1 Begründung zu Vorlage Nr. 12/2800/2 Zu der Vorlage 12/2800/1 „ Sanierung des Peter - Behrens – Baus “ hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 26.Feb.2008 um Vorlage eines Gesamt-Konzeptes über die künftige Nutzung des Peter-Behrens-Baus gebeten. Im Folgenden wird das geplante Konzept dargestellt und erläutert. A. Derzeitiges Betriebskonzept für den Peter Behrens-Bau Der Peter Behrens-Bau wurde 1998 als zentrales Magazin des Rheinischen Industriemuseums für alle sechs Museums-Schauplätze in Betrieb genommen. Seither werden die Etagen 1 bis 4 sowie das Kellergeschoss als Lagerflächen genutzt. Im Kellerbereich stehen 3 klimatisierte Magazinräume für empfindliche Papier-, Textil- und Metallobjekte zur Verfügung. Das anfänglich ebenfalls für die Einlagerung genutzte Erdgeschoss wurde 2004/2005 in Teilen zu einer Sonderausstellungs- und Veranstaltungsfläche umgebaut. In der Etage 5 wird seit 1998 eine ständige Ausstellung zu Leben und Werk von Peter Behrens gezeigt, der dieses Lagergebäude für den Montankonzern Gutehoffnungshütte in den 1920er Jahren entworfen hat. B. Neues Betriebskonzept einer erweiterten Zugänglichkeit des Peter Behrens-Baues für Publikum Die Einrichtung eines regelmäßigen Angebotes zum Besuch der Lageretagen 1 bis 3 des Peter Behrens-Baues ist für das Kulturhauptstadtjahr 2010 und die Folgejahre vorgesehen (vergl. Vorlage Kulturausschuss NR.12/2494 vom 22.8.2007). Das neue Betriebskonzept soll weder für das bisherige Betriebskonzept als Zentraldepot noch für die im Jahr 2004/5 umgebaute Sonderausstellungs- und Veranstaltungsfläche im Erdgeschoss bzw. die ständige Ausstellung im 5. Obergeschoss des Gebäudes wesentliche Veränderungen mit sich bringen. Die erweiterte Zugänglichkeit bezieht sich ausschließlich auf die Lageretagen 1 bis 3. Die klimatisierten Magazinräume im Keller und die durchgängig mit geschlossenen Schränken eingerichtete Etage 4 sind für Führungen nicht geeignet. Dabei ist die in den Obergeschossen befindliche Gesamtpersonenzahl aus baugenehmigungsrechtlichen Gründen auf max. 25 Personen begrenzt. Die örtliche museale Gegebenheiten sollen nicht verändert werden: Raumtemperatur von ca. 1617°C, Gabelstaplerbetrieb, Sicherheitsmarkierung auf dem Boden, Lagerbeleuchtung, etc. erhalten den Charakter des Depots. Das Faszinierende für das Publikum besteht erfahrungsgemäß vor allem in dem für den Laien nahezu unüberschaubaren und die Entdeckerfreude außerordentlich anregenden Lagercharakter in den Etagen 1, 2 und 3. Gerade, dass keine Vermittlungsabsicht, kein pädagogisches Programm des Museums spürbar sind, regt die Besucherinnen und Besucher zum Schauen an und macht sie in höchstem Maße neugierig. 2 Die meist unbekannten und nicht erläuterten Apparate, Maschinen, Geräte und Gegenstände lösen ein starkes Interesse aus, das Gesehene und „Gefundene“ wenigstens in Ansätzen zu verstehen. Ebenso reizvoll ist für die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Räume zu betreten, die eher einen Arbeitscharakter haben, nicht fertig gestaltet und nicht absichtsvoll auf ihre Bedürfnisse hin eingerichtet sind. Kurzum: Im Zentralmagazin des Rheinischen Industriemuseums spielt die reine Entdeckerfreude eine wesentlich größere Rolle als das Verständnis komplexer, museal aufbereiteter Wissenszusammenhänge. Das Konzept für die Einrichtung von neuen Besuchsmöglichkeiten muss in besonderer Weise diesen Anforderungen entsprechen und die vorhandenen Strukturen des Magazins weitestgehend nutzen. Das bedeutet, dass 