Schulfernsehen Schulfernsehen Deutschland im Überblick 1. Deutschland politisch Ein Film von Annette Kolb Beitrag: Volker Eklkofer & Simon Demmelhuber Inhalt Die Sendung stellt die Klasse 7d der Hauptschule MünchenMoosach vor, die sich im Unterricht mit Deutschland beschäf tigt. Die Schüler machen sich mit der bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik vertraut, nehmen die 16 Länder - Stadt- und Flächenstaaten unter die Lupe und versuchen sich einen Überblick über ihre Aufgaben zu verschaffen. Dabei erfahren sie, dass das Grundgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelt. So sind die Länder z. B. Träger der Polizeigewalt. Der Bund wiederum hat bestimmte hoheitliche Aufgaben, zu denen die Bundeswehr und der Auswärtige Dienst zählen. Der territoriale Zuschnitt der einzelnen Bundesländer weckt das Interesse der Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Besiedelungsdichte. burg in Niedersachsen interessant. Mit Autos verdienen die Konzerne in Deutschland viel Geld und das hüten oft die Banken im hessischen Frankfurt. Die großen Bankenhochhäuser machen Frankfurt zur einzigen deutschen Stadt mit einer Wolkenkratzer-Skyline. Im Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen, bestimmte früher der Kohlebergbau das Leben. Im Jahr 2010 war das Ruhrgebiet Europas Kulturhauptstadt. In Meißen in Sachsen wird noch heute feines Porzellan bemalt, wie schon vor 300 Jahren. Und die Thüringer Bratwurst können wir in ganz Deutschland essen. Nach der Deutschland-Rundfahrt sind harte Fakten gefragt Abschließend zeigt die Sendung den Weg des deutschen Volkes von der Kapitulation des NS-Regimes im Mai 1945 bis zum 3. Oktober 1990, dem Tag, an dem Deutschland wiedervereinigt wurde. Eine Fülle regionaler Besonderheiten In Bayern ist neben Bergen und Milchkühen vor allem das Bier berühmt. Wer das alles nicht so mag, fühlt sich vielleicht im Norden Deutschlands, in Schleswig-Holstein wohler. Hier gibt es gleich zweimal Meer: die Nord- und die Ostsee. Im Südwesten Deutschlands, in Rheinland-Pfalz, leben viele Menschen traditionell vom Weinanbau. Für Autoliebhaber ist unter anderem Wolfs© Bayerischer Rundfunk Fakten Die Bundesrepublik Deutschland im Überblick Fläche: 357.125 Quadratkilometer Bevölkerung: 81,7 Millionen / 229 Einw./qkm. 1 Schulfernsehen Schulfernsehen Etwa 6,7 Mio. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft leben in Deutschland, 5,4 Mio. davon sind Staatsbürger europäischer Länder. Hauptstadt: Berlin (3,4 Mio. Einw.); am 20. Juni 1991 sprach sich der Bundestag für Berlin als Sitz von Parlament und Regierung aus. Bayern (70.551 qkm), der größte deutsche Flächenstaat, ist so groß wie Belgien und die Niederlande zusammen. Zweitgrößtes Bundesland ist Niedersachsen (47.626 qkm), gefolgt von Baden-Württemberg (35.751 qkm) und Nordrhein-Westfalen (34.088 qkm). Das Saarland, der kleinste Flächenstaat, umfasst nur 2.569 qkm. Die Stadtstaaten Berlin (892 qkm), Hamburg (755 qkm) und Bremen (404 qkm) sind noch kleiner. Die Verfassungsordnung Art 20 GG Großstädte: Hamburg (rund 1,7 Mio.), München (1,3 Mio.), Köln (991.000), Frankfurt (654.000), Dortmund (587.000), Essen (582.000), Stuttgart (595.000), Düsseldorf (578.000), Bremen (547.000), Hannover (516.000), Leipzig (507.000), Dresden (505.000), Nürnberg (500.000), Duisburg (497.000). Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold (Art. 22 GG). Nationalfeiertag ist der 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit). Die Bundesrepublik gliedert sich in 16 Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Grenzen der Länder wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Besatzungsmächten festgelegt und nach der Gründung beider deutscher Staaten 1949 weitgehend beibehalten. