1 Kompetenzzentrum Wildtierhaltung Fachbiologische Informationen Wellensittich, Melopsittacus undulatus (SHAW, 1805) INHALTSVERZEICHNIS 1. Zoologie a. Zoologische Systematik b. Geografische Verbreitung c. Struktur des natürlichen Lebensraumes 2. Artspezifisches Verhalten a. Sozialverhalten und Fortpflanzung b. Nahrungssuche und Ernährung c. Feindvermeidung d. Komfortverhalten 3. Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung a. Struktur der Tieranlage b. Klima c. Sozialstruktur d. Fortpflanzung e. Nahrung f. Betreuung und medizinische Versorgung g. Weitere Anforderungen 4. Beispiele 5. Gesetzliche Anforderungen 6. Weiterführende Literatur Marc Rosset, , Christina Basanello, Willi Häfeli, Erhard F. Kaleta, Walter Locher, Bernd Schildger, Dietmar Steinmetz 2 1. Zoologie a. Zoologische Systematik (nach . Collar, 1997) Ordnung: Familie: Unterfamilie: Tribus: Gattung: Art: Papageien (Psittaciformes) Papageien (Psittacidae) Echte Papageien (Psittacinae) Plattschweifsittiche (Platycercini) Wellensittiche (Melopsittacus) Wellensittich (Melopsittacus undulatus) b. Geografische Verbreitung Wellensittiche leben in den meisten küstenfernen Gebieten Australiens, ausser auf der Cape York Halbinsel und in Tasmanien. Die in Florida, USA, und in einigen europäischen Ländern frei lebenden Wellensittiche sind entflogene oder stammen von vorsätzlich ausgewilderten oder von entflogenenTieren ab. c. Struktur des natürlichen Lebensraumes Ohne Bindung an spezielle Standorte bewohnt der Wellensittich je nach Wetter und Nahrungsangebot ein breites Spektrum offener Habitate: Lockeren Wald, trockenes Buschland, baumbewachsenes Grasland, Savanne, Farmland, Uferregionen, von Akazien (Acacia aneura) dominierte Halbwüste. Obwohl Wellensittiche dafür bekannt sind, lange ohne Wasser auskommen zu können, werden sie selten fernab von natürlichen oder künstlich für die Landwirtschaft angelegten Wasserquellen beobachtet. 2. Artspezifisches Verhalten a. Sozialverhalten und Fortpflanzung Der adulte Wellensittich lebt als typischer Schwarmvogel mit bis zu Tausenden von Artgenossen. Im Schwarm ziehen die Vögel je nach Witterung und Verfügbarkeit von Nahrung und Wasser durch weite Teile des australischen Kontinents. Im Norden des Verbreitungsgebietes brütet er normalerweise von Juni bis September, im Süden von August bis Januar. Nach ausgiebigem Regen und bei ausreichender Futtergrundlage werden in der Regelzwei Bruten pro Jahr beobachtet. Wellensittiche brüten oft in Kolonien, bilden aber Paare, die oft solange zusammen bleiben, bis ein Tier stirbt. Beide Geschlechter sind fakultativ monogam, Männchen sind promiskuitiver als Weibchen (Brockway, 1964a). Wellensittiche brüten in Baumhöhlen, hohlen Baumstrünken oder in Höhlen von abgefallenen Ästen, ein Nest wird nicht gebaut. Das Weibchen legt im Abstand von 1-2 Tagen insgesamt 4-8 weiße, bis cremefarbene Eier und bebrütet diese ab dem ersten Ei während 18 - 24 Tagen. Obwohl auch das Männchen die Nisthöhle aufsucht, brütet nur das Weibchen. Da täglich nur ein Ei gelegt wird, ist die Bebrütungszeit im Gesamtgelege für jedes Ei unterschiedlich. Deshalb schlüpfen die Küken oft über mehrere Tage. Das frisch geschlüpfte Wellensittich-Küken ist nackt; die Nestlingszeit erstreckt sich über ca. 30 Tage. Ab dem 6. Lebenstag erscheinen die Papillen der Daunenfedern, um den 7. Tag fällt der Eizahn ab. Ab dem 10. Tag spriessen auch die Flügel- und Schwanzfedern, um den 11. Tag öffnen die Jungen die Augenlider, und nach ca. 21 Tagen sind die Jungen voll befiedert und flugfähig. In den ersten Lebenstagen füttert nur die Mutter die Jungen, nach einer Woche steht der Vater ihr bei. Nach dem Ausfliegen füttern beide Eltern die Jungtiere so lange sie noch betteln; ungefähr zwei Wochen nach dem Ausfliegen sind die Jungen selbständig. Im Alter von vier Monaten werden sie geschlechtsreif, ab sechs Monaten verpaaren sie sich erstmals. In der Wildbahn können Wellensittiche bis vierzehn Jahre alt werden, bei Haltung in menschlicher Obhut wird von maximal 26-jährigen Wellensittichen berichtet. 