Pluralismus: Grundprinzipien

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Pluralismus
Empirisch:
Legitimatorisch:
(nach Wiesendahl 1981)
Mit- und Gegeneinander autonomer Gruppen mit lebendigem
Gruppeninteresse
Anerkennung des Rechts auf freie und ungehinderte Interessenvertretung
Grundaussagen zum Gemeinwohl:
 Interessenvielfalt und –konkurrenz
 Daher: kein homogenes Gemeinwohl
Konzept:
a) Motivationsbreite und Interessenvielfalt gehören zur menschlichen
Individualität
b) Konflikt und Konkurrenz um Befriedigung bzw. Durchsetzung der Interessen sind
zwangsläufig.
c) Ungehinderter Austrag von Interessenkonflikten und freie Gruppenkonkurrenz sind
beste Voraussetzung für kollektive Konfliktregelung. So halten sich die Gruppen
am besten gegenseitig in Schach.
So werden Kompromisse systemnotwendig.
d) Gemeinwohl allenfalls „Resultante im Parallelogramm der Kräfte“.
Mindestanforderung:
 gerechte Sozialordnung;
 keine maßgebliche Gruppe darf sich subjektiv „vergewaltigt“ fühlen.
e) Freier Konfliktaustrag begrenzt auf Politik.
Daneben: gesellschaftlich „nicht-kontroverser Sektor“:
 Wertkodex
 Feste Spielregeln
Auf unterster Ebene:
 Wahl von Abgeordneten in periodischen Abständen
Politische Präsenz des Individuums aber erst
 In Gruppen und Verbänden
Auf höherer politischer Ebene:
 Parteienkonkurrenzsystem.
Nach Oberndörfer:
Gemeinwohlfindung als Integration partikularer Interessen nur, wenn
 Unabhängiges, selbstbewusstes Parlament und
 Handlungsfähige, starke Regierung
gegeben sind.
Fränkel versteht den Staat als
 gestaltenden Staat,
 der vom breiten politischen Engagement seiner Bürger
getragen sein muss.
 Demokratisch verfasste Parteien und
 Interessenverbände
Sind für ihn wichtigste Stätten der Partizipation:
 Nur organisierte Interessen haben Chancen auf politisches Gehör.
Kernfrage der Demokratietheorie für Fränkel:
 Wie muss ein politisches System gestaltet sein, um ein Optimum an
Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu ermöglichen?
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