Zwischensumme (Wein, Sekt, alkoholfreie - muelheim

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Nutzungsvertrag
über Räumlichkeiten im Schloß Broich
zwischen der
MST Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH
Schloßstr. 11, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 02 08 / 96 0 96 23, Fax.: 02 08 / 96 0 96 19
E-Mail: [email protected]
- nachfolgend “MST” genannt und
___________________________________ (Name)
___________________________________ (Straße, Hausnummer)
___________________________________ (PLZ, Ort)
___________________________________ (Telefonnummer)
- nachfolgend “Mieter” genannt -
1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag umfasst die Anmietung von Räumlichkeiten im Schloß Broich
am ________________ mit nachfolgend aufgeführtem Leistungsprofil:
(Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer!)
Bitte
Raum
ankreuze
n!
Summe
Rittersaal und Vorraum
1.300 Euro
Kaminzimmer
650,00 Euro
Wappenzimmer
650,00 Euro
Summe
Die Anmietung umfasst:
Bestuhlung, Stehtische, Reinigung, Grünpflanzen, Aufsicht, Getränketheke mit Zapfanlage und Toiletten. Darüber
hinausgehende Leistungen werden nach Art und Umfang berechnet und werden gesondert vereinbart.
Der Glasbruch wird folgendermaßen berechnet:
Wein/Sektglas
Bierglas
Kaffeegedeck (pro Teil)
1,00 Euro
2,00 Euro
2,00 Euro
2. Anmietung des Innenhofes von Schloß Broich
Der Innenhof von Schloß Broich kann auf Anfrage ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden.
3. Pflichten des Mieters
Bierabnahme
Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich das von der MST bereitgestellte Bier abzunehmen. Es handelt sich um die
Biersorten Stauder Pils und Diebels Alt. Der Bierpreis beträgt 2,15 Euro pro Liter. Das Bier wird auf Kommission in
30-Liter- und 50-Liter-Fässern zur Verfügung gestellt. Angebrochene Fässer werden komplett berechnet.
Weitere Biersorten (Weizenbier, alkoholfreies Bier) können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall
eines anderweitigen Bierbezuges wird eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Mietpreises fällig.
Die Menge des auf Kommission bereitzustellenden Bieres ist im Vorfeld einzutragen. Die übrigen Positionen der
nachfolgenden Tabelle werden nach der Anmietung ausgefüllt.
Getränkebereitstellung
1. Bier
Gebinde
Menge
davon leer davon voll
50-l-Fass Stauder Pils
30-l-Fass Stauder Pils
50-l-Fass Diebels Alt
30-l-Fass Diebels Alt
Summe
Preis
verzehrtes
Bier
Produkt
Menge
davon leer davon voll
Preis
Wein und Sekt
(keine Abnahmeverpflichtung!)
Kessler Gold
0,7-l-Flasche: 10,00 Euro
Weißwein: 1,0-l-Flasche: 8,00 Euro
Grauburgunder
Rotwein: 1,0-l-Flasche: 8,00 Euro
Spätburgunder oder Merlot
Alkoholfreie Getränke
(keine Abnahmeverpflichtung)
Coca Cola, Fanta, Lift-Apfelschorle, Sprite:
0,2-l-Flasche: 0,80 Euro
Coca Cola, Fanta, Lift-Apfelschorle, Sprite:
1,0-l-Flasche 1,80 Euro
Arienheller Mineralwasser:
0,25-l-Flasche: 0,80 Euro
Arienheller Mineralwasser:
0,5-l-Flasche: 1,30 Euro
Arienheller Mineralwasser:
0,75-l-Flasche: 1,50 Euro
Orangensaft / Apfelsaft:
0,2-l-Flasche: 1,00 Euro
Orangensaft:
1,0-l-Flasche: 2,30 Euro
Zwischensumme (Wein, Sekt, alkoholfreie Getränke)
Endsumme Getränkeverzehr
4. Entgeltzahlung
Der feste Grundpreis ist im Vorfeld der Anmietung zu entrichten und wird nach dem Rücklauf des unterschriebenen
Nutzungsvertrages durch ein gesondertes Schreiben durch die MST in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Leistungen
und die Abrechnung der Bierabnahme erfolgen im Wege einer Endabrechnung, die im Anschluss an die Anmietung
erstellt wird.
Das Entgelt ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum
zu entrichten.
Für den Fall, dass der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen wird, behält sich die MST das Recht vor, den Termin
anderweitig zu belegen und die unter Punkt 6 aufgeführten Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
5. Ermäßigungen
In Mülheim an der Ruhr ansässigen Vereinen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, kann gegen
Vorlage der Gemeinnützigkeitsbescheinigung ein Nachlass in Höhe von 10 % auf den unter Punkt 1 genannten
Festpreis gewährt werden.
6. Rücktritt
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt, ist zur Abgeltung bereits entstandener Verwaltungskosten ein Betrag in Höhe
von 50,00 Euro zu zahlen. Bei Absagen, die kurzfristiger als sechs Wochen vor dem Termin der Anmietung erfolgen,
erhöht sich der Betrag auf 80 % des unter Punkt 1 des Vertrages aufgeführten festen Grundpreises.
7. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die der MST an den überlassenen Räumen und/oder Gegen-ständen, gemieteten
Sachen, sonstigen Gerätschaften am Haus oder an seinen Anlagen bei der Vorbereitung oder Durchführung der
Veranstaltung entstehen, es sei denn, die Schädigung fällt in den Verantwortungsbereich der MST. Der Mieter stellt
die MST von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Gäste, den Besuchern der Veranstaltung und sonstige Dritte für
Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände und
der Zugänge zu den Räumen und sonstigen Anlagen stehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis wäre von der
MST grob fahrlässig verschuldet. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die MST und
für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche gegen die MST und deren
Mitarbeiter oder Beauftragte, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MST vor. Es bleibt dem Mieter
freigestellt, für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die MST übernimmt keine Haftung für die vom Mieter, seinen Mitarbeitern bzw. Mitgliedern, Beauftragten oder von
Besuchern seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und Wertsachen.
8. Salvatorische Klausel
Es gelten nur die schriftlich niedergelegten Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden
bestehen nicht. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sein, wird die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht
beeinträchtigt.
Mülheim an der Ruhr, den _________________________
____________________
(Mieter)
Mülheim an der Ruhr, den _________________________
___________________
(MST)
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