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, das erst 1952 geschaffen wurde. Das Saarland trat 1957 der Bundesrepublik bei. In der sowjetischen Besatzungszone, aus der die DDR entstand, gab es fünf Länder. Diese wurden 1952 aufgelöst, durch 14 Bezirke ersetzt und 1990 im Zuge der deutschen Einheit neu gegründet. Bemühungen, Berlin und Brandenburg zu verschmelzen, scheiterten in den 1990er Jahren. © Bayerischer Rundfunk (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Fünf Leitprinzipien prägen unsere Verfassung: 1. Deutschland ist eine REPUBLIK, Herrschaft muss durch das Volk legitimiert sein. 2. In Deutschland gilt das Prinzip der FREIHEITLICHEN DEMOKRATIE. Die Bürger üben die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen aus. Das bedeutet aber nicht, dass „das Volk“ direkt und unmittelbar regieren kann. Die Macht wird durch Wahlen auf Zeit delegiert. Wir haben also eine repräsentative Demokratie. Auf Bundesebene gibt es bislang keine Volksbegehren und Volksabstimmungen. Auf Länderebene, z. B. in Bayern, können die Bürger in etlichen Fällen „mitreden“. Wenn das Grundgesetz von „besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre2 Schulfernsehen Schulfernsehen chung“ spricht, verweist es auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das bedeutet: Die Ausübung der Staatsgewalt soll aufgeteilt sein, Legislative, Exekutive und Judikative kontrollieren sich wechselseitig. 3. Die BUNDESSTAATLICHKEIT garantiert die Selbständigkeit der Bundesländer, die über eigene Staatsgebiete und eine eigenständige Hoheitsgewalt verfügen. Die Länder wirken durch den Bundesrat an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Als Kernelement der Verfassungsordnung darf das bundesstaatliche Prinzip nicht aufgeben oder geändert werden. 4. Nach dem SOZIALSTAATSPRINZIP hat der Staat die Aufgabe, im Rahmen der Sozialgesetzgebung jedem seiner Bürger eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. 5. Im RECHTSSTAAT sind die staatlichen Gewalten an Recht und Gesetz gebunden. Kennzeichen des Rechtsstaats sind eine unabhängige Justiz, Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Den Bürgern muss es möglich sein, staatliches Handeln von Gerichten prüfen zu lassen. Der Name Partei ist abgeleitet vom lateinischen „pars” (= Teil). Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine demokratische Partei niemals den Anspruch erheben kann, das Ganze zu repräsentieren - auch wenn in ihrem Programm vom Gemeinwohl die Rede ist. Parteien erfüllen in der modernen Demokratie unterschiedliche Funktionen: • Sie artikulieren Interessen in ihren Programmen. Seit die großen Ideologien an Zugkraft eingebüßt haben, müssen Volksparteien zu allen politischen Problemen Stellung nehmen und können sich nicht darauf beschränken, Spezialinteressen zu vertreten (siehe etwa die Startschwierigkeiten der Piratenpartei). • Sie mobilisieren Wähler für die Politik. • Sie rekrutieren Politiker. • Sie prägen Verwaltung und Regierung (parteilose Minister gibt es in Deutschland kaum). • Sie haben eine Erziehungs- und Informationsfunktion. Diese Aufgabe ist inzwischen weitgehend auf die Medien übergegangen. Auch Interessengruppen und Verbände wie Organisationen der Wirtschaft, Gewerkschaften und berufsständische Gruppen versuchen politischen Einfluss zu nehmen. Politische Mitwirkung in Deutschland In der repräsentativen Demokratie beteiligen sich die Bürger politisch, indem sie bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Wahlen ermöglichen die Einsetzung bzw. den Austausch von Regierungspersonal, Parteien konkurrieren bei Wahlen um die politische Macht. Dabei gilt: Je höher die Wahlbeteiligung, desto stabiler ist das politische System. Neben Wahlen gibt es so genannte "unkonventionelle Formen der politischen Beteiligung". Dazu zählen Bürgerinitiativen und Protestbewegungen (z. B. gegen „Stuttgart 21“). Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Parteien, Vereinigungen von Bürgern, haben in Deutschland eine starke Stellung. Das Grundgesetz legt fest: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit“ (Art. 21). Bei Wahlen konkurrieren sie miteinander, um einen Anteil an der Regierungsmacht zu erhalten. Die meisten Parteien streben eine Teilhabe bei der Verteilung der politischen Ämter an. Als Volkspartei wird eine Partei bezeichnet, die möglichst viele Gesellschaftsschichten umfasst und anspricht, während eine Klassenpartei nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe erfasst. © Bayerischer Rundfunk Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland Die obersten Staatsorgane in der Bundesrepublik Deutschland sind • der Bundestag, • der Bundesrat, • der Bundespräsident, • die Bundesregierung (mit dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin an der Spitze) • und das Bundesverfassungsgericht. An der Gesetzgebung sind alle fünf obersten Bundesorgane mit unterschiedlichem Gewicht beteiligt. Die geringste Bedeutung kommt dabei dem Bundespräsidenten zu. Von ihm wird i.d.R. nur die Unterzeichnung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes erwartet. In seltenen Fällen, wenn er ein Gesetz für nicht verfassungskonform erachtet, lehnt der Bundespräsident die Unterzeichnung ab. 3 Schulfernsehen Zur Gesetzesinitiative ist im Art. 76 des Grundgesetzes zu lesen: „Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht”. Bewusst haben die Verfassungsväter der Bundesregierung eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozess zugedacht. Die Regierung ist an der Gesetzesinitiative ebenso beteiligt, wie an der Gesetzesbearbeitung und an der Gesetzesentscheidung. Falls der Bundesrat die Gesetzesinitiative ergreifen möchte, ist festgelegt, dass die „Vorlagen des Bundesrates dem Bundestage durch die Bundesregierung zuzuleiten sind”. Die Mitglieder der Bundesregierung wirken an der Gesetzesarbeit im Bundestag mit. Sie sind zumeist stimmberechtigte Mitglieder des Bundestages und haben im Plenum des Parlaments sowie in den Ausschüssen jederzeitiges Rederecht. In den Ausschüssen des Parlaments verfügen nicht nur die Minister über ein jederzeitiges Rederecht, sondern auch deren Staatssekretäre und die Vertreter der Ministerialbürokratie. Durch den Bundesrat können sich auch die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligen. Der Bundesrat verfügt nicht nur über das Recht der Gesetzesinitiative und der Gesetzesberatung, sondern besitzt auch Einspruchs- und Zustimmungsrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist insoweit in den Gesetzgebungsprozess einbezogen, als es im Streitfall darüber entscheiden muss, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Hauptrolle im Gesetzgebungsprozess spielt der Bundestag. So heißt es im Art. 77 des Grundgesetzes: „Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten”. Gesetzesvorlagen durchlaufen im Bundestag einen umfangreichen Bearbeitungsprozess: Neben den drei Lesungen im Plenum wird in verschiedenen formellen und informellen Gremien an den Gesetzesentwürfen gearbeitet. Die einzelnen Fraktionen bilden Arbeitskreise und -gruppen, es kommt zu interfraktionellen Treffen, Experten und Interessenvertreter werden zu Rate gezogen und - zumindest auf der Regierungsseite - beraten sich die Abgeordneten mit Regierungsmitgliedern oder deren Vertretern. Hinzu kommt die Arbeit in den mit den Vorlagen befassten Bundestagsausschüssen, ihren Unterausschüssen und in speziellen Expertengruppen. © Bayerischer Rundfunk Schulfernsehen Deutschland – von der Kapitulation zur Einheit 7./8. Mai 1945: Das NS-Regime ist am Ende; die Wehrmacht kapituliert bedingungslos in Reims und Berlin-Karlshorst. 5. Juni 1945: Die Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich übernehmen die oberste Regierungsgewalt. Berlin soll von Truppen aller vier Mächte besetzt und gemeinsam verwaltet werden. 17. Juli bis 2. August 1945: Konferenz von Potsdam; deutsche Gebiete östlich von Oder und Neiße werden vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Regelung unter polnische Verwaltung gestellt. Königsberg und das nördliche Ostpreußen fallen an die Sowjetunion. 