtigte Mitglieder des Bundestages und haben im Plenum des Parlaments sowie
in den Ausschüssen jederzeitiges Rederecht. In
den Ausschüssen des Parlaments verfügen nicht
nur die Minister über ein jederzeitiges Rederecht,
sondern auch deren Staatssekretäre und die Vertreter der Ministerialbürokratie.
Durch den Bundesrat können sich auch die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligen.
Der Bundesrat verfügt nicht nur über das Recht
der Gesetzesinitiative und der Gesetzesberatung, sondern besitzt auch Einspruchs- und Zustimmungsrechte.
Das Bundesverfassungsgericht ist insoweit in
den Gesetzgebungsprozess einbezogen, als es
im Streitfall darüber entscheiden muss, ob ein
Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Hauptrolle im Gesetzgebungsprozess spielt
der Bundestag. So heißt es im Art. 77 des
Grundgesetzes: „Die Bundesgesetze werden
vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten”. Gesetzesvorlagen durchlaufen im Bundestag einen umfangreichen Bearbeitungsprozess:
Neben den drei Lesungen im Plenum wird in verschiedenen formellen und informellen Gremien
an den Gesetzesentwürfen gearbeitet. Die einzelnen Fraktionen bilden Arbeitskreise und -gruppen, es kommt zu interfraktionellen Treffen, Experten und Interessenvertreter werden zu Rate
gezogen und - zumindest auf der Regierungsseite - beraten sich die Abgeordneten mit Regierungsmitgliedern oder deren Vertretern. Hinzu
kommt die Arbeit in den mit den Vorlagen befassten Bundestagsausschüssen, ihren Unterausschüssen und in speziellen Expertengruppen.
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Deutschland – von der Kapitulation
zur Einheit
7./8. Mai 1945: Das NS-Regime ist am Ende; die
Wehrmacht kapituliert bedingungslos in Reims
und Berlin-Karlshorst.
5. Juni 1945: Die Besatzungsmächte USA,
Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich
übernehmen die oberste Regierungsgewalt. Berlin soll von Truppen aller vier Mächte besetzt
und gemeinsam verwaltet werden.
17. Juli bis 2. August 1945: Konferenz von
Potsdam; deutsche Gebiete östlich von Oder und
Neiße werden vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Regelung unter polnische Verwaltung
gestellt. Königsberg und das nördliche Ostpreußen fallen an die Sowjetunion.
30. August 1945: Erste Sitzung des Kontrollrats
der vier Besatzungsmächte.
Juli bis September 1945: In der sowjetischen
und der amerikanischen Besatzungszone entstehen Länder. Ein Jahr später kommt es auch in
der britischen und in der französischen Zone zur
Länderbildung.
Ab 1945/46: Die Westmächte wollen in ihrem
Herrschaftsgebiet einen liberal-demokratischen
Föderalismus aufbauen. In der sowjetischen Besatzungszone beginnt hingegen die „antifaschistisch-demokratische” Umwälzung. Bereits im Juli
1945 werden auf Anweisung der Sowjetischen
Militäradministration für Deutschland (SMAD)
alle privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Im September folgt eine Bodenreform
(Motto: „Junkerland in Bauernhand”). Enteignet
werden ohne Entschädigung alle Großgrundbesitzer mit Gütern über 100 Hektar sowie der
Grundbesitz von „aktiven Nazis und Kriegsver4
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brechern” bzw. von Landbesitzern, die man dazu
stempelt. Auch gegen die Industrie wird ein Enteignungsschlag geführt. Industriebetriebe mit
mehr als 50 Mitarbeitern werden „volkseigen”.
Bald zeichnet sich das Ziel der UdSSR ab: Die
Ostzone soll als zentralistisch regierte Volksdemokratie aufgebaut werden, so dass sich bei Bedarf schnell das sowjetische System überstülpen
lässt.
1. Januar 1947 / 8. April 1949: Bizone (Zusammenlegung der amerikanischen und britischen
Zone) und Trizone (Anschluss der französischen
Zone).