1. der Lagercharakter der betroffenen Etagen vollständig erhalten bleibt; 2. eine Markierung des ohnehin für Verkehrszwecke frei gehaltenen Mittelganges als Aufenthaltsfläche für das Publikum vorgenommen wird; 3. die Seitengänge zwischen den Regalen (die vom Mittelgang zu den Außenwänden hin ausgerichtet sind) mit Hilfe von Kordeln, Glastafeln o. ä. so abgesperrt werden, dass die Besucher sie nicht betreten; 4. an der einen oder anderen Stelle die bereits eingelagerten Exponate in einzelnen Regalen umgelagert werden, so dass weniger interessante Exponate und beispielsweise demontierte Zubehörteile von Maschinen etc. eher auf den hinteren Lagerplätzen zu liegen kommen, wo sie weniger gut sichtbar sind, während interessantere Objekte in der Nähe zum Mittelgang platziert werden; 5. Tafeln an der Regalen angebracht werden, die in knapper Form die dort lagernden Gegenstände benennen (Sachtitel, Datierung, evtl. Provenienz); 6. eine kleine Anzahl von vitrinenartigen Exponatboxen auf den Lageretagen 1 bis 3 für eine begrenzte Dauer so installiert werden, dass auch ausgesuchte Exponate aus denjenigen Beständen sicher und konservatorisch vertretbar gezeigt werden können, die sonst nur in den klimatisierten Magazinen lagern (wie z. B. Textilien, Fotografien, Grafiken, Gemälde und kleinere Metallobjekte). Auf diese Weise gelingt es, auch Sammlungsstücke zu zeigen, die der Besucher ansonsten nicht zu sehen bekäme. Bezüglich der Zugänglichkeit der Lageretagen ist vorbehaltlich der genehmigungsrechtlichen Klärung mit dem vorbeugenden Brandschutz der Stadt Oberhausen folgendes angedacht: 1. Führungsprogramm statt Einzelbesucherinnen und -besucher Der Peter-Behrens-Bau wird auch in den kommenden Jahren als „aktives“ und arbeitendes Magazin in seiner Funktion als Zentraldepot aller sechs RIM-Schauplätze genutzt. Demgemäß müssen auf den Lageretagen zwangsläufig offene und weitestgehend freie Wege zu den Objekten erhalten bleiben. Die Exponate könnten im Falle der Öffnung für Einzelbesucher daher technisch nur mit großem Aufwand vor eventuellen Zugriffen durch Besucherinnen und Besucher gesichert werden. Entsprechend soll die geplante erweiterte Zugänglichkeit im Rahmen eines auf den Peter Behrens-Bau zugeschnittenen Führungskonzeptes ausschließlich für Gruppen (max. 25 Personen) realisiert werden. Die Führungskräfte übernehmen dabei vor allem die inhaltliche Information, aber eben auch die notwendigen Sicherungsaufgaben. 3 Im Falle des Peter Behrens-Baus können zum Beispiel angeboten werden: a) thematische Führungen (z.B. zur Kinder- oder Frauenarbeit oder zur Entwicklung der Druckkunst und Werbung). b) Führungen zu bestimmten Industriebranchen (z. B. zur Entwicklung der Textilindustrie oder der bergischen Kleineisenindustrie). c) zielgruppenorientierte Führungen (z.B. für Kinder, für Blinde oder anderweitig körperlich behinderte Besucher). d) Anlass-bezogene Führungen (z.B. die schon mehrfach durchgeführten Advents-Führungen oder Geburtstags-Führungen) oder e) Abenteuer-Führungen, die die Besucher gleichsam auf Entdeckungsreise schicken (mit Handlampen am Abend, als Schatzsuche etc.). Es ist generell vorgesehen, dass sich interessierte Gruppen für geschlossene Führungen zu Wunschterminen verbindlich anmelden können. Darüber hinaus soll es auch so genannte freie Führungen zu fest terminierten Zeiten, beispielsweise sonntags, geben, denen sich Besucherinnen und Besucher (Einzelpersonen, Familien etc.) anschließen können. Die Teilnahme ist kostenpflichtig. 