Energie-Contracting allgemein - Kurzfassung.

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Informationen zum Thema Energie-Contracting:
Begriffsklärung, Modelle, Eignung.
Pressematerial der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Stand: August 2014
Inhalt.
Energie-Contracting allgemein – Kurzfassung.
Energie-Contracting allgemein – Langfassung.
Die Contracting-Modelle – Kurzfassung.
Energieliefer-Contracting.
Energiespar-Contracting.
Die Contracting-Modelle – Langfassung.
Energieliefer-Contracting.
Energiespar-Contracting.
Unterschiede zwischen beiden Modellen.
Anbieter von Energie-Contracting.
Hinweise zur Nutzung des Pressematerials.
Energie-Contracting allgemein – Kurzfassung.
Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung mit umfassenden Lösungskonzepten, um die
Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Beim Contracting überträgt der Gebäudeeigentümer
Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seines Gebäudes auf einen Dienstleister, den sogenannten
Contractor. Dieser entwickelt ein individuell auf das Gebäude und dessen Anlagentechnik
zugeschnittenes Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz. Er plant und realisiert
Effizienzmaßnahmen, tätigt in der Regel alle notwendigen Investitionen und kümmert sich um
Wartung und Instandhaltung der Anlagentechnik.
Energie-Contracting allgemein – Langfassung.
Contracting ist eine innovative Energiedienstleistung mit umfassenden Lösungskonzepten, um die
Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Beim Contracting überträgt der Gebäudeeigentümer
Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seines Gebäudes auf einen Dienstleister, den sogenannten
Contractor.
Dieser entwickelt ein individuell auf das Gebäude und dessen Anlagentechnik zugeschnittenes
Konzept zur Verbesserung der Energieeffizienz. Er plant und realisiert Effizienzmaßnahmen, tätigt in
der Regel alle notwendigen Investitionen und kümmert sich um Wartung und Instandhaltung der
Anlagentechnik. Die nötigen Investitionen refinanziert er innerhalb der Vertragslaufzeit – je nach
Contracting-Modell – entweder durch einen Teil der eingesparten Energiekosten oder über das
Entgelt für die gelieferte Nutzenergie. Die Laufzeit solcher Contracting-Verträge beträgt in der Regel
zwischen fünf und zwanzig Jahren.
Weil Energie-Contracting ein attraktives Finanzierungsmodell für Effizienzmaßnahmen darstellt und
darüber hinaus umfassendes Know-how und Serviceleistungen bietet, ist es eine gute Alternative zur
Umsetzung in Eigenregie. Anwender profitieren nicht nur vom Spezialwissen des Contractors, sie
übertragen ihm auch die wirtschaftlichen und technischen Risiken für die
Energieeffizienzmaßnahmen.
Contracting wird abgeleitet vom englischen Wort contract, deutsch: der Vertrag. Der
Gebäudeeigentümer (Auftraggeber) schließt mit einem Dienstleister, dem Contractor
(Auftragnehmer), einen Vertrag.
Die Contracting-Modelle – Kurzfassung.
In der Praxis gibt es unterschiedliche Contracting-Modelle. Für große Liegenschaften bis hin zu
Wohngebäuden stehen passende Modelle zur Verfügung. Diese reichen vom Einbau
energieeffizienter Heizungsanlagen bis hin zur energetischen Sanierung mit
Wärmeschutzmaßnahmen. Besonders zwei Contracting-Modelle haben sich fest am Markt etabliert:
Energieliefer-Contracting und Energiespar-Contracting. Beim Energieliefer-Contracting geht es um
die effiziente Lieferung von Nutzenergie durch einen Energiedienstleister. Ziel ist eine verlässliche
und preisgünstige Energielieferung gekoppelt mit umfassenden Serviceleistungen. Beim EnergiesparContracting geht es um die Umsetzung von individuell auf ein Gebäude zugeschnittenen
Effizienzmaßnahmen durch den Energiedienstleister, mit dem Ziel, Energie und damit Kosten
einzusparen. Weiter verbreitet ist das Energieliefer-Contracting.
Energieliefer-Contracting.
Beim Energieliefer-Contracting investiert der Contractor in eine moderne und energieeffiziente
Energieversorgungsanlage, beispielsweise in eine neue Heizkesselanlage oder ein Blockheizkraftwerk.
Er liefert dem Auftraggeber über einen festgelegten Vertragszeitraum von meist zehn bis zwanzig
Jahren die damit erzeugte Nutzenergie wie Wärme, Strom und/oder Kälte. Die Vergütung des
Contractors erfolgt über das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie.
Energiespar-Contracting.
Beim Energiespar-Contracting werden die technischen Anlagen des Gebäudes ganzheitlich
betrachtet, mit dem Ziel, den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren. Der Contractor plant,
realisiert und finanziert technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer
Einsparung beim Energieverbrauch und damit bei den Energiekosten führen. Die
Energiekosteneinsparung wird vom Contractor vertraglich garantiert. Für seine Dienstleistungen und
die getätigte Investition erhält er einen Teil der Kosteneinsparung.
Die Contracting-Modelle – Langfassung.
