Mit Regenwürmern gegen Fusarium

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Pflanze
■ BAUERNBLATT l 6. September 2014
Humusaufbau fördern
Mit Regenwürmern gegen Fusarium
Nach der Ernte muss der Boden erneut für einen guten Ertrag im
kommenden Jahr vorbereitet werden. Doch sind bodenschonende
pfluglose Verfahren wie die Mulchsaat und Direktsaat geeignet,
Schadpilze nachhaltig zu kontrollieren? Bodenschutz ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits
werden durch konservierende,
nicht wendende Bearbeitungsmethoden mit Grubber und Scheibenegge die Böden nachhaltig vor Erosion geschützt, das Bodenklima
aufrechterhalten, die biologische
Diversität des Bodens gefördert
sowie Abbauprozesse durch Bodenorganismen stimuliert und somit die Humusbilanz des Bodens
verbessert.
Andererseits werden Ernterückstände nicht mehr in den Boden ein-
gearbeitet, sodass Schadpilze, wie
zum Beispiel Schlauchpilze der Gattung Fusarium, überdauern und in
Folgejahren den Ernteertrag beeinträchtigen können.
Enge Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil an Getreide und Mais
führen dazu, dass sich schädliche Mikroorganismen gegenüber nützlichen durchsetzen. Sie erhöhen somit
Tabelle 1: Deoxynivalenolabbau durch Collembolen und Nematoden
nach Wolfarth et al., 2013
Bodentextur
Deoxynivalenol-Detoxifikation in %
Folsomia candida +
Aphelenchoides
Folsomia candida
Aphelenchoides
saprophilus (Faden(Springschwänze,
saprophilu
würmer, Nematoden)
Collembolen)
Sand
67
90
92
Schluff
88
79
95
Ton
34
6
39
Neben der Wechselwirkung der Bodenlebewesen ist die Bodenbeschaffenheit entscheidend für einen wirkungsvollen Mykotoxinabbau. Der Fadenwurm Aphelenchoides saprophilus reduziert allein innerhalb von nur vier Wochen das Pilzgift Deoxynivalenol auf
Tonböden zu 6 %, auf Schluffböden zu 79 % und auf Sandböden zu 90 %. Im gleichen
Zeitraum verringern Springschwänze der Art Folsomia candida das Mykotoxin zu 34 %
auf Tonböden, zu 88 % auf Schluffböden und zu 67 % auf Sandböden. Bei einer Wechselwirkung beider Organismen (Collembolen und Nematoden) beträgt die Entgiftung
auf Tonböden 39 %, auf Sandböden 92 % und auf Schluffböden sogar 95 %.
zusätzlich das Infektionsrisiko. Auch
die intensive landwirtschaftliche Bodennutzung führt zum Verlust organischer Substanz und somit zur Gefährdung der Bodengesundheit sowie der Anfälligkeit der Böden für
Fusarien. Durch ihre toxischen Stoffwechselprodukte reduzieren Fusarien nicht nur die Keimfähigkeit des
Saatgutes im Boden, sondern sie
können durch Mykotoxine die Qualität der Ernte mindern. Doch allein
mit den Methoden der guten fachlichen Praxis, wie zum Beispiel Einhaltung der Fruchtfolge und Sortenwahl, lassen sich Schadpilze nicht
kontrollieren. Und gerade das macht
die Umstellung von konventioneller,
wendender Bodenbearbeitung mit
dem Pflug auf konservierende, nicht
wendende Verfahren mit Grubber
und Scheibenegge so schwierig und
lässt viele Landwirte noch zögern.
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Fusarienbefall fördert die Infektion
durch Schwarz- und Schwächepilze
und beeinträchtigt nicht nur die Keimfähigkeit des Saatgutes im Boden,
sondern kann auch die Qualität der
Ernte mindern.
Deshalb setzen die meisten nach wie
vor auf mechanische und agrochemische Maßnahmen, um Schadpilze
wirkungsvoll zu bekämpfen, aber
mit Folgen für die Bodengesundheit.