2. Öffnungszeiten Aus dem besonderen Anlass des Kulturhauptstadtjahres 2010 ist geplant, den Peter BehrensBau im Rahmen der vom RIM insgesamt angebotenen Aktivitäten generell von dienstags bis sonntags zu öffnen . Dies bedeutet konkret: a) Für die Lageretagen 1 bis 3 werden an allen Öffnungstagen Gruppenführungen (bis max. 25 Personen) , natürlich unter Berücksichtigung des regulären Lagerbetriebes, angeboten b) Das Erdgeschoss ist mit einer Verbund- und Werbeausstellung des Rheinischen Industriemuseums zur Geschichte und Arbeit des RIM und zu weiteren industriekulturellen Aktivitäten ebenso geöffnet wie c) die dann überarbeitete ständige Ausstellung zu Peter Behrens in der 5. Etage. Ab 2011 sollen die Führungsangebote aus finanziellen, jedoch auch aus arbeitstechnischen Gründen auf Samstage, Sonn- und Feiertage begrenzt bleiben. Während der Arbeitswoche findet der reguläre Lagerbetrieb statt (Fahrten mit Elektrostaplern, Gabelhubwagen, herausgestellte und noch nicht eingeräumte Exponate usw.), durch den möglicherweise Besucherinnen und Besucher gefährdet sein könnten. Wenn es die aktuelle Arbeitssituation in den Lageretagen zulässt, sind jedoch auf Anfrage ausnahmsweise auch wochentags Führungen möglich. C. Investitionskosten Für die vorgesehene erweiterte Zugänglichkeit im Rahmen von Führungen werden hinsichtlich der musealen Ausstattung keine Investitionskosten anfallen. Die Fenstersanierung ist zur Substanzerhaltung des Gebäudes unabdingbar und gem. Denkmalschutzgesetz vorgeschrieben. Sie steht nicht im Zusammenhang mit einer beabsichtigten erweiterten Zugänglichkeit. D. Personalkosten 4 Für dieses erweiterte Betriebskonzept sind im Jahr 2010 im Rahmen der geplanten Öffnungszeiten für Erd- und 5. Obergeschoss von dienstags bis sonntags 2 RKG-Kräfte (Kasse und Aufsicht) und gesondert für die Führungen in den Lageretagen 1 bis 3 eine zusätzliche Führungskraft (Honorarkraft) notwendig. Für.die Betriebsjahre ab 2011 sind für die nach Bedarf terminierten Führungen an den Wochenenden jeweils eine Führungskraft und eine weitere RKG-Kraft für Kasse und Aufsicht vorzusehen. Während der Präsentation von Sonderausstellungen im Erdgeschoss ist zusätzlich eine weitere RKG-Kraft für die dortige Aufsicht notwendig. Das Entgeld für bestellte Führungen soll die Kosten für die Führungskraft abdecken; freie Führungen sind kostenpflichtig, allerdings nicht in jedem Falle kostendeckend, da sie auch bei einer Teilnehmerzahl unter 25 Personen durchgeführt werden. Hier wird bei einer geschätzten Gruppengröße von durchschnittlich 12 Personen und je 1,00 € Führungsgebühr für das Jahr 2010 zur Zeit mit Einnahmen in Höhe von ca. 1.224,00 € gerechnet. Dem würden Ausgaben für Kassen- und Aufsichtspersonal in Höhe von ca. 3.121,00 € gegenüberstehen. Für das Jahr 2011 werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 288,00 € erwartet, die Ausgaben für Kassen- und Aufsichtspersonal werden mit ca. 734 € kalkuliert. Die genannten Personalkosten sind im Wirtschaftsplan der RKG durch das RIM zusätzlich zu berücksichtigen. E. Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Platzierung des neuen Museumsangebotes: Von großer, kaum zu überschätzender Bedeutung für den Erfolg des Gesamtangebotes im Peter Behrens-Bau sind einige weitere Faktoren, die außerhalb des eigentlichen Betriebskonzeptes liegen. 