Verbraucher für dumm verkauft: Dr. Hittich Spirulina Premium soll

Werbung
 Verbraucher für dumm verkauft: Dr. Hittich Spirulina
Premium soll Lebensmittelvorrat ersetzen
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor irreführender Werbung für
Nahrungsergänzungsmittel
Fulda/Frankfurt, 08.11.2016. Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung ihre
Empfehlung, alle Bürger sollten stets einen Notfallvorrat an Lebensmitteln im Haus
haben, erneuert. Die niederländische Firma „GP Health Products“, bekannt auch unter
„Dr. Hittich Gesundheitsmittel“, nutzt dies aus, um ihr Nahrungsergänzungsmittel
„Spirulina Premium“ als alleinige und bessere Vorsorge zu bewerben. Und damit nicht
genug: Das vermeintliche ‚Super-ÜBER-Lebensmittel’ aus Algen in Tablettenform soll
vor fast jedem nur denkbaren Gesundheitsleiden schützen oder dagegen helfen. „Die
Masche ist bekannt“, so Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. „Mit
unhaltbaren und rechtlich nicht zugelassenen Gesundheitsversprechen verleitet der
Anbieter gutgläubige Verbraucher immer wieder zum Kauf teurer, bestenfalls
unnötiger Produkte.“
Die 34,5 Kilo Lebensmittel, die die Regierung jedem Bürger für zehn Tage als Vorrat für
Krisenfälle empfiehlt, könne man sich getrost schenken. Das behauptet die Firma Dr. Hittich
Gesundheitsmittel in ihrem 20-seitigen Werbeflyer, den sie direkt an Verbraucher schickt.
Stattdessen würden drei Tabletten ihres Algen-Produkts „Spirulina Premium“ plus Wasser
jeden Menschen mit normalem Bedarf mit allen Nährstoffen, „die der Körper zum Leben
braucht“, versorgen und darüber hinaus „die Gesundheit aufblühen lassen“. Die Leber
schützen, den Blutzuckerspiegel regulieren, die Gehirnfunktion verbessern: Spirulina soll für
fast alles quasi als Wundermittel dienen.
Diese Werbung stuft Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen als höchst unseriös
und in vielerlei Hinsicht irreführend ein. Denn selbst die bei erhöhtem Bedarf empfohlene
Menge von neun Tabletten pro Tag liefert gerade einmal einen Bruchteil der von der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung pro Tag empfohlenen Energie- und Nährstoffmenge.
So liegt z. B. der tägliche Energiebedarf für Erwachsene bereits bei leichtester Arbeit um das
60-fache höher.
„Würden Verbraucher also die Empfehlung von Dr. Hittich umsetzen, wäre eine eklatante
Unterversorgung mit Energie und Nährstoffen die Folge – ganz zu schweigen von den
zahlreichen nicht belegten Gesundheitsversprechen, die gutgläubige Verbraucher in die Irre
führen“, so das Fazit von Franz.
Bei Werbung mit Gesundheitsversprechen immer kritisch sein
Verbraucher sollten Gesundheitswerbung grundsätzlich kritisch hinterfragen. Insbesondere
Werbung, die wie hier die Steigerung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus
verspricht, ist wenig glaubhaft.
Fühlen sich Verbraucher durch Werbung über den Tisch gezogen, können sie sich an das
Portal lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der
Verbraucherzentralen wenden.
Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige
Organisation. Seit 1959 informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Ihre
Sensorfunktion nutzt sie, um Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden zu
vertreten. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen,
Bauen, Wohnen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung. In acht Beratungsstellen und gut 50
Energiestützpunkten bietet sie persönliche Beratung an. Beratung ist auch telefonisch oder per Mail möglich.
www.verbraucher.de.
Ergänzende Informationen für Verbraucher:
 Marktcheck „Aufgepeppte Lebensmittel: Vorsicht Gesundheitsversprechen“ unter
verbraucher.de/vorsicht-gesundheitsversprechen
 Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Lebensmitteln und
Ernährung dienstags 10 -14 Uhr unter 0900 1 972012. 0,90 € pro Minute aus dem
deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
 Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über die Beratungsund Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, RainerDierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große
Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) ·
Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29 · Wiesbaden, Bahnhofstraße 36
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