1. Veranlassung

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Begründung zu Vorlage Nr. 12/2800/2
Zu der Vorlage 12/2800/1 „ Sanierung des Peter - Behrens – Baus “ hat der Bauausschuss in
seiner Sitzung vom 26.Feb.2008 um Vorlage eines Gesamt-Konzeptes über die künftige Nutzung
des Peter-Behrens-Baus gebeten.
Im Folgenden wird das geplante Konzept dargestellt und erläutert.
A. Derzeitiges Betriebskonzept für den Peter Behrens-Bau
Der Peter Behrens-Bau wurde 1998 als zentrales Magazin des Rheinischen Industriemuseums
für alle sechs Museums-Schauplätze in Betrieb genommen. Seither werden die Etagen 1 bis 4
sowie das Kellergeschoss als Lagerflächen genutzt. Im Kellerbereich stehen 3 klimatisierte
Magazinräume für empfindliche Papier-, Textil- und Metallobjekte zur Verfügung.
Das anfänglich ebenfalls für die Einlagerung genutzte Erdgeschoss wurde 2004/2005 in Teilen
zu einer Sonderausstellungs- und Veranstaltungsfläche umgebaut.
In der Etage 5 wird seit 1998 eine ständige Ausstellung zu Leben und Werk von Peter Behrens
gezeigt, der dieses Lagergebäude für den Montankonzern Gutehoffnungshütte in den 1920er
Jahren entworfen hat.
B. Neues Betriebskonzept einer erweiterten Zugänglichkeit des Peter Behrens-Baues für
Publikum
Die Einrichtung eines regelmäßigen Angebotes zum Besuch der Lageretagen 1 bis 3 des Peter
Behrens-Baues ist für das Kulturhauptstadtjahr 2010 und die Folgejahre vorgesehen (vergl.
Vorlage Kulturausschuss NR.12/2494 vom 22.8.2007).
Das neue Betriebskonzept soll weder für das bisherige Betriebskonzept als Zentraldepot noch für
die im Jahr 2004/5 umgebaute Sonderausstellungs- und Veranstaltungsfläche im Erdgeschoss
bzw. die ständige Ausstellung im 5. Obergeschoss des Gebäudes wesentliche Veränderungen
mit sich bringen.
Die erweiterte Zugänglichkeit bezieht sich ausschließlich auf die Lageretagen 1 bis 3. Die
klimatisierten Magazinräume im Keller und die durchgängig mit geschlossenen Schränken
eingerichtete Etage 4 sind für Führungen nicht geeignet. Dabei ist die in den Obergeschossen
befindliche Gesamtpersonenzahl aus baugenehmigungsrechtlichen Gründen auf max. 25
Personen begrenzt.
Die örtliche museale Gegebenheiten sollen nicht verändert werden: Raumtemperatur von ca. 1617°C, Gabelstaplerbetrieb, Sicherheitsmarkierung auf dem Boden, Lagerbeleuchtung, etc.
erhalten den Charakter des Depots.
Das Faszinierende für das Publikum besteht erfahrungsgemäß vor allem in dem für den Laien
nahezu unüberschaubaren und die Entdeckerfreude außerordentlich anregenden Lagercharakter
in den Etagen 1, 2 und 3.
Gerade, dass keine Vermittlungsabsicht, kein pädagogisches Programm des Museums spürbar
sind, regt die Besucherinnen und Besucher zum Schauen an und macht sie in höchstem Maße
neugierig.
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Die meist unbekannten und nicht erläuterten Apparate, Maschinen, Geräte und Gegenstände
lösen ein starkes Interesse aus, das Gesehene und „Gefundene“ wenigstens in Ansätzen zu
verstehen. Ebenso reizvoll ist für die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, Räume zu
betreten, die eher einen Arbeitscharakter haben, nicht fertig gestaltet und nicht absichtsvoll auf
ihre Bedürfnisse hin eingerichtet sind.
Kurzum: Im Zentralmagazin des Rheinischen Industriemuseums spielt die reine Entdeckerfreude
eine wesentlich größere Rolle als das Verständnis komplexer, museal aufbereiteter
Wissenszusammenhänge.
