Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten im Schloß Broich zwischen der MST Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH Schloßstr. 11, 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: 02 08 / 96 0 96 23, Fax.: 02 08 / 96 0 96 19 E-Mail: [email protected] - nachfolgend “MST” genannt und ___________________________________ (Name) ___________________________________ (Straße, Hausnummer) ___________________________________ (PLZ, Ort) ___________________________________ (Telefonnummer) - nachfolgend “Mieter” genannt - 1. Vertragsgegenstand Der Vertrag umfasst die Anmietung von Räumlichkeiten im Schloß Broich am ________________ mit nachfolgend aufgeführtem Leistungsprofil: (Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer!) Bitte Raum ankreuze n! Summe Rittersaal und Vorraum 1.300 Euro Kaminzimmer 650,00 Euro Wappenzimmer 650,00 Euro Summe Die Anmietung umfasst: Bestuhlung, Stehtische, Reinigung, Grünpflanzen, Aufsicht, Getränketheke mit Zapfanlage und Toiletten. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Art und Umfang berechnet und werden gesondert vereinbart. Der Glasbruch wird folgendermaßen berechnet: Wein/Sektglas Bierglas Kaffeegedeck (pro Teil) 1,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro 2. Anmietung des Innenhofes von Schloß Broich Der Innenhof von Schloß Broich kann auf Anfrage ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden. 3. Pflichten des Mieters Bierabnahme Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich das von der MST bereitgestellte Bier abzunehmen. Es handelt sich um die Biersorten Stauder Pils und Diebels Alt. Der Bierpreis beträgt 2,15 Euro pro Liter. Das Bier wird auf Kommission in 30-Liter- und 50-Liter-Fässern zur Verfügung gestellt. Angebrochene Fässer werden komplett berechnet. Weitere Biersorten (Weizenbier, alkoholfreies Bier) können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall eines anderweitigen Bierbezuges wird eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Mietpreises fällig. Die Menge des auf Kommission bereitzustellenden Bieres ist im Vorfeld einzutragen. Die übrigen Positionen der nachfolgenden Tabelle werden nach der Anmietung ausgefüllt. Getränkebereitstellung 1. Bier Gebinde Menge davon leer davon voll 50-l-Fass Stauder Pils 30-l-Fass Stauder Pils 50-l-Fass Diebels Alt 30-l-Fass Diebels Alt Summe Preis verzehrtes Bier Produkt Menge davon leer davon voll Preis Wein und Sekt (keine Abnahmeverpflichtung!) Kessler Gold 0,7-l-Flasche: 10,00 Euro Weißwein: 1,0-l-Flasche: 8,00 Euro Grauburgunder Rotwein: 1,0-l-Flasche: 8,00 Euro Spätburgunder oder Merlot Alkoholfreie Getränke (keine Abnahmeverpflichtung) Coca Cola, Fanta, Lift-Apfelschorle, Sprite: 0,2-l-Flasche: 0,80 Euro Coca Cola, Fanta, Lift-Apfelschorle, Sprite: 1,0-l-Flasche 1,80 Euro Arienheller Mineralwasser: 0,25-l-Flasche: 0,80 Euro Arienheller Mineralwasser: 0,5-l-Flasche: 1,30 Euro Arienheller Mineralwasser: 0,75-l-Flasche: 1,50 Euro Orangensaft / Apfelsaft: 0,2-l-Flasche: 1,00 Euro Orangensaft: 1,0-l-Flasche: 2,30 Euro Zwischensumme (Wein, Sekt, alkoholfreie Getränke) Endsumme Getränkeverzehr 4. Entgeltzahlung Der feste Grundpreis ist im Vorfeld der Anmietung zu entrichten und wird nach dem Rücklauf des unterschriebenen Nutzungsvertrages durch ein gesondertes Schreiben durch die MST in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Leistungen und die Abrechnung der Bierabnahme erfolgen im Wege einer Endabrechnung, die im Anschluss an die Anmietung erstellt wird. Das Entgelt ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zu entrichten. Für den Fall, dass der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen wird, behält sich die MST das Recht vor, den Termin anderweitig zu belegen und die unter Punkt 6 aufgeführten Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. 5. Ermäßigungen In Mülheim an der Ruhr ansässigen Vereinen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, kann gegen Vorlage der Gemeinnützigkeitsbescheinigung ein Nachlass in Höhe von 10 % auf den unter Punkt 1 genannten Festpreis gewährt werden. 6. Rücktritt Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt, ist zur Abgeltung bereits entstandener Verwaltungskosten ein Betrag in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen. Bei Absagen, die kurzfristiger als sechs Wochen vor dem Termin der Anmietung erfolgen, erhöht sich der Betrag auf 80 % des unter Punkt 1 des Vertrages aufgeführten festen Grundpreises. 7. Haftung Der Mieter haftet für alle Schäden, die der MST an den überlassenen Räumen und/oder Gegen-ständen, gemieteten Sachen, sonstigen Gerätschaften am Haus oder an seinen Anlagen bei der Vorbereitung oder Durchführung der Veranstaltung entstehen, es sei denn, die Schädigung fällt in den Verantwortungsbereich der MST. Der Mieter stellt die MST von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Gäste, den Besuchern der Veranstaltung und sonstige Dritte für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände und der Zugänge zu den Räumen und sonstigen Anlagen stehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis wäre von der MST grob fahrlässig verschuldet. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die MST und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche gegen die MST und deren Mitarbeiter oder Beauftragte, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MST vor. Es bleibt dem Mieter freigestellt, für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die MST übernimmt keine Haftung für die vom Mieter, seinen Mitarbeitern bzw. Mitgliedern, Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltung eingebrachten Gegenstände und Wertsachen. 8. Salvatorische Klausel Es gelten nur die schriftlich niedergelegten Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sein, wird die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht beeinträchtigt. Mülheim an der Ruhr, den _________________________ ____________________ (Mieter) Mülheim an der Ruhr, den _________________________ ___________________ (MST)