Muster: Vertragshändlervertrag Zwischen ..... – nachfolgend Unternehmen genannt – und ..... – nachfolgend Vertragshändler genannt – wird folgender Vertragshändlervertrag geschlossen: Präambel Das Unternehmen hat in dem Bereich ..... die in der Anlage 1 dargestellten Produkte – im Folgenden Vertragsprodukte – entwickelt und stellt diese exklusiv her. Das Unternehmen vertreibt die Vertragsprodukte selbst über den Großhandel, über Vertragshändler und über das Internet. Der Vertragshändler verfügt im Bereich ..... über umfassende Erfahrungen im Marketing und Vertrieb. Aufgrund seiner Erfahrungen erfüllt er die von dem Unternehmen an einen Vertragshändler gestellten Anforderungen. Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgenden Vertragshändlervertrag: §1 Vertragsgegenstand und rechtliche Stellung des Vertragshändlers (1) Das Unternehmen überträgt dem Vertragshändler den Vertrieb der in § 2 genannten Vertragsprodukte im Vertragsgebiet gemäß § 3. (2) Der Vertragshändler kauft und verkauft die Vertragsprodukte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. (3) Der Vertragshändler wird als freier sowie rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer tätig. Er ist nicht berechtigt, das Unternehmen zu vertreten, für das Unternehmen zu handeln und oder im Namen des Unternehmens Verpflichtungen einzugehen. (4) Der Vertragshändler ist berechtigt und verpflichtet, sich während der Vertragsdauer als Händler des Unternehmens zu bezeichnen. §2 Vertragsprodukte (1) Vertragsprodukte sind die in der dem Vertragshändlervertrag als Anlage 1 beigefügten Aufstellung genannten Erzeugnisse und die dazugehörigen Ersatz- und Zubehörteile. Die Anlage 1 ist in der aktuellen, jeweils zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Fassung Bestandteil dieses Vertrages. (2) Nimmt das Unternehmen nach Abschluss des Vertragshändlervertrages neue Erzeugnisse in seinen Vertrieb auf, werden diese nicht automatisch Vertragsprodukte. Das Unternehmen hat diese dem Vertragshändler als Vertragsprodukte zu den Bedingungen des Vertrages anzubieten. (3) Das Unternehmen ist berechtigt, unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist die Produktion hinsichtlich einzelner Vertragsprodukte i.R.d. allgemeinen Vertriebspolitik um- oder einzustellen. Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits erfolgte Bestellungen des Vertragshändlers hinsichtlich des auslaufenden Vertragsproduktes, die das Unternehmen wirksam angenommen hat, bleiben davon unberührt. §3 Vertragsgebiet (1) Das Vertragsgebiet besteht aus dem Gebiet ..... und ist außerdem in der Gebietskarte, welche als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrages ist, farblich gekennzeichnet. (2) Der Vertragshändler hat im Vertragsgebiet das Alleinvertriebsrecht. Das Unternehmen wird die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet nicht über andere Vertriebsmittler vertreiben. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Vertragsprodukte an die in Anlage 3 als Direktkunden bezeichneten Kunden im Vertragsgebiet unmittelbar zu verkaufen. Das Unternehmen wird den Vertragshändler sofort schriftlich informieren, wenn ein Kunde Direktkunde ist. Eine Beteiligung an dem Verkaufspreis erhält der Vertragshändler nicht. (3) Eine aktive Vertriebspolitik, wie Marketing und Werbung, ist dem Vertragshändler grds. nur in seinem Vertragsgebiet gestattet. Der Vertragshändler kann nach Absprache mit dem Unternehmen aktives Marketing in den Gebieten betreiben, die weder einem anderen Vertragshändler noch dem Unternehmen selbst exklusiv zugewiesen sind. Ein aktives Marketing ist dem Vertragshändler untersagt, wenn dieses Gebiet einem anderen Vertragshändler übertragen worden ist oder werden soll. §4 Pflichten des Vertragshändlers (1) Der Vertragshändler hat die Interessen des Unternehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen. (2) Der Vertragshändler hat die Vertragsprodukte in dem Vertragsgebiet zu vertreiben und ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen für deren größtmöglichen Absatz zu betreiben. Er hat den Kundenstamm für die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet zu vergrößern. (3) Der Vertragshändler ist verpflichtet, für die Vertragsprodukte im Vertragsgebiet auf eigene Kosten im angemessenen Umfang zu werben. Die Vertragsparteien legen die Werbeinhalte gemeinsam fest. (4) Der Vertragshändler hat die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. (5) Der Vertragshändler ist verpflichtet, alle vom Unternehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse strengstens geheim zu halten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch von seinen Mitarbeitern eingehalten wird. Diese Verpflichtung trifft ihn auch nach Vertragsbeendigung. (6) Der Vertragshändler wird dem Unternehmen regelmäßig über die Entwicklung des Marktes im Vertragsgebiet berichten und ihm notwendige Informationen, wie Umsatzzahlen, Kundenzuwachs, Aktivitäten der Konkurrenz, Akzeptanz der Vertragsprodukte, Wünsche der Kunden und sonstige weitere Umstände, die für eine Beurteilung der Marktentwicklung durch das Unternehmen wichtig sein können, zukommen lassen. Die Häufigkeit und Art und Weise des Informationsaustausches wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt. (7) Der Vertragshändler ist verpflichtet, die Vertragsprodukte unter den Markenzeichen und in der Ausstattung zu vertreiben, die das Unternehmen vorschreibt. Er wird die Markenzeichen des Unternehmens auch im Rahmen von Werbemaßnahmen ordnungsgemäß verwenden und sich bei der Nutzung an die vom Unternehmen ausgegebenen CI-Richtlinien halten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 4, deren jeweils aktuelle Fassung Bestandteil des Vertrages ist. (8) Der Vertragshändler ist verpflichtet einen geeigneten Kundendienst vorzuhalten, mit welchem er in der Lage ist, den Endkunden Serviceleistungen und insbesondere Mängelbeseitigungsarbeiten an den Vertragsprodukten anzubieten und durchzuführen. Bei der Durchführung des Kundendienstes hat er sich an die Vorgaben des Unternehmens zu halten und diese zu beachten. (9) Der Vertragshändler hat dafür zu sorgen, dass die zu den Vertragsprodukten gehörigen Betriebsanleitungen und sonstigen Bedienhinweise an den Endkunden gelangen. Von Vorkommnissen, welche die Sicherheit der Vertragsprodukte anbelangen, wird er das Unternehmen sofort unterrichten. §5 Pflichten des Unternehmers (1) Das Unternehmen hat auf die Interessen des Vertragshändlers in angemessenem Umfang Rücksicht zu nehmen und ihn in seiner Tätigkeit zu unterstützen. Es wird den Vertragshändler bei dessen Betriebstätigkeit und der Durchführung des Kundendienstes beraten. (2) Das Unternehmen wird dem Vertragshändler rechtzeitig alle für dessen Betriebstätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Verkaufsanleitungen und Werbematerialien, kostenfrei zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen bleiben Eigentum des Unternehmens, soweit bestimmungsgemäß verbraucht oder an Kunden weitergegeben werden. sie nicht (3) Das Unternehmen kann, neben der vom Vertragshändler durchzuführenden Werbung, eigene zentrale Werbeaktionen durchführen. Dabei hat es die Interessen des Vertragshändlers angemessen zu beachten. (4) Das Unternehmen ist grds. zur Ausführung der Bestellungen des Vertragshändlers verpflichtet. Eine Ablehnung der Bestellung ist nur unter Angabe eines sachlichen Grundes gerechtfertigt. §6 Wettbewerbsverbot (1) Der Vertragshändler ist zum Vertrieb anderer Produkte berechtigt, die nicht im Wettbewerb zu den Vertragsprodukten des Unternehmens stehen. Der Vertragshändler muss dem Unternehmen vor Aufnahme des Vertriebes die neu aufzunehmenden Produkte schriftlich mitteilen. Sofern sachliche Gründe gegen die Aufnahme der Produkte sprechen, kann das Unternehmen der Aufnahme des Vertriebes widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs darf der Vertragshändler den Vertrieb der Produkte nicht