Das Konzept für die Einrichtung von neuen Besuchsmöglichkeiten muss in besonderer Weise
diesen Anforderungen entsprechen und die vorhandenen Strukturen des Magazins
weitestgehend nutzen. Das bedeutet, dass
1. der Lagercharakter der betroffenen Etagen vollständig erhalten bleibt;
2. eine Markierung des ohnehin für Verkehrszwecke frei gehaltenen Mittelganges als
Aufenthaltsfläche für das Publikum vorgenommen wird;
3. die Seitengänge zwischen den Regalen (die vom Mittelgang zu den Außenwänden hin
ausgerichtet sind) mit Hilfe von Kordeln, Glastafeln o. ä. so abgesperrt werden, dass die
Besucher sie nicht betreten;
4. an der einen oder anderen Stelle die bereits eingelagerten Exponate in einzelnen Regalen
umgelagert werden, so dass weniger interessante Exponate und beispielsweise
demontierte Zubehörteile von Maschinen etc. eher auf den hinteren Lagerplätzen zu
liegen kommen, wo sie weniger gut sichtbar sind, während interessantere Objekte in der
Nähe zum Mittelgang platziert werden;
5. Tafeln an der Regalen angebracht werden, die in knapper Form die dort lagernden
Gegenstände benennen (Sachtitel, Datierung, evtl. Provenienz);
6. eine kleine Anzahl von vitrinenartigen Exponatboxen auf den Lageretagen 1 bis 3 für eine
begrenzte Dauer so installiert werden, dass auch ausgesuchte Exponate aus denjenigen
Beständen sicher und konservatorisch vertretbar gezeigt werden können, die sonst nur in
den klimatisierten Magazinen lagern (wie z. B. Textilien, Fotografien, Grafiken, Gemälde
und kleinere Metallobjekte). Auf diese Weise gelingt es, auch Sammlungsstücke zu
zeigen, die der Besucher ansonsten nicht zu sehen bekäme.
Bezüglich der Zugänglichkeit der Lageretagen ist vorbehaltlich der genehmigungsrechtlichen
Klärung mit dem vorbeugenden Brandschutz der Stadt Oberhausen folgendes angedacht:
1. Führungsprogramm statt Einzelbesucherinnen und -besucher
Der Peter-Behrens-Bau wird auch in den kommenden Jahren als „aktives“ und arbeitendes
Magazin in seiner Funktion als Zentraldepot aller sechs RIM-Schauplätze genutzt. Demgemäß
müssen auf den Lageretagen zwangsläufig offene und weitestgehend freie Wege zu den
Objekten erhalten bleiben. Die Exponate könnten im Falle der Öffnung für Einzelbesucher daher
technisch nur mit großem Aufwand vor eventuellen Zugriffen durch Besucherinnen und
Besucher gesichert werden. Entsprechend soll die geplante erweiterte Zugänglichkeit im Rahmen
eines auf den Peter Behrens-Bau zugeschnittenen Führungskonzeptes ausschließlich für
Gruppen (max. 25 Personen) realisiert werden. Die Führungskräfte übernehmen dabei vor allem
die inhaltliche Information, aber eben auch die notwendigen Sicherungsaufgaben.
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Im Falle des Peter Behrens-Baus können zum Beispiel angeboten werden:
a) thematische Führungen (z.B. zur Kinder- oder Frauenarbeit oder zur Entwicklung der
Druckkunst und Werbung).
b) Führungen zu bestimmten Industriebranchen (z. B. zur Entwicklung der Textilindustrie oder der
bergischen Kleineisenindustrie).
c) zielgruppenorientierte Führungen (z.B. für Kinder, für Blinde oder anderweitig körperlich
behinderte Besucher).
d) Anlass-bezogene Führungen (z.B. die schon mehrfach durchgeführten Advents-Führungen
oder Geburtstags-Führungen) oder
e) Abenteuer-Führungen, die die Besucher gleichsam auf Entdeckungsreise schicken (mit
Handlampen am Abend, als Schatzsuche etc.).
Es ist generell vorgesehen, dass sich interessierte Gruppen für geschlossene Führungen zu
Wunschterminen verbindlich anmelden können.
Darüber hinaus soll es auch so genannte freie Führungen zu fest terminierten Zeiten,
beispielsweise sonntags, geben, denen sich Besucherinnen und Besucher (Einzelpersonen,
Familien etc.) anschließen können. Die Teilnahme ist kostenpflichtig.