30. August 1945: Erste Sitzung des Kontrollrats der vier Besatzungsmächte. Juli bis September 1945: In der sowjetischen und der amerikanischen Besatzungszone entstehen Länder. Ein Jahr später kommt es auch in der britischen und in der französischen Zone zur Länderbildung. Ab 1945/46: Die Westmächte wollen in ihrem Herrschaftsgebiet einen liberal-demokratischen Föderalismus aufbauen. In der sowjetischen Besatzungszone beginnt hingegen die „antifaschistisch-demokratische” Umwälzung. Bereits im Juli 1945 werden auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration für Deutschland (SMAD) alle privaten Banken und Versicherungen geschlossen. Im September folgt eine Bodenreform (Motto: „Junkerland in Bauernhand”). Enteignet werden ohne Entschädigung alle Großgrundbesitzer mit Gütern über 100 Hektar sowie der Grundbesitz von „aktiven Nazis und Kriegsver4 Schulfernsehen brechern” bzw. von Landbesitzern, die man dazu stempelt. Auch gegen die Industrie wird ein Enteignungsschlag geführt. Industriebetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern werden „volkseigen”. Bald zeichnet sich das Ziel der UdSSR ab: Die Ostzone soll als zentralistisch regierte Volksdemokratie aufgebaut werden, so dass sich bei Bedarf schnell das sowjetische System überstülpen lässt. 1. Januar 1947 / 8. April 1949: Bizone (Zusammenlegung der amerikanischen und britischen Zone) und Trizone (Anschluss der französischen Zone). 5. bis 7. Juni 1947: Gesamtdeutsche Ministerpräsidentenkonferenz in München: Die Teilnehmer können sich nicht einmal über die Tagesordnung verständigen, die Ost-Länderchefs reisen noch vor dem offiziellen Beginn der Konferenz ab. 20. März 1948: Die Vertreter der UdSSR verlassen den Alliierten Kontrollrat und machen ihn damit funktionsunfähig. 1948/49: Die Westmächte verfügen eine Währungsreform für ihre drei Zonen (20. Juni). Die UdSSR folgt am 23. Juni mit einer eigenen Währung für die sowjetische Zone und fordert, dass die Ost-Währung auch in West-Berlin gelten soll (die Sowjet-Führung liebäugelt mit dem Gedanken, Berlin in die Ostzone einzugliedern). Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verhängen die Russen am 26. Juni eine Blockade über West-Berlin, die jedoch am Widerstandswillen der Bevölkerung und der Versorgung der Stadt über eine Luftbrücke der Alliierten scheitert. Am 12. Mai 1949 geben die Sowjets die Abriegelung Berlins auf. In West- und Ostdeutschland wird nun die Staatsgründung vorbereitet. 1949: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland tritt am 24. Mai in Kraft. Weil man im Westen die deutsche Einheit nicht aus den Augen verlieren will, wurde das Wort Verfassung durch den Begriff Grundgesetz ersetzt. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wollen kein Rumpf-Deutschland festschreiben und formulieren deshalb eine Präambel, die das Grundgesetz nur für eine Übergangsperiode - bis zur Wiedervereinigung - gelten lässt. Nach den Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August wird Konrad Adenauer, der Vorsitzende der CDU, vom Bonner Parlament am 15. September zum Bundeskanzler gewählt. Er führt die erste Regierung der Bundesrepublik Deutschland. © Bayerischer Rundfunk Schulfernsehen Am 7. Oktober konstituiert sich in Ostberlin der Deutsche Volksrat als Provisorische Volkskammer und nimmt eine Verfassung an. Damit ist auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik entstanden. Mit der Gründung der DDR ist die staatsrechtliche Spaltung Deutschlands vollzogen. Mai / Juni 1953: Die Führung der DDR verkündet am 28. Mai die Erhöhung der Arbeitsnormen um zehn Prozent bei gleich bleibendem Lohn. Bauarbeiter der Stalin-Allee in Ostberlin streiken und fordern am 16. Juni die Rücknahme der erhöhten Arbeitsnormen. Die Regierung nimmt die Verordnung vom 28. Mai zurück, die Protestierenden lassen sich aber nicht mehr beruhigen. Am 17. Juni kommt es zum Aufstand in der DDR. Aus der Demonstration in der Stalin-Allee wird eine Erhebung gegen das SED-Regime im gesamten „Arbeiter- und Bauernstaat“. Sowjetische Besatzungstruppen schlagen mit Panzern den Aufstand blutig nieder. 5. Mai 1955: Die Politik der Westintegration des Kanzlers Konrad Adenauer und der Beitritt zum westlichen Bündnissystem bescheren der Bundesrepublik Deutschland – unter alliierten Vorbehalten „in Bezug auf Deutschland“ – die vollen Rechte eines souveränen Staates in inneren und äußeren Angelegenheiten. 