Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling Maculinea arion Linnaeus, 1758 Der Schwarzfleckige Ameisen-Bläuling, auch Quendel-Ameisenbläuling genannt, gehört zu den größeren Bläulings-Arten und zeichnet sich durch große, längliche, schwarze Flecken auf der Oberseite der Vorderflügel aus. Die Grundfarbe der Oberseiten von Vorder- und Hinterflügel ist blau, die Flügelränder sind dunkel gesäumt. Die Art ist als Larve zunächst an bestimmte Futterpflanzen und dann an eine bestimmte Wirtsameisenart gebunden. Als Futterpflanze wird neben Dost auch Thymian genutzt, der manchmal auch als Quendel bezeichnet wird. Futterpflanze. Die Raupen täuschen die Ameisen durch Duftstoffe bzw. Sekrete und werden so in die Ameisennester der Art Myrmica sabuleti getragen. Dort ernähren sie sich von Eiern, Larven und Vorpuppen der Ameisen. Pro Ameisennest kann nur eine Raupe aufwachsen, da ihr Nahrungsbedarf sehr groß ist. Im Frühsommer des nächsten Jahres verpuppt sich die Raupe und nach vier Wochen kommt der Falter zum Vorschein. Die Falter treffen sich meist in Geländemulden, wo dann die Paarungen stattfinden. MaSSe und Zahlen Lebensraum Der Schwarzfleckige Ameisen-Bläuling besiedelt sonnige, trockene, offene oder auch buschreiche Kalk- und Silikatmagerrasen wie z.B. Wacholderheiden, Schaf- und Viehweiden sowie deren Versaumungsstadien. Wichtig sind vegetationsfreie Störstellen, auf denen die Futterpflanzen der Raupen, nämlich der Gewöhnliche Dost (Origanum vulgare) sowie der Feld-Thymian (Thymus pulegioides), bevorzugt wachsen. Nester der Wirtsameise Myrmica sabuleti müssen in großer Zahl vorhanden sein. Lebensweise Die Weibchen des Schwarzfleckigen Ameisen-Bläulings legen ihre Eier einzeln an noch nicht geöffnete Knospen der Raupenfutterpflanzen ab. Nach etwa einer Woche schlüpft die Raupe und ernährt sich von den Blüten und Samen der Flügelspannweite: 35 mm Entwicklungsdauer: 1 Jahr Flugzeit: Ende Juni bis Anfang August Verbreitung Das Verbreitungsgebiet des Schwarzfleckigen AmeisenBläulings erstreckt sich vom westlichen Europa entlang der gemäßigten Breiten bis nach Ostasien. In Europa erreicht die Art im Norden Südskandinavien und Südfinnland. Im Süden werden Korsika sowie Teile Spaniens, Italiens und der Balkanhalbinsel besiedelt. In England war die Art ausgestorben, wurde aber in den 1980er Jahren wieder angesiedelt. Den Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland bildet eine große Arealinsel, die den äußersten Süden Niedersachsens, den östlichen Rand Hessens, die Westhälfte Thüringens sowie Teile Nordbayerns südlich bis hin zur Donau umfasst. Des Weiteren gibt es ein größeres Verbreitungsgebiet auf der Schwäbischen Alb. Daneben gibt es kleinere Teilareale, z.B. in der Eifel, im Saarland, im Schwarzwald und im bayerischen Alpenvorland. Verbreitung in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg gibt es Vorkommen der Art vor allem im Südschwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und im Kaiserstuhl. Daneben gibt es noch weitere, weit verstreute Vorkommen im Raum Stuttgart und im nördlichen Schwarzwald nahe Offenburg. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Der Schwarzfleckige Ameisenbläuling hat in den letzten Jahren auffallende Bestandseinbußen erlitten. Häufig ist eine zu extensive Beweidung der Hauptgrund für eine verschlechterung der Habitate. Gefährdung und Schutz Rote Liste BW Schutzstatus D BNatSchg 2 3 besonders streng stark gefährdet gefährdet geschützt geschützt Gefährdungsursachen Verordnungen und Richtlinien EG-vo 338/97 FFH-Richtlinie Anhang Anhang - - IV - BArtSchv - - SchutzmaSSnahmen Nutzungsaufgabe oder -extensivierung was zur Vergrasung und Verbuschung führt und für die Wirtsameisen nicht verträglich ist Aufforstung von Trockenhängen an die Wirtsameisenart und die Futterpflanzen angepasste Beweidung Eindämmung von Gehölzsukzession Schutzprojekte Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des 111-Artenkorbs Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-Richtlinie Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Schwarzfleckigen Ameisenbläuling, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand in Baden-Württemberg Verbreitungsgebiet Einzelbewertung Gesamtbewertung günstig Population Habitat Zukunftsaussichten ungünstig- ungünstig- ungünstig- unzureichend unzureichend unzureichend ungünstig-unzureichend Stand 2007 Impressum HERAUSGEBER BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de UND REDAKTION LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Referat 25 – Artenschutz, Landschaftsplanung BEZUG Im Internet der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ STAND 08. Dezember 2014 Der Nachdruck ist mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung eines Belegexemplars gestattet.