2. Öffnungszeiten
Aus dem besonderen Anlass des Kulturhauptstadtjahres 2010 ist geplant, den Peter BehrensBau im Rahmen der vom RIM insgesamt angebotenen Aktivitäten generell von dienstags bis
sonntags zu öffnen . Dies bedeutet konkret:
a) Für die Lageretagen 1 bis 3 werden an allen Öffnungstagen Gruppenführungen (bis max. 25
Personen) , natürlich unter Berücksichtigung des regulären Lagerbetriebes, angeboten
b) Das Erdgeschoss ist mit einer Verbund- und Werbeausstellung des Rheinischen
Industriemuseums zur Geschichte und Arbeit des RIM und zu weiteren industriekulturellen
Aktivitäten ebenso geöffnet wie
c) die dann überarbeitete ständige Ausstellung zu Peter Behrens in der 5. Etage.
Ab 2011 sollen die Führungsangebote aus finanziellen, jedoch auch aus arbeitstechnischen
Gründen auf Samstage, Sonn- und Feiertage begrenzt bleiben. Während der Arbeitswoche findet
der reguläre Lagerbetrieb statt (Fahrten mit Elektrostaplern, Gabelhubwagen, herausgestellte
und noch nicht eingeräumte Exponate usw.), durch den möglicherweise Besucherinnen und
Besucher gefährdet sein könnten. Wenn es die aktuelle Arbeitssituation in den Lageretagen
zulässt, sind jedoch auf Anfrage ausnahmsweise auch wochentags Führungen möglich.
C. Investitionskosten
Für die vorgesehene erweiterte Zugänglichkeit im Rahmen von Führungen werden hinsichtlich
der musealen Ausstattung keine Investitionskosten anfallen.
Die Fenstersanierung ist zur Substanzerhaltung des Gebäudes unabdingbar und gem.
Denkmalschutzgesetz vorgeschrieben.
Sie steht nicht im Zusammenhang mit einer beabsichtigten erweiterten Zugänglichkeit.
D. Personalkosten
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Für dieses erweiterte Betriebskonzept sind im Jahr 2010 im Rahmen der geplanten
Öffnungszeiten für Erd- und 5. Obergeschoss von dienstags bis sonntags 2 RKG-Kräfte (Kasse
und Aufsicht) und gesondert für die Führungen in den Lageretagen 1 bis 3 eine zusätzliche
Führungskraft (Honorarkraft) notwendig.
Für.die Betriebsjahre ab 2011 sind für die nach Bedarf terminierten Führungen an den
Wochenenden jeweils eine Führungskraft und eine weitere RKG-Kraft für Kasse und Aufsicht
vorzusehen. Während der Präsentation von Sonderausstellungen im Erdgeschoss ist zusätzlich
eine weitere RKG-Kraft für die dortige Aufsicht notwendig.
Das Entgeld für bestellte Führungen soll die Kosten für die Führungskraft abdecken;
freie Führungen sind kostenpflichtig, allerdings nicht in jedem Falle kostendeckend, da sie auch
bei einer Teilnehmerzahl unter 25 Personen durchgeführt werden.
Hier wird bei einer geschätzten Gruppengröße von durchschnittlich 12 Personen und je 1,00 €
Führungsgebühr für das Jahr 2010 zur Zeit mit Einnahmen in Höhe von ca. 1.224,00 €
gerechnet. Dem würden Ausgaben für Kassen- und Aufsichtspersonal in Höhe von ca. 3.121,00
€ gegenüberstehen. Für das Jahr 2011 werden Einnahmen in Höhe von insgesamt 288,00 €
erwartet, die Ausgaben für Kassen- und Aufsichtspersonal werden mit ca. 734 € kalkuliert.
Die genannten Personalkosten sind im Wirtschaftsplan der RKG durch das RIM zusätzlich zu
berücksichtigen.
E. Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Platzierung des neuen Museumsangebotes:
Von großer, kaum zu überschätzender Bedeutung für den Erfolg des Gesamtangebotes im Peter
Behrens-Bau sind einige weitere Faktoren, die außerhalb des eigentlichen Betriebskonzeptes
liegen.
1. Das Gebäude Peter Behrens-Bau ist aus seiner „Insellage“ zwischen zwei stark befahrenen
Straßen zu befreien und fußläufig an das CentrO sowie die Haltestelle des ÖPNV anzuschließen.
Durch eine Anbindung von dieser Seite würde auch der so genannte „Skulpturenpark“ verstärkt
durch das Publikum wahrgenommen.
