Pflanze ■ BAUERNBLATT l 6. September 2014 Humusaufbau fördern Mit Regenwürmern gegen Fusarium Nach der Ernte muss der Boden erneut für einen guten Ertrag im kommenden Jahr vorbereitet werden. Doch sind bodenschonende pfluglose Verfahren wie die Mulchsaat und Direktsaat geeignet, Schadpilze nachhaltig zu kontrollieren? Bodenschutz ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits werden durch konservierende, nicht wendende Bearbeitungsmethoden mit Grubber und Scheibenegge die Böden nachhaltig vor Erosion geschützt, das Bodenklima aufrechterhalten, die biologische Diversität des Bodens gefördert sowie Abbauprozesse durch Bodenorganismen stimuliert und somit die Humusbilanz des Bodens verbessert. Andererseits werden Ernterückstände nicht mehr in den Boden ein- gearbeitet, sodass Schadpilze, wie zum Beispiel Schlauchpilze der Gattung Fusarium, überdauern und in Folgejahren den Ernteertrag beeinträchtigen können. Enge Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil an Getreide und Mais führen dazu, dass sich schädliche Mikroorganismen gegenüber nützlichen durchsetzen. Sie erhöhen somit Tabelle 1: Deoxynivalenolabbau durch Collembolen und Nematoden nach Wolfarth et al., 2013 Bodentextur Deoxynivalenol-Detoxifikation in % Folsomia candida + Aphelenchoides Folsomia candida Aphelenchoides saprophilus (Faden(Springschwänze, saprophilu würmer, Nematoden) Collembolen) Sand 67 90 92 Schluff 88 79 95 Ton 34 6 39 Neben der Wechselwirkung der Bodenlebewesen ist die Bodenbeschaffenheit entscheidend für einen wirkungsvollen Mykotoxinabbau. Der Fadenwurm Aphelenchoides saprophilus reduziert allein innerhalb von nur vier Wochen das Pilzgift Deoxynivalenol auf Tonböden zu 6 %, auf Schluffböden zu 79 % und auf Sandböden zu 90 %. Im gleichen Zeitraum verringern Springschwänze der Art Folsomia candida das Mykotoxin zu 34 % auf Tonböden, zu 88 % auf Schluffböden und zu 67 % auf Sandböden. Bei einer Wechselwirkung beider Organismen (Collembolen und Nematoden) beträgt die Entgiftung auf Tonböden 39 %, auf Sandböden 92 % und auf Schluffböden sogar 95 %. zusätzlich das Infektionsrisiko. Auch die intensive landwirtschaftliche Bodennutzung führt zum Verlust organischer Substanz und somit zur Gefährdung der Bodengesundheit sowie der Anfälligkeit der Böden für Fusarien. Durch ihre toxischen Stoffwechselprodukte reduzieren Fusarien nicht nur die Keimfähigkeit des Saatgutes im Boden, sondern sie können durch Mykotoxine die Qualität der Ernte mindern. Doch allein mit den Methoden der guten fachlichen Praxis, wie zum Beispiel Einhaltung der Fruchtfolge und Sortenwahl, lassen sich Schadpilze nicht kontrollieren. Und gerade das macht die Umstellung von konventioneller, wendender Bodenbearbeitung mit dem Pflug auf konservierende, nicht wendende Verfahren mit Grubber und Scheibenegge so schwierig und lässt viele Landwirte noch zögern. 35 36 Pflanze Fusarienbefall fördert die Infektion durch Schwarz- und Schwächepilze und beeinträchtigt nicht nur die Keimfähigkeit des Saatgutes im Boden, sondern kann auch die Qualität der Ernte mindern. Deshalb setzen die meisten nach wie vor auf mechanische und agrochemische Maßnahmen, um Schadpilze wirkungsvoll zu bekämpfen, aber mit Folgen für die Bodengesundheit. Durch Bodenverdichtung werden die biologischen Selbstregulationsmechanismen des Bodens eingeschränkt. Damit wird der Ausbreitung bodenbürtiger, pflanzenpathogener Pilze Vorschub geleistet. Doch zunehmend halten Methoden zur Aufrechterhaltung der Bodengesundheit und zum biologischen Pflanzenschutz Einzug in die konventionelle Landwirtschaft. So haben beispielsweise neueste Forschungsergebnisse bestätigt, dass Regenwürmer (Lumbricus terrestris) Schadpilze nicht nur vernichten, sondern auch den Boden von Pilzgiften (Mykotoxinen) nachhaltig befreien. BAUERNBLATT l 6. September 2014 ■ Bereits nach acht Wochen können auf diese Weise bis zu 98 % der Schadpilze in Ernterückständen abgebaut werden, und auch das Mykotoxin Deoxynivalenol wird während dieser Zeit bis zu 99 % reduziert. Darüber