Informationen zum Thema Energie-Contracting: Begriffsklärung, Modelle, Eignung. Pressematerial der Deutschen Energie-Agentur (dena) Stand: August 2014 Inhalt. Energie-Contracting allgemein – Kurzfassung. Energie-Contracting allgemein – Langfassung. Die Contracting-Modelle – Kurzfassung. Energieliefer-Contracting. Energiespar-Contracting. Die Contracting-Modelle – Langfassung. Energieliefer-Contracting. Energiespar-Contracting. Unterschiede zwischen beiden Modellen. Anbieter von Energie-Contracting. Hinweise zur Nutzung des Pressematerials. Energie-Contracting allgemein – Kurzfassung. Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung mit umfassenden Lösungskonzepten, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Beim Contracting überträgt der Gebäudeeigentümer Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seines Gebäudes auf einen Dienstleister, den sogenannten Contractor. Dieser entwickelt ein individuell auf das Gebäude und dessen Anlagentechnik zugeschnittenes Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz. Er plant und realisiert Effizienzmaßnahmen, tätigt in der Regel alle notwendigen Investitionen und kümmert sich um Wartung und Instandhaltung der Anlagentechnik. Energie-Contracting allgemein – Langfassung. Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung mit umfassenden Lösungskonzepten, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Beim Contracting überträgt der Gebäudeeigentümer Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seines Gebäudes auf einen Dienstleister, den sogenannten Contractor. Dieser entwickelt ein individuell auf das Gebäude und dessen Anlagentechnik zugeschnittenes Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz. Er plant und realisiert Effizienzmaßnahmen, tätigt in der Regel alle notwendigen Investitionen und kümmert sich um Wartung und Instandhaltung der Anlagentechnik. Die nötigen Investitionen refinanziert er innerhalb der Vertragslaufzeit – je nach Contracting-Modell – entweder durch einen Teil der eingesparten Energiekosten oder über das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie. Die Laufzeit solcher Contracting-Verträge beträgt in der Regel zwischen fünf und zwanzig Jahren. Weil Energie-Contracting ein attraktives Finanzierungsmodell für Effizienzmaßnahmen darstellt und darüber hinaus umfassendes Know-how und Serviceleistungen bietet, ist es eine gute Alternative zur Umsetzung in Eigenregie. Anwender profitieren nicht nur vom Spezialwissen des Contractors, sie übertragen ihm auch die wirtschaftlichen und technischen Risiken für die Energieeffizienzmaßnahmen. Contracting wird abgeleitet vom englischen Wort contract, deutsch: der Vertrag. Der Gebäudeeigentümer (Auftraggeber) schließt mit einem Dienstleister, dem Contractor (Auftragnehmer), einen Vertrag. Die Contracting-Modelle – Kurzfassung. In der Praxis gibt es unterschiedliche Contracting-Modelle. Für große Liegenschaften bis hin zu Wohngebäuden stehen passende Modelle zur Verfügung. Diese reichen vom Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen bis hin zur energetischen Sanierung mit Wärmeschutzmaßnahmen. Besonders zwei Contracting-Modelle haben sich fest am Markt etabliert: Energieliefer-Contracting und Energiespar-Contracting. Beim Energieliefer-Contracting geht es um die effiziente Lieferung von Nutzenergie durch einen Energiedienstleister. Ziel ist eine verlässliche und preisgünstige Energielieferung gekoppelt mit umfassenden Serviceleistungen. Beim EnergiesparContracting geht es um die Umsetzung von individuell auf ein Gebäude zugeschnittenen Effizienzmaßnahmen durch den Energiedienstleister, mit dem Ziel, Energie und damit Kosten einzusparen. Weiter verbreitet ist das Energieliefer-Contracting. Energieliefer-Contracting. Beim Energieliefer-Contracting investiert der Contractor in eine moderne und energieeffiziente Energieversorgungsanlage, beispielsweise in eine neue Heizkesselanlage oder ein Blockheizkraftwerk. Er liefert dem Auftraggeber über einen festgelegten Vertragszeitraum von meist zehn bis zwanzig Jahren die damit erzeugte Nutzenergie wie Wärme, Strom und/oder Kälte. Die Vergütung des Contractors erfolgt über das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie. Energiespar-Contracting. Beim Energiespar-Contracting werden die technischen Anlagen des Gebäudes ganzheitlich betrachtet, mit dem Ziel, den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch und damit bei den Energiekosten führen. Die Energiekosteneinsparung wird vom Contractor vertraglich garantiert. Für seine Dienstleistungen und die getätigte Investition erhält er einen Teil der Kosteneinsparung. Die Contracting-Modelle – Langfassung. Energieliefer-Contracting. Energieliefer-Contracting ist das richtige für Liegenschaften, bei denen ein Sanierungsbedarf der vorhandenen Energieversorgungsanlage besteht: Der Contractor investiert in eine moderne, energieeffiziente Energieversorgungsanlage, beispielsweise in eine neue Heizkesselanlage oder ein Blockheizkraftwerk. Er liefert dem Auftraggeber über einen festgelegten Vertragszeitraum von meist zehn bis zwanzig Jahren die damit erzeugte Nutzenergie wie Wärme, Strom und/oder Kälte zu fest vereinbarten Preiskonditionen. Er übernimmt zudem Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Anlage. Die Vergütung des Contractors erfolgt über das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie. Daher konzentriert sich sein wirtschaftliches Interesse darauf, die Anlage möglichst energieeffizient zu betreiben. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber die Heizungsanlage in den eigenen Betrieb übernehmen oder auch eine neue Ausschreibung für Energieliefer-Contracting starten. Tipp: Eine Pressegrafik zum Energieliefer-Contracting ist verfügbar auf www.kompetenzzentrumcontracting.de/presse/. Eignung. Energieliefer-Contracting eignet sich im Normalfall für Gebäude ab etwa 1.000 m2 oder bei jährlichen Energiekosten ab ca. 10.000 Euro, da die Projekte für die externen Spezialisten erst dann wirtschaftlich realisierbar sind. In Frage kommen sowohl Neu- als auch Bestandsbauten, egal ob öffentlich oder privat. Mittlerweile gibt es aber auch Lösungen für kleinere Anwendungen: Das sogenannte Mini-Contracting bietet auch für Einfamilienhausbesitzer eine neue Heizung und den Komplettservice mit Wartung und Instandhaltung der Anlage. Vermieter und Contractoren müssen seit Juli 2013 die geltende Verordnung zur Wärmelieferung beachten. Sie regelt die Umstellung auf Contracting für bestehende Mietverhältnisse in Deutschland. So können die vergleichbaren Kosten der Wärmelieferung dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie nicht höher sind als die bisherigen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser. Zudem muss die Umstellung vom Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn gegenüber den Mietern angekündigt und die voraussichtliche Effizienzverbesserung angegeben werden. Weiterentwicklung. Vor dem Hintergrund der Energiewende und um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, muss sich das Modell Energieliefer-Contracting weiterentwickeln: So wird es zunehmend wichtig, Energielieferung mit Effizienzmaßnahmen auf der Energieverbrauchsseite im Gebäude und mit Energiespar- oder Energiemengengarantien zu kombinieren. Außerdem gibt es immer mehr Anwendungsmöglichkeiten für EnergielieferContracting: Beim sogenannten Mini-Contracting profitieren auch Einfamilienhausbesitzer von einer neuen Heizung und dem Komplettservice mit Wartung und Instandhaltung der Anlage. Energiespar-Contracting. Komplexer und noch nicht so weit verbreitet wie das Energieliefer-Contracting ist das EnergiesparContracting. Beim Energiespar-Contracting betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Gebäudes ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf die Liegenschaft zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen. Die Energiekosteneinsparung, die so erzielt wird, garantiert der Contractor vertraglich. Für seine Dienstleistungen und die getätigten Investitionen erhält er einen Teil der Einsparung. Da sich die Maßnahmen über die Vertragslaufzeit von in der Regel sieben bis zwölf Jahren refinanzieren müssen, werden Konzepte mit besonders hoher Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Mit einer Finanzierungsbeteiligung, zum Beispiel einem Baukostenzuschuss, sind auch Maßnahmen umsetzbar, die sich nicht allein aus der Einsparung refinanzieren lassen. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kommt dem Auftraggeber die gesamte Ersparnis zugute. Die Praxis zeigt, dass mit Contracting hohe Einsparpotenziale erschlossen werden können: 30 Prozent Einspargarantie sind keine Seltenheit, in Einzelfällen sind sogar bis zu 50 Prozent möglich. Tipp: Eine Pressegrafik zum Energiespar-Contracting ist verfügbar auf www.kompetenzzentrumcontracting.de/presse/. Eignung. Energiespar-Contracting eignet sich vor allem für Nichtwohngebäude im Bestand, wie öffentliche und private Verwaltungsgebäude, Schulen, Universitäten oder Krankenhäuser. Um bei der Ausschreibung interessante Angebote von Contractoren zu erhalten, sollten die jährlichen Energiekosten eine gewisse Mindesthöhe haben, nach aktuellen Markterfahrungen um 100.000 Euro. Denn die Transaktionskosten eines Energiespar-Contractings (z. B. für Angebotsbearbeitung und Projektmanagement) sind vergleichsweise hoch. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Projektumfang stehen. Pool-Bildung bei kleineren Liegenschaften. Sind die Energiekosten geringer, können auch mehrere Gebäude, zum Beispiel innerhalb einer Kommune oder eines privaten Portfolios, zu einem Gebäudepool zusammengefasst werden. Die Einspargarantie wird dann nicht liegenschaftsweise, sondern für den gesamten Pool vereinbart. Häufig werden Schulen und Kindertagesstätten in einem Liegenschaftspool mit EnergiesparContracting modernisiert. Weiterentwicklung. Bisher stand im Energiespar-Contracting die Gebäudetechnik im Vordergrund. So wurden beispielsweise Heizkessel ausgetauscht oder Lüftungsanlagen optimiert und es wurde moderne Beleuchtungstechnik eingesetzt oder die Gebäudeleittechnik erneuert. Denn die Gebäudetechnik bietet in der Regel viele Potenziale für Energiesparmaßnahmen, die sich wirtschaftlich schon nach kurzer Zeit rechnen. Sie lassen sich daher gut innerhalb einer typischen Vertragslaufzeit von sieben bis zwölf Jahren realisieren. Zukünftig gilt es, auch wirtschaftliche Wärmeschutzmaßnahmen, wie etwa die Dämmung einer Fassade oder den Austausch veralteter Fenster, im Contracting umzusetzen. Übliche Contracting-Verträge sind jedoch noch nicht darauf ausgelegt: Die Refinanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen dauert im Regelfall etwas länger als die von Effizienzverbesserungen an der Gebäudetechnik. Die Maßnahmen lassen sich daher während der normalen Vertragslaufzeit eines Contracting-Projekts meist nicht allein aus den Kosteneinsparungen refinanzieren. Die Lösung ist dann ein Baukostenzuschuss oder ein regelmäßiger Finanzierungsbeitrag. Alternativ kann auch die Vertragslaufzeit verlängert werden. Sofern jedoch der Schwerpunkt noch auf technischen Maßnahmen liegt, sollte die Vertragslaufzeit nicht länger als fünfzehn Jahre sein, um nicht über die übliche Nutzungszeit technischer Anlagen hinauszugehen. Unterschiede zwischen beiden Modellen. Beim Energieliefer-Contracting steht die Versorgungsaufgabe im Vordergrund. Energiesparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Optimierung der Erzeugerseite. In der Regel wird der Energiebedarf auf der Verbraucherseite dabei nicht reduziert. Energieliefer-Contracting ist nur in seltenen Fällen mit einer Einspar- oder Energiemengengarantie verbunden. Im Gegensatz dazu ist die Einspargarantie das Hauptmerkmal beim Energiespar-Contracting. Beim Contractor besteht die wirtschaftliche Notwendigkeit, die versprochene Energieeinsparung auch zu erreichen, da seine Vergütung davon abhängt. Es wird auch die Gebäudetechnik auf der Verbraucherseite optimiert. Energiespar-Contracting ist ein umfassenderes Dienstleistungsangebot als Energieliefer-Contracting. Speziell für komplexe Gebäudestrukturen kann Energiespar-Contracting große Effizienzverbesserungen ermöglichen. Energieliefer-Contracting ist weiter verbreitet und es gibt deutlich mehr Anbieter als im Bereich des Energiespar-Contractings. Beide Modelle benötigen eine gewisse Struktursicherheit der Liegenschaften: Eine Weiternutzung während der kompletten Vertragslaufzeit sollte absehbar sein. Anbieter von Energie-Contracting. Die Spannbreite von auf Contracting spezialisierten Unternehmen ist groß: Dienstleister für das Energieliefer-Contracting sind derzeit zum Beispiel viele Stadtwerke. Beim Energiespar-Contracting stammen die Unternehmen häufig aus der Gebäudetechnikbranche. Organisiert sind die meisten Anbieter im VfW, dem Verband für Wärmelieferung, oder im AGFW, dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK. VfW www.energiecontracting.de AGFW www.agfw.de Hinweise zur Nutzung des Pressematerials. Diese Texte wurden für die Unterstützung der Berichterstattung zum Contracting entwickelt. Sie können sie für Ihre redaktionelle Arbeit verwenden. Bitte stellen Sie uns ein Belegexemplar zur Verfügung, wenn Sie die Texte nutzen, und benennen Sie die Deutsche Energie-Agentur (dena) als Quelle. Weitere Pressematerialien finden Sie hier: www.kompetenzzentrum-contracting.de/presse/. Die dena betreibt seit 2010 das „Kompetenzzentrum Contracting für Gebäude“, um die großen bestehenden Einsparpotenziale durch Contracting zu erschließen. Das Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Voraussetzungen für eine breitere Anwendung des Contractings zu verbessern. Das Kompetenzzentrum Contracting wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt. Pressekontakt: Sarah Koch Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Chausseestraße 128 a 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 72 61 65-672 Fax: +49 (0)30 72 61 65-699 E-Mail: [email protected]