AGB´s - Kontrast Werbung + Gestaltung

Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Veträge
in schriftlicher sowie elektronischer Form mit Kontrast Werbung, Inhaber: Ingo Koch,
39112 Magdeburg
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge
des Bestellers und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote verstehen sich soweit nicht anders vermerkt freibleibend und
unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Preistoleranz von 15% zum Nettopreis ist vom Auftraggeber zu dulden.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand.
2.3 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Kontrast Werbung an ihre Angebote
60 Kalendertage gebunden.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internetbestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens
aber nach 10 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Kontrast Werbung berechtigt die gesetzlich festgesetzten
Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Kontrast Werbung. Bis zu diesem
Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die
Vertragsgegenstand geworden ist. Dabei ist der Kontrast Werbung erlaubt, die ausgegebene Ware zum sofortigen Zeitpunkt wieder in eigenes Gewahrsam zu nehmen.
Eine Missachtung dieser Geschäftsbedingung führt zur sofortigen juristischen Regelung.
6. Vorgaben des Kunden
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls
wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.
7. Lieferzeit
7.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung und beginnen mit der Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle
erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur
Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Kontrast Werbung auch innerhalb eines
Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten. Kontrast Werbung wird den Besteller unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt
stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die Kontrast Werbung die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische bzw. sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Kontrast Werbung, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Kontrast Werbung setzt sich für eine
sorgfältige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.
7.3 Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter
Berücksichtigung der Interessen für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch Kontrast Werbung beschafft wird, ist diese Vertreter des Bestellers. Die
Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die
Genehmigung endgültig versagt, kann Kontrast Werbung die entstandenen Kosten
zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen.
7.4 Notwenige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
7.5 Ist Kontrast Werbung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Anweisungen gehalten demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften
etwas anderes vorsehen.
8. Gewährleistung
8.1 Preisbedingte Gewährleistungen
Preisbedingte Gewährleistungen sind zu beachten, z.B. rissige Faltkanten an Flyern
oder gefalzten Printprodukten sind Erzeugnisprobleme, die nicht immer auszuschließen sind, aber einen erheblichen Preisvorteil gegenüber genuteten Faltkarten bieten. Kunden die dieses Risiko nicht eingehen wollen haben genutete Faltprodukte
zu wählen oder dieses Risiko mit Beachtung hinsichtlich des günstigeren Preises zu
akzeptieren, dabei aber auf eine Reklamation oder Entschädigung zu verzichten.
Gleiches gilt auch bei qualitätsminderen Bildern, die entstehen können, wenn man
auf professionelle Foto-Aufnahmen verzichtet und eigens gewählte Bilder verwendet. Diese Probleme der Verpixelungen entstehen meistens bei großflächigeren
Druckprodukten wie z.B. Plakatdrucken oder Digital-Foliendrucken. Ein ausdrücklicher Hinweis von unserer Seite ist hierbei nicht von Nöten.
8.2 Printmedien
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vorund Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit
der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Kontrast Werbung ist verpflichtet bei
berechtigten Beanstandungen nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Kontrast Werbung oder
Ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. Mängel eines Teils der
gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens Kontrast Werbung bei Zulieferung (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten.
8.3 Werbetechnik
Bei der Außenwerbung durch Folienschriften/-Grafiken, sowie durch Digitaldruck-Produkten sind bedingte Bläschenbildung von einer vollständigen Reklamation ausgeschlossen, da die Beschaffenheit des Untergrundes, sowie die preisbedingte Qualität
der Folien nicht immer vorauszusehen sind. Auch zu beachten ist, dass ausschließlich
der Auftraggeber verantwortlich dafür ist, dass die zu beklebende Fläche geeignet ist.
9. Haftungsausschlüsse
Kontrast Werbung übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung
gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht Kontrast Werbung von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Kontrast Werbung - gleich in
welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden
von Kontrast Werbung erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten von
Kontrast Werbung elektronisch gespeichert werden.
11. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass
er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
13. Copyright
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an
grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für
diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das
Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies
schriftlich vereinbart ist.
Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in
das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über, es sei denn es wird zwischen
Urheber und Auftraggeber etwas anderes vereinbart. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos
oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart
sein.
14. Zahlungsverzug
Ist nach Ablauf der vereinbarten und in der Rechnung genannten Fälligkeit der Zahlung noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Käufer automatisch in Verzug, unabhängig
davon, ob dies durch Kontrast Werbung durch Zahlungserinnerung oder Mahnung
angezeigt wird.
Für erforderliche Mahnungen gelten 10,00 EUR Auslagen für Schreibarbeiten und Porto als vereinbart. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Verzugszinsen in gesetzlich
zulässiger Höhe berechnen werden. Etwaige Kosten für Inkassodienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Kontrast Werbung . Inhaber: Ingo Koch . Helmholtzstraße 18 . 39112 Magdeburg . www.kontrast-werbung.com
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