3 b. Nahrungssuche und Ernährung In seiner Heimat lebt der Wellensittich hauptsächlich von Grassamen und Samen von Gänsefussgewächsen (Chenopodiaceae), die vom Boden oder in Bodennähe aufgenommen werden. Gelegentlich werden auch reifende Getreidekulturen besucht. Wyndham (1980) erwähnt 39 Futterpflanzen, von denen Wellensittiche sich je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit ernähren. Wellensittiche verzehren nicht nur Körner, sondern auch Blüten und Keimlinge, schätzen aber auch weiche, reife Samen. Dass Wellensittiche während der Jungenaufzucht auch Insekten an ihre Nachkommen verfüttern, wird zwar gelegentlich berichtet, Wyndham (1980) konnte dies jedoch nicht beweisen. c. Feindvermeidung Natürliche Feinde des Wellensittichs sind Greifvögel und für die Nestlinge auch Schlangen. Im Schwarm sind Wellensittiche jedoch recht sicher: Durch abrupte Richtungsänderungen ihres Schwarm-Fluges, verbunden mit dem Verwirrspiel der grün-gelben Farbmuster machen sie es einem Greifvogel sehr schwer, ein Individuum zu fixieren und aus der Flugformation zu fangen. d. Komfortverhalten Brockway (1964b) unterscheidet beim Wellensittich folgende Komfort-Verhaltensweisen: Gegenseitige Gefiederpflege: Normalerweise putzt ein Individuum ein anderes nur im Bereich von Kopf und Kehle – ausnahmsweise von Schulter und Brust – und letzteres auch nur während weniger Sekunden. Zwei Putzbewegungen werden unterschieden: Bei der einen werden die Federn mit dem Schnabel ‚beknabbert’, bei der andern wird jede Feder einzeln durch den Schnabel gezogen. Beim gegenseitigen Putzen wird nur das ‚Beknabbern’ der Federn beobachtet; oft ist wird dabei nicht das Federkleid selbst, sondern die Haut oder Regionen des Kopfes mit sehr kurzen Federn beknabbert. Oft bietet ein Individuum sich seinem Gegenüber an, damit es ‚beknabbert’ werde. Die so präsentierte Körperstelle des Kopfes oder der Kehle entspricht dann der höchsten Position des sich anbietenden Tieres, und die Federn daselbst wirken ‚gesträubt’. Kratzen: Wellensittiche kratzen ihre Federn und den Bereich um die Kloake mit den Krallen, sie kratzen sich aber auch am Kopf. Dabei wird der Fuß über den Flügel bewegt. Defäkation: Die Ausscheidungen eines Wellensittichs bestehen aus einem dunklen Ring aus Kot, der einen weissen Kreis stickstoffhaltigen Materials umschliesst. Baden: In der Wildbahn ‚baden’ Wellensittiche im taufeuchten Gras oder Buschwerk. In menschlicher Obhut badet der Wellensittich gerne in einer Wasserschale; dabei taucht er den Kopf ins Wasser, und während er diesen wieder anhebt, sträubt und schüttelt er sein Gefieder, womit er dieses mit Wasser vom nassen Kopf anfeuchtet. Strecken: Dabei streckt der Vogel einen Flügel und gleichzeitig den Fuss derselben Körperseite nach unten und nach hinten; zudem dreht er den Schwanz in Richtung des gestreckten Flügels. Schütteln: Zuerst wird das Gefieder gesträubt, dann der ganze Körper seitlich um dessen Längsachse geschüttelt. Den Kopf können Wellensittiche unabhängig vom Schütteln des ganzen Körpers schütteln. Fuss- und Schnabelpflege: Der Schnabel dient als Werkzeug zum Reinigen der Füsse. Hierfür wird der Fuss zum Schnabel bewegt. Den Schnabel reinigt der Wellensittich, indem er ihn an festen Gegenständen scheuert oder indem er einen Fuss zu Hilfe nimmt. Wellensittiche knabbern gerne an hölzernen oder anderen rauen Gegenständen, wodurch sich der Schnabel gleichmässig abnützt. Ein gleichmäßiges Abnutzen und ein Schärfen der Krallen wird erreicht, wenn dem Vogel eine raue und feste Unterlage, z. B. ein Mauerstein oder Felsblock zur Verfügung steht. Sind bei Vögeln in menschlicher Obhut die Krallen überlang geworden, ist ein Kürzen mit einer Krallenzange für Hunde oder einem Nagelknipser erforderlich. Dies lässt sich vermeiden, wenn der Vogel einen „Wetzstein“ verwenden kann. Gähnen: In seinem Bewegungsablauf erinnert es an ein menschliches Gähnen. Essen und Trinken: Samen werden wenn nötig einzeln geschält, indem der Vogel diese schnell zwischen den Spitzen der Schnabelhälften rollt. Abweichend von anderen Psittaziden werden die Füsse vom Wellensittich beim Fressen nicht zu Hilfe genommen. Der Wellensittich trinkt, indem er den 4 Unterschnabel ins Wasser eintaucht und dieses durch schnelle ‚kolbenartige’ Zungen- und Schluckbewegungen aufnimmt. Im Gegensatz zum Essen ist Trinken weniger häufig zu beobachten. Schlafen und Ruhen: Wellensittiche schlafen nicht nur nachts. Dabei stehen sie auf einem Fuss, während sie den anderen ins Bauchgefieder zurück gezogen halten. Den Kopf drehen sie leicht nach hinten. Den Schnabel stecken sie unter einen Flügel oder ins leicht aufgeplusterte Schultergefieder. Die Augenlider werden geschlossen. Ruhen ähnelt dem Schlafen, ausser dass der Schnabel nicht im Gefieder versteckt wird. Kranke Individuen ruhen oder schlafen oft auf beiden Beinen stehend wobei sie sich auch auf die Brustmuskulatur stützen. Temperaturregulation: Die physiologische Körpertemperatur des erwachsenen gesunden Vogels beträgt 41 – 42.,6.. °C.Dabei sind individuelle Schwankungen relativ hoch, wogegen tageszeitliche Schwankungen nicht beobachtet wurden ( Arnold et al.,1983 ). Wenn Wellensittiche frieren, plustern sie ihr Gefieder auf, beginnen zu zittern und drängen sich in Gruppen zusammen. Ein überhitzter Wellensittich hechelt mit leicht geöffnetem Schnabel und gibt dabei überschüssige Körperwärme mit der Atemluft ab.Auch ein Spreitzen der Flügel unterstützt dabei die Wärmekonvektion . 3. Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung Als Schwarmvögel sollten Wellensittiche nie einzeln gehalten werden. Ein Mensch kann zwar zum Sozialpartner eines einzeln gehaltenen Tieres werden, ersetzt aber den natürlichen Artgenossen überhaupt nicht und wenn dann nur schlecht, mangels Besserem eben. Einzeln gehaltene Wellensittiche übersteigern oftmals ihre Gefiederpflege und werden zu ‚Rupfern’, ein Phänomen, das allerdings auch in Gruppen auftreten kann. Ein Spiegel ersetzt den natürlichen Sozialpartner ebenso wenig, auch dann nicht, wenn ein Vogel vor seinem Spiegelbild balzt.Dieses Ritual führt häufig zu hormonellen Entgleisungen und könnte eine Ursache des gehäuften Tumoraufkommens der Gonaden sein. Züchter geben an, nur einzeln gehaltene Wellensittiche würden wirklich zahm, weil der Halter mangels eines Artgenossen zur Bezugsperson werde. a. Struktur der Tieranlage Als Minimalanforderungen der Schweizerischen Kommission für Artenschutz gilt für ein Paar 2 3 Wellensittiche eine Volieren-Grundfläche von 0.4 m und 0.24 m Volumen Weiter unten im Text geben Sie Maße in L x B x H in cm an. Um einen leichteren Vergleich zum dortigen Zitat zu ermöglichen, sollten Sie auch hier L x B x H nennen!. Werden mehrere Vögel im Schwarm gehalten, muss das Volumen pro 3 Pärchen mindestens 0.1 m siehe oben! betragen. Dies ist sehr wenig Lebensraum, und darum sollten die Tiere täglich ausserhalb ihres Käfigs während mehrerer Stunden frei in der Wohnung herumfliegen dürfen. Hierbei verdienen folgende Problemzonen spezielle Beachtung: Offene Gefässe, WCs, Herdplatten, Giftpflanzen, Esswaren und Getränke, offene Fenster und Vorhänge, aber auch Fensterscheiben, Elektroinstallationen und freie Kabel, Radios, Fernsehapparate etc., Kamine, Kerzen, Spalten zwischen Möbeln und Wänden, Hohlräume aller Art, Gegenstände aus weichem Kunststoff. Erfahrene Halter dürften darauf hinweisen, dass nur einzeln gehaltene Wellensittiche derart zahm werden, dass sie nach einem Ausflug von sich aus wieder in den Käfig zurückkehren bzw. sich mit Futter dorthin zurück locken lassen. Ein Wellensittich lässt sich spätestens bei Dunkelheit, wenn er nicht mehr herumfliegt, wieder einfangen. Der Käfig sollte an einer Wand aufgestellt sein, er wirkt damit für die Vögel auch als eine Art von ‚Rückzugsgebiet’; nicht zuletzt darum sind runde Käfige ungeeignet. Es ist auch möglich, Wellensittiche das ganze Jahr über in Aussenvolieren zu halten, wenn ihnen dort ein trockenes und zugfreies Rückzugsgebiet und ein beheizter Innenraum angeboten werden kann. Wellensittiche brauchen ausreichend Sonnenlicht, denn auch sie produzieren mit Sonnenlicht Vitamin D.Die Volierenwände sollten nach Norden hin mit einer windfesten Wand ausgestattet sein. Damit die Vögel klettern können, muss der Käfig bzw. die Voliere mit zahlreichen horizontal verlaufenden Drähten ohne Kunststoff-Überzug oder besser mit Ästen oder Zweigen von ungespritzten Obstbäumen oder ungiftigen Weichhölzern strukturiert sein. Unterschiedliche Dicke der Naturstangen fördern die Fußgymnastik. Diese sind nach Möglichkeit stetig zu erneuern, womit den Vögeln immer wieder neue und saubere Oberflächen zur ‚Bearbeitung’ bzw. Knospen als Beschäftigungs-Futter angeboten werden. Von ‚Spielzeug’ aus weichem Kunststoff ist abzusehen, da es von den Vögeln angeknabbert wird, ebenso von Spielzeug, das wegen seiner reich strukturierten Oberfläche schwer zu reinigen ist. Gitter und Einrichtungsgegenstände sind mindestens einmal pro Woche gründlich zu reinigen. 5 Futter- und Wasserschalen sind so anzubringen, dass sie zur Reinigung leicht entfernt aber auch einfach nachgefüllt werden können. Zudem sollten Schalen nicht unterhalb von häufig benutzten Aufenthaltsorten der Vögel angebracht sein, damit diese nicht mit ihren Ausscheidungen verschmutzt werden. Im kleinen Käfig sollte das Wasser wegen der Verschmutzungsgefahr nicht in einer offenen Schale, sondern im Wasserspender mit Nachlauf angeboten werden. Eine Badegelegenheit ist durchaus sinnvoll; in einem Käfig kann dies auch ein gedecktes ‚Badehäuschen’ sein. Ein Käfig, aber auch eine Voliere muss täglich gesäubert werden. Der Käfigboden kann mit einer Einstreu versehen werden, allerdings besteht die Gefahr einer Kontamination durch schädliche Bakterien und Pilzsporen. Als Einstreu eignet sich steriler Vogelsand