Da im Jahr der Kulturhauptstadt 2010 der Vorplatz des CentrO und der Gasometer sicherlich in
großem Ausmaß Publikum anziehen werden, ist das Rheinische Industriemuseum an der
Anlage eines neuen Zugangs auf das Gelände an dessen nord-östlicher Ecke und durch den
„Skulpturenpark“ sehr interessiert.
Zur Zeit werden mit der für entsprechende Maßnahmen zuständigen Stadt Oberhausen
verschiedene Lösungsmöglichkeiten, z.B. ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine
Fußgängerbrücke zum Vorplatz des CentrO geprüft.
2. Durch eine entsprechende Gestaltung des Freigeländes ist die Aufenthaltsqualität um das
Gebäude herum zu verbessern. Dies beinhaltet im Kern:
a) die restauratorische Bearbeitung und Aufstellung von weiteren Großexponaten im Freigelände
und
b) die Grünpflege des Außengeländes.
Die hierfür notwendigen Planungen erfolgen durch das RIM, die Kosten werden aus dem RIMHaushalt bestritten.
F. Denkmalpflegerischer Aspekt:
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Nach Rücksprachen und Abstimmungen mit der unteren Denkmalbehörde Oberhausen und dem
RAD (Rheinischen Amt für Denkmalpflege) sind die abgängigen Holzfenster wieder in Holz neu
auszubilden. Rahmenstärke, Profilausbildung, Holzart, Verglasung und Farbwahl müssen sich
stark an den original Fenstern orientieren. Begründung: Vorbildcharakter, Wiederherstellung des
Gesamtensembles, Materialgerechtigkeit. Dies hat Herr Prof. Mainzer in der Sitzung des
Bauausschusses am 26.2.2008 im Rahmen seines Vortrages noch einmal deutlich gemacht.
Der Einbau von Kunststofffenstern oder eine in der Gestaltung geänderte Aufteilung ist nicht
genehmigungsfähig.
Begründung zur Vorlage Nr. 12/2800/1
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2007 die Vorlage auf die nächste Sitzung
verschoben.
Begründung zur Vorlage Nr. 12/2800
Rheinisches Industriemuseum Oberhausen
hier: Sanierung Peter Behrens Bau
1. Dienstliche Veranlassung
Das Rheinische Industriemuseum Oberhausen hat das Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement auf den schlechten baulichen Zustand der Fensteranlagen
hingewiesen. Bei einer Ortsbesichtigung wurde bei näherer Betrachtung und Untersuchung
diese Aussage bestätigt.
Des weiteren wurde festgestellt, dass partielle Feuchteschäden im Kellergeschoss und
Treppenhaus vorhanden sind, die im Zuge der Fenstersanierung sinnvollerweise ebenfalls
beseitigt werden könnten.
Der Umfang dieser Sanierungsmaßnahmen übersteigt den Rahmen der Bauunterhaltung und soll
daher als Einzelmaßnahme durchgeführt werden.
2. Der Peter Behrens Bau
Das ehemalige Hauptlagerhaus der Gute-Hoffnung-Hütte wird seit 1998 als Zentraldepot des
Rheinischen Industriemuseums genutzt. Der 1925 nach einem Entwurf des Architekten Peter
Behrens fertig gestellte Gebäudekomplex wurde 1989 zum Industriedenkmal erklärt und steht
unter Denkmalschutz.
Nutzung:
Das Gebäude hat folgende Hauptnutzungen:
Kellergeschoss:
Textil- und Graphisches Lager, klimatisiert, Technik
Erdgeschoss mit Zwischenebene:
Ausstellung, Werkstatt, Personalbereich,
Lüftungstechnik EG
1. Obergeschoss - 4.Obergeschoss:
Zentrallager RIM Oberhausen
5. Obergeschoß:
Ausstellung
6. Obergeschoß:
Aufzugmaschinenraum, Technik
Gebäude:
Das Gebäude ist eine Stahlskelettkonstruktion, welche in den unteren Geschossen einbetoniert
und in den Obergeschossen eingemauert wurde. Die Außenwände sind innenseitig verputzt,
außenseitig mit sichtbarem Klinkermauerwerk erstellt. Über dem Erdgeschoß ist an der Nordund Südseite ein etwa 4m auskragendes Vordach angeordnet. Die Fassade ist rasterförmig als
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Lochfassade mit quadratischen Holzfenstern ausgebildet. Die Fenster im Erdgeschoß bis
einschließlich 3. Obergeschoß haben einen außen liegenden Fensteranschlag und haben jeweils
vier nach innen öffnende Flügel. Die Fenster sind bündig mit der Außenkante des Mauerwerks
eingebaut. Im 4. Und 5. Obergeschoß haben die Fenster einen Innenanschlag, d.h. es gibt nach
Außen eine Leibung.