hinaus fördern Regenwürmer, durch Absonderung von Körperschleim, die mikrobielle Aktivität im Erdreich, die ihrerseits zur Bodensanierung durch Dekontamination der Fusarien und Detoxifikation ihrer Mykotoxine beiträgt. Regenwürmer fressen nicht nur die Ernterückstände, sondern verlagern sie auch in den Boden, wo sie schließlich mineralisiert und den Pflanzen wieder verfügbar gemacht werden. Damit aktivieren Regenwürmer die Selbstregulationsmechanismen des Bodens und tragen im erheblichen Maße zur Bodenhygiene sowie zur Bodengesundheit bei. Doch die Regenwurmdichte wird im erheblichen Maße durch die Art der Bodenbearbeitung beeinflusst. Je intensiver die Bodenbearbeitung, desto geringer ist die Regenwurmdichte. Somit werden auch durch intensive Bodenbearbeitung die biologische Aktivität und das antiphytopathogene Potenzial im Boden gemindert. Je extensiver die Bodenbearbeitung, desto höher die Regenwurmdichte. Je höher jedoch die Regenwurmdichte, desto aktiver der Boden und desto größer das antiphytopathogene Potenzial im Boden. Auch Springschwänze (Folsomia candida aus der Familie der Collembolen) sowie Nematoden (Aphelenchoides saprophilus) zum Beispiel tragen auf bemerkenswerte Weise zur Schadpilzbekämpfung und zum Abbau von Mykotoxinen bei. Darüber hinaus zeigt der Springschwanz gera- Humusgehalt und Bodenleben fördern Der Humusgehalt hat einen wesentlichen Einfluss auf den Nährstoff- und Wasserhaushalt der Böden, ihre biologische Diversität wie etwa das Vorkommen von Regenwürmern und ihre Selbstregulationsmechanismen. Somit nimmt der Husmusgehalt auch einen entscheidenden Einfluss auf den Ernteertrag. Humus entsteht durch den mikrobiellen Abbau von Ernterückständen, abgestorbenen Pflanzen und Bodenfauna. Der Humusgehalt kann aber auch durch Fruchtfolge, Düngung und Bodenbearbeitung beeinflusst werden. So wirken sich eine vielseitige Fruchtfolge, der Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten, Untersaat sowie das Ausbringen organischer Dünger, wie Stallmist und Gülle, Strohdüngung und Gründüngung positiv auf den Humusgehalt des Bodens aus. Konservierende Bodenbearbeitung fördert zusätzlich den Aufbau einer grobporigen Bodenstruktur und somit die Wasseraufnahme. Durch gelegentlichen Pflugeinsatz kann der Zunahme von Ungräsern, Unkräutern, Mäusen und Schnecken sowie einer unzureichenden Nährstoffverteilung und Versauerung des Bodens entgegengewirkt werden. In der Regel lieg der Humusgehalt der Ackerböden zwischen 1,5 % und 3 %. Damit das so bleibt, sollten Humusverluste, die durch den Anbau von humuszehrenden Hauptfrüchten entstehen, durch den Anbau von mehrjährigem Feldfutter, Zwischenfrüchten oder durch Einarbeiten von Ernterückständen, Pflanzenmaterial, Stallmist, Gülle und Kompost ausgeglichen werden. Tabelle 2: Humusverluste durch Hauptfrüchte (verändert nach LLH) Hauptfrucht Zucker- und Futterrüben Kartoffeln Mais Getreide, Ölpflanzen, Faserpflanzen, Sonnenblumen Humus-C-Verluste kg/ha -760 -760 -560 -280 Tabelle 3: Humusgewinn durch Hauptfrüchte (verändert nach LLH) Hauptfrucht Körnerleguminosen Humus-C-Gewinn kg/ha +160 Tabelle 4: Humusgewinn durch mehrjähriges Feldfutter und Zwischenfrüchte (verändert nach LLH) Feldfutter Ackergras und Leguminosen im Hauptnutzungsjahr Ackergras und Leguminosen im Ansaatjahr Zwischenfrüchte Winterzwischenfrüchte Stoppelfrüchte Untersaat Humus-C-Gewinn kg/ha +600 +100 bis +400 +120 +80 +200 Tabelle 5: Humusreproduktion durch Ernterückstände und organischen Dünger (verändert nach LLH) Durch konservierende Bearbeitungsmethoden werden die Böden nachhaltig vor Erosion geschützt, das Bodenklima aufrechterhalten, die biologische Diversität des Bodens gefördert sowie Abbauprozesse durch Bodenorganismen stimuliert und somit die Humusbilanz des Bodens verbessert. Dafür werden die Ernterückstände nicht mehr in den Boden eingearbeitet, sodass Schadpilze aus der Gattung Fusarium überdauern und im Folgejahr den Ernteertrag beeinträchtigen können. Material Stroh Gründüngung Rübenblätter Stallmist frisch