1. Das Gebäude Peter Behrens-Bau ist aus seiner „Insellage“ zwischen zwei stark befahrenen Straßen zu befreien und fußläufig an das CentrO sowie die Haltestelle des ÖPNV anzuschließen. Durch eine Anbindung von dieser Seite würde auch der so genannte „Skulpturenpark“ verstärkt durch das Publikum wahrgenommen. Da im Jahr der Kulturhauptstadt 2010 der Vorplatz des CentrO und der Gasometer sicherlich in großem Ausmaß Publikum anziehen werden, ist das Rheinische Industriemuseum an der Anlage eines neuen Zugangs auf das Gelände an dessen nord-östlicher Ecke und durch den „Skulpturenpark“ sehr interessiert. Zur Zeit werden mit der für entsprechende Maßnahmen zuständigen Stadt Oberhausen verschiedene Lösungsmöglichkeiten, z.B. ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerbrücke zum Vorplatz des CentrO geprüft. 2. Durch eine entsprechende Gestaltung des Freigeländes ist die Aufenthaltsqualität um das Gebäude herum zu verbessern. Dies beinhaltet im Kern: a) die restauratorische Bearbeitung und Aufstellung von weiteren Großexponaten im Freigelände und b) die Grünpflege des Außengeländes. Die hierfür notwendigen Planungen erfolgen durch das RIM, die Kosten werden aus dem RIMHaushalt bestritten. F. Denkmalpflegerischer Aspekt: 5 Nach Rücksprachen und Abstimmungen mit der unteren Denkmalbehörde Oberhausen und dem RAD (Rheinischen Amt für Denkmalpflege) sind die abgängigen Holzfenster wieder in Holz neu auszubilden. Rahmenstärke, Profilausbildung, Holzart, Verglasung und Farbwahl müssen sich stark an den original Fenstern orientieren. Begründung: Vorbildcharakter, Wiederherstellung des Gesamtensembles, Materialgerechtigkeit. Dies hat Herr Prof. Mainzer in der Sitzung des Bauausschusses am 26.2.2008 im Rahmen seines Vortrages noch einmal deutlich gemacht. Der Einbau von Kunststofffenstern oder eine in der Gestaltung geänderte Aufteilung ist nicht genehmigungsfähig. Begründung zur Vorlage Nr. 12/2800/1 Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2007 die Vorlage auf die nächste Sitzung verschoben. Begründung zur Vorlage Nr. 12/2800 Rheinisches Industriemuseum Oberhausen hier: Sanierung Peter Behrens Bau 1. Dienstliche Veranlassung Das Rheinische Industriemuseum Oberhausen hat das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement auf den schlechten baulichen Zustand der Fensteranlagen hingewiesen. Bei einer Ortsbesichtigung wurde bei näherer Betrachtung und Untersuchung diese Aussage bestätigt. Des weiteren wurde festgestellt, dass partielle Feuchteschäden im Kellergeschoss und Treppenhaus vorhanden sind, die im Zuge der Fenstersanierung sinnvollerweise ebenfalls beseitigt werden könnten. Der Umfang dieser Sanierungsmaßnahmen übersteigt den Rahmen der Bauunterhaltung und soll daher als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. 2. Der Peter Behrens Bau Das ehemalige Hauptlagerhaus der Gute-Hoffnung-Hütte wird seit 1998 als Zentraldepot des Rheinischen Industriemuseums genutzt. Der 1925 nach einem Entwurf des Architekten Peter Behrens fertig gestellte Gebäudekomplex wurde 1989 zum Industriedenkmal erklärt und steht unter Denkmalschutz. Nutzung: Das Gebäude hat folgende Hauptnutzungen: Kellergeschoss: Textil- und Graphisches Lager, klimatisiert, Technik Erdgeschoss mit Zwischenebene: Ausstellung, Werkstatt, Personalbereich, Lüftungstechnik EG 1. Obergeschoss - 4.Obergeschoss: Zentrallager RIM Oberhausen 5. Obergeschoß: Ausstellung 6. Obergeschoß: Aufzugmaschinenraum, Technik Gebäude: Das Gebäude ist eine Stahlskelettkonstruktion, welche in den unteren Geschossen einbetoniert und in den Obergeschossen eingemauert wurde. Die Außenwände sind innenseitig verputzt, außenseitig