Energieliefer-Contracting.
Energieliefer-Contracting ist das richtige für Liegenschaften, bei denen ein Sanierungsbedarf der
vorhandenen Energieversorgungsanlage besteht: Der Contractor investiert in eine moderne,
energieeffiziente Energieversorgungsanlage, beispielsweise in eine neue Heizkesselanlage oder ein
Blockheizkraftwerk. Er liefert dem Auftraggeber über einen festgelegten Vertragszeitraum von meist
zehn bis zwanzig Jahren die damit erzeugte Nutzenergie wie Wärme, Strom und/oder Kälte zu fest
vereinbarten Preiskonditionen. Er übernimmt zudem Betrieb, Wartung und Instandhaltung der
Anlage. Die Vergütung des Contractors erfolgt über das Entgelt für die gelieferte Nutzenergie. Daher
konzentriert sich sein wirtschaftliches Interesse darauf, die Anlage möglichst energieeffizient zu
betreiben. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber die Heizungsanlage in den eigenen
Betrieb übernehmen oder auch eine neue Ausschreibung für Energieliefer-Contracting starten.
Tipp: Eine Pressegrafik zum Energieliefer-Contracting ist verfügbar auf www.kompetenzzentrumcontracting.de/presse/.
Eignung.
Energieliefer-Contracting eignet sich im Normalfall für Gebäude ab etwa 1.000 m2 oder bei jährlichen
Energiekosten ab ca. 10.000 Euro, da die Projekte für die externen Spezialisten erst dann
wirtschaftlich realisierbar sind. In Frage kommen sowohl Neu- als auch Bestandsbauten, egal ob
öffentlich oder privat. Mittlerweile gibt es aber auch Lösungen für kleinere Anwendungen: Das
sogenannte Mini-Contracting bietet auch für Einfamilienhausbesitzer eine neue Heizung und den
Komplettservice mit Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Vermieter und Contractoren müssen seit Juli 2013 die geltende Verordnung zur Wärmelieferung
beachten. Sie regelt die Umstellung auf Contracting für bestehende Mietverhältnisse in Deutschland.
So können die vergleichbaren Kosten der Wärmelieferung dann auf die Mieter umgelegt werden,
wenn sie nicht höher sind als die bisherigen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser. Zudem
muss die Umstellung vom Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn gegenüber den Mietern
angekündigt und die voraussichtliche Effizienzverbesserung angegeben werden.
Weiterentwicklung.
Vor dem Hintergrund der Energiewende und um die energie- und klimapolitischen Ziele der
Bundesregierung zu erreichen, muss sich das Modell Energieliefer-Contracting weiterentwickeln: So
wird es zunehmend wichtig, Energielieferung mit Effizienzmaßnahmen auf der
Energieverbrauchsseite im Gebäude und mit Energiespar- oder Energiemengengarantien zu
kombinieren. Außerdem gibt es immer mehr Anwendungsmöglichkeiten für EnergielieferContracting: Beim sogenannten Mini-Contracting profitieren auch Einfamilienhausbesitzer von einer
neuen Heizung und dem Komplettservice mit Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Energiespar-Contracting.
Komplexer und noch nicht so weit verbreitet wie das Energieliefer-Contracting ist das EnergiesparContracting.
Beim Energiespar-Contracting betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Gebäudes
ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten
zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf die Liegenschaft
zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim
Energieverbrauch führen. Die Energiekosteneinsparung, die so erzielt wird, garantiert der Contractor
vertraglich.
Für seine Dienstleistungen und die getätigten Investitionen erhält er einen Teil der Einsparung. Da
sich die Maßnahmen über die Vertragslaufzeit von in der Regel sieben bis zwölf Jahren refinanzieren
müssen, werden Konzepte mit besonders hoher Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Mit einer
Finanzierungsbeteiligung, zum Beispiel einem Baukostenzuschuss, sind auch Maßnahmen umsetzbar,
die sich nicht allein aus der Einsparung refinanzieren lassen. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit
kommt dem Auftraggeber die gesamte Ersparnis zugute.
Die Praxis zeigt, dass mit Contracting hohe Einsparpotenziale erschlossen werden können: 30 Prozent
Einspargarantie sind keine Seltenheit, in Einzelfällen sind sogar bis zu 50 Prozent möglich.
Tipp: Eine Pressegrafik zum Energiespar-Contracting ist verfügbar auf www.kompetenzzentrumcontracting.de/presse/.
Eignung.
Energiespar-Contracting eignet sich vor allem für Nichtwohngebäude im Bestand, wie öffentliche und
private Verwaltungsgebäude, Schulen, Universitäten oder Krankenhäuser. Um bei der Ausschreibung
interessante Angebote von Contractoren zu erhalten, sollten die jährlichen Energiekosten eine
gewisse Mindesthöhe haben, nach aktuellen Markterfahrungen um 100.000 Euro. Denn die
Transaktionskosten eines Energiespar-Contractings (z. B. für Angebotsbearbeitung und
Projektmanagement) sind vergleichsweise hoch. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zum
Projektumfang stehen.
Pool-Bildung bei kleineren Liegenschaften.
