Frankfurt, 04.02.2011. Online-Banking ist bequem. Eine zunehmende Zahl von Bankkunden nutzt diese Möglichkeit, die zudem meist kostengünstiger ist. Da der Kunde alles selbst macht, spart auch die Bank Kosten ein. Für den einzelnen Auftrag (Transaktion) werden sogenannte TAN benötigt. Dieses System wird als unsicher kritisiert, da die TAN im Netz abgefangen werden können. Auch die Einführung der iTAN führte nur zu einer geringfügigen Verbesserung. Die ersten Banken und Sparkassen bieten nun endlich die weitaus sichereren m-TAN-Verfahren oder chip-TANVerfahren an. Die Postbank wird ab nächster Woche Neukunden die herkömmlichen Verfahren nicht mehr anbieten. Ab Mitte April will die Postbank dann komplett auf die neuen Verfahren umstellen Doch die Kosten sollen die Verbraucher tragen! Für die Sicherheit der angebotenen Systeme sind aber ausschließlich die Banken verantwortlich. Warum sollen, so fragt deshalb die Verbraucherzentrale Hessen, die Kunden nun an den Kosten beteiligt werden? Online-Banking ist die Art von Kontoführung, die die Banken bevorzugen – spart es ihnen doch die aufwändigere Nachbearbeitung von beleghaften Kundenaufträgen (zum Beispiel Überweisung auf Papierformularen). Der Kunde ist sein eigener Servicemitarbeiter – die Bank braucht deshalb weniger Personal. Unter anderem aus diesem Grund wird Online-Banking in der Regel auch kostengünstig angeboten. Ärgerlich nur, dass bisher die Sicherheit nicht ausreichend war. Das Risiko, dass TAN abgefangen werden können, ist hoch. Mit den neuen Verfahren wird dieses Risiko verringert. Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt deshalb sehr, dass sich in puncto Sicherheit beim Online-Banking jetzt etwas tut. Künftig haben Verbraucher die Wahl zwischen dem mTAN-Verfahren mit dem Mobiltelefon und dem chipTAN-Verfahren per TAN-Generator. Beim m-TAN-Verfahren wird den Bankkunden mittels einer kostenfreien SMS an ihr Mobiltelefon die TAN übermittelt. Nicht ganz so einfach ist die Umstellung auf das chip-TAN-Verfahren. Hier wird die für den Auftrag benötigte TAN von einem TAN-Generator erzeugt, welcher zur Zeit zu einem Preis zwischen 10 und 15 Euro von der Bank oder Sparkasse angeboten wird. Sicherer als die bisherigen Verfahren ist das, weil ein zweites – vom Computer unabhängiges Gerät – zum Einsatz kommt, das nicht von einem eventuell auf dem Computer vorhandenen Trojaner- Seite 1 von 2 Verbraucherzentrale Hessen e. V. presseinfo Verbraucherzentrale Hessen fragt, warum die Kunden die Kosten dafür tragen sollen presseinfo Vergabe von TAN für Online-Banking soll sicherer werden presseinfo Pressemitteilung 10/2011 [email protected] www.verbraucher.de Begriffe: TAN: iTAN: mTan: chipTAN: Transaktionsnummern indizierte Transaktionsnummern mobil (übers Handy) übermittelte TAN auftragsbezogene Erzeugung einer TAN am TAN-Generator (hierfür kreieren Anbieter auch Fantasienamen) Ergänzende Informationen für Verbraucher: Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen. Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunk maximal 0,42 € pro Minute. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung! Frei zum Nachdruck; Belegexemplar erbeten Seite 2 von 2 Verbraucherzentrale Hessen e. V. presseinfo „Völlig unverständlich“, so Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen, „ist jedoch, dass die Bankkunden an den Kosten für den TAN-Generator beteiligt werden sollen. Die Bank ist für die Sicherheit beim Online-Banking verantwortlich. Sie handelt vorrangig im eigenen Interesse und muss deshalb ihren Kunden den TAN-Generator kostenfrei zur Verfügung stellen.“ presseinfo Das TAN/iTAN Verfahren ist wegen der Angriffe und Gefahren im Internet schon seit Längerem in die Kritik geraten. Seit Jahren werden die Berater der Verbraucherzentrale Hessen mit Fällen konfrontiert, in welchen Überweisungsaufträge erteilt wurden, das Geld aber nie beim Empfänger ankam. Erst auf Nachfrage bei Bank oder Sparkasse stellte sich heraus, dass Betrüger am Werk waren. Die Verbraucherzentrale Hessen forderte deshalb seit langem eine Umstellung auf sichere Verfahren. presseinfo Programm manipuliert werden kann. Außerdem sind bei diesen TANs der Betrag und der Empfänger bereits festgelegt. [email protected] www.verbraucher.de