Durch Bodenverdichtung werden
die biologischen Selbstregulationsmechanismen des Bodens eingeschränkt. Damit wird der Ausbreitung bodenbürtiger, pflanzenpathogener Pilze Vorschub geleistet.
Doch zunehmend halten Methoden
zur Aufrechterhaltung der Bodengesundheit und zum biologischen
Pflanzenschutz Einzug in die konventionelle Landwirtschaft.
So haben beispielsweise neueste
Forschungsergebnisse bestätigt, dass
Regenwürmer (Lumbricus terrestris)
Schadpilze nicht nur vernichten, sondern auch den Boden von Pilzgiften
(Mykotoxinen) nachhaltig befreien.
BAUERNBLATT l 6. September 2014 ■
Bereits nach acht Wochen können
auf diese Weise bis zu 98 % der
Schadpilze in Ernterückständen abgebaut werden, und auch das Mykotoxin Deoxynivalenol wird während
dieser Zeit bis zu 99 % reduziert. Darüber hinaus fördern Regenwürmer,
durch Absonderung von Körperschleim, die mikrobielle Aktivität im
Erdreich, die ihrerseits zur Bodensanierung durch Dekontamination der
Fusarien und Detoxifikation ihrer Mykotoxine beiträgt. Regenwürmer
fressen nicht nur die Ernterückstände, sondern verlagern sie auch in den
Boden, wo sie schließlich mineralisiert
und den Pflanzen wieder verfügbar
gemacht werden. Damit aktivieren
Regenwürmer die Selbstregulationsmechanismen des Bodens und tragen
im erheblichen Maße zur Bodenhygiene sowie zur Bodengesundheit
bei. Doch die Regenwurmdichte wird
im erheblichen Maße durch die Art
der Bodenbearbeitung beeinflusst. Je
intensiver die Bodenbearbeitung,
desto geringer ist die Regenwurmdichte. Somit werden auch durch intensive Bodenbearbeitung die biologische Aktivität und das antiphytopathogene Potenzial im Boden gemindert. Je extensiver die Bodenbearbeitung, desto höher die Regenwurmdichte. Je höher jedoch die Regenwurmdichte, desto aktiver der Boden
und desto größer das antiphytopathogene Potenzial im Boden.
Auch Springschwänze (Folsomia
candida aus der Familie der Collembolen) sowie Nematoden (Aphelenchoides saprophilus) zum Beispiel tragen auf bemerkenswerte Weise zur
Schadpilzbekämpfung und zum Abbau von Mykotoxinen bei. Darüber
hinaus zeigt der Springschwanz gera-
Humusgehalt und Bodenleben fördern
Der Humusgehalt hat einen wesentlichen Einfluss auf den Nährstoff- und Wasserhaushalt der Böden, ihre biologische Diversität
wie etwa das Vorkommen von Regenwürmern und ihre Selbstregulationsmechanismen.
Somit
nimmt der Husmusgehalt auch einen entscheidenden Einfluss auf
den Ernteertrag. Humus entsteht
durch den mikrobiellen Abbau
von Ernterückständen, abgestorbenen Pflanzen und Bodenfauna.
Der Humusgehalt kann aber auch
durch Fruchtfolge, Düngung und
Bodenbearbeitung
beeinflusst
werden. So wirken sich eine vielseitige Fruchtfolge, der Anbau
von Leguminosen und Zwischenfrüchten, Untersaat sowie das
Ausbringen organischer Dünger,
wie Stallmist und Gülle, Strohdüngung und Gründüngung positiv
auf den Humusgehalt des Bodens
aus. Konservierende Bodenbearbeitung fördert zusätzlich den
Aufbau einer grobporigen Bodenstruktur und somit die Wasseraufnahme. Durch gelegentlichen Pflugeinsatz kann der Zunahme von Ungräsern, Unkräutern, Mäusen und Schnecken sowie einer unzureichenden Nährstoffverteilung und Versauerung
des Bodens entgegengewirkt
werden.