aus der Tierhandlung, der durch unterschiedliche Steinchengröße strukturiert sein soll, ausgestreut über Küchenpapier .Nicht geeignet sind biologisch ‚aktive’ Substrate wie Erde, Holzschnitzel und Sand aus der Natur. Der befestigte Boden von Aussenvolieren muss regelmässig desinfiziert werden. b. Klima Entsprechend seiner Herkunft ist der Wellensittich an ein trockenes und warmes Klima angepasst. Unser nass-kalter Winter behagt ihm nicht Daraus ergibt sich die Forderung nach einem beheizbaren und wettergeschützten Innenraum bei der Haltung in Aussenvolieren, , in der die Volierenwand nach Norden am besten wind-und wetterdicht geschlossen bleibt. c. Sozialstruktur und Fortpflanzung Im Schwarm finden sich Männchen und Weibchen aus freien Stücken zu einem Paar. In menschlicher Obhut ist es in der Regel der Halter, der ein Paar zusammenstellt. Die Initiative zur Paarbildung, das Verlobungsfüttern, die Balz und das Liebesspiel, geht meist vom Männchen aus. Nach der Paarung, die meist in mehreren Begattungsakten vollzogen wird, kann das Weibchen befruchtete Eier legen. Das Weibchen sucht hierfür einen Nistkasten auf. Brauchbare Nistkästen sind im Handel erhältlich. Es empfiehlt sich, mehrere Nistkästen aufzuhängen, damit das Weibchen frei auswählen kann. Nistmaterial muss nicht angeboten werden.Etwa eine Woche nach der Begattung legt das Weibchen die Eier und verlässt den Nistkasten während neun Wochen nur zum Absetzen von Kot; gefüttert wird es vom Männchen. Jedes Gelege kann unbefruchtete Eier enthalten. Sie wirken, gegen starkes Licht betrachtet, hell und durchsichtig. Bei befruchteten Eiern erkennt das geschulte Auge nach mehrtägiger Bebrütung bereits die ersten rötlich schimmernden Blutgefäße unter der Schale. Unbefruchtete Eier sollten nach 1-2 Wochen Bebrütung aus dem Gelege entfernt werden. Wenn es mehrere unbefruchtete Eier sind, sollten sie im Abstand von jeweils einigen Tagen entnommen werden, damit der Verlust nicht zu abrupt stattfindet. Wie beim Wildvogel schlüpfen die Jungen auch in Obhut nach 18 Tagen Bebrütung. Eine Woche lang hudert die Mutter ihre Jungen und füttert sie von Schnabel zu Schnabel mit einem nährstoffreichen Sekret, der sogenannten Kropfmilch, aus ihrem Kropf und dem Vormagen . Nach rund einer Woche beteiligt sich auch der Vater an der Fütterung. d. Nahrungssuche und Ernährung In menschlicher Obhut ist es weder möglich noch nötig, Wellensittichen das ganze Spektrum an Nahrungspflanzen anzubieten, wie sie es in ihrer Heimat vorfinden würden. Als Grundfutter eignen sich Samen von grasartigen Pflanzen wie Hirse und Glanz (andere Namen für Glanz: Kanariensaat, Spitzsaat, Phalaris canariensis). Im Fachhandel werden ausgewogene Körnermischungen angeboten, darunter auch Futter für Zuchttiere mit einem höheren Anteil an Glanz. Glanz-Samen sind leicht verdaulich und lassen sich von den Vögeln gut schälen. Von den verschiedenen Hirse-Arten ist die Silberhirse für Wellensittiche am bekömmlichsten. Hafer darf Wellensittichen in kleinen Mengen angeboten werden, das darin enthaltene Vitamin E ist sogar nötig für die Spermienbildung. Ein gesunder Wellensittich benötigt pro Tag rund zwei volle Teelöffel Samenfutter. Wellensittiche finden in der Natur nur während kurzer Zeit Samen in ausgereiftem Zustand. Auch in Obhut sollen Wellensittiche darum mit weichen, halbreifen Samen, aber auch mit Knospen und verschiedenem Grünfutter ernährt werden. Als ideales Grünfutter bieten sich Pflanzenkeimlinge (Keimfutter) an, die mit wenig Aufwand – aber mit grosser Vorsicht bezüglich Hygiene – zuhause selbst gezogen werden können. Hierfür geeignete Körnermischungen und die geeignete einfache Infrastruktur finden sich im Fachhandel.Am hygienischsten ist die Zubereitung in einem engmaschigen Küchensieb, 6 das nach dem Quellen der Körner immer gut unter laufendem Wasserstrahl gespült und belüftet werden kann. Verschiedene Vitamine und Mineralstoffe können den Vögeln nur über Grünfutter, Obst und Gemüse verabreicht werden. Die Verabreichung dieser Nahrungsergänzungstoffe über das Trinkwasser ermöglicht keine genaue Dosierung. Hierfür eignen sich Kräuter wie Löwenzahn und Vogelmiere, Salat und Petersilie. Obst und rohes Gemüse kann nach sorgfältigem Waschen mit folgenden Einschränkungen ebenfalls angeboten werden: Keine Kohlarten, keine Hülsenfrüchte (abgesehen von jungen Erbsen), keine Nachtschatten-Gewächse wie Paprika, Auberginen und unreife Kartoffeln. Zudem versteht sich, dass Giftpflanzen generell nicht zum Speisezettel von Wellensittichen gehören (Eiben und deren Früchte, Wolfsmilch, Goldregen, Fingerhut, Rittersporn, dann Früchte und Blätter