27. Januar 1956: Die DDR tritt dem Warschauer Pakt, dem Militärbündnis kommunistischer Staaten bei. Die Sowjetunion nutzt den Warschauer Pakt als Hegemonieinstrument im östlichen Bündnis. 25. März 1957: Ein wichtiger Schritt in Richtung des europäischen Einigungsprozess ist die Unterzeichnung der Römischen Verträge durch die sechs Staaten der Montanunion: Frankreich, Italien, Beneluxländer und Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entsteht. 13. August 1961: Mit dem Bau der Mauer in Berlin wird das letzte „Schlupfloch“ im Eisernen Vorhang geschlossen. 5 Schulfernsehen 12. August / 7. Dezember 1970: Die Bundesrepublik schließt Verträge mit der UdSSR und Polen (u. a. Anerkennung der Grenzen, Gewaltverzicht). 3. September 1971: Viermächteabkommen über Berlin 21. Dezember 1972: Die Staatssekretäre Egon Bahr und Michael Kohl unterzeichnen in Ostberlin den Grundlagenvertrag. Damit normalisieren sich nun auch die deutsch-deutschen Beziehungen. In der Präambel des Vertrags bestätigen sich beide Staaten, dass sie „normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ anstreben. Die DDR-Führung ist zufrieden, denn sie betrachtet ihre Souveränität und ihre Grenzen als anerkannt. Die Bundesregierung betont dagegen: „Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt“. Vereinbart werden u. a. ein grenznaher Tagesverkehr und Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Außerdem einigen sich beide Seiten darauf, „Ständige Vertretungen“ einzurichten. 31. Juli 1973: Bayerns Versuch, das Inkrafttreten des Grundlagenvertrages mit der DDR zu verhindern, scheitert. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes stellt fest, dass der Grundlagenvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Begründung: Der Grundlagenvertrag ist kein Teilungsvertrag. Die Wiedervereinigung bleibt verfassungsrechtliches Gebot. Über den Weg zur Einheit entscheiden die politischen Organe der Bundesrepublik. BRD und DDR basieren auf „Deutschland als Ganzem“. Die innerdeutsche Grenze ist daher mit den Grenzen zwischen den einzelnen Ländern der Bundesrepublik vergleichbar. Die von der DDR errichtete Mauer und die Grenzbefestigungen mit Stacheldraht und Todesstreifen sind Verstöße gegen den Grundlagenvertrag. 18. September 1973: Bundesrepublik und DDR werden Mitglieder der UNO. 1989: Das Jahr ist geprägt von Auflösungserscheinungen der staatlichen Autorität und deren Strukturen in der DDR. Eine Flüchtlings- und Übersiedlerwelle ungeahnten Ausmaßes sowie massive Bürgerproteste bringen das SED-Regime zunehmend in Bedrängnis. © Bayerischer Rundfunk Schulfernsehen 9. November 1989, Fall der Mauer: Das SEDPolitbüromitglied Günter Schabowski verkündet am Abend auf einer Pressekonferenz die uneingeschränkte Reisefreiheit für DDR-Bürger. Noch in der Nacht des 9. November strömen zehntausende jubelnde Ost-Berliner in den Westen der Stadt. In den nächsten Tagen passieren hunderttausende DDR-ler unbehelligt die Grenze. „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört”, sagt der frühere Bundeskanzler Willy Brandt am 10. November auf einer Kundgebung in Berlin. 18. Mai 1990: Bundesrepublik und DDR schließen den Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ab. 1. Juli 1990: In der DDR werden die Marktwirtschaft und die D-Mark eingeführt. 23. August 1990: Die Volkskammer, das Parlament der DDR, beschließt den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober. 31. August 1990: Bundesrepublik und DDR schließen den Einigungsvertrag ab. 12. September 1990: Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und die beiden deutschen Staaten schließen den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ab. Die Siegermächte verzichten auf Sonderrechte in einem vereinigten Deutschland und stimmen der Wiedervereinigung zu. 3. Oktober 1990: Nach über 40-jähriger Teilung Deutschlands tritt die DDR der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 GG bei. Ein zweiter deutscher Staat existiert nicht mehr. Deutschland ist ohne Einschränkung souverän. 