In der Regel lieg der Humusgehalt
der Ackerböden zwischen 1,5 %
und 3 %. Damit das so bleibt, sollten Humusverluste, die durch den
Anbau von humuszehrenden
Hauptfrüchten entstehen, durch
den Anbau von mehrjährigem
Feldfutter,
Zwischenfrüchten
oder durch Einarbeiten von Ernterückständen, Pflanzenmaterial,
Stallmist, Gülle und Kompost ausgeglichen werden.
Tabelle 2: Humusverluste durch Hauptfrüchte (verändert nach LLH)
Hauptfrucht
Zucker- und Futterrüben
Kartoffeln
Mais
Getreide, Ölpflanzen, Faserpflanzen, Sonnenblumen
Humus-C-Verluste kg/ha
-760
-760
-560
-280
Tabelle 3: Humusgewinn durch Hauptfrüchte (verändert nach LLH)
Hauptfrucht
Körnerleguminosen
Humus-C-Gewinn kg/ha
+160
Tabelle 4: Humusgewinn durch mehrjähriges Feldfutter und Zwischenfrüchte
(verändert nach LLH)
Feldfutter
Ackergras und Leguminosen im Hauptnutzungsjahr
Ackergras und Leguminosen im Ansaatjahr
Zwischenfrüchte
Winterzwischenfrüchte
Stoppelfrüchte
Untersaat
Humus-C-Gewinn kg/ha
+600
+100 bis +400
+120
+80
+200
Tabelle 5: Humusreproduktion durch Ernterückstände und organischen Dünger
(verändert nach LLH)
Durch konservierende Bearbeitungsmethoden werden die Böden nachhaltig
vor Erosion geschützt, das Bodenklima aufrechterhalten, die biologische Diversität des Bodens gefördert sowie Abbauprozesse durch Bodenorganismen stimuliert und somit die Humusbilanz des Bodens verbessert. Dafür werden die
Ernterückstände nicht mehr in den Boden eingearbeitet, sodass Schadpilze aus
der Gattung Fusarium überdauern und im Folgejahr den Ernteertrag beeinträchtigen können.
Material
Stroh
Gründüngung
Rübenblätter
Stallmist frisch
Stallmist verrottet
Stallmist kompostiert
Schweinegülle
Rindergülle
Geflügelkot
Kompost nicht verrottet
Frischkompost
Fertigkompost
TM %
86
10 - 20
10 - 20
20 - 30
25 - 35
35 - 55
2-8
4 - 13
15 - 45
20 - 40
30 - 50
40 - 60
kg Humus-C/t Substrat
100
8 - 16
8 - 16
28 - 40
40 - 56
62 - 96
2-8
6 - 15
12 - 38
30 - 62
40 - 66
46 - 70
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■ BAUERNBLATT l 6. September 2014
Monokulturen und enge Fruchtfolgen führen dazu, dass sich schädliche Mikroorganismen gegenüber nützlichen durchsetzen und somit das Infektionsrisiko
erhöhen. Es geht also darum, den Verlust organischer Substanz zu stoppen und
die Bodengesundheit zu fördern.
Regenwürmer vernichten nicht nur Schadpilze, sondern befreien auch den Boden von Pilzgiften. Darüber hinaus fördern Regenwürmer die mikrobielle Aktivität im Erdreich, die ihrerseits zur Bodensanierung beiträgt.
Fotos: Dr. Christian-Robert Fiedler
dezu eine Präferenz für Fusarium culmorum und Deoxynivalenol (Fusariumtoxin). Das spiegelt sich auch in
der Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsfähigkeit dieser Collembolenart auf beeinträchtigten Böden wider. Während einer Studie zur Erfor-
wurmart Aphelenchoides saprophilus gemeinsam innerhalb von nur vier
Wochen zwischen 89 % (Tonboden)
und 93 % (Sandboden, Schluffboden) der pathogenen Fusarien beseitigen. Auch bei der Beseitigung des
Mykotoxins Deoxynivalenol wurde
schung der Auswirkungen von Bodenlebewesen auf bodenbürtige,
phytopathogene Pilze (Fusarium culmorum) und deren Mykotoxin Deoxynivalenol konnte sogar nachgewiesen werden, dass die Springschwanzart Folsomia candida und die Faden-
eine bodenabhängige gemeinsame
Entgiftungsleistung durch die Collembolenart Folsomia candida und
die Nematodenart Aphelenchoides
saprophilus im Laufe dieser Studie
nachgewiesen. Auf Tonböden konnten innerhalb von vier Wochen 39 %
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des Pilzgiftes reduziert werden, auf
Sandböden 92 % und auf Schluffböden sogar 95 %. Dagegen sind die
Einzelleistungen der Collembolen
und Nematoden weitaus geringer.
