Pluralismus Empirisch: Legitimatorisch: (nach Wiesendahl 1981) Mit- und Gegeneinander autonomer Gruppen mit lebendigem Gruppeninteresse Anerkennung des Rechts auf freie und ungehinderte Interessenvertretung Grundaussagen zum Gemeinwohl: Interessenvielfalt und –konkurrenz Daher: kein homogenes Gemeinwohl Konzept: a) Motivationsbreite und Interessenvielfalt gehören zur menschlichen Individualität b) Konflikt und Konkurrenz um Befriedigung bzw. Durchsetzung der Interessen sind zwangsläufig. c) Ungehinderter Austrag von Interessenkonflikten und freie Gruppenkonkurrenz sind beste Voraussetzung für kollektive Konfliktregelung. So halten sich die Gruppen am besten gegenseitig in Schach. So werden Kompromisse systemnotwendig. d) Gemeinwohl allenfalls „Resultante im Parallelogramm der Kräfte“. Mindestanforderung: gerechte Sozialordnung; keine maßgebliche Gruppe darf sich subjektiv „vergewaltigt“ fühlen. e) Freier Konfliktaustrag begrenzt auf Politik. Daneben: gesellschaftlich „nicht-kontroverser Sektor“: Wertkodex Feste Spielregeln Auf unterster Ebene: Wahl von Abgeordneten in periodischen Abständen Politische Präsenz des Individuums aber erst In Gruppen und Verbänden Auf höherer politischer Ebene: Parteienkonkurrenzsystem. Nach Oberndörfer: Gemeinwohlfindung als Integration partikularer Interessen nur, wenn Unabhängiges, selbstbewusstes Parlament und Handlungsfähige, starke Regierung gegeben sind. Fränkel versteht den Staat als gestaltenden Staat, der vom breiten politischen Engagement seiner Bürger getragen sein muss. Demokratisch verfasste Parteien und Interessenverbände Sind für ihn wichtigste Stätten der Partizipation: Nur organisierte Interessen haben Chancen auf politisches Gehör. Kernfrage der Demokratietheorie für Fränkel: Wie muss ein politisches System gestaltet sein, um ein Optimum an Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu ermöglichen?