6 Schulfernsehen Schulfernsehen Didaktische Hinweise Die Sendung kann ab der 5. Jahrgangsstufe in den Fächern GSE und Sozialkunde eingesetzt werden. Lehrplanbezüge (Bayern) Hauptschule GSE 8. Jahrgangsstufe 8.7 Demokratie in Deutschland 8.7.1 Mehrparteiensystem - politische Parteien - Aufgaben der Parteien 8.7.2 Wahlen auf Bundesebene - Grundsätze einer demokratischen Wahl - Wahlsystem: Persönlichkeitswahl und Listenwahl 8.7.3 Entscheidungsprozesse in der parlamentarischen Demokratie - wichtige Institutionen und ihre Aufgaben, z. B. Bundestag - Zusammenwirken der Staatsorgane, z. B. bei der Gesetzgebung 8.8 Deutschland – ein Bundesstaat 8.8.1 Föderalismus in Deutschland - Gliederung in Länder - Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Überblick - Bedeutung des Bundesrates 8.8.2 Freistaat Bayern - Regierungsbestellung: Wahlen, Abgeordnete, Landtag, Ministerpräsident, Staatsregierung 9.7 Ein aktuelles Thema Politik und Gesellschaft stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Schüler sollen nach ihrer Interessenlage ein bedeutsames Thema aus dem politischen Geschehen aufgreifen und multiperspektivisch untersuchen. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, sich an der Themenwahl sowie an der Methodenbestimmung zu beteiligen. Dadurch wird ihr Interesse für politische Fragen geweckt, ihre Einsichtsfähigkeit in Zusammenhänge gestärkt und ihr politisches Wissen vertieft. 9.7.1 Zugang - Themenwahl - Leitfragen - Methodenbestimmung, z. B. Medienrecherche, Expertenbefragung 9.7.2 Untersuchung - mögliche Aspekte, z. B. politische, soziale, historische, geographische, rechtliche, ethische, religiöse, wirtschaftliche - Verknüpfungen und rationale Urteilsbildung 9.7.3 Präsentation - sachgerechte, verständliche und übersichtliche Darstellung, in der Zusammenhänge aufgezeigt werden Realschule Sozialkunde 10. Jahrgangstufe 10.2 Der demokratische Verfassungsstaat - Grundprinzipien des parlamentarischen Regierungssystems - Rechtsstaatlichkeit, u. a. Rechtsweggarantie und Verfassungsgerichtsbarkeit - Kontrolle der Macht (Opposition; Verfassungsgericht; Föderalismus) - „wehrhafte“ Demokratie © Bayerischer Rundfunk 7 Schulfernsehen Schulfernsehen - Mitwirkungsformen und Interessenvertretung des Einzelnen in der Politik - Wahlen (Wahlrechtsgrundsätze, Wahlsysteme) - Parteien in der Demokratie (Aufgaben, Grundhaltungen) Gymnasium Sozialkunde 10. Jahrgangsstufe 10.3 Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland - die Verfassungsorgane im Überblick - der Bundestag als Zentrum des politischen Systems: Zusammensetzung und Aufgaben; Stellung des Abgeordneten; Rolle der Opposition - die Bundesregierung und ihre Aufgaben; die verfassungsrechtliche Stellung des Bundeskanzlers und seine politischen Spielräume - grundlegende Merkmale der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland - politisches Handeln in der Landes- oder Kommunalpolitik an einem Beispiel - Grundzüge der Gesetzgebung an einem geeigneten Beispiel; Rolle des Bundesrats - Überblick über das Zusammenwirken der Träger des politischen Prozesses, ggf. an einem aktuellen Beispiel Lernziele Die Schülerinnen und Schüler sollen • wichtige Grunddaten der Bundesrepublik Deutschland nennen; • die Grundsätze der Verfassung kennen; • über Formen der politischen Mitwirkung informiert werden; • den Weg Deutschlands von der Kapitulation des NS-Regimes bis zur Einheit nachzeichnen. Arbeitsauftrag Das große Deutschland politisch - Kreuzworträtsel (mit Lösung) Literatur- und Internettipps Recker, Marie-Luise. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. München: Verlag C.H. Beck, 2002. Links http://www.bundesregierung.de Die Bundesregierung http://www.bundestag.de/ Der Bundestag http://www.bundesrat.de Der Bundesrat http://www.destatis.de Das Statistische Bundesamt https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gm.html CIA Fact Book: Germany © Bayerischer Rundfunk 8