von immergrünen Pflanzen wie Kirschlorbeer, Efeu und diverse tropische Pflanzenarten). Als wichtiges Zusatzfutter werden Holunderblüten genannt, als wichtige Jod- und Kalziumquelle Sepia-Schalen. Als Nahrungsergänzung darf Grit nicht fehlen, dies sind kleine Steinchen aus Quarz, Granit, Porphyr u.a. die durch die Salzsäure im Magen nicht aufgelöst werden. Mit Hilfe von Grit kann der Magen die Körnernahrung zerkleinern. Eine Mischung aus Muschelschalen-Mehl und Kalk-Körnchen dient als zusätzliche Quelle für Kalzium und Jod. Über die zusätzliche Versorgung der Wellensittiche mit Vitamin-Präparaten herrscht Uneinigkeit: Während die einen davon ausgehen, dass eine ausgewogene Ernährung alle Vitamine enthält, weisen andere auf den Umstand hin, dass Vitamine auch im besten Futter einem stetigen Abbau unterliegen und deshalb ersetzt werden sollen. Grundsätzlich gilt: Immer frisches Futter in ausgewogener Zusammensetzung anbieten, allfällige Futterumstellungen sachte und gut geplant vornehmen. Futter richtig lagern, d.h., kühl, trocken ohne Bestrahlung durch Sonnenlicht. Fett- und proteinreiches Futter ist der Aktivität der Vögel angepasst zu verabreichen. e. Betreuung und medizinische Versorgung Wilde Wellensittiche sterben meist durch Trockenheit und Nahrungsengpässen im Lebensraum; jene in menschlicher Obhut sterben oft auf Grund von Haltungsfehlern, falscher Ernährung oder Hygieneproblemen. Der so bedingte Abschied wäre für den Fachmann meist vorauszusehen gewesen. Folgende Symptome können Anzeichen einer Krankheit sein: fehlende oder untypische Lautäußerungen, Apathie, langer Schlaf, mattes, struppiges und oft aufgeplustertes Gefieder, mangelnde Gefiederpflege, Flügel hängen lassen, geschwollene oder verkrustete Augenlider, laufende Nase, Appetitlosigkeit, hoher Durst, Vogel würgt Schleim aus dem Kropf, ungewöhnliche Atemgeräusche, nach Luft ringen, angeschwollener Hinterleib, Durchfall, bluthaltiger oder übelriechender Kot, verklebtes Gefieder im Bereich der Kloake, Wechsel der Nasenspiegel-Farbe bei gleichzeitiger dauerhafter Schonung eines Beines. Der Arzt benötigt für seine Diagnose folgende Details: Alter, Dauer der Haltung, Standort des Käfigs, Herkunft, Ernährung, Beschreibung der Symptome, allenfalls Bezeichnung von Gefressenem (HaushaltsChemikalien, Dünger etc.), Kotprobe, Probe von Erbrochenem. Vorsorge ist immer besser als heilen: Darum hier nochmals die Grundsätze zusammengefasst: Wellensittiche brauchen mindestens einen Partner und mehrere Stunden Bewegung durch Freiflug pro Tag, eine vollwertige, abwechslungsreiche Ernährung aus Körnern, Obst und Grünzeug. Wellensittiche brauchen pro Woche eine mehrstündige Sonnen-Exposition, nass-kalte Witterung kann schnell tödliche Folgen zeitigen, unterhalb von 10 °C sollte ein Wellensittich nicht ausharren müssen. Wellensittiche müssen sauber gehalten werden. f. Weitere Anforderungen Transport eines Wellensittichs: Wellensittiche werden bei Raumtemperatur dunkel in kleinen Kartonoder Sperrholzschachteln transportiert, die durch entsprechende Perforation die nötige Frischluftzufuhr garantieren. Für Transporte, die länger als 3 Stunden dauern, soll Futter angeboten werden, den Flüssigkeitsbedarf deckt eine beigelegte Frucht mit hohem Wasseranteil oder ein angefeuchteter Naturschwamm in einem Napf.Hierzu empfiehlt sich ein stabiler Holzkasten,der speziell mit einem Metallgitter versehen ist und nicht vom Vogel in kurzer Zeit durchgenagt oder zerbissen werden kann. Eine innen angebrachte Sitzstange sorgt für entsprechenden Komfort. 7 4. Beispiele fehlt hier Text??! Welche Beispiele sollen hier genannt werden ( zucht, Handel,Ausstellungen ) ? Oder überhaupt ? 5. Gesetzliche Anforderungen Schweiz In der Schweiz finden sich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Tierschutzgesetz (TSchG) sowie in der dazugehörenden Tierschutzverordnung (TSchV). Der Wellensittich gilt auch in der Schweiz als domestiziertes Tier. (?). Folglich gelten die Festlegungen des TSchG und der TSCHV grundsätzlich nicht für Wellensittiche. Allerdings treffen die allgemeinen Grundregeln der Haltung und Zucht auch für Wellensittiche zu und werden deshalb hier genannt. Auch in der Schweiz bedarf es für die gewerbliche Haltung und Zucht von Wildtieren einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 6 TSchG i.V.m. Art. 38 ff. TSchV). Für zoologische Gärten und Zirkusse wird die Bewilligung auf dem Formular des Bundesamtes für Veterinärwesen erteilt. Gleichzeitig wird die Mindestanzahl der Tierpfleger mit Fähigkeitsausweis zur Betreuung der Tiere festgelegt. In gewissen Fällen ist auch die private Haltung von