übernehmen. (2) Der Vertragshändler darf für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn gemäß § 10 Abs. 1 keine Erzeugnisse herstellen, beziehen oder weiterverkaufen, die mit den Vertragsprodukten in Wettbewerb stehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich mindestens neun Monate vor Ablauf der in Satz 1 bestimmten Frist über eine Verlängerung des Wettbewerbsverbotes um weitere fünf Jahre zu verhandeln. (3) Der Vertragshändler verpflichtet sich, die Vertragsprodukte während der Dauer des Vertrages ausschließlich vom Unternehmen zu beziehen. (4) Der Vertragshändler hat dem Unternehmen unverzüglich eine schriftliche Mitteilung in folgenden Fällen zu machen: Der Vertragshändler will sich direkt oder indirekt an einem Konkurrenzunternehmen des Unternehmens beteiligen oder dieses unterstützen, z.B. durch Gewährung eines Darlehens; Der Vertragshändler wird selbstständig oder unselbstständig, auf fremde oder eigene Rechnung, für ein Konkurrenzunternehmen des Unternehmens tätig. Der Vertragshändler bedarf in einem solchen Fall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Unternehmens – § 182 BGB. Ausgenommen hiervon sind Beteiligungen an börsennotierten Kapitalgesellschaften, soweit der Vertragshändler durch die Beteiligung keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalgesellschaft erhält. §7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (1) Das Unternehmen verkauft dem Vertragshändler die Vertragsprodukte auf der Grundlage der Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen des Unternehmens, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Anlage 5 diesem Vertrag beigefügt sind. Der Vertragshändler erklärt sich mit deren Einbeziehung ausdrücklich einverstanden. (2) Die Mängelhaftungsrechte des Vertragshändlers im Hinblick auf die abgeschlossenen Kaufverträge bestimmen sich nach den in Anlage 5 beigefügten Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. §8 Preise und Lieferbedingungen (1) Das Unternehmen gewährt dem Vertragshändler auf die Vertragsprodukte einen Händlerrabatt, der auf der Grundlage des vom Unternehmen unverbindlich empfohlenen (Endverbraucher)-Listenpreis berechnet wird. Bemessungsgrundlage ist dabei der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses geltende Listenpreis. Dieser, sowie die vereinbarten Rabatte, ergeben sich aus der Preis- und Rabattstaffel, die als Anlage 6 beigefügt und in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages ist. (2) Die Preise für die Vertragsprodukte, die dem Vertragshändler berechnet werden, bestimmen sich nach den Nettoverkaufspreisen abzüglich des jeweils gültigen Händlerrabattes zuzüglich des aktuellen Umsatzsteuersatzes. (3) Der Vertragshändler ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden frei. Er ist nicht an unverbindliche Preisempfehlungen des Unternehmens gebunden. (4) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Vertragsprodukte Eigentum des Unternehmens. (5) Das Unternehmen ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik berechtigt, die in der Anlage 6 genannten Listenpreise und Rabatte mit einer Ankündigungsfrist von vier Monaten zu ändern. Bestellungen, die vom Unternehmen bereits bestätigt wurden, werden hiervon nicht berührt. §9 Mindestabnahme (1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, die folgenden angemessenen Mindestmengen von Vertragsprodukten bei dem Unternehmen zu kaufen und alsbald nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen: ..... € bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Vertragsbeginn gemäß § 10 Abs. 1, ..... € im zweiten Kalenderjahr nach Vertragsbeginn, ..... € im dritten Kalenderjahr nach Vertragsbeginn, in den darauffolgenden Kalenderjahren jeweils den Vorjahresbetrag mit einer Steigerung von jeweils ..... % gegenüber dem betreffenden Vorjahr. (2) Hält der Vertragshändler die vereinbarten Mindestabnahmemengen gemäß Abs. 1 aus von ihm zu vertretenen Umständen nicht ein, macht er sich