Informationen für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW Herausgegeben von den Fachberaterinnen und Fachberatern für Schuldnerberatung der AWO NRW AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013 Schuldnerberatung AWO formuliert Wahlprüfsteine Anlässlich der Bundestagswahl im September hat die Arbeiterwohlfahrt die Politik der Parteien auf den Prüfstand gestellt. Dafür wurden Fragen zu den dringendsten sozialen Problemen als Wahlprüfsteine zusammengetragen und die Parteien gebeten, diese Fragen zu beantworten. Die nun vorliegenden Antworten dürften für alle in sozialen Berufen tätigen Fachkräfte interessant sein. Zur Synopse 25.09.2013 22.09.2013 Abgabefrist für gemeinwesenorientierte Projekte endet am 31.08.13 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen Integration von Zuwandern veröffentlicht. Voraussichtlicher Beginn ist der 01.09.2014. Die jährliche Zuwendung kann bis zu 50.000 € betragen. Mitglieder einer Wohlfahrtsorganisation müssen ihre Anträge zunächst bei ihrem Bundesverband einreichen. Abgabefrist beim AWO Bundesverband: 31.08.13. Ausschreibung und Antrag www.onlineschuldnerhilfe.de - der neue Link zur Onlineberatung Gemeinsam mit anderen Beratungsstellen der Wohlfahrtspflege bietet der Verein Schuldnerhilfe Essen kostenlose Onlineberatung für Menschen mit Schuldenproblemen aus ganz Deutschland. Das Angebot wird von der Stiftung Deutschland im Plus finanziert und findet sich auf deren Website. Beratungsstellen, die selbst keine Onlineberatung anbieten, können Betroffene auf das Angebot verweisen. Zur Onlineberatung AG SBV nimmt Stellung zur EU-Richtlinie zum Recht auf Girokonto Grundsätzlich positiv äußerte sich die AG SBV in ihrer Stellungnahme vom 01.07.2013 zur Richtlinie "Zugang zu Zahlungskonten", in welcher ein Recht auf ein Girokonto für alle Bürger formuliert wird. Kritisiert wird die diskriminierende Beschränkung des Kontrahierungszwangs auf jeweils nur einen Anbieter in einem Mitgliedsstaat. Weiterer Kritikpunkt: Die Voraussetzung des Nichtbestehens eines anderen Kontos schließt vielfach einen berechtigten Kontowechsel aus. Zur Stellungnahme Land NRW garantiert Wohlfahrtsverbänden Mittel Wie der WDR am 10.07. meldete, können die Wohlfahrtsverbände in NRW bis 2017 fest mit Landesmitteln von 84,9 Mio. Euro jährlich rechnen. Mit dem Etat für 2014 beschloss das Kabinett diese "Haushaltsgarantie". Das Geld stammt weitgehend aus Glücksspiel- und Lotterieeinnahmen. Das Land werde künftige Schwankungen ausgleichen. AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 2 Bildung und Teilhabe: gesetzliche Änderungen zum 01.08.2013 Folgende Änderungen werden Anfang August wirksam: 1. Ein Teilhabeantrag gilt als rückwirkend zum Beginn des Bewilligungszeitraums gestellt. 2. Örtliche Jobcenter können Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten -abweichend von den bisherigen Regelungen- auch an den Antragsteller auszahlen. 3. Neben den 10 Euro Teilhabezuschuss pro Monat können in begründeten Ausnahmefällen weitere Kosten übernommen werden. Zu den Änderungen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Reform der Sanktionen im SGB II In den Empfehlungen des Deutschen Vereins vom 11.06.2013 werden die Sanktionen des SGB II unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Fordern und Fördern und der existenzsichernden Funktion des SGB II diskutiert. Es werden konkrete gesetzliche Änderungsvorschläge zur Reform der Sanktionen unterbreitet. Daneben werden Möglichkeiten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beim Vollzug von Sanktionen und die Anforderungen an die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten zur Vorbeugung von Pflichtverletzungen erörtert. Mit seinen Empfehlungen möchte der Deutsche Verein einen Beitrag zum weiteren fachlichen und politischen Diskussionsprozess leisten. Zu den Empfehlungen Der Bundesrat beschließt Entlastung für Beitragsschuldner bei Krankenkassen Versicherten, die bei ihrer Krankenkasse aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind, soll geholfen werden. In der GKV werden die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent im Monat gesenkt. Weiterhin ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen. Auch ein Erlass der bisher aufgelaufenen Säumniszuschläge und Beitragsschulden ist vorgesehen. Zum Gesetzestext WDR sucht Betroffenen für Beitrag über Krankenkassenschulden Der WDR sucht für die "Lokalzeit Ruhr" einen (ehemals) Selbstständigen, auf den die ab 01.08.2013 geltenden SGB V - Bestimmungen zum Erlass von Krankenkassenbeiträgen zutreffen. Danach sollen Beitragsschulden erlassen werden, die in der Zeit zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind (§ 256a, Abs. 2- neu SGB). Kontakt: Frau Solveig-Bader, Tel 0177 7118701 Bundesrat billigt Reform der Prozesskostenhilfe Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zugestimmt. Hiermit sollen auf Wunsch der Länder in erster Linie Kosten gesenkt werden. Nach Ansicht der Verbände droht eine Zweiklassenjustiz da es für arme Menschen zukünftig schwerer sein wird, ihr Recht durchzusetzen. Zum Gesetzestext Rechtsprechung BGH zur Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Arbeitslosengeld Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens wird ALG II nicht zum Arbeitseinkommen hinzu addiert, wenn der Schuldner nur deshalb ALG II erhält, weil er mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und sein Arbeitseinkommen auf deren Leistungsanspruch angerechnet wird. So entschied der BGH mit Beschluss vom 25.10.2012, AZ: IX ZB 263/11. Zum Beschluss AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 3 BSG zur Betriebs- und Heizkostenerstattung in der Insolvenz bei Bezug von ALG II Betriebs- und Heizkostenerstattungen mindern als Einkommen des Schuldners seinen Anspruch auf ALG II-Leistungen. Sie unterliegen damit nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und werden nicht Teil der Insolvenzmasse. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012 B 14 AS 188/11 Zum Urteil Zur Abführungspflicht des selbständig tätigen Schuldners Der selbständig tätige Schuldner muss in der Wohlverhaltensperiode auf Verlangen alle Auskünfte erteilen, aus denen die ihm mögliche zumutbare abhängige Beschäftigung und damit das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen bestimmt werden kann. Auskünfte über etwaige Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit muss er nicht geben. BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - IX ZB 165/11 Zum Beschluss Fortbildungen und Veranstaltungen Beschlossene Sache: Die Reform der Verbraucherinsolvenz, 26.09.2013, Essen Mitte Mai 2013 hat der Bundestag die Reform der Verbraucherinsolvenz verabschiedet. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist entgegen ersten Absichten erhalten geblieben. Mehrere Änderungen werden die Durchführung des Insolvenzverfahrens für den Schuldner teilweise deutlich erschweren. Fachkräfte der Schuldnerberatung sollten sich frühzeitig mit den am 01.07.2014 in Kraft tretenden Veränderungen auseinandersetzen, um die neue Rechtslage bereits jetzt in der Beratung berücksichtigen zu können. Veranstalter: Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) und AWO Niederrhein Referent: RA Kai Henning, Dortmund Kosten: 90 Euro, für Fachkräfte der AWO 70 Euro Ausschreibung & Anmeldung Grundlagenseminar „Sozialberatung für Schuldner“, 2012/2013, Münster Das Grundlagenseminar qualifiziert praxisbezogen für alle anfallenden Aufgaben im Arbeitsfeld Schuldnerberatung und trägt zur Verbesserung der Fachkompetenz bei. Es vermittelt Wissen über notwendige Maßnahmen der wirtschaftlichen Existenzsicherung, um diese in die praktische Arbeit einbringen zu können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Termine: 23.-25.10.2013; 20.-22.11.2013; 29.-31.01.2014; 26.-28.03.2014 Kosten: 1.400,- Euro inkl. Verpflegung und Übernachtung Veranstalter Diözesancaritasverbände NRW Ausschreibung & Anmeldung Terminvormerkung: Forum Schuldnerberatung, 14.-15.11.2013, Berlin Die diesjährige gemeinsame Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unter dem Titel "Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung Forum Schuldnerberatung 2013" findet vom 14.-15.11.2013 in Berlin statt. Auskunft: 030 62980-605/-606/-419 Ausschreibung & Anmeldung SGB 2 - Intensivseminar, 25. - 26.07. und 30.07 - 01.08., Wuppertal Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke bietet Harald Thomé in Wuppertal ein fünftägiges SGB II Seminar an. Dabei geht es um die Systematik des SGB II, die Berechnung von Ansprüchen, die behördlichen Möglichkeiten der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht u.v.m. Ausschreibung & Anmeldung AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Juli 2013, Seite 4 Prävention Cashless München: Interaktives Theaterstück zum Thema Schulden Bei diesem Theaterstück in Kooperation mit dem ReplayTheater e.V. steht jede/r Schüler/in innerhalb von 90 Minuten mindestens einmal auf der Bühne und gestaltet die Handlung aktiv mit. Eine Nachbereitung und thematische Vertiefung erfolgt zeitnah durch Cashless München. Rückfragen unter [email protected] Zum Angebot Präventionsfachtagung "Ausgegrenzt und abgehängt", 11.09.2013, Berlin Die Fachtagung des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz beschäftigt sich mit der Frage, welche Rahmenbedingungen Prävention benötigt, um gelingen zu können und wie z.B. der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und bezahlbarer Energie nachhaltig sichergestellt werden kann. Ort NRW Landesvertretung Berlin, Hiroshimastr. 12-16 Kosten: 25 EUR; Anmeldung bis 25.08.2013 Ausschreibung & Anmeldung Finanzielle Bildung: Safety 1st im Unterricht Die Stiftung Jugend und Bildung bietet auf ihrer Website Materialien für die Bearbeitung der Themen soziale Sicherung und private Vorsorge im Unterricht. Informationen sind nach Themenschwerpunkten sortiert in die Rubriken Sozialversicherung, Altersvorsorge, Individualversicherung und Berufseinstieg. Alle Arbeitsmaterialien können ausgedruckt und als Kopiervorlage für den Einsatz im Unterricht kostenlos genutzt werden. Zum Angebot --------------------------------------------Redaktion Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein Tel. 0201-8272617, [email protected] Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis Tel. 02331-38114, Mail: [email protected] Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected] Claudia Rüter, AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Tel. 0521-9216254, Mail: [email protected] Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.07.2013 Haftung Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen und Weitergabe dieser Information sind im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zulässig und gewünscht, darüber hinaus nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Abmeldung Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte kurz unter [email protected]