Tieren bewilligungspflichtig (Art 39 TSchV). Die Tierhaltung gilt nach Art. 1 TSchV dann als gerecht, wenn die Tiere in ihrer Körperfunktion und in ihrem Verhalten nicht gestört werden sowie ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Im Weiteren müssen die Tiere regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und, soweit nötig, Wasser versorgt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Futter so beschaffen und zusammengesetzt ist, dass die Tiere ihr mit dem Futter verbundenes Beschäftigungsbedürfnis ausleben und so befriedigen können und jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält (Art. 2 TSchV). Ebenso haben Pflege und Unterkunft den Bedürfnissen der Tiere zu entsprechen. Mit guter und stetiger Pflege sind haltungsbedingte Krankheiten und Verletzen zu verhindern und für das arteigene Pflegeverhalten der Tiere zu ersetzen, sowie diese durch die Haltung eingeschränkt und für die Gesundheit erforderlich sind. Das Befinden der Tiere und die hochwertige Ausstattung der Einrichtungen sind dafür regelmässig zu kontrollieren. Bei Bedarf sind unverzüglich die notwendigen Massnahmen zu ergreifen sowie kranke und verletzte Tiere entsprechend ihrem Zustand unterzubringen, zu pflegen, zu behandeln oder allenfalls zu töten (Art. 3 TSchV). Soweit sich die Tiere nicht den hiesigen klimatischen Bedingungen anpassen können, ist für eine leicht zugängliche Unterkunft zu sorgen. Diese hat ferner so dimensioniert zu sein, dass die Tiere normal stehen, hüpfen und fliegen können und die Verletzungsgefahr gering ist (Art. 4 TSchV). Die Gehege für die Tiere sind so zu bauen und einzurichten, dass die Verletzungsgefahr gering ist, die Tiere nicht entweichen können und die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Die Tiere müssen sich zudem entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis bewegen können. Ferner ist bei Besetzung der Gehege durch mehrere Tiere dem Verhalten in der Gruppe Rechnung zu tragen, und bei Besetzung durch mehrere Tierarten sind ausreichend Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen (Art. 5 TSchG). Spezifische Mindestanforderungen an die Haltung von Wildtieren i.S.v. 35 TSchV sind in Anhang 2 zur TSchV enthalten. Für Wellensittiche finden sich in der TSchV keine Angaben zu solchen Mindestanforderungen. Europäische Union Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 1999/22/EG des Europäischen Rates vom 29. März 1999 gestützt auf Art. 175 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) eine gemeinschaftliche Gesetzesbasis für die Haltung von Wildtieren in Zoos geschaffen. Die Haltung von Tieren in Zirkussen wird durch die Richtlinie nicht geregelt. 8 Die Mitgliedstaaten werden darin verpflichtet, Vorschriften für die Betriebserlaubnis und die Überwachung zu erlassen, so dass die Anforderungen von Artikel 3 der Richtlinie eingehalten werden. Artikel 3 der Richtlinie stellt insbesondere folgende Anforderungen an Zoos: - die Tiere sind unter Bedingungen zu halten, die den biologischen und Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung tragen. Dazu gehört unter anderem eine artgemäße Ausgestaltung der Gehege. - Die Zoos sorgen mit einem gut durchdachten Programm der medizinischen Vorbeugung und Behandlung sowie der Ernährung dafür, dass die Tierhaltung stets hohen Anforderungen genügt. - Sie beteiligen sich an Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen und/oder an der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten und/oder am Austausch von Informationen über die Artenerhaltung und/oder gegebenenfalls an der Aufzucht in Gefangenschaft. Deutschland Nach § 2 TierSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105) hat, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemässen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leider oder Schmerzen zugefügt werden. Im Weitern muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Haltung von Tieren in einem Zoo oder in einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 TierSchG). In Deutschland ist es gemäss § 51 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) Aufgabe der einzelnen Bundesländer spezifische gesetzliche Bestimmungen über die Haltung von Wildtieren in Zoos zu erlassen und damit die Vorgaben der Richtlinie 1999/22/EG des Europäischen Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos umzusetzen. Italien Mit legislativem Dekret vom 21 März 2005, Nr. 73, sowie vom 4. April 2006, Nr. 192 setzte Italien die Richtlinie 1999/22/EG zur Haltung von Wildtieren in Zoologischen Gärten um. So bedürfen Zoo einer Betriebsbewilligung i.S.v. Art. 4 (auf Dekret