Baulicher Zustand:
Ca. 80% aller Fenster sind abgängig. Die Gebäudehülle ist durch die Höhe und die exponierte
Lage des Gebäudes witterungsbedingt stark in Mitleidenschaft gezogen. In den Kellerräumen
gibt es Feuchteschäden, die teilweise von Schimmel befallen sind. Innerhalb des Treppenhauses
gibt es ebenfalls Feuchteschäden, die Risse und Putzabplatzungen verursacht haben.
3. Sanierungsmaßnahmen
3.1 Fenstersanierung
Durch die große Gebäudehöhe, die Fassadenlänge, Exponiertheit des Gebäudes und die
größtenteils „außenbündig“ angeschlagenen Fenster ergibt sich vor dem Hintergrund des
Lebensalters der teilinstandgesetzten Fenster teilweise akuter Instandsetzungs- bzw.
Sanierungsbedarf.
Die Fenster werden nach ihrer witterungsmäßigen Beanspruchung in Wetterabgewandte und
Wetterseite der Fassadenausrichtung unterschieden.
3.1.1 Wetterseite Süden und Westen.
Die Fenster werden in Abstimmung mit der Denkmalbehörde als Eichenfenster ersetzt. Die
Fenster im Erdgeschoß und im Kellergeschoß der Südseite müssen aus jetziger Sicht nicht
ersetzt, sondern technisch überarbeitet werden.
Das Rhein. Amt für Denkmalpflege in Brauweiler fordert, dass die zu ersetzenden Fenster
material -und werkgerecht analog zu den alten Fenstern in Einfachglas ausgeführt werden. In
Anlehnung an die bestehende Fensterausführung wird der erforderliche UV Schutz durch eine
neu aufgebrachte UV-Folie sichergestellt. Eine Befreiung von der EnEV aus Denkmalschutzrechtlichen Gründen wird beantragt. Für die Aufenthaltsräume /Arbeitsplätze wird ein zweites
inneres „Kastenfenster“ vorgesehen.
3.1.2 Wetterabgewandte Seiten Norden und Osten
Die vorhandenen Fenster können zu einem sehr großen Teil in ihrer Substanz erhalten werden.
Die stärker angegriffenen Holzbauteile werden holztechnisch bis zum Ersatz einzelner Profile wie
z.B. Wetterschenkel aufgearbeitet. Alle Fenster werden dann malermäßig entsprechend den
gestellten Anforderungen überarbeitet.
3.2 Feuchte Wände
Im Mauerwerk des Kellergeschosses und des Treppenhauses Ost sind starke Feuchteschäden
mit teilweise Schimmelbefall aufgetreten. Nach Feststellung der jeweiligen Ursache in
Zusammenarbeit mit dem Bauphysiker sollen die betroffenen Stellen saniert werden. Dies
bedeutet an den zugänglichen Stellen Abdichtung der Außenseite der Außenwand, Abtrag der
innenseitigen Bekleidungen, Entfernung des Schimmels einschließlich der mikrobiologischen
Nachweise und technischen Trocknung, sowie Auftrag neuer Wandputze als
Entfeuchtungsputze.
3.2.1 Feuchteschaden Textillager und Graphisches Lager
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Die Bekleidung der gering durchfeuchteten und mit Schimmel kontaminierten Stellen
Außenwände werden kontrolliert abgetragen, desinfiziert und fachgerecht mit Sanierputz wieder
aufgebaut (Fugen, Sperrschicht und Innenputz). Das Sanierungsergebnis wird durch den TÜVRheinland gemäß Leitfaden für Schimmelpilzbefall überprüft.
3.2.2 Feuchteschaden Bereich des Außentreppenhauses West mit Wendeltreppe
Der Geländebelag wird abgetragen und das Erdreich vor den Außenwänden im
Treppenhausbereich bis zur Gründung ausgehoben. Nach Freilegung der Treppenhauswand
wird diese mechanisch getrocknet und von außen neu abgedichtet. Die Bekleidung der
Innenseite wird abgetragen und mit Entfeuchtungsputz neu verputzt.
