Geschichte des Schreinerhandwerks

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Historischer Exkurs
Die Entwicklung des Handwerks und seiner Organisationen seit dem Mittelalter
Von Eckhard Heyelmann
Der goldene Boden
Das städtische Handwerk war
vom Spätmittelalter bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im 19.
Jahrhundert in Interessenvereinigungen, den Zünften, organisiert. Diese
garantierten ökonomische und soziale Sicherheit, berufliche Bildung,
handwerkliche Erfahrung und Tradition, kulturelle Identität und religiöse Gemeinschaft. Gleichzeitig fungierten die Zünfte mit Unterstützung der Städte und Landesfürsten
als Instrumente städtischer Wirtschaftspolitik, indem sie die Versorgung der Bevölkerung gewährleisteten und Kunden sowie Käufer vor
finanzieller Übervorteilung schützten. Mittel dieses marktbeherrschenden und politischen Einflusses
waren zum einen der den Zünften
verliehene sogenannte „Zunftzwang“. Darunter wurde das Recht
verstanden, jeden Handwerker, der
ein Zunftgewerbe betrieb, zum Eintritt in die Zunft und zur Einhaltung
der „Zunftstatuten“ zu zwingen.
Als Ordnungsinstitutionen regelten die Zünfte bis ins Kleinste die
berufliche Tätigkeit ihrer Mitglieder,
die von der Privatsphäre nicht zu
trennen war. Sie legten die gültigen
Ausbildungsrichtlinien und die
Anforderungen für Gesellen- und
Meisterprüfung fest, regelten die
Konkurrenz durch strenge Niederlassungsbestimmungen, bestimmten
die Arbeitszeit, den Werkstoffeinkauf, die Menge und Qualität der
Warenproduktion, grenzten den
Bereich der verschiedenen Arbeitsgebiete ab, traten als Schiedsstelle
bei Streitigkeiten auf und waren
Sprachrohr und Vermittler gegenüber der Obrigkeit . Der Geltungsbereich der schriftlich niedergelegten
Zunftordnungen erstreckte sich prinzipiell auf alle im Handwerk Tätigen,
Verstöße dagegen wurden hart
geahndet. Die außerzünftigen „Pfuscher“, “Stümper“ oder „Störer“
standen abseits vom Schutz der
Gemeinschaft und wurden von dieser mit unterschiedlichem Erfolg
bekämpft und bestraft. In den
Landstädten und –märkten fand das
Zunftsystem der großen Städte und
Residenzen in eigenen Verbänden
seinen Niederschlag.
Im 14.-16. Jahrhundert - in ihrer
Blütezeit - waren die Zünfte wirtschaftlich und sozial so bedeutsam
und selbstbewusst geworden, dass
sie sich gegen die feudalen Stad-
therren nach zünftiger Autonomie
und rechtlich politischer Teilhabe an
der bürgerlichen Ratsherrschaft
bemühten und diese in vielen Fällen
auch bekamen. Das Handwerk war
Kernstück des Mittelstandes, Zunftzwang, Zunftordnung und die Tätigkeit der Meister hatten eine verstärkte wirtschaftliche Produktion
zur Folge. Damit wurden der Wohlstand aller Gewerke jener Jahre und
die kulturelle und wirtschaftliche
Blüte der Städte gefördert.
In der Zeit der Gotik war es
zunächst die alte Oberschicht – adlige Landesherren und vor allem der
Klerus – die als Auftraggeber z.B.
für Chorgestühle und Altäre höhere
Anforderungen an die schreinerische Kunstfertigkeit und Geschikklichkeit stellte. Mit der Erfindung
der Sägemühle zu Beginn des 14.
Jahrhunderts war das Schneiden
dünner Bretter möglich. Dies bildete
die Voraussetzung für die Einführung des Rahmenbaus, der eine der
markantesten Zäsuren im Möbelbau
darstellte.
Die verfeinerte Wohnkultur und
ein daraus entstandener vermehrter
Bedarf des wohlhabenden Bürgertums nach Ausstattung der Räume
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mit verbesserten Innenausbauten
und Möbeln führte dazu, dass sich
das Tischlerhandwerk, das zunächst
in einem natürlichen Verband mit
anderen verwandten Gewerben der
Holzbearbeitung, vor allem mit der
Zimmerei stand, aus dem Zimmermannsberuf entwickelte. Um 1308
taucht erstmalig die Bezeichnung
Tischler (weitere Namen u.a. Kistler,
Kästner, Schreiner) auf. Kistler- und
Schreinerzünfte gibt es seit etwa
1400. In der Folge blieben dem Zimmermann die rohen, genagelten,
derberen Arbeiten, die feinere und
die geleimte Arbeit war Sache des
Schreiners. Bevor es zu einer klaren
Abgrenzung und Verselbständigung
des Tischlerhandwerks kam, ist es
zweifellos zu harten Zunftkämpfen
gekommen.