Neben der gemeinsamen Aktivität
von Collembolen und Nematoden ist
auch die Bodentextur ausschlaggebend für eine wirkungsvolle Bodensanierung und eine nachhaltige Bodengesundheit.
FAZIT
Die Aufrechterhaltung der Bodenfauna durch eine nachhaltige Bewirtschaftung beschleunigt nicht nur die Zersetzung
von Ernterückständen, sondern
fördert auch den Abbau von Fusarien sowie ihrer Giftstoffe und
schafft somit die Voraussetzungen für eine gesunde Mikroflora, die ihrerseits wichtige biologische Bodenfunktionen wie die
Bildung organischer Bodensubstanzen übernimmt und somit
die Pflanzengesundheit und das
Pflanzenwachstum maßgeblich
beeinflusst. Aber gerade die intensive Bodennutzung durch
dichte Fruchtfolgen und ertragssteigernde Bewirtschaftungsmethoden führt zum Verlust organischer Substanz und somit zur
Gefährdung der Bodengesundheit. Die Substitution der Verluste in Form von organischem
Dünger gelingt jedoch nur teilweise, da ein Großteil als Kohlendioxid verloren geht.
Ein Patentrezept für die Bodenbearbeitung gibt es jedoch nicht,
da hier zu viele Faktoren mitwirken. Trotzdem lassen sich Minimalbodenbearbeitungsmethoden in der Praxis durchaus sinnvoll, das heißt ökologisch und
ökonomisch anwenden. Zur Rotteförderung reicht lediglich eine
flache Einarbeitung der Ernterückstände. Nach der Ernte sollte
bald eine Gründecke angebaut
werden, um Unkräuter zu unterdrücken.
Mykotoxinbildung
durch Fusariosen lässt sich durch
eine flache Bodenbearbeitung
mit Grubber und Kombination
vermeiden. Und durch einen bedarfsgerechten Pflugeinsatz lassen sich ebenfalls Ungräser, Unkräuter, Mäuse und Schnecken
kontrollieren sowie eine unzureichende Nährstoffverteilung
und Versauerung des Bodens
ausgleichen.
Dr. Christian-Robert Fiedler
Freier Autor
BAUERNBLATT l 6. September 2014 ■
Maschinenschäden sind unangenehm
Flächenplan verhindert Mithaftung
Das Problem Maschinenschaden ist
nicht neu: Im Feldbewuchs verborgene Fremdkörper verursachen
während der Erntezeit immer wieder teure Maschinenschäden. Ist es
erst einmal passiert, entsteht zwischen Lohnunternehmer und Landwirt regelmäßig Streit darüber, wer
den Schaden zu verantworten hat
und letztlich bezahlen muss.
Auch wenn Landtechnikhersteller
intensiv an der Entwicklung geeigneter Sensoren und Metalldetektoren arbeiten – absolute Sicherheit
vor dem Eindringen von Fremdkörpern in das Mähwerk gibt es bis heute nicht. Wen trifft also im Schadensfall die Verantwortung? Hätte etwa
der Landwirt das Feld gründlicher
auf Fremdkörper absuchen und den
Lohnunternehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen müssen? Oder
war es die Aufgabe des Lohnunternehmers, selbst das Feld vor Beginn
der Erntearbeiten genau zu kontrollieren? Das Landgericht Oldenburg
hat in einem aktuellen Urteil vom 26.
