Verbraucher für dumm verkauft: Dr. Hittich Spirulina Premium soll Lebensmittelvorrat ersetzen Verbraucherzentrale Hessen warnt vor irreführender Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Fulda/Frankfurt, 08.11.2016. Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung ihre Empfehlung, alle Bürger sollten stets einen Notfallvorrat an Lebensmitteln im Haus haben, erneuert. Die niederländische Firma „GP Health Products“, bekannt auch unter „Dr. Hittich Gesundheitsmittel“, nutzt dies aus, um ihr Nahrungsergänzungsmittel „Spirulina Premium“ als alleinige und bessere Vorsorge zu bewerben. Und damit nicht genug: Das vermeintliche ‚Super-ÜBER-Lebensmittel’ aus Algen in Tablettenform soll vor fast jedem nur denkbaren Gesundheitsleiden schützen oder dagegen helfen. „Die Masche ist bekannt“, so Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. „Mit unhaltbaren und rechtlich nicht zugelassenen Gesundheitsversprechen verleitet der Anbieter gutgläubige Verbraucher immer wieder zum Kauf teurer, bestenfalls unnötiger Produkte.“ Die 34,5 Kilo Lebensmittel, die die Regierung jedem Bürger für zehn Tage als Vorrat für Krisenfälle empfiehlt, könne man sich getrost schenken. Das behauptet die Firma Dr. Hittich Gesundheitsmittel in ihrem 20-seitigen Werbeflyer, den sie direkt an Verbraucher schickt. Stattdessen würden drei Tabletten ihres Algen-Produkts „Spirulina Premium“ plus Wasser jeden Menschen mit normalem Bedarf mit allen Nährstoffen, „die der Körper zum Leben braucht“, versorgen und darüber hinaus „die Gesundheit aufblühen lassen“. Die Leber schützen, den Blutzuckerspiegel regulieren, die Gehirnfunktion verbessern: Spirulina soll für fast alles quasi als Wundermittel dienen. Diese Werbung stuft Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen als höchst unseriös und in vielerlei Hinsicht irreführend ein. Denn selbst die bei erhöhtem Bedarf empfohlene Menge von neun Tabletten pro Tag liefert gerade einmal einen Bruchteil der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung pro Tag empfohlenen Energie- und Nährstoffmenge. So liegt z. B. der tägliche Energiebedarf für Erwachsene bereits bei leichtester Arbeit um das 60-fache höher. „Würden Verbraucher also die Empfehlung von Dr. Hittich umsetzen, wäre eine eklatante Unterversorgung mit Energie und Nährstoffen die Folge – ganz zu schweigen von den zahlreichen nicht belegten Gesundheitsversprechen, die gutgläubige Verbraucher in die Irre führen“, so das Fazit von Franz. Bei Werbung mit Gesundheitsversprechen immer kritisch sein Verbraucher sollten Gesundheitswerbung grundsätzlich kritisch hinterfragen. Insbesondere Werbung, die wie hier die Steigerung einer Körperfunktion über das normale Maß hinaus verspricht, ist wenig glaubhaft. Fühlen sich Verbraucher durch Werbung über den Tisch gezogen, können sie sich an das Portal lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentralen wenden. Über die Verbraucherzentrale Hessen: Die Verbraucherzentrale Hessen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 1959 informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Ihre Sensorfunktion nutzt sie, um Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen, Politik und Verbänden zu vertreten. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen, Bauen, Wohnen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung. In acht Beratungsstellen und gut 50 Energiestützpunkten bietet sie persönliche Beratung an. Beratung ist auch telefonisch oder per Mail möglich. www.verbraucher.de. Ergänzende Informationen für Verbraucher: Marktcheck „Aufgepeppte Lebensmittel: Vorsicht Gesundheitsversprechen“ unter verbraucher.de/vorsicht-gesundheitsversprechen Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Lebensmitteln und Ernährung dienstags 10 -14 Uhr unter 0900 1 972012. 0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen. Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über die Beratungsund Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung! Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, RainerDierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) · Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29 · Wiesbaden, Bahnhofstraße 36