26.02.2008 Fragen und Antworten zur elektronischen Versicherungsbestätigung Wer ein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in Papierform. Ab 1. März 2008 ändert sich das, dann wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Anlass ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Die FZV schreibt den vollständig elektronischen Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, KraftfahrtBundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vor. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren: 1. Wie funktioniert das neue Verfahren? In der Praxis funktioniert das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine PapierVersicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die so genannte VB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen. Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden. 2. Wie sieht eine VB-Nummer aus? Die zukünftige VB-Nummer wird eine siebenstellige Zahlenund Buchstabenkombination wie „H7FX5A3“ sein, die bei der Fahrzeuganmeldung vorgelegt wird. Über diese VB-Nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt abgleichen, statt sie wie bislang aufnehmen zu müssen. Künftig kann also online geprüft werden, ob eine KfzHaftpflichtversicherung besteht. 3. Wie komme ich an eine VB-Nummer und welche Vorteile habe ich als Autofahrer? Sie sparen vor allem Zeit. Um an die neue VB-Nummer zu kommen, genügt ein Anruf bei Ihrem Versicherungsberater: Dieser schickt die Nummer per Post oder künftig sogar per SMS auf das Handy oder per, übermittelt sie gleich direkt am Telefon oder bringt Ihnen die Nummer persönlich vorbei. Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett online per Internet oder Handy zulassen können. 4. Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte aus Papier, ungültig und wann wird auf die elektronische Versicherungsbestätigung umgestellt? Zum 1. März 2008 werden nicht alle Zulassungsbehörden bereits die elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen können. Daher müssen die Versicherer damit rechnen, dass ihr Kunde auf eine Zulassungsbehörde trifft, die noch nicht elektronisch arbeitet. In einer Übergangsphase werden die Versicherer deshalb die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig: Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papierform nur als „Merkzettel“ für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen. 5. Ich möchte ein Fahrzeug neu anmelden oder ummelden. Was muss ich bei der Zulassungsbehörde vorlegen? Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt Folgendes: Sie benötigen einen Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab dem 1. März 2008 können Sie von Ihrem Versicherungsberater eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer VB-Nummer anfordern, sofern die Versicherung bereits an dem neuen Verfahren teilnimmt. Die zukünftige VB-Nummer wird eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie „H7FX5A3“ sein, die bei der Fahrzeuganmeldung oder -ummeldung vorgelegt wird. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde können mithilfe der VB-Nummer prüfen, ob für Sie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung in der zentralen Datenbank der Versicherer hinterlegt ist. Zudem benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜVBescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges. 6. Ich habe mein Fahrzeug angemeldet und jetzt kann ich die VB-Nummer nicht mehr finden. Was kann ich tun? Wenn Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der VB-Nummer zugelassen haben, benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen bzw. die Grüne Karte als Versicherungsnachweis in Europa. 7. Wenn mein Fahrzeug bereits zugelassen ist, muss ich es erneut mit der neuen VB-Nummer anmelden? Nein. Es ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie aber ein Fahrzeug neu zulassen möchten, erhalten Sie von Ihrer Versicherung als Nachweis nicht länger die Versicherungskarte aus Papier, sondern eine neue siebenstellige VB-Nummer wie „H7FX5A3“. Mithilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die für Sie vom Versicherer hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung sichtbar machen. 8. Wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte, benötige ich dann eine VBNummer? Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige KfzHaftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges. 9. Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin? Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis bzw. die Grüne Karte und zwar in allen Mitgliedsländern Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde sein und noch kein gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die VB-Nummer bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der VBNummer zu überprüfen. 10. Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis Versicherung zusätzlich zur neuen VB-Nummer? meiner gültigen Kfz- Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in der gewohnten Form von Ihrem Versicherer. 11. Nimmt jede Kraftfahrzeugzulassungsbehörde am neuen eVB-Verfahren teil? Grundsätzlich ja. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1. März 2008 noch mit Papierform arbeitet. Für diese Konstellation wurde ein Übergangsszenario entwickelt. Die VB-Nummer wird in die Papierform eingedruckt, so dass das Dokument entweder als „Merkzettel“ für die VB-Nummer dient oder als Papierform eingesetzt werden kann. 12. Kann ich mein Fahrzeug auch weiterhin persönlich anmelden? Zum Beispiel wenn ich mich nicht mit dem Internet auskenne oder keinen Zugang dazu habe. Gibt es in den Kraftfahrzeugzulassungsbehörden weiterhin Sachbearbeiter die mir helfen? Die elektronische Versicherungsbestätigung darf nicht mit dem – noch nicht verwirklichten Projekt – einer Internetzulassung verwechselt werden. Die Frage, ob Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (z. B. ein Autohaus) in der Zulassungsbehörde erscheinen müssen, hat grundsätzlich nichts mit der elektronischen Versicherungsbestätigung zu tun. Dies hängt allein davon ab, ob Ihre persönliche Anwesenheit (z. B. bei der Erstzulassung) zulassungsrechtlich erforderlich ist. Durch den Einsatz der elektronischen Versicherungsbestätigung werden sich aber die Wartezeiten erheblich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der VB-Nummer direkt aus der elektronischen Versicherungsbestätigung übernommen werden können. Ihre VB-Nummer erhalten Sie weiterhin von Ihrem Versicherungsberater direkt persönlich, auf dem Postweg oder künftig auch per SMS oder per E-Mail. Sie sind somit nicht auf das Internet oder auf das Mobiltelefon angewiesen. In allen Kraftfahrzeugzulassungsbehörden stehen Ihnen weiterhin kompetente Sacharbeiter zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherung-und-verkehr.de. Ansprechpartner: Stephan Schweda Presse und Information Tel.: 030 / 2020-5116 E-Mail: [email protected]