AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013

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Informationen
für die Schuldnerberatungsstellen
der AWO in NRW
Herausgegeben von den
Fachberaterinnen und Fachberatern
für Schuldnerberatung der AWO NRW
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013
Schuldnerberatung
AWO formuliert Wahlprüfsteine
Anlässlich der Bundestagswahl im September hat die Arbeiterwohlfahrt
die Politik der Parteien auf den Prüfstand gestellt. Dafür wurden Fragen
zu den dringendsten sozialen Problemen als Wahlprüfsteine zusammengetragen und die Parteien gebeten, diese Fragen zu beantworten.
Die nun vorliegenden Antworten dürften für alle in sozialen Berufen tätigen Fachkräfte interessant sein. Zur Synopse
25.09.2013
22.09.2013
Abgabefrist für gemeinwesenorientierte Projekte endet am 31.08.13
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Ausschreibung von
Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen Integration von Zuwandern veröffentlicht. Voraussichtlicher Beginn ist der 01.09.2014. Die jährliche Zuwendung kann bis zu 50.000 € betragen. Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation müssen ihre Anträge zunächst bei ihrem Bundesverband einreichen. Abgabefrist beim AWO Bundesverband: 31.08.13.
Ausschreibung und Antrag
www.onlineschuldnerhilfe.de - der neue Link zur Onlineberatung
Gemeinsam mit anderen Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege bietet
der Verein Schuldnerhilfe Essen kostenlose Onlineberatung für Menschen mit Schuldenproblemen aus ganz Deutschland. Das Angebot wird
von der Stiftung Deutschland im Plus finanziert und findet sich auf deren
Website. Beratungsstellen, die selbst keine Onlineberatung anbieten,
können Betroffene auf das Angebot verweisen.
Zur Onlineberatung
AG SBV nimmt Stellung zur EU-Richtlinie zum Recht auf Girokonto
Grundsätzlich positiv äußerte sich die AG SBV in ihrer Stellungnahme
vom 01.07.2013 zur Richtlinie "Zugang zu Zahlungskonten", in welcher
ein Recht auf ein Girokonto für alle Bürger formuliert wird. Kritisiert wird
die diskriminierende Beschränkung des Kontrahierungszwangs auf jeweils nur einen Anbieter in einem Mitgliedsstaat. Weiterer Kritikpunkt:
Die Voraussetzung des Nichtbestehens eines anderen Kontos schließt
vielfach einen berechtigten Kontowechsel aus. Zur Stellungnahme
Land NRW garantiert Wohlfahrtsverbänden Mittel
Wie der WDR am 10.07. meldete, können die Wohlfahrtsverbände in
NRW bis 2017 fest mit Landesmitteln von 84,9 Mio. Euro jährlich rechnen. Mit dem Etat für 2014 beschloss das Kabinett diese "Haushaltsgarantie". Das Geld stammt weitgehend aus Glücksspiel- und Lotterieeinnahmen. Das Land werde künftige Schwankungen ausgleichen.
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 2
Bildung und Teilhabe: gesetzliche Änderungen zum 01.08.2013
Folgende Änderungen werden Anfang August wirksam: 1. Ein Teilhabeantrag gilt als
rückwirkend zum Beginn des Bewilligungszeitraums gestellt. 2. Örtliche Jobcenter können
Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten -abweichend von den bisherigen Regelungen- auch an den Antragsteller auszahlen. 3. Neben den 10 Euro Teilhabezuschuss pro
Monat können in begründeten Ausnahmefällen weitere Kosten übernommen werden.
Zu den Änderungen
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Reform der Sanktionen im SGB II
In den Empfehlungen des Deutschen Vereins vom 11.06.2013 werden die Sanktionen des
SGB II unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Fordern und Fördern und der existenzsichernden Funktion des SGB II diskutiert. Es werden konkrete gesetzliche Änderungsvorschläge zur Reform der Sanktionen unterbreitet. Daneben werden Möglichkeiten
zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beim Vollzug von Sanktionen und die Anforderungen an die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten zur Vorbeugung
von Pflichtverletzungen erörtert. Mit seinen Empfehlungen möchte der Deutsche Verein
einen Beitrag zum weiteren fachlichen und politischen Diskussionsprozess leisten.