mit sichtbarem Klinkermauerwerk erstellt. Über dem Erdgeschoß ist an der Nordund Südseite ein etwa 4m auskragendes Vordach angeordnet. Die Fassade ist rasterförmig als 6 Lochfassade mit quadratischen Holzfenstern ausgebildet. Die Fenster im Erdgeschoß bis einschließlich 3. Obergeschoß haben einen außen liegenden Fensteranschlag und haben jeweils vier nach innen öffnende Flügel. Die Fenster sind bündig mit der Außenkante des Mauerwerks eingebaut. Im 4. Und 5. Obergeschoß haben die Fenster einen Innenanschlag, d.h. es gibt nach Außen eine Leibung. Baulicher Zustand: Ca. 80% aller Fenster sind abgängig. Die Gebäudehülle ist durch die Höhe und die exponierte Lage des Gebäudes witterungsbedingt stark in Mitleidenschaft gezogen. In den Kellerräumen gibt es Feuchteschäden, die teilweise von Schimmel befallen sind. Innerhalb des Treppenhauses gibt es ebenfalls Feuchteschäden, die Risse und Putzabplatzungen verursacht haben. 3. Sanierungsmaßnahmen 3.1 Fenstersanierung Durch die große Gebäudehöhe, die Fassadenlänge, Exponiertheit des Gebäudes und die größtenteils „außenbündig“ angeschlagenen Fenster ergibt sich vor dem Hintergrund des Lebensalters der teilinstandgesetzten Fenster teilweise akuter Instandsetzungs- bzw. Sanierungsbedarf. Die Fenster werden nach ihrer witterungsmäßigen Beanspruchung in Wetterabgewandte und Wetterseite der Fassadenausrichtung unterschieden. 3.1.1 Wetterseite Süden und Westen. Die Fenster werden in Abstimmung mit der Denkmalbehörde als Eichenfenster ersetzt. Die Fenster im Erdgeschoß und im Kellergeschoß der Südseite müssen aus jetziger Sicht nicht ersetzt, sondern technisch überarbeitet werden. Das Rhein. Amt für Denkmalpflege in Brauweiler fordert, dass die zu ersetzenden Fenster material -und werkgerecht analog zu den alten Fenstern in Einfachglas ausgeführt werden. In Anlehnung an die bestehende Fensterausführung wird der erforderliche UV Schutz durch eine neu aufgebrachte UV-Folie sichergestellt. Eine Befreiung von der EnEV aus Denkmalschutzrechtlichen Gründen wird beantragt. Für die Aufenthaltsräume /Arbeitsplätze wird ein zweites inneres „Kastenfenster“ vorgesehen. 3.1.2 Wetterabgewandte Seiten Norden und Osten Die vorhandenen Fenster können zu einem sehr großen Teil in ihrer Substanz erhalten werden. Die stärker angegriffenen Holzbauteile werden holztechnisch bis zum Ersatz einzelner Profile wie z.B. Wetterschenkel aufgearbeitet. Alle Fenster werden dann malermäßig entsprechend den gestellten Anforderungen überarbeitet. 3.2 Feuchte Wände Im Mauerwerk des Kellergeschosses und des Treppenhauses Ost sind starke Feuchteschäden mit teilweise Schimmelbefall aufgetreten. Nach Feststellung der jeweiligen Ursache in Zusammenarbeit mit dem Bauphysiker sollen die betroffenen Stellen saniert werden. Dies bedeutet an den zugänglichen Stellen Abdichtung der Außenseite der Außenwand, Abtrag der innenseitigen Bekleidungen, Entfernung des Schimmels einschließlich der mikrobiologischen Nachweise und technischen Trocknung, sowie Auftrag neuer Wandputze als Entfeuchtungsputze. 3.2.1 Feuchteschaden Textillager und Graphisches Lager 7 Die Bekleidung der gering durchfeuchteten und mit Schimmel kontaminierten Stellen Außenwände werden kontrolliert abgetragen, desinfiziert und fachgerecht mit Sanierputz wieder aufgebaut (Fugen, Sperrschicht und Innenputz). Das Sanierungsergebnis wird durch den TÜVRheinland gemäß Leitfaden für Schimmelpilzbefall überprüft. 