Empfehlungen zum Praktikum und Praktikumsbericht im Studiengang Diplomsozialwissenschaft, Studiengang Magister Soziologie und im Studiengang Bachelor Social Sciences Empfehlungen zu Praktikum und Praktikumsbericht Anerkennung der Praktikumsstelle § 3 der Praktikumsordnung erläutert die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Praktikumsstelle. Falls Probleme bei der Auswahl einer geeigneter Praktikumsstelle aufkommen oder Zweifel über die Anerkennungswürdigkeit einer Praktikumsstelle bestehen, sollte vor Aufnahme des Praktikums eine Beratung durch den/die Praktikumsbeauftragte_n in Anspruch genommen werden. Nachweis und Anerkennung der Praktikumsleistung Nach Abschluß des Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen und der/dem Praktikumsbeauftragten zur Attestierung vorzulegen. Im Bereich der Studienordnungen für Diplomsozialwissenschaften und Magister Artium der Soziologie soll der Bericht "Problembewusstsein für die Praktikumsinstitution und (...) [die] Fähigkeit zur Reflexion über die im Praktikum geleistete Arbeit" nachweisen. Der Umfang des Berichtes soll hier 10 Seiten nicht übersteigen. Für den Studiengang Bachelor Social Sciences soll ein mindestens 5 seitiger Praktikumsbericht vorgelegt werden. Der Praktikumsbericht sollte folgende Teile beinhalten: Institutionenanalyse In diesem Teil wird die Praktikumsinstitution vorgestellt und unter sozialwissenschaftlichen bzw. soziologischen Gesichtspunkten analysiert. Typ von Institution: Geschichte der Institution Aufgabenbereich und Programm Betriebsstruktur: Finanzstruktur Personalstruktur Entscheidungsstruktur Selbstdarstellung der Institution Beschreibung der Praktikumstätigkeit In diesem Teil sollen die im Praktikum bearbeiteten Aufgaben oder die im Zuge einer Hospitation beobachteten Bereiche beschrieben werden. Aufgabenbereich bzw. Hospitationsbereich Durchgeführte Tätigkeiten im Praktikum Beschreibung der Lernerfahrungen vor dem Hintergrund der im Studium erworbenen sozialwissenschaftlichen oder soziologischen Wissensbestände. In diesem Abschnitt dreht es sich um die Verknüpfung des im bisherigen Studium Gelernten mit den Erfahrungen aus dem Praktikum. Eventuell: institutionenkritische Anmerkungen und Überlegungen hinsichtlich des Berufsfeldes Das Hinzufügen von kritischen Anmerkungen zur Institution oder Überlegungen zu den Erwartungen an das spezifische Berufsfeld sowie zu der Vorbereitung darauf können einen Praktikumsbericht abrunden. Empfehlungen zum Praktikum und Praktikumsbericht im Studiengang Diplomsozialwissenschaft, Studiengang Magister Soziologie und im Studiengang Bachelor Social Sciences nota bene: Bitte versehen Sie den Praktikumsbericht mit einem Deckblatt, auf dem Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, Ihr Studiengang und Ihre E-Mail verzeichnet sind. Außerdem gehören die Daten des Zeitraumes Ihres Praktikums auf das Deckblatt. Fügen Sie bitte hinten an Ihren Bericht eine einfache Kopie der Praktikumsbestätigung von der Praktikumsgebenden Institution an. Studierende, die ein Praktikum in einem sozialwissenschaftlichen Tätigkeitsfeld absolviert haben, können die Praktikumsunterlagen entweder persönlich (bitte ohne Hefter, Klarsichtfolien, etc.) bei Frau Dr. Michaela Fink oder elektronisch ([email protected]) (bitte in nur einer Datei) abgeben. Wenn alle Unterlagen korrekt vorliegen, können Sie den Schein im Semester innerhalb von zwei Wochen und in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung persönlich bei Frau Maren Jüngling (Raum E 003) abholen. Studierende, die ein Praktikum in einem politikwissenschaftlichen Tätigkeitsfeld absolviert haben, geben ihre Praktikumsunterlagen bitte bei Johannes Diesing ([email protected]) oder Frau Lamonica (E 202) ab.