Stallmist verrottet Stallmist kompostiert Schweinegülle Rindergülle Geflügelkot Kompost nicht verrottet Frischkompost Fertigkompost TM % 86 10 - 20 10 - 20 20 - 30 25 - 35 35 - 55 2-8 4 - 13 15 - 45 20 - 40 30 - 50 40 - 60 kg Humus-C/t Substrat 100 8 - 16 8 - 16 28 - 40 40 - 56 62 - 96 2-8 6 - 15 12 - 38 30 - 62 40 - 66 46 - 70 Pflanze ■ BAUERNBLATT l 6. September 2014 Monokulturen und enge Fruchtfolgen führen dazu, dass sich schädliche Mikroorganismen gegenüber nützlichen durchsetzen und somit das Infektionsrisiko erhöhen. Es geht also darum, den Verlust organischer Substanz zu stoppen und die Bodengesundheit zu fördern. Regenwürmer vernichten nicht nur Schadpilze, sondern befreien auch den Boden von Pilzgiften. Darüber hinaus fördern Regenwürmer die mikrobielle Aktivität im Erdreich, die ihrerseits zur Bodensanierung beiträgt. Fotos: Dr. Christian-Robert Fiedler dezu eine Präferenz für Fusarium culmorum und Deoxynivalenol (Fusariumtoxin). Das spiegelt sich auch in der Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsfähigkeit dieser Collembolenart auf beeinträchtigten Böden wider. Während einer Studie zur Erfor- wurmart Aphelenchoides saprophilus gemeinsam innerhalb von nur vier Wochen zwischen 89 % (Tonboden) und 93 % (Sandboden, Schluffboden) der pathogenen Fusarien beseitigen. Auch bei der Beseitigung des Mykotoxins Deoxynivalenol wurde schung der Auswirkungen von Bodenlebewesen auf bodenbürtige, phytopathogene Pilze (Fusarium culmorum) und deren Mykotoxin Deoxynivalenol konnte sogar nachgewiesen werden, dass die Springschwanzart Folsomia candida und die Faden- eine bodenabhängige gemeinsame Entgiftungsleistung durch die Collembolenart Folsomia candida und die Nematodenart Aphelenchoides saprophilus im Laufe dieser Studie nachgewiesen. Auf Tonböden konnten innerhalb von vier Wochen 39 % 37 38 Pflanze des Pilzgiftes reduziert werden, auf Sandböden 92 % und auf Schluffböden sogar 95 %. Dagegen sind die Einzelleistungen der Collembolen und Nematoden weitaus geringer. Neben der gemeinsamen Aktivität von Collembolen und Nematoden ist auch die Bodentextur ausschlaggebend für eine wirkungsvolle Bodensanierung und eine nachhaltige Bodengesundheit. FAZIT Die Aufrechterhaltung der Bodenfauna durch eine nachhaltige Bewirtschaftung beschleunigt nicht nur die Zersetzung von Ernterückständen, sondern fördert auch den Abbau von Fusarien sowie ihrer Giftstoffe und schafft somit die Voraussetzungen für eine gesunde Mikroflora, die ihrerseits wichtige biologische Bodenfunktionen wie die Bildung organischer Bodensubstanzen übernimmt und somit die Pflanzengesundheit und das Pflanzenwachstum maßgeblich beeinflusst. Aber gerade die intensive Bodennutzung durch dichte Fruchtfolgen und ertragssteigernde Bewirtschaftungsmethoden führt zum Verlust organischer Substanz und somit zur Gefährdung der Bodengesundheit. Die Substitution der Verluste in Form von organischem Dünger gelingt jedoch nur teilweise, da ein Großteil als Kohlendioxid verloren geht. Ein Patentrezept für die Bodenbearbeitung gibt es jedoch nicht, da hier zu viele Faktoren mitwirken. Trotzdem lassen sich Minimalbodenbearbeitungsmethoden in der Praxis durchaus sinnvoll, das heißt ökologisch und ökonomisch anwenden. Zur Rotteförderung reicht lediglich eine flache Einarbeitung der Ernterückstände. Nach der Ernte sollte bald eine Gründecke angebaut werden, um Unkräuter zu unterdrücken. Mykotoxinbildung durch Fusariosen lässt sich durch eine flache Bodenbearbeitung mit Grubber und Kombination vermeiden. Und durch einen bedarfsgerechten Pflugeinsatz lassen sich ebenfalls Ungräser, Unkräuter, Mäuse und Schnecken kontrollieren sowie eine unzureichende Nährstoffverteilung und Versauerung des Bodens ausgleichen. Dr. Christian-Robert Fiedler Freier Autor BAUERNBLATT l 6. September 2014 ■ Maschinenschäden sind unangenehm Flächenplan verhindert Mithaftung Das Problem Maschinenschaden ist nicht neu: Im Feldbewuchs verborgene Fremdkörper verursachen während der Erntezeit immer wieder teure Maschinenschäden. Ist es