Apollofalter - Land Baden

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg
Apollofalter
Parnassius apollo Linneaus, 1758
Der Apollofalter gehört zu den Ritterfaltern und ist aufgrund
seiner markanten Flügelzeichnung sicher eine der bekanntesten Schmetterlingsarten. Die (gelblich-)weißen Flügel haben
auf der Oberseite große schwarze Flecken. Auf den Hinterflügeln befinden sich oberseits große, rotgekernte und schwarz
umzogene Augenflecken. Der Außenrand der Flügel ist gerundet und hat keine Schwanzfortsätze. Der Gattungsname leitet
sich vom griechischen Berg Parnass ab, der als Sitz der Musen
gilt und dem Gott Apollon gewidmet ist.
sich etwa zwei bis drei Monate lang von der Futterpflanze
und verpuppen sich dann. Die Falter erscheinen ab Ende Mai.
Nach der mehrstündigen Begattung wird die Geschlechtsöffnung des Weibchens durch ein schnell aushärtendes Sekret
des Männchens verschlossen, so dass es im weiteren Jahresverlauf zu keiner erfolgreichen Paarung mehr kommen kann.
Ihr Nahrungsbedarf ist sehr groß. Die Falter benötigen für die
Besiedlung von Habitaten ein ausreichendes Blütenangebot
an der Raupenfutterpflanze sowie an Disteln.
LEBENSRAUM
MASSE UND ZAHLEN
Der Apollofalter besiedelte ursprünglich sonnenexponierte,
felsige Hänge, Felsabbruchkanten, Geröllhalden und felsdurchsetzte grasige Hänge. Durch den Verlust dieser Lebensräume kommt die Art aktuell in Baden-Württemberg nur an
Sekundärstandorten vor, wie an aus Naturstein aufgeschichteten Bahn- oder Straßenböschungen sowie Abraumhalden
von Steinbrüchen. Als Futterpflanze benötigen die Raupen
große und besonnte Bestände der Weißen Fetthenne (Sedum
album), auch Weißer Mauerpfeffer genannt. Die nektarsaugenden Falter besuchen gerne Blüten, besonders Disteln und
Flockenblumen.
Flügelspannweite: 75 mm
Entwicklungsdauer: 1 Jahr
Flugzeit: Ende Juni bis Mitte August
LEBENSWEISE
Die Weibchen des Apollofalters legen ihre Eier meist einzeln
auf die Raupenfutterpflanzen. Die Raupen sind Tautrinker. Sie
schlüpfen erst neun Monate später aus den Eiern, ernähren
VERBREITUNG
Das Verbreitungsgebiet des Apollofalters erstreckt sich von
der Iberischen Halbinsel über weite Teile Europas bis ins
Gebiet des Baikalsees im Inneren Asiens. In Süd- und Mitteleuropa kommt die Art vor allem in Mittelgebirgen und Hochgebirgen vor, aber auch felsige Flusstäler in niedrigen Lagen
werden besiedelt. Im Norden erreicht die Art Norwegen und
Finnland, im Süden Südspanien, Sizilien und die südliche
Türkei. In Deutschland existieren nur noch Vorkommen in
den Bayerischen Alpen, im Fränkischen Jura, auf der Schwäbischen Alb, im unteren Moseltal, sowie westlich von Ulm an
der Donau.
VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Ehemals im Südschwarzwald und auf der Schwäbischen Alb
weit verbreitet, existieren heutzutage in Baden-Württemberg
nur noch Vorkommen, die sich im Bereich der Schwäbischen
Alb befinden.
BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG
Von der noch vor einem Jahrhundert vom Südschwarzwald
bis zur Ostalb etablierten Art, sind nur nur noch vereinzelte,
stark isolierte Vorkommen auf der Schwäbischen Alb übrig
geblieben.
GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ
ROTE LISTE
BW
SCHUTZSTATUS
D
BNATSCHG
1
2
BESONDERS
STRENG
VOM AUSSTERBEN BEDROHT
STARK GEFÄHRDET
GESCHÜTZT
GESCHÜTZ
GEFÄHRDUNGSURSACHEN
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VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN
EG-VO 338/97
FFH-RICHTLINIE
ANHANG
ANHANG
A
-
IV
-
BARTSCHV
-
-
SCHUTZMASSNAHMEN
Habitatverluste durch Aufforstung bzw. Intensivierung der
Landwirtschaft in der Vergangenheit
Aufgabe und Extensivierung der Beweidung, was zur Vergrasung, Vermoosung und Verbuschung führt
Vernichten des Nektarpflanzenangebots durch Mahd von
Wiesen und Säumen
Böschungssicherungsmaßnahmen wie Überspannung mit
Maschendraht, was zu Humusablagerungen und damit
zum Verschwinden der Weißen Fetthenne führt
Zerstörung von Trockenmauern
Sammeltätigkeit
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Vergrößerung bestehender Habitate, Schaffung neuer
Habitate in ca. 1-3 km Entfernung
Erweiterung des Fluggebiets durch Abholzung und
Abtragen der obersten Humusschicht auch in vergrasten
Bereichen mit Mauerpfefferpotential
Freistellung von Kalkentnahmestellen und Schotterhalden
bzw. Anlegen von Schotterflächen
Pflege von Teilen der Larvalhabitate durch Ziegenbeweidung und Mahd
Förderung von z.B. Disteln als Nektarpflanzen durch
Mahd der Nektarhabitate
SCHUTZPROJEKTE
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Umsetzung der FFH-Richtlinie
Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg
FFH-RICHTLINIE
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU,
deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen)
und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser
Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch
den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des
Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der
Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-GEBIETE
Für den Apollofalter, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen.
ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG
EINZELBEWERTUNG
VERBREITUNGSGEBIET
POPULATION
HABITAT
ZUKUNFTSAUSSICHTEN
UNGÜNSTIG-SCHLECHT
UNGÜNSTIG-SCHLECHT
GÜNSTIG
UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND
STAND 2007
GESAMTBEWERTUNG
UNGÜNSTIG-SCHLECHT
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
BEARBEITUNG
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de
UND REDAKTION
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Referat 25 – Artenschutz, Landschaftsplanung
BEZUG
Im Internet der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
STAND
08. Dezember 2014
Der Nachdruck ist mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung eines Belegexemplars gestattet.
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