5. bis 7. Juni 1947: Gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz in München: Die Teilnehmer können sich nicht einmal über die Tagesordnung verständigen, die Ost-Länderchefs reisen
noch vor dem offiziellen Beginn der Konferenz
ab.
20. März 1948: Die Vertreter der UdSSR verlassen den Alliierten Kontrollrat und machen ihn damit funktionsunfähig.
1948/49: Die Westmächte verfügen eine Währungsreform für ihre drei Zonen (20. Juni). Die
UdSSR folgt am 23. Juni mit einer eigenen Währung für die sowjetische Zone und fordert, dass
die Ost-Währung auch in West-Berlin gelten soll
(die Sowjet-Führung liebäugelt mit dem Gedanken, Berlin in die Ostzone einzugliedern). Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verhängen die Russen am 26. Juni eine Blockade über
West-Berlin, die jedoch am Widerstandswillen
der Bevölkerung und der Versorgung der Stadt
über eine Luftbrücke der Alliierten scheitert. Am
12. Mai 1949 geben die Sowjets die Abriegelung
Berlins auf. In West- und Ostdeutschland wird
nun die Staatsgründung vorbereitet.
1949: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland tritt am 24. Mai in Kraft. Weil man
im Westen die deutsche Einheit nicht aus den
Augen verlieren will, wurde das Wort Verfassung
durch den Begriff Grundgesetz ersetzt. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wollen kein
Rumpf-Deutschland festschreiben und formulieren deshalb eine Präambel, die das Grundgesetz
nur für eine Übergangsperiode - bis zur Wiedervereinigung - gelten lässt. Nach den Wahlen
zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August wird Konrad Adenauer, der Vorsitzende der
CDU, vom Bonner Parlament am 15. September
zum Bundeskanzler gewählt. Er führt die erste
Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
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Am 7. Oktober konstituiert sich in Ostberlin der
Deutsche Volksrat als Provisorische Volkskammer und nimmt eine Verfassung an. Damit ist
auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik entstanden. Mit der Gründung der DDR ist die
staatsrechtliche Spaltung Deutschlands vollzogen.
Mai / Juni 1953: Die Führung der DDR verkündet am 28. Mai die Erhöhung der Arbeitsnormen
um zehn Prozent bei gleich bleibendem Lohn.
Bauarbeiter der Stalin-Allee in Ostberlin streiken
und fordern am 16. Juni die Rücknahme der erhöhten Arbeitsnormen. Die Regierung nimmt die
Verordnung vom 28. Mai zurück, die Protestierenden lassen sich aber nicht mehr beruhigen.
Am 17. Juni
kommt es zum
Aufstand
in
der DDR. Aus
der Demonstration in der Stalin-Allee
wird
eine Erhebung
gegen das SED-Regime im gesamten „Arbeiter- und Bauernstaat“. Sowjetische Besatzungstruppen schlagen
mit Panzern den Aufstand blutig nieder.
5. Mai 1955: Die Politik der Westintegration des
Kanzlers Konrad Adenauer und der Beitritt zum
westlichen Bündnissystem bescheren der Bundesrepublik Deutschland – unter alliierten Vorbehalten „in Bezug auf Deutschland“ – die vollen
Rechte eines souveränen Staates in inneren und
äußeren Angelegenheiten.
27. Januar 1956: Die DDR tritt dem Warschauer
Pakt, dem Militärbündnis kommunistischer Staaten bei. Die Sowjetunion nutzt den Warschauer
Pakt als Hegemonieinstrument im östlichen
Bündnis.
25. März 1957: Ein wichtiger Schritt in Richtung
des europäischen Einigungsprozess ist die Unterzeichnung der Römischen Verträge durch die
sechs Staaten der Montanunion: Frankreich, Italien, Beneluxländer und Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) entsteht.
13. August 1961: Mit dem Bau der Mauer in
Berlin wird das letzte „Schlupfloch“ im Eisernen
Vorhang geschlossen.
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12. August / 7. Dezember 1970: Die Bundesrepublik schließt Verträge mit der UdSSR und Polen (u. a. Anerkennung der Grenzen, Gewaltverzicht).