des Umweltministers, mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums sowie des Land- und Forstwirtschaftsministeriums) und müssen den bereits in der erwähnten EG-Richtlinie umschriebenen Anforderungen genügen. Im Weiteren wurden folgende Bedingungen für die Haltung der Tiere aufgestellt: - Tägliche Kontrolle der Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand sowie die allfällige sofortige Behandlung durch einen Tierarzt (Allegato 1, A). - Die Tiere sind in Gehegen zu halten, welche ihnen eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Bewegung und körperliche Betätigung zulässt (Allegato 1, B, Ziff. 1). Die Gehege sind so zu dimensionieren, dass - - bei Tieren, welche in Rudeln oder Herden zu halten sind, die Dominanz von einzelnen Tieren verhindert wird (Allegato 1, B, Ziff. 2, a). Konflikte zwischen Rudel-/Herdenmitgliedern und Rudel/Herde oder bei gemischt gehaltenen Tiere zwischen den verschiedenen Tierarten verhindert werden (Allegato 1, B, Ziff. 2, b). diese in ihrer Grösse und Widerstandsfähigkeit auf die darin gehaltenen Tiere abgestimmt ist (Allegato 1, B, Ziff. 2, c). eine Ausbreitung von Parasiten oder Seuchen verhindert werden kann (Allegato 1, B, Ziff. 2, d). 9 - Für schwangere Weibchen oder Weibchen, welche ihre Nachkommen aufziehen, müssen separate Gehege bereitstehen, um Stress- und Leidenssituationen zu vermeiden (Allegato 1, B, Ziff. 5). - Die Temperatur, Belüftung und die Lichtverhältnisse sind auf die Bedürfnisse der jeden einzelnen gehaltenen Tiers in Abhängigkeit von Art und Lebenssituation abzustimmen, insbesondere bei tragenden Weibchen oder solchen, welche kurz vor der Niederkunft stehen sowie bei erst kürzlich im Zoo eingetroffenen Tieren (Allegato 1, C, Ziff. 1). - Die Aussengehege müssen genügend Schutz vor Regen und intensiver Sonnenbestrahlung bieten, sofern es für das Wohlergehen der Art notwendig ist (Allegato 1, C, Ziff. 1). - Die Gehege sind, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Tiere, mit Nistmaterial, mit Ästen, Nistboxen oder weiterem auszustatten (Allegato 1, D, Ziff. 1. - Es sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Stress (?) oder physischen Schäden bei Tieren zu treffen. So sind Gehege und Schranken in einem Zustand zu halten, dass kein Verletzungs- oder anderes Schadensrisiko für die Tiere besteht. Alle Pflanzen und Sicherungsmassnahmen für das Gehege sind so zu verankern, dass sie nicht durch die Tiere selbst beschädigt oder ausser Gebrauch gesetzt werden können (Allegato 2, E, Ziff. 1 und 2 sowie Allegato 3). - Die Tiere dürfen nur durch speziell befähigte Personen oder unter deren Aufsicht durch weitere Personen betreut werden (Allegato, 2, E, Ziff. 6). - Jeglicher direkter Kontakt zwischen Tieren und Publikum hat unter der Aufsicht des Betreuungspersonals stattzufinden (Allegato 2, E, Ziff. 7). - Die Nahrung und Tränke ?sind in Menge und Energiegehalt auf die individuellen Bedürfnisse der Tierart und des Tiers abzustimmen. Dabei sind insbesondere die allgemeine physische Kondition, die Grösse und das Alter des Tiers, die Fastentage, die Zeit des Winterschlafs sowie allfällige speziellen Bedürfnisse infolge Schwangerschaft oder medizinische Behandlung zu berücksichtigen (Allegato 1, F, Ziff. 1). - Nahrung und Trinken ? sind unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften zu lagern, vorzubereiten und den Tieren zu verabreichen (Allegato 1, F, Ziff. 3). - Die Abgabe von Nahrung und Trinken ? an die Tiere hat in einer dem natürlichen Verhalten der Tiere angepassten Weise stattzufinden. Werden dafür Behälter oder Futternäpfe verwendet, so ist sicherzustellen, dass jedes Tier Zugang zu Nahrung und Trinken hat (Allegato 1, F, Ziff. 4). - Bei der Haltung der Tiere ist ein adäquater Hygienestandard aufrecht zu erhalten, insbesondere bezüglich Reinigung der Gehege und betreuendes Personal (Allegato 1, G, Ziff. 1). - Der Zoo hat ein Programm aufzustellen, welches die Kontrolle von invasiven Tieren garantiert und muss, wo notwendig, Tiere zu deren Kontrolle halten (Allegato 1, G, Ziff. 5). - Es ist ein tiermedizinisches Pflegeprogramm zu erstellen, welches unter der Aufsicht eines Experten ausgeführt wird (Allegato 2, A, Ziff.2). - Es sind regelmässige Routineprüfungen des Gesundheitszustands, inkl. Parasitenkontrolle, durchzuführen (Allegato 2, A, Ziff. 3). - Es ist rund um die Uhr die adäquate tiermedizinische Betreuung sicherzustellen. Österreich Gemäss § 12 ÖTSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom .... ist zur Haltung von Tieren grundsätzlich jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der 10 entsprechenden