3.2.3 Feuchteschaden Bereich des Treppenhaus Ost 4.-5. OG
Trocknung der Wände und neuer Innenputz.
3.2.4 Sanierung Klinkermauerwerk der Außenseiten
Das Außenmauerwerk im Bereich der innen aufgetretenen Feuchteschäden muss kleinflächig
neu verfugt werden.
3.2.5 Sanierung Putzrisse Innenseiten / Außenseite / Gesimse
Insbesondere im Bereich der durch Feuchte geschädigten Fenterbrüstungen sind Putzrisse bis
hin zu Abplatzungen entstanden, die nach Feststellung der Ursache und Beseitigung des
Feuchteeintrages saniert werden. Vereinzelte Vertikalrisse zwischen Wand und Vorlagepfeilern
werden in diesem Zusammenhang ebenfalls fachgerecht saniert.
3.3 Brandschutz Nachrüstung
Eine Risikobeurteilung des Gebäudeversicherers der Provinzial fordert geringe Nachrüstungen:
Abschottungen, T 90 Türen, Deckenabschottungen und Brandschutzklappen werden
nachgerüstet.
3.4 Wärmedämmung
3.4.1 Erdgeschoss Wärmedämmung als Innendämmung
Die dauerhaft als Aufenthaltsräume genutzten Räume werden mit einer Wanddämmung
einschließlich Dämmung der Fensterleibungen nachgerüstet.
3.4.2 5. Obergeschoss Wärmedämmung als Innendämmung
Die dauerhaft als Aufenthaltsräume bzw. Ausstellungsräume genutzten Räume werden mit einer
Wanddämmung einschließlich Dämmung der Fensterleibungen nachgerüstet.
4. Massenangaben
Fenster Neu
Fenster Instandsetzung
UV Fensterschutzfolie
Fenster Tropfkante
Innenputzarbeiten
160
210
600
332
500
Stück
Stück
qm
lfdm
qm
Zinkverwahrung
Gerüst
Fensterbänke Innen/Außen
Bodenaushub
Regenrinne
560
3500
360
300
500
qm
qm
lfdm
cbm
lfdm
8
Staubschutzwand
500
qm
Malerarbeiten
900
qm
5. Externes Beteiligungsverfahren
Ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren (Zustimmungsverfahren nach
Denkmalschutzgesetz) muss noch eingeleitet werden.
6. Internes Beteiligungsverfahren
Die Maßnahme ist in enger Abstimmung mit dem Fachamt, dem Rheinischen Amt für
Denkmalpflege und dem Rheinischen Industriemuseum Oberhausen abgestimmt worden.
Das Beteiligungsverfahren nach LPVG ist eingeleitet.
7. Risikobetrachtung
Ein Bodengutachten aus dem Jahr 1992 gibt Hinweise auf Industrieabfälle / Schadstoffe auf dem
Gelände dieser Liegenschaft.
Die in Punkt 3.2.2 beschriebenen Erdarbeiten befinden sich im Bereich des Treppenhauses
West. Ob an dieser Stelle Schadstoffe vorhanden sind und wenn ja, in welcher Art und
Konzentration ist nicht bekannt und kann erst im Zuge der Aushubarbeiten festgestellt werden.
8. Ökologisches Bauen
Die Regelstandards des ökologischen Bauens werden eingehalten ( siehe Anlage) .
9. Brandschutz
Die Forderungen der Provinzial Gebäudeversicherung wurden von einem Sachverständigen für
Brandschutz geprüft und sind in den HU Baukosten erfasst.
10. Kosten
Die Gesamtbaukosten betragen 1.497.800,00 €; darin enthalten sind 97.900,00. € an Bauherrenund Projektsteuerleistungen.
11. Finanzierung
Für die Maßnahme wurden bisher 850.000,00 € im Haushalt veranschlagt.
Darüber hinausgehende Haushaltsmittel in Höhe von 549.000,00 € werden für das Haushaltsjahr
2009 berücksichtigt.
Da es sich um eine rein konsumtive Baumaßnahme ohne investiven Anteil handelt, ist keine
Folgekostenberechnung incl. Rahmendaten erforderlich.
Im Auftrag
Althoff
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