schadensersatzpflichtig. § 10 Dauer des Vertrages/Beendigung (1) Der Vertragshändlervertrag beginnt am ..... und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien können den Vertragshändlervertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. (2) Unbeschadet des Rechts zur ordentlichen Kündigung ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertragshändlervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertragshändlervertrages nicht in Betracht kommt. (3) Die Kündigung hat schriftlich durch Einschreiben/Rückschein zu erfolgen. § 11 Nachvertragliche Pflichten beider Parteien (1) Bei Beendigung des Vertragshändlervertrages hat der Vertragshändler alle ihm vom Unternehmen zum Zwecke der Vertragsdurchführung überlassenen Unterlagen an das Unternehmen zurückzugeben, soweit sie von ihm nicht bestimmungsgemäß verbraucht worden sind oder noch i.R.v. Kundendienstleistungen benötigt werden. (2) Das Unternehmen ist verpflichtet, den Vertragshändler bei Bedarf in ausreichendem Maße mit Ersatzteilen zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu beliefern, damit dieser seinen Verpflichtungen aus § 4 Abs. 8 in vollem Umfang nachkommen kann. (3) Der Vertragshändler ist nach Vertragsbeendigung nicht mehr berechtigt, sich als Händler des Unternehmens zu bezeichnen und den Namenszug, das Erkennungszeichen oder sonstige Kennzeichen des Unternehmens zu verwenden. § 12 Gerichtsstand/Erfüllungsort/anwendbares Recht/Vertragsprache (1) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertragshändlervertrag ist der Sitz des Unternehmens. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragshändlervertrag ist der Sitz des Unternehmens. (3) Vertragssprache ist deutsch. (4) Auf den Vertragshändlervertrag findet Bundesrepublik Deutschland Anwendung. ausschließlich das Recht der § 13 Einhaltung geltenden Rechts (1) Der Vertragshändler verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen. Er verpflichtet sich die Bemühungen des Unternehmens zu unterstützen, solche Gesetze einzuhalten. Für die Einhaltungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die den Geschäftsbetrieb, gesetzliche Vertreter, Angestellte und deren Aktivitäten betreffen, ist der Vertragshändler eigenverantwortlich. (2) Der Vertragshändler ist insbesondere dazu verpflichtet keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Vertragshändler beschäftigten Personen oder Dritten führen kann. (3) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 steht dem Unternehmen ein fristloses Kündigungsrecht zu. § 14 Nebenabreden/Teilnichtigkeit/salvatorische Klausel (1) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertragshändlervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertragshändlervertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen Vertragshändlervertrages soweit wie möglich entspricht. Bestimmungen dieses (3) Durch von diesem Vertragshändlervertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben noch neue Rechte oder Pflichten begründet. (4) Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieses Vertragshändlervertrages dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung. (5) Alle Ansprüche aus diesem Vertragshändlervertrag verjähren in 36 Monaten, gerechnet ab Fälligkeit. § 15 Vertragsausfertigungen Der vorliegende Vertragshändlervertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede der Vertragsparteien bestätigt mit der Unterzeichnung, eine Ausfertigung des Vertragshändlervertrages erhalten zu haben. ....., den ..... ............................................ ............................................. (Vertragshändler) (Unternehmen) Anlagenverzeichnis zum Vertragshändlervertrag zwischen ..... und ..... Anlage 1 Vertragsprodukte Präambel, § 2 Abs. 1 Anlage 2 Vertragsgebiet § 3 Abs. 1 Anlage 3 Direktkunden § 3 Abs. 2 Anlage 4 Markenzeichen, CI-Richtlinien § 4 Abs. 7 Anlage 5 Verkaufs-, Zahlungsbedingungen § 7 Abs. 1, 2 Anlage 6 Rabattstaffel, Preise § 8 Abs. 1, 5