Zu den Empfehlungen
Der Bundesrat beschließt Entlastung für Beitragsschuldner bei Krankenkassen
Versicherten, die bei ihrer Krankenkasse aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet
sind, soll geholfen werden. In der GKV werden die Zinsen für Beitragsschulden auf ein
Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent im Monat gesenkt. Weiterhin ist ein neuer
Notlagentarif in der PKV vorgesehen. Auch ein Erlass der bisher aufgelaufenen Säumniszuschläge und Beitragsschulden ist vorgesehen. Zum Gesetzestext
WDR sucht Betroffenen für Beitrag über Krankenkassenschulden
Der WDR sucht für die "Lokalzeit Ruhr" einen (ehemals) Selbstständigen, auf den die ab
01.08.2013 geltenden SGB V - Bestimmungen zum Erlass von Krankenkassenbeiträgen
zutreffen. Danach sollen Beitragsschulden erlassen werden, die in der Zeit zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind (§ 256a,
Abs. 2- neu SGB). Kontakt: Frau Solveig-Bader, Tel 0177 7118701
Bundesrat billigt Reform der Prozesskostenhilfe
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zugestimmt. Hiermit sollen auf Wunsch der
Länder in erster Linie Kosten gesenkt werden. Nach Ansicht der Verbände droht eine
Zweiklassenjustiz da es für arme Menschen zukünftig schwerer sein wird, ihr Recht
durchzusetzen. Zum Gesetzestext
Rechtsprechung
BGH zur Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Arbeitslosengeld
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens wird ALG II nicht zum Arbeitseinkommen hinzu addiert, wenn der Schuldner nur deshalb ALG II erhält, weil er mit anderen
Personen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und sein Arbeitseinkommen auf deren Leistungsanspruch angerechnet wird. So entschied der BGH mit Beschluss vom 25.10.2012,
AZ: IX ZB 263/11. Zum Beschluss
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 3
BSG zur Betriebs- und Heizkostenerstattung in der Insolvenz bei Bezug von ALG II
Betriebs- und Heizkostenerstattungen mindern als Einkommen des Schuldners seinen
Anspruch auf ALG II-Leistungen. Sie unterliegen damit nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und werden nicht Teil der Insolvenzmasse. Bundessozialgericht, Urteil vom
16.10.2012 B 14 AS 188/11 Zum Urteil
Zur Abführungspflicht des selbständig tätigen Schuldners
Der selbständig tätige Schuldner muss in der Wohlverhaltensperiode auf Verlangen alle
Auskünfte erteilen, aus denen die ihm mögliche zumutbare abhängige Beschäftigung und
damit das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen bestimmt werden kann. Auskünfte über
etwaige Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit muss er nicht geben. BGH, Beschluss
vom 26.02.2013 - IX ZB 165/11 Zum Beschluss
Fortbildungen und Veranstaltungen
Beschlossene Sache: Die Reform der Verbraucherinsolvenz, 26.09.2013, Essen
Mitte Mai 2013 hat der Bundestag die Reform der Verbraucherinsolvenz verabschiedet.
Der außergerichtliche Einigungsversuch ist entgegen ersten Absichten erhalten geblieben. Mehrere Änderungen werden die Durchführung des Insolvenzverfahrens für den
Schuldner teilweise deutlich erschweren. Fachkräfte der Schuldnerberatung sollten sich
frühzeitig mit den am 01.07.2014 in Kraft tretenden Veränderungen auseinandersetzen,
um die neue Rechtslage bereits jetzt in der Beratung berücksichtigen zu können.
Veranstalter:
Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) und AWO Niederrhein
Referent:
RA Kai Henning, Dortmund
Kosten:
90 Euro, für Fachkräfte der AWO 70 Euro
Ausschreibung & Anmeldung
Grundlagenseminar „Sozialberatung für Schuldner“, 2012/2013, Münster
Das Grundlagenseminar qualifiziert praxisbezogen für alle anfallenden Aufgaben im Arbeitsfeld Schuldnerberatung und trägt zur Verbesserung der Fachkompetenz bei. Es vermittelt
Wissen über notwendige Maßnahmen der wirtschaftlichen Existenzsicherung, um diese in
die praktische Arbeit einbringen zu können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.
Termine:
23.-25.10.2013; 20.-22.11.2013; 29.-31.01.2014; 26.-28.03.2014
Kosten:
1.400,- Euro inkl. Verpflegung und Übernachtung
Veranstalter
Diözesancaritasverbände NRW
Ausschreibung & Anmeldung
Terminvormerkung: Forum Schuldnerberatung, 14.-15.11.2013, Berlin
Die diesjährige gemeinsame Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der
Verbände (AG SBV) und des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
unter dem Titel "Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung Forum Schuldnerberatung 2013" findet vom 14.-15.11.2013 in Berlin statt.
Auskunft: 030 62980-605/-606/-419
Ausschreibung & Anmeldung
SGB 2 - Intensivseminar, 25. - 26.07. und 30.07 - 01.08., Wuppertal
Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke bietet Harald Thomé in Wuppertal ein fünftägiges SGB II Seminar an. Dabei geht es um die Systematik des SGB II, die Berechnung von Ansprüchen, die behördlichen Möglichkeiten der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht u.v.m.
Ausschreibung & Anmeldung
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 4
Prävention
Cashless München: Interaktives Theaterstück zum Thema Schulden
Bei diesem Theaterstück in Kooperation mit dem ReplayTheater e.V. steht jede/r Schüler/in innerhalb von 90 Minuten mindestens einmal auf der Bühne und gestaltet die Handlung aktiv mit. Eine Nachbereitung und thematische Vertiefung erfolgt zeitnah durch Cashless München. Rückfragen unter [email protected]
Zum Angebot
Präventionsfachtagung "Ausgegrenzt und abgehängt", 11.09.2013, Berlin
Die Fachtagung des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz beschäftigt sich mit der
Frage, welche Rahmenbedingungen Prävention benötigt, um gelingen zu können und wie
z.B. der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und bezahlbarer Energie nachhaltig sichergestellt werden kann.
Ort
NRW Landesvertretung Berlin, Hiroshimastr. 12-16
Kosten: 25 EUR; Anmeldung bis 25.08.2013
Ausschreibung & Anmeldung
Finanzielle Bildung: Safety 1st im Unterricht
Die Stiftung Jugend und Bildung bietet auf ihrer Website Materialien für die Bearbeitung
der Themen soziale Sicherung und private Vorsorge im Unterricht. Informationen sind
nach Themenschwerpunkten sortiert in die Rubriken Sozialversicherung, Altersvorsorge,
Individualversicherung und Berufseinstieg. Alle Arbeitsmaterialien können ausgedruckt
und als Kopiervorlage für den Einsatz im Unterricht kostenlos genutzt werden.
Zum Angebot
--------------------------------------------Redaktion
Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein
Tel. 0201-8272617, [email protected]
Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis
Tel. 02331-38114, Mail: [email protected]
Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein
Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected]
Claudia Rüter, AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
Tel. 0521-9216254, Mail: [email protected]
Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.07.2013
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