142/SN-69/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Stellungnahme zum Entwurf des neuen Islamgesetzes Islam in Österreich Erst vor zwei Jahren feierten einige islamische Vereine wie auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich selbst „100 Jahre Islamgesetz“. Seit 1912 war der Islam nämlich eine anerkannte Religion in Österreich und in dieser Hinsicht war Österreich Vorreiter in ganz Europa. Die österreichischen MuslimInnen erzählten mit Stolz ihren Glaubensgeschwistern in den anderen Ländern, wie gut es ihnen in Österreich ging. Das neue Islamgesetz 2014- zwei Jahre später wird am 2. Oktober ein Entwurf für ein neues Islamgesetz von Außenminister Sebastian Kurz und Kultusminister Josef Ostermayer präsentiert. Der Zeitpunkt könnte nicht ungünstiger gewählt werden: Zwei Tage vor dem großen Opferfest der MuslimInnen, sodass die Betroffenen entweder bestens abgelenkt waren oder in ihrer Vorfreude auf das Fest enttäuscht wurden. Außerdem auch zu einer Zeit, in der die MuslimInnen in Österreich aufgrund der Gräultaten der ISSoldaten auch als Terroristen abgestempelt, beschimpft und sogar angegriffen werden. Nun lesen die BürgerInnen Österreichs täglich zweierlei zum Thema Islam: IS und Neues Islamgesetz. Somit ist es unentbehrlich, dass der Gedanke entsteht, dass aufgrund des IS-Terrors, der anscheinend bis nach Österreich reicht, ein neues Islamgesetz eingeführt werden muss. Sebastian Kurz meint dazu das neue Islamgesetz habe nichts mit dem IS-Terror zu tun, ÖVP-Klubobmann Lopatka hingegen stellt das Islamgesetz in seiner Nationalratsrede neulich als DIE Antwort auf den IS-Terror. Bis 7. November 2014 läuft die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf. Eine ziemlich beschleunigte Zeit, wenn man bedenkt, dass diese bei anderen Religionsgemeinschaften einige Jahre dauern durfte. Ab 1.Jänner 2015 soll das Gesetz in Kraft treten. Seit der Präsentation des Gesetzesentwurfes haben neben namhaften Juristen wie Öhlinger, Potz, Schinkele, Mayr und Funk, diverse Vereine- sowohl muslimische als auch nicht-muslimische, Menschenrechtsverbände und auch PolitikerInnen ihre Kritik dazu zu Wort gebracht. Unisono wurde auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzestextes hingewiesen, aber auch auf die Ungleichstellung der MuslimInnen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bzw. auch darauf, dass das neue Gesetz alle MuslimInnen unter Generalverdacht stelle. www.parlament.gv.at 1 von 3 2 von 3 142/SN-69/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) Die problematischen Paragraphen § 2 und § 17: Der Staat kann sich in alle inneren Angelegenheiten einmischen. Alles muss vom Bundeskanzler mitentschieden werden. Alle internen Fragen und Entscheidungen müssen ihm vorgelegt werden. § 4 Absatz 2: Moscheen und Vereine dürfen nicht frei über ihr Geld verfügen. § 4 Absatz 4: allgemeiner Generalverdacht gegenüber MuslimInnen § 5: Der Staat kann die Glaubensgemeinschaft jederzeit auflösen § 6: Moscheen und Vereine dürfen keinerlei Finanzierung aus dem Ausland annehmen. Alle Gehälter und finanziellen Bezüge müssen aus dem Inland kommen. D.h. Vereine müssen für alle ihre Kosten selber aufkommen, da der Saat keine finanzielle Unterstützung gibt. § 8 und § 23: Alle Moscheevereine oder islamischen Vereine werden innerhalb 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen. Um weiterhin bestehen zu können gibt es nach dem Gesetz folgende Möglichkeiten 1.) Man wird eine Kultusgemeinde, die sich mit all seinem Vermögen der Glaubensgemeinschaft unterodnet. Problem: Eine Kultusgemeinde kann man aber nur dann werden, wenn man mindestens 300 Mitglieder hat. Wer also weniger hat, kann sich schon mal gleich auf eine Schließung einstellen. 2.) Wenn man weiterhin unabhängig und selbstständig bleiben will wie bisher, muss man alle islamischen Aspekte aus seinem Vereinszweck und seinen Statuten streichen. Andernfalls wird man geschlossen. § 11: Imame und SeelsorgerInnen müssen ihre Ausbildung in Österreich absolvieren. Sonst können sie nicht als Imame und SeelsorgerInnen tätig sein. § 15: Es soll an der Uni Wien islamische Theologie gelehrt werden. Allerdings hat man weder, wie z.B. die Evangelen einen Anspruch auf eine Fakultät mit Professoren und Lehrstühlen, noch ist gewährleistet, dass es muslimisches Lehrpersonal sein muss. Dies bedeutet, dass nicht-muslimische DozentInnen in Zukunft Imame ausbilden können § 19: Versammlungen und Veranstaltungen, die die Behörden für gefährlich erachten, können jederzeit untersagt werden. Die Folgen • MuslimInnen werden entmündigt und zu Bürgern zweiter Klasse gemacht • MuslimInnen dürfen nicht mehr selber über ihre eigenen Belange entscheiden • MuslimInnen haben nicht dieselben Rechte wie andere Religionsgemeinschaften • MuslimInnen stehen unter ständiger Beobachtung und Generalverdacht • Viele Moscheen müssen geschlossen werden www.parlament.gv.at 142/SN-69/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) • Die Glaubensgemeinschaft steht unter staatlicher Kontrolle und somit auch alle Vereine, die ihr untergeordnet sind. • Die Islamische Lehre wird von NichtmuslimInnen weitergegeben Das neue Islamgesetz kann in dieser Form nicht in Kraft treten und muss gänzlich überarbeitet werden. Von muslimischer Seite gibt es bereits AlternativGesetzesentwürfe, die hierbei als Grundlage dienen können. MuslimInnen in Österreich MÜSSEN dieselben Rechte bekommen, die anderen Religionsgemeinschaften zustehen. www.parlament.gv.at 3 von 3