Februar 2014 (Aktenzeichen 16 O
438/13) klargestellt, dass sich ein
Lohnunternehmer grundsätzlich auf
die Angaben in einem Flächenplan
verlassen darf, den ein Landwirt vorgelegt hat, um auf Gefahrenstellen
hinzuweisen.
In dem entschiedenen Fall hatte
der Landwirt am Rande seines Maisackers zur Feldabgrenzung ein rostiges Bohrgestängerohr aufgestellt.
Im Flächenplan hatte er aber keinen
Hinweis auf das Rohr eingetragen.
Vor Beginn der Erntearbeiten ver-
gaß er, die Feldbegrenzung zu entfernen. Den Lohnunternehmer wies
er auch nicht auf den Grenzpfahl
hin. Der Fahrer des Maishäckslers erkannte das Rohr nicht, die Maschine
kollidierte mit dem Rohr, und der
Maishäckslervorsatz wurde stark beschädigt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Landwirt dazu,
Schadenersatz zu zahlen. Er muss
dem Lohnunternehmer nicht nur die
vollen Reparaturkosten ersetzen,
sondern auch die hohe Miete für ein
Ersatzgerät während der Reparaturzeit, die im konkreten Fall 20 Tage
betrug. Der Gesamtschaden belief
sich auf weit über 30.000 €. Ein Mitverschulden des Lohnunternehmers
schloss das Landgericht aus.
Versäumt es der Landwirt, bekannte Gefahrenstellen in einen Flächenplan einzutragen, kann dem
Lohnunternehmer auch nicht angelastet werden, dass er das Feld vor
Beginn der Erntearbeiten nicht
selbst auf Fremdkörper untersucht
hat, meinen die Oldenburger Richter. Nach ihrer Auffassung kann dem
Lohnunternehmer in solchen Fällen
nicht einmal dann ein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn er
es ganz unterlässt, den Feldrand vor
den Arbeiten abzufahren und in Augenschein zu nehmen.
Wer eine Gefahr schafft, ist verpflichtet, einen Schaden anderer in
zumutbarer Weise zu verhindern.
Wie das Landgericht urteilte, ist es
Sache des betroffenen Landwirts,
der sein Feld von Dritten abernten
lässt, die aus seinem Verantwortungsbereich herrührenden Scha-
densquellen auf seinem Feld zu beseitigen oder zumindest darauf hinzuweisen.
Das gilt besonders beim Anfertigen eines Flächenplans, meinten die
Richter, denn der werde schließlich
dazu erstellt, um Gefahrstellen mitzuteilen. Darin müssen Landwirte also auf ihnen bekannte Gefahrenstellen hinweisen, wollen sie eine Haftung für Schäden an den Erntemaschinen vermeiden. Das Urteil des
Landgerichts Oldenburg konkretisiert die Grundsätze zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten zwischen
Landwirt und Lohnunternehmer, die
der Bundesgerichtshof (BGH) erst
vor einem Jahr in seinem Urteil vom
24. Januar 2013 (Aktenzeichen VII ZR
98/12) aufgestellt hat.
In dem vom Bundesgericht entschiedenen Fall hatte der betroffene Landwirt einen Lohnunternehmer beauftragt, auf einem 6,44 ha
großen Feld Raps zu dreschen, der
sich infolge von Witterung und Gewicht teilweise abgesenkt hatte (sogenannter Lagerraps) und der deshalb bodennah geerntet werden
musste. Bei den Drescharbeiten
nahm der Mähdrescher eine im
Raps liegende Kreuzhacke auf,
schleuderte sie in das Dreschwerk
und beschädigte den Mähdrescher
stark. Die Beteiligten stritten vor
Gericht darum, wer für die hohen
Kosten für die Reparatur und die
Miete einer Ersatzmaschine aufkommen muss.
Die Vorinstanz (OLG Köln) hatte
den Landwirt noch zum Schadenersatz verurteilt, weil er seine werkver-
Mitarbeiter reparieren das Häckselwerk eines Feldhäckslers auf einem Roggenfeld.
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