erst einmal passiert, entsteht zwischen Lohnunternehmer und Landwirt regelmäßig Streit darüber, wer den Schaden zu verantworten hat und letztlich bezahlen muss. Auch wenn Landtechnikhersteller intensiv an der Entwicklung geeigneter Sensoren und Metalldetektoren arbeiten – absolute Sicherheit vor dem Eindringen von Fremdkörpern in das Mähwerk gibt es bis heute nicht. Wen trifft also im Schadensfall die Verantwortung? Hätte etwa der Landwirt das Feld gründlicher auf Fremdkörper absuchen und den Lohnunternehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen müssen? Oder war es die Aufgabe des Lohnunternehmers, selbst das Feld vor Beginn der Erntearbeiten genau zu kontrollieren? Das Landgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen 16 O 438/13) klargestellt, dass sich ein Lohnunternehmer grundsätzlich auf die Angaben in einem Flächenplan verlassen darf, den ein Landwirt vorgelegt hat, um auf Gefahrenstellen hinzuweisen. In dem entschiedenen Fall hatte der Landwirt am Rande seines Maisackers zur Feldabgrenzung ein rostiges Bohrgestängerohr aufgestellt. Im Flächenplan hatte er aber keinen Hinweis auf das Rohr eingetragen. Vor Beginn der Erntearbeiten ver- gaß er, die Feldbegrenzung zu entfernen. Den Lohnunternehmer wies er auch nicht auf den Grenzpfahl hin. Der Fahrer des Maishäckslers erkannte das Rohr nicht, die Maschine kollidierte mit dem Rohr, und der Maishäckslervorsatz wurde stark beschädigt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Landwirt dazu, Schadenersatz zu zahlen. Er muss dem Lohnunternehmer nicht nur die vollen Reparaturkosten ersetzen, sondern auch die hohe Miete für ein Ersatzgerät während der Reparaturzeit, die im konkreten Fall 20 Tage betrug. Der Gesamtschaden belief sich auf weit über 30.000 €. Ein Mitverschulden des Lohnunternehmers schloss das Landgericht aus. Versäumt es der Landwirt, bekannte Gefahrenstellen in einen Flächenplan einzutragen, kann dem Lohnunternehmer auch nicht angelastet werden, dass er das Feld vor Beginn der Erntearbeiten nicht selbst auf Fremdkörper untersucht hat, meinen die Oldenburger Richter. Nach ihrer Auffassung kann dem Lohnunternehmer in solchen Fällen nicht einmal dann ein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn er es ganz unterlässt, den Feldrand vor den Arbeiten abzufahren und in Augenschein zu nehmen. Wer eine Gefahr schafft, ist verpflichtet, einen Schaden anderer in zumutbarer Weise zu verhindern. Wie das Landgericht urteilte, ist es Sache des betroffenen Landwirts, der sein Feld von Dritten abernten lässt, die aus seinem Verantwortungsbereich herrührenden Scha- densquellen auf seinem Feld zu beseitigen oder zumindest darauf hinzuweisen. Das gilt besonders beim Anfertigen eines Flächenplans, meinten die Richter, denn der werde schließlich dazu erstellt, um Gefahrstellen mitzuteilen. Darin müssen Landwirte also auf ihnen bekannte Gefahrenstellen hinweisen, wollen sie eine Haftung für Schäden an den Erntemaschinen vermeiden. Das Urteil des Landgerichts Oldenburg konkretisiert die Grundsätze zu den wechselseitigen Sorgfaltspflichten zwischen Landwirt und Lohnunternehmer, die der Bundesgerichtshof (BGH) erst vor einem Jahr in seinem Urteil vom 24. Januar 2013 (Aktenzeichen VII ZR 98/12) aufgestellt hat. In dem vom Bundesgericht entschiedenen Fall hatte der betroffene Landwirt einen Lohnunternehmer beauftragt, auf einem 6,44 ha großen Feld Raps zu dreschen, der sich infolge von Witterung und Gewicht teilweise abgesenkt hatte (sogenannter Lagerraps) und der deshalb bodennah geerntet werden musste. Bei den Drescharbeiten nahm der Mähdrescher eine im Raps liegende Kreuzhacke auf, schleuderte sie in das Dreschwerk und beschädigte den Mähdrescher stark. Die Beteiligten stritten vor Gericht darum, wer für die hohen Kosten für die Reparatur und die Miete einer Ersatzmaschine aufkommen muss. Die Vorinstanz (OLG Köln) hatte den Landwirt noch zum Schadenersatz verurteilt, weil er seine werkver- Mitarbeiter reparieren das Häckselwerk eines Feldhäckslers auf einem Roggenfeld.