Sind die Energiekosten geringer, können auch mehrere Gebäude, zum Beispiel innerhalb einer
Kommune oder eines privaten Portfolios, zu einem Gebäudepool zusammengefasst werden. Die
Einspargarantie wird dann nicht liegenschaftsweise, sondern für den gesamten Pool vereinbart.
Häufig werden Schulen und Kindertagesstätten in einem Liegenschaftspool mit EnergiesparContracting modernisiert.
Weiterentwicklung.
Bisher stand im Energiespar-Contracting die Gebäudetechnik im Vordergrund. So wurden
beispielsweise Heizkessel ausgetauscht oder Lüftungsanlagen optimiert und es wurde moderne
Beleuchtungstechnik eingesetzt oder die Gebäudeleittechnik erneuert. Denn die Gebäudetechnik
bietet in der Regel viele Potenziale für Energiesparmaßnahmen, die sich wirtschaftlich schon nach
kurzer Zeit rechnen. Sie lassen sich daher gut innerhalb einer typischen Vertragslaufzeit von sieben
bis zwölf Jahren realisieren. Zukünftig gilt es, auch wirtschaftliche Wärmeschutzmaßnahmen, wie
etwa die Dämmung einer Fassade oder den Austausch veralteter Fenster, im Contracting
umzusetzen. Übliche Contracting-Verträge sind jedoch noch nicht darauf ausgelegt: Die
Refinanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen dauert im Regelfall etwas länger als die von
Effizienzverbesserungen an der Gebäudetechnik. Die Maßnahmen lassen sich daher während der
normalen Vertragslaufzeit eines Contracting-Projekts meist nicht allein aus den Kosteneinsparungen
refinanzieren. Die Lösung ist dann ein Baukostenzuschuss oder ein regelmäßiger
Finanzierungsbeitrag. Alternativ kann auch die Vertragslaufzeit verlängert werden. Sofern jedoch der
Schwerpunkt noch auf technischen Maßnahmen liegt, sollte die Vertragslaufzeit nicht länger als
fünfzehn Jahre sein, um nicht über die übliche Nutzungszeit technischer Anlagen hinauszugehen.
Unterschiede zwischen beiden Modellen.
Beim Energieliefer-Contracting steht die Versorgungsaufgabe im Vordergrund.
Energiesparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Optimierung der Erzeugerseite. In der Regel wird
der Energiebedarf auf der Verbraucherseite dabei nicht reduziert. Energieliefer-Contracting ist nur in
seltenen Fällen mit einer Einspar- oder Energiemengengarantie verbunden.
Im Gegensatz dazu ist die Einspargarantie das Hauptmerkmal beim Energiespar-Contracting. Beim
Contractor besteht die wirtschaftliche Notwendigkeit, die versprochene Energieeinsparung auch zu
erreichen, da seine Vergütung davon abhängt. Es wird auch die Gebäudetechnik auf der
Verbraucherseite optimiert.
Energiespar-Contracting ist ein umfassenderes Dienstleistungsangebot als Energieliefer-Contracting.
Speziell für komplexe Gebäudestrukturen kann Energiespar-Contracting große
Effizienzverbesserungen ermöglichen. Energieliefer-Contracting ist weiter verbreitet und es gibt
deutlich mehr Anbieter als im Bereich des Energiespar-Contractings.
Beide Modelle benötigen eine gewisse Struktursicherheit der Liegenschaften: Eine Weiternutzung
während der kompletten Vertragslaufzeit sollte absehbar sein.
Anbieter von Energie-Contracting.
Die Spannbreite von auf Contracting spezialisierten Unternehmen ist groß: Dienstleister für das
Energieliefer-Contracting sind derzeit zum Beispiel viele Stadtwerke. Beim Energiespar-Contracting
stammen die Unternehmen häufig aus der Gebäudetechnikbranche. Organisiert sind die meisten
Anbieter im VfW, dem Verband für Wärmelieferung, oder im AGFW, dem Energieeffizienzverband für
Wärme, Kälte und KWK.
VfW
www.energiecontracting.de
AGFW www.agfw.de
Hinweise zur Nutzung des Pressematerials.
Diese Texte wurden für die Unterstützung der Berichterstattung zum Contracting entwickelt. Sie
können sie für Ihre redaktionelle Arbeit verwenden. Bitte stellen Sie uns ein Belegexemplar zur
Verfügung, wenn Sie die Texte nutzen, und benennen Sie die Deutsche Energie-Agentur (dena) als
Quelle. Weitere Pressematerialien finden Sie hier: www.kompetenzzentrum-contracting.de/presse/.
Die dena betreibt seit 2010 das „Kompetenzzentrum Contracting für Gebäude“, um die großen
bestehenden Einsparpotenziale durch Contracting zu erschließen. Das Ziel des Kompetenzzentrums
ist es, die Voraussetzungen für eine breitere Anwendung des Contractings zu verbessern.
Das Kompetenzzentrum Contracting wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt.
Pressekontakt:
Sarah Koch
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestraße 128 a
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 72 61 65-672
Fax: +49 (0)30 72 61 65-699
E-Mail: [email protected]
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