3. September 1971: Viermächteabkommen über
Berlin
21. Dezember 1972: Die Staatssekretäre Egon
Bahr und Michael Kohl unterzeichnen in Ostberlin den Grundlagenvertrag. Damit normalisieren
sich nun auch die deutsch-deutschen Beziehungen. In der Präambel des Vertrags bestätigen
sich beide Staaten, dass sie „normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ anstreben. Die
DDR-Führung ist zufrieden, denn sie betrachtet
ihre Souveränität und ihre Grenzen als anerkannt. Die Bundesregierung betont dagegen:
„Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt“. Vereinbart werden u. a. ein
grenznaher Tagesverkehr und Möglichkeiten der
Familienzusammenführung. Außerdem einigen
sich beide Seiten darauf, „Ständige Vertretungen“ einzurichten.
31. Juli 1973: Bayerns Versuch, das Inkrafttreten des Grundlagenvertrages mit der DDR zu
verhindern, scheitert. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes stellt fest, dass der Grundlagenvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Begründung: Der Grundlagenvertrag ist kein
Teilungsvertrag. Die Wiedervereinigung bleibt
verfassungsrechtliches Gebot. Über den Weg
zur Einheit entscheiden die politischen Organe
der Bundesrepublik. BRD und DDR basieren auf
„Deutschland als Ganzem“. Die innerdeutsche
Grenze ist daher mit den Grenzen zwischen den
einzelnen Ländern der Bundesrepublik vergleichbar. Die von der DDR errichtete Mauer und die
Grenzbefestigungen mit Stacheldraht und Todesstreifen sind Verstöße gegen den Grundlagenvertrag.
18. September 1973: Bundesrepublik und DDR
werden Mitglieder der UNO.
1989: Das Jahr ist geprägt von Auflösungserscheinungen der staatlichen Autorität und deren
Strukturen in der DDR. Eine Flüchtlings- und
Übersiedlerwelle ungeahnten Ausmaßes sowie
massive Bürgerproteste bringen das SED-Regime zunehmend in Bedrängnis.
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9. November 1989, Fall der Mauer: Das SEDPolitbüromitglied Günter Schabowski verkündet
am Abend auf einer Pressekonferenz die uneingeschränkte Reisefreiheit für DDR-Bürger. Noch
in der Nacht des 9. November strömen zehntausende jubelnde Ost-Berliner in den Westen der
Stadt. In den nächsten Tagen passieren hunderttausende DDR-ler unbehelligt die Grenze. „Jetzt
wächst zusammen, was zusammengehört”, sagt
der frühere Bundeskanzler Willy Brandt am 10.
November auf einer Kundgebung in Berlin.
18. Mai 1990: Bundesrepublik und DDR schließen den Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ab.
1. Juli 1990: In der DDR werden die Marktwirtschaft und die D-Mark eingeführt.
23. August 1990: Die Volkskammer, das Parlament der DDR, beschließt den Beitritt der DDR
zur Bundesrepublik am 3. Oktober.
31. August 1990: Bundesrepublik und DDR
schließen den Einigungsvertrag ab.
12. September 1990: Die vier Siegermächte des
Zweiten Weltkriegs und die beiden deutschen
Staaten schließen den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ab. Die Siegermächte verzichten auf Sonderrechte in einem vereinigten Deutschland und
stimmen der Wiedervereinigung zu.
3. Oktober 1990: Nach über 40-jähriger Teilung
Deutschlands tritt die DDR der Bundesrepublik
Deutschland gemäß Art. 23 GG bei. Ein zweiter
deutscher Staat existiert nicht mehr. Deutschland
ist ohne Einschränkung souverän.
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Didaktische Hinweise
Die Sendung kann ab der 5. Jahrgangsstufe in den Fächern GSE und Sozialkunde eingesetzt
werden.
