F & E - VORHABEN MANAGEMENTEMPFEHLUNGEN FÜR ARTEN DES ANHANGS IV DER FFH-RICHTLINIE Wechselkröte – Bufo viridis Verbreitung der Wechselkröte inklusive Hinweise auf Schwerpunktvorkommen In Deutschland besitzt die Wechselkröte zwei deutlich getrennte Verbreitungsgebiete im Osten bzw. Nordosten sowie im Südwesten bzw. Süden. Vor allem der Osten ist lebensraumabhängig noch flächendeckend mit stabilen und großen Vorkommen besiedelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Südwesten – im Einzugsgebiet des Rheins. Er erstreckt sich von Rastatt entlang des Pfälzer Waldes und des SaarNahe-Berglandes bis zur Kölner Bucht (vgl. Vences et al. 2011). In BadenWürttemberg sind weiterhin Kraichgau, Obere Gäue und Neckargebiet besiedelt. Das dritte Schwerpunktvorkommen befindet sich in Bayern in der Münchner Schotterebene sowie im Isar-Inn-Gebiet. Im Nordwesten Deutschlands und am Alpenrand fehlt die Wechselkröte völlig. Dazwischen sind mehrere vereinzelte und stark isolierte Standorte bekannt. Das Gesamtverbreitungsgebiet dieser mehr kontinental verbreiteten Steppenart reicht im Norden bis ins Baltikum und nach Schweden, im Osten bis zum Ural mit einem isolierten Vorkommen in Kasachstan sowie im Südosten bis zum Mittelmeer (Balkan, Italien). In Mitteleuropa bilden das östliche Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, das Saarland sowie im weiteren Verlauf das Rheintal die westliche Verbreitungsgrenze. Managementempfehlungen für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Internethandbuch) Umweltforschungsplan 2008 - Forschungskennziffer 3508 86 0300 Wechselkröte (Bufo viridis) Verbreitung der Art in Deutschland 04 08 12 16 20 24 36 32 28 40 44 48 56 52 12 12 16 16 20 20 24 24 28 28 32 32 36 36 40 40 44 44 48 48 52 52 56 56 60 60 64 64 68 68 72 72 76 76 80 80 84 84 04 08 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48 52 Nachweise ab 1990, Stand: 2006 Fachliche Grundlagen: LANIS-Bund, Bundesamt für Naturschutz (BfN), Naturräumliche Gliederung nach Meynen/Schmidthüsen (1990) Topographische Grundlage: VG 1000 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (www.bkg.bund.de) 56