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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. A.K.Hasiec
• Angebote
Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und
werden erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich. Der vom Auftraggeber unterzeichnete bzw.
erteilte Verteilauftrag ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag
kommt
zustande,
wenn
die
Fa.A.K.Hasiec
D!REKTWERBUNG dieses Angebot durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Wochen annimmt.
Vertragliche Nebenabreden der vertraglichen Pflichten des
Auftragsgeber und des Anbieters bedürfen um Wirksamkeit
zu entfalten der Schriftform. Preisangaben gelten in Euro
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote für die
Verteilung von Verteilobjekten gelten für jeweils 1000 Stück.
Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes
sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderung
dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Sperrige Sendungen
erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent.
• Anlieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich das Verteilergut spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn
des Verteilauftrages dem Anbieter zu übergeben. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der
Stückzahlen, die sich innerhalb der Verpackungseinheit befinden. Höhere Gewalt oder bei dem
Anbieter oder dem beauftragten Dritten eintretende Betriebsstörungen, die dem Anbieter ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert den vertraglichen vereinbarten Termin zur
Verteilung des Werbegutes entsprechend. Verpackung –packet mit Stückzahl, verpackt mit Schnur
oder Plastikband kreuzverschnürt.
• Preise und Zahlungen
Für alle Aufträge erstellt die Auftragsfirma, falls nicht anders
vereinbart, nach Auftragsbeendigung die Rechnung. Zahlungen
haben sofort zu erfolgen, ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers kann der Anbieter die weitere Ausführung eines
laufenden Verteilauftrages bis zur Zahlung der restlichen
Vergütung zurückstellen und für die Ausführung des
Restverteilauftrages Vorauszahlung verlangen. Falls dem
Auftraggeber mit ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen in
Verzug gerät, ist der Anbieter berechtigt, unter Satzung einer
Nachfrist von 5 Werkstagen vom Vertrag zurückzutreten.
• Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für den Inhalt (insbesondere Text/Bild), die Art und die Herkunft des Verteilgutes
allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt das Verteilunternehmen von allen Ansprüchen Dritter
frei - gleich auf welcher Rechtsgrundlage und gleich in welcher Höhe -, die wegen des Inhalts, der
Art oder der Herkunft der Verteilobjekte gegen das Verteilunternehmen geltend gemacht werden.
Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten etc.
• Gewährleistung
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird von dem
Verteilunternehmen eine Belieferung von 90 bis 95 Prozent
der erreichbaren Haushalte angestrebt. Dies wird durch eine
stichprobenartige Kontrolle der Zustellleistung (Überwachung
der Hausbriefkästen, Befragung von Haushaltungen nach
dem Empfang der Werbesendungen) sichergestellt. Eine
Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der
Häuser in derselben Straße das Verteilobjekt erhalten haben.
Branchenübliche Abweichungen von der Verteilquote
berechtigen
nicht
zur
Geltendmachung
von
Gewährleistungsrechten.
Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Heime, Ausländer und
Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betrieb u. Werksgeländen und solche
die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Reklamationen über nicht
vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie den
Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten. Reklamationen müssen bis
spätestens 2 Tage nach der Verteilung beim Anbieter in schriftlicher Form eingehen. Der Anbieter ist
verpflichtet sich nach einer Reklamation zur sofortigen Nachbesserung der Verteilung. Die
entsprechenden Kosten trägt der Anbieter. Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke
kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen
werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur
behandelt.
• Allgemeine Bedingungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen blieben die üblichen Bedingungen
verbindlich. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen
(Betriebsstörungen gleich welcher Art), haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung.
Keine Haftung für Schäden oder Brand, Bruch, Versand oder durch Dritte Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit es sich um Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, eine der Vertragsparteien
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die im Klageweg in Anspruch zu nehmende
Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
der Sitz des Verteilunternehmens.
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