Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. A.K.Hasiec • Angebote Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der vom Auftraggeber unterzeichnete bzw. erteilte Verteilauftrag ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fa.A.K.Hasiec D!REKTWERBUNG dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen annimmt. Vertragliche Nebenabreden der vertraglichen Pflichten des Auftragsgeber und des Anbieters bedürfen um Wirksamkeit zu entfalten der Schriftform. Preisangaben gelten in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote für die Verteilung von Verteilobjekten gelten für jeweils 1000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderung dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. • Anlieferung Der Auftraggeber verpflichtet sich das Verteilergut spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Verteilauftrages dem Anbieter zu übergeben. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der Stückzahlen, die sich innerhalb der Verpackungseinheit befinden. Höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder dem beauftragten Dritten eintretende Betriebsstörungen, die dem Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert den vertraglichen vereinbarten Termin zur Verteilung des Werbegutes entsprechend. Verpackung –packet mit Stückzahl, verpackt mit Schnur oder Plastikband kreuzverschnürt. • Preise und Zahlungen Für alle Aufträge erstellt die Auftragsfirma, falls nicht anders vereinbart, nach Auftragsbeendigung die Rechnung. Zahlungen haben sofort zu erfolgen, ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Anbieter die weitere Ausführung eines laufenden Verteilauftrages bis zur Zahlung der restlichen Vergütung zurückstellen und für die Ausführung des Restverteilauftrages Vorauszahlung verlangen. Falls dem Auftraggeber mit ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, ist der Anbieter berechtigt, unter Satzung einer Nachfrist von 5 Werkstagen vom Vertrag zurückzutreten. • Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist für den Inhalt (insbesondere Text/Bild), die Art und die Herkunft des Verteilgutes allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt das Verteilunternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei - gleich auf welcher Rechtsgrundlage und gleich in welcher Höhe -, die wegen des Inhalts, der Art oder der Herkunft der Verteilobjekte gegen das Verteilunternehmen geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten etc. • Gewährleistung Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird von dem Verteilunternehmen eine Belieferung von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Dies wird durch eine stichprobenartige Kontrolle der Zustellleistung (Überwachung der Hausbriefkästen, Befragung von Haushaltungen nach dem Empfang der Werbesendungen) sichergestellt. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Verteilobjekt erhalten haben. Branchenübliche Abweichungen von der Verteilquote berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Heime, Ausländer und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betrieb u. Werksgeländen und solche die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie den Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten. Reklamationen müssen bis spätestens 2 Tage nach der Verteilung beim Anbieter in schriftlicher Form eingehen. Der Anbieter ist verpflichtet sich nach einer Reklamation zur sofortigen Nachbesserung der Verteilung. Die entsprechenden Kosten trägt der Anbieter. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. • Allgemeine Bedingungen Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen blieben die üblichen Bedingungen verbindlich. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen (Betriebsstörungen gleich welcher Art), haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Keine Haftung für Schäden oder Brand, Bruch, Versand oder durch Dritte Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz des Verteilunternehmens.