Unter den Auswirkungen großer
Entdeckungen und Erfindungen im
14.-15.Jahrhundert sowie durch den
Einfluß von Renaissance und Humanismus, die gleichermaßen auf antike Quellen zurückgreifen, änderte
sich das Weltverständnis. Es
erwuchsen eine auf den Menschen
gerichtete, das Diesseits bejahende
Lebensauffassung und Kultur.
Zunehmender Wohlstand in den
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Städten führte zu gesteigerten
Bedürfnissen nach geistigen und
kulturellen Werten und der Nachfrage nach einer Vielfalt von hochentwickelten hand- und kunsthandwerklichen Erzeugnissen. Dies hatte
eine Aufgliederung der Stammhandwerke in weitere spezialisierte
Berufstätigkeiten und einen Aufschwung der Gewerbe zur Folge.
Letztlich führte es auch zu einer Blütezeit des deutschen Kunstgewerbes, das in der innigen Verbindung
von Kunst und Handwerk seine
Stärke hatte. Auch das städtische
Schreinerhandwerk brachte in dieser
Phase herausragende Leistungen in
der Formgebung und Ausführung
von gediegenen Möbeln hervor, z.B
in Nürnberg und Augsburg. Man
nahm aus Italien Gestaltungsprinzipien für die Flächengliederung und
neue Techniken wie z.B. die Intarsia
auf und setzte sie in eigenständigen
Entwürfen um. Einige Schreinereien
entwickelten sich zu Kunstschreinereien, und so wurde der Schreiner
zum Kunstschreiner, zum Ebenisten.
Die Kunstschreiner jener Zeit waren
gerühmt und gesucht. Fürsten hielten sich eigene Hofebenisten (so
benannt nach den Ebenholzmöbeln)
nicht zuletzt, um die strenge Regle-
mentierung der Zünfte zu umgehen.
Zeichen des Verfalls
Schon in der Zeit, in der das
Handwerkertum seinen Höhepunkt
erreichte, als Wohlhabenheit und
Bürgerstolz weit verbreitet waren,
zeigten sich die ersten Zeichen des
Niedergangs.
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Zunftbestimmungen immer kleinlicher und engherziger, die Vergehen gegen diese
Bestimmungen zunehmend strenger
geahndet. Die einschneidenden Produktions- und Verkaufsbestimmungen sollten zwar dem Handwerker
helfen, in Wirklichkeit erwiesen sie
sich jedoch in der Folge als Hemmschuh. Sie erwuchsen letztlich aus
der Konkurrenzangst der eingesessenen Meister.
Um den enger werdenden
Lebensraum in den Städten für die
bereits Selbständigen abzusichern,
versperrte man vielfach den Gesellen zunehmend mehr den Aufstieg
in die Selbständigkeit dadurch, dass
die Zugangsvoraussetzungen zur
Zunft höher gesetzt wurden. In zeitlicher Hinsicht durch Forderungen
an eine längere Dauer der Ausbildungs- und Gesellenzeit sowie der
Wanderschaft, in finanzieller Hinsicht durch unangemessen hohe
Forderungen an Aufnahmegebühren und oft zudem durch den verbürgten Nachweis der Verfügung
über beträchtliches eigenes Vermögen. Vom ausgehenden 16. bis zum
beginnenden 17. Jahrhundert wurden die Zunftschranken immer starrer, es entstanden sog. „geschlossene Zünfte“. Das bedeutete, dass
eine Höchstzahl an Meistern pro
Zunft festgesetzt wurde. Der Erwerb
der Meisterschaft wurde damit
erschwert und fremden, zugewanderten Gesellen oft unmöglich
gemacht. Gleichzeitig schwächte
sich das soziale Pflichtbewußtsein
ab, und die Zünfte erstarrten in Formalismus, Geldstrafensystemen und
anderen regulierenden Maßnahmen.
Diese Entwicklung brachte das
Handwerk und die Zünfte in Mißkredit.
schaftliche Armut in einem bisher
nicht gekannten Ausmaß mit sich
brachte und in dem Gewerbe und
Handel weitgehend zum Erliegen
kamen. In manchen Städten führte
er das Handwerk seiner völligen
Auflösung entgegen. Viele handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten gingen ganz verloren, Materialgefühl, Maßbewußtsein, Formempfinden, Füge- und Verbindungstechniken sowie Geschmack und künstlerische Fertigkeiten verkümmerten,
die Kunst verödete. Erst viel später
wurde einiges von der Kunstfertigkeit der Werkstätten wieder entdeckt oder durch die Einwanderer
der kommenden Jahrzehnte wiederbelebt. In den bayerischen Landschaften führten Truppendurchzüge
zu schweren Schäden, ehe sie
besonders in den Jahren ab 1631
von feindlichen Soldaten besetzt
und verwüstet wurden.
Diese ersten inneren Anzeichen
des Niedergangs verstärkten sich
deutlich durch äußere in der folgenden Zeit des