Lehrplanbezüge (Bayern)
Hauptschule
GSE
8. Jahrgangsstufe
8.7 Demokratie in Deutschland
8.7.1 Mehrparteiensystem
- politische Parteien
- Aufgaben der Parteien
8.7.2 Wahlen auf Bundesebene
- Grundsätze einer demokratischen Wahl
- Wahlsystem: Persönlichkeitswahl und Listenwahl
8.7.3 Entscheidungsprozesse in der parlamentarischen Demokratie
- wichtige Institutionen und ihre Aufgaben, z. B. Bundestag
- Zusammenwirken der Staatsorgane, z. B. bei der Gesetzgebung
8.8 Deutschland – ein Bundesstaat
8.8.1 Föderalismus in Deutschland
- Gliederung in Länder
- Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Überblick
- Bedeutung des Bundesrates
8.8.2 Freistaat Bayern
- Regierungsbestellung: Wahlen, Abgeordnete, Landtag, Ministerpräsident, Staatsregierung
9.7 Ein aktuelles Thema
Politik und Gesellschaft stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Schüler sollen nach ihrer
Interessenlage ein bedeutsames Thema aus dem politischen Geschehen aufgreifen und
multiperspektivisch untersuchen. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, sich an der
Themenwahl sowie an der Methodenbestimmung zu beteiligen. Dadurch wird ihr Interesse für
politische Fragen geweckt, ihre Einsichtsfähigkeit in Zusammenhänge gestärkt und ihr politisches
Wissen vertieft.
9.7.1 Zugang
- Themenwahl
- Leitfragen
- Methodenbestimmung, z. B. Medienrecherche, Expertenbefragung
9.7.2 Untersuchung
- mögliche Aspekte, z. B. politische, soziale, historische, geographische, rechtliche, ethische,
religiöse, wirtschaftliche
- Verknüpfungen und rationale Urteilsbildung
9.7.3 Präsentation
- sachgerechte, verständliche und übersichtliche Darstellung, in der Zusammenhänge aufgezeigt
werden
Realschule
Sozialkunde
10. Jahrgangstufe
10.2 Der demokratische Verfassungsstaat
- Grundprinzipien des parlamentarischen Regierungssystems
- Rechtsstaatlichkeit, u. a. Rechtsweggarantie und Verfassungsgerichtsbarkeit
- Kontrolle der Macht (Opposition; Verfassungsgericht; Föderalismus)
- „wehrhafte“ Demokratie
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- Mitwirkungsformen und Interessenvertretung des Einzelnen in der Politik
- Wahlen (Wahlrechtsgrundsätze, Wahlsysteme)
- Parteien in der Demokratie (Aufgaben, Grundhaltungen)
Gymnasium
Sozialkunde
10. Jahrgangsstufe
10.3 Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland
- die Verfassungsorgane im Überblick
- der Bundestag als Zentrum des politischen Systems: Zusammensetzung und Aufgaben; Stellung
des Abgeordneten; Rolle der Opposition
- die Bundesregierung und ihre Aufgaben; die verfassungsrechtliche Stellung des Bundeskanzlers
und seine politischen Spielräume
- grundlegende Merkmale der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
- politisches Handeln in der Landes- oder Kommunalpolitik an einem Beispiel
- Grundzüge der Gesetzgebung an einem geeigneten Beispiel; Rolle des Bundesrats
- Überblick über das Zusammenwirken der Träger des politischen Prozesses, ggf. an einem aktuellen
Beispiel
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen
• wichtige Grunddaten der Bundesrepublik Deutschland nennen;
• die Grundsätze der Verfassung kennen;
• über Formen der politischen Mitwirkung informiert werden;
• den Weg Deutschlands von der Kapitulation des NS-Regimes bis zur Einheit nachzeichnen.
Arbeitsauftrag
Das große Deutschland politisch - Kreuzworträtsel (mit Lösung)
Literatur- und Internettipps
Recker, Marie-Luise. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. München: Verlag C.H. Beck,
2002.
Links
http://www.bundesregierung.de
Die Bundesregierung
http://www.bundestag.de/
Der Bundestag
http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat
http://www.destatis.de
Das Statistische Bundesamt
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gm.html
CIA Fact Book: Germany
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