Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Allgemeines 1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Veträge in schriftlicher sowie elektronischer Form mit Kontrast Werbung, Inhaber: Ingo Koch, 39112 Magdeburg 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt. 2. Angebot 2.1 Unsere Angebote verstehen sich soweit nicht anders vermerkt freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Preistoleranz von 15% zum Nettopreis ist vom Auftraggeber zu dulden. 2.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand. 2.3 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Kontrast Werbung an ihre Angebote 60 Kalendertage gebunden. 3. Auftragserteilung Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internetbestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. 4. Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Kontrast Werbung berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. 5. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Kontrast Werbung. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist. Dabei ist der Kontrast Werbung erlaubt, die ausgegebene Ware zum sofortigen Zeitpunkt wieder in eigenes Gewahrsam zu nehmen. Eine Missachtung dieser Geschäftsbedingung führt zur sofortigen juristischen Regelung. 6. Vorgaben des Kunden Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden. 7. Lieferzeit 7.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung und beginnen mit der Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 7.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Kontrast Werbung auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Kontrast Werbung wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die Kontrast Werbung die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische bzw. sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Kontrast Werbung, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Kontrast Werbung setzt sich für eine sorgfältige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein. 7.3 Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch Kontrast Werbung beschafft wird, ist diese Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann Kontrast Werbung die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. 7.4 Notwenige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung. 7.5 Ist Kontrast Werbung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen. 8. Gewährleistung 8.1 Preisbedingte Gewährleistungen Preisbedingte Gewährleistungen sind zu beachten, z.B. rissige Faltkanten an Flyern oder gefalzten Printprodukten sind Erzeugnisprobleme, die nicht immer auszuschließen sind, aber einen erheblichen Preisvorteil gegenüber genuteten Faltkarten bieten. Kunden die dieses Risiko nicht eingehen wollen haben genutete Faltprodukte zu wählen oder dieses Risiko mit Beachtung hinsichtlich des günstigeren Preises zu akzeptieren, dabei aber auf eine Reklamation oder Entschädigung zu verzichten. Gleiches gilt auch bei qualitätsminderen Bildern, die entstehen können, wenn man auf professionelle Foto-Aufnahmen verzichtet und eigens gewählte Bilder verwendet. Diese Probleme der Verpixelungen entstehen meistens bei großflächigeren Druckprodukten wie z.B. Plakatdrucken oder Digital-Foliendrucken. Ein ausdrücklicher Hinweis von unserer Seite ist hierbei nicht von Nöten. 8.2 Printmedien Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vorund Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Kontrast Werbung ist verpflichtet bei berechtigten Beanstandungen nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Kontrast Werbung oder Ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens Kontrast Werbung bei Zulieferung (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten. 8.3 Werbetechnik Bei der Außenwerbung durch Folienschriften/-Grafiken, sowie durch Digitaldruck-Produkten sind bedingte Bläschenbildung von einer vollständigen Reklamation ausgeschlossen, da die Beschaffenheit des Untergrundes, sowie die preisbedingte Qualität der Folien nicht immer vorauszusehen sind. Auch zu beachten ist, dass ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich dafür ist, dass die zu beklebende Fläche geeignet ist. 9. Haftungsausschlüsse Kontrast Werbung übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. 10. Datensicherheit Der Auftraggeber spricht Kontrast Werbung von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Kontrast Werbung - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von Kontrast Werbung erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten von Kontrast Werbung elektronisch gespeichert werden. 11. Abtretung Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten. 12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. 13. Copyright Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über, es sei denn es wird zwischen Urheber und Auftraggeber etwas anderes vereinbart. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein. 14. Zahlungsverzug Ist nach Ablauf der vereinbarten und in der Rechnung genannten Fälligkeit der Zahlung noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Käufer automatisch in Verzug, unabhängig davon, ob dies durch Kontrast Werbung durch Zahlungserinnerung oder Mahnung angezeigt wird. Für erforderliche Mahnungen gelten 10,00 EUR Auslagen für Schreibarbeiten und Porto als vereinbart. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnen werden. Etwaige Kosten für Inkassodienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers. 15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig. 16. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Kontrast Werbung . Inhaber: Ingo Koch . Helmholtzstraße 18 . 39112 Magdeburg . www.kontrast-werbung.com