Verordnungen in der Lage ist und insbesondere über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die Haltung von Wildtieren durch einen Zoo oder einen Zirkus bedürfen einer Bewilligung im Sinne von § 23 ÖTSchG (§ 26 resp. § 27 ÖTSchG). Überdies ist sicherzustellen, dass die Tiere durch genügend Personen betraut sind, die über die erforderliche Eignung sowie erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten verfügen. Der Halter hat im Weiteren dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind. Die spezifischen österreichischen Vorschriften zur Haltung von Wellensittichen als domestizierte Vogelart finden sich in Ziff. 1 Anlage 2 der 2. Tierhaltungsverordnung vom ... - Die Käfige müssen pro Paar folgende Mindestmasse aufweisen: 80 cm x 40 cm x 60 cm (Länge x Breite x Höhe). Diese Masse dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für jedes weitere Tier/Paar ist die Grundfläche um 50 % zu erweitern. - Wellensittiche sind mindestens paarweise oder auch in Gruppen zu halten. Vögel, die individuell oder bei der Revierbildung extrem aggressives Verhalten zeigen, sind für den Zeitraum ihres aggressiven Verhalten einzeln zu halten, wenn durch gesetzte Massnahmen, z. B. Beseitigung von Überbesatz, keine Besserung des Verhalten erzielt werden kann. - Die Ausstattung der Käfige und Volieren ist dem Verhaltensmuster der gehaltenen Vogelart tiergerecht anzupassen. Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedecket sein, welches zur saugfähigen Aufnahme von Exkrementen geeignet ist. Der Boden ist regelmässig zu reinigen. Es sind mindestens zwei Sitzstangen aus Holz oder Ästen unterschiedlicher Dicke so anzubringen, dass eine Verschmutzung der Futter- und Wasserbehälter verhindert wird. - Es müssen Schlafkästen oder Schlafkörbchen angeboten werden, die auch als Versteckmöglichkeiten dienen können. Badegelegenheiten sind ebenfalls anzubieten. - Als Standort für den Käfig oder die Voliere ist ein heller, zugluftfreier, ruhiger Platz zu wählen. Käfige müssen in mindestens 80 cm Höhe angebracht sein. Käfige in Wohnräumen sind abends abzudecken, so dass der natürliche Tag-/Nachtrhythmus eingehalten wird (auch der Jahresrhythmus?( ein bisher viel zu wenig beachteter Punkt, z.B. Mauser)). In Käfigen gehaltenen Vögeln ist nach einer Eingewöhnungszeit regelmässig Zimmerfreiflug zu gewähren; dabei ist darauf zu achten, die Gefahren für freifliegende Vögel möglichst gering zu halten. Das Halten von Vögeln in Rundvolieren mit einem Durchmesser unter 2 m ist verboten. - Für Vögel, die in Aussenvolieren gehalten werden, muss ein trockener und zugfreier Schutzraum vorhanden sein. Die Raumtemperatur darf 5 °C nicht unterschreiten. - Als Nahrung sind den Tieren Sämereien, Grünfutter, Knospen, Beeren, Obst und besonders während der Jungenaufzucht auch Keimfutter und tierisches Eiweiss anzubieten. Bei mehr als nur einem Paar sind mehrere Futterstellen einzurichten, so dass auch rangniedere Tiere ans Futter gelangen können. 6. Literatur nicht alle Zitate werden im Text erwähnt! Bitte prüfen! Arnold, P. , W. Goette und H. Walther (1983) : Die Körpertemperatur bei Greifvögeln und Wellensittichen. Verhandlungsbericht des XXV. Internationalen Symposiums über die Erkrankungen der Zootiere, Wien. Akademie – Verlag , Berlin. 11 Baumgartner, R., Isenbügel, E., Sandmeier, P. (2005). Wellensittiche. In: Gabrisch, K., Zwart, P., Krankheiten der Heimtiere, 6. Auflage Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co., Hannover. 437490. Birr, J. (2001). Das Kosmos-Buch der Wellensittiche. Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co., Stuttgart. 106 S. Besser: die genaue Seitenzahl nennen, die sich auf den Wellensittich bezieht. Brockway, B.F. (1964a). Ethological studies of the budgerigar. Reproductive behaviour. Behaviour 22: 193-222. Brockway, B.F. (1964b). Ethological studies of the budgeriar. Non-reproductive behaviour. Behaviour 22: 294-324. Del Hoyo, J., Elliot, A. & Sargatal, J. eds. (1997): Handbook of the Birds of the World. Sandgrouse to Cuckoos. Lynx Edicions, Barcelona. Anmerkung: Ehre, wem Ehre gebührt! Sie sollten den Verfasser, nicht die Herausgeber dieses monumentalen Werks zitieren: Also: Autor des Kapitels „Family Psittadcidae (parrots)“ ist Collar, N. J. – Siehe hierzu vorn in Band 4 unter „Contents“. Demnach muss dieses Zitat heißen: Collar, N. J. (1997): Family Psittacidae (parrots). In: del Hoyo, J., und alle weiteren Herausgeber nennen! (eds.) Handbook of parrots of the world. Lynx Edicions, Barcelona. Vol. 4, p. 384. Wyndham, E. (1980): Environment and food of the budgerigar. Australian Journal of Ecology 5: 47-61.