3.2.2 Feuchteschaden Bereich des Außentreppenhauses West mit Wendeltreppe Der Geländebelag wird abgetragen und das Erdreich vor den Außenwänden im Treppenhausbereich bis zur Gründung ausgehoben. Nach Freilegung der Treppenhauswand wird diese mechanisch getrocknet und von außen neu abgedichtet. Die Bekleidung der Innenseite wird abgetragen und mit Entfeuchtungsputz neu verputzt. 3.2.3 Feuchteschaden Bereich des Treppenhaus Ost 4.-5. OG Trocknung der Wände und neuer Innenputz. 3.2.4 Sanierung Klinkermauerwerk der Außenseiten Das Außenmauerwerk im Bereich der innen aufgetretenen Feuchteschäden muss kleinflächig neu verfugt werden. 3.2.5 Sanierung Putzrisse Innenseiten / Außenseite / Gesimse Insbesondere im Bereich der durch Feuchte geschädigten Fenterbrüstungen sind Putzrisse bis hin zu Abplatzungen entstanden, die nach Feststellung der Ursache und Beseitigung des Feuchteeintrages saniert werden. Vereinzelte Vertikalrisse zwischen Wand und Vorlagepfeilern werden in diesem Zusammenhang ebenfalls fachgerecht saniert. 3.3 Brandschutz Nachrüstung Eine Risikobeurteilung des Gebäudeversicherers der Provinzial fordert geringe Nachrüstungen: Abschottungen, T 90 Türen, Deckenabschottungen und Brandschutzklappen werden nachgerüstet. 3.4 Wärmedämmung 3.4.1 Erdgeschoss Wärmedämmung als Innendämmung Die dauerhaft als Aufenthaltsräume genutzten Räume werden mit einer Wanddämmung einschließlich Dämmung der Fensterleibungen nachgerüstet. 3.4.2 5. Obergeschoss Wärmedämmung als Innendämmung Die dauerhaft als Aufenthaltsräume bzw. Ausstellungsräume genutzten Räume werden mit einer Wanddämmung einschließlich Dämmung der Fensterleibungen nachgerüstet. 4. Massenangaben Fenster Neu Fenster Instandsetzung UV Fensterschutzfolie Fenster Tropfkante Innenputzarbeiten 160 210 600 332 500 Stück Stück qm lfdm qm Zinkverwahrung Gerüst Fensterbänke Innen/Außen Bodenaushub Regenrinne 560 3500 360 300 500 qm qm lfdm cbm lfdm 8 Staubschutzwand 500 qm Malerarbeiten 900 qm 5. Externes Beteiligungsverfahren Ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren (Zustimmungsverfahren nach Denkmalschutzgesetz) muss noch eingeleitet werden. 6. Internes Beteiligungsverfahren Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit dem Fachamt, dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und dem Rheinischen Industriemuseum Oberhausen abgestimmt worden. Das Beteiligungsverfahren nach LPVG ist eingeleitet. 7. Risikobetrachtung Ein Bodengutachten aus dem Jahr 1992 gibt Hinweise auf Industrieabfälle / Schadstoffe auf dem Gelände dieser Liegenschaft. Die in Punkt 3.2.2 beschriebenen Erdarbeiten befinden sich im Bereich des Treppenhauses West. Ob an dieser Stelle Schadstoffe vorhanden sind und wenn ja, in welcher Art und Konzentration ist nicht bekannt und kann erst im Zuge der Aushubarbeiten festgestellt werden. 8. Ökologisches Bauen Die Regelstandards des ökologischen Bauens werden eingehalten ( siehe Anlage) . 9. Brandschutz Die Forderungen der Provinzial Gebäudeversicherung wurden von einem Sachverständigen für Brandschutz geprüft und sind in den HU Baukosten erfasst. 10. Kosten Die Gesamtbaukosten betragen 1.497.800,00 €; darin enthalten sind 97.900,00. € an Bauherrenund Projektsteuerleistungen. 11. Finanzierung Für die Maßnahme wurden bisher 850.000,00 € im Haushalt veranschlagt. Darüber hinausgehende Haushaltsmittel in Höhe von 549.000,00 € werden für das Haushaltsjahr 2009 berücksichtigt. Da es sich um eine rein konsumtive Baumaßnahme ohne investiven Anteil handelt, ist keine Folgekostenberechnung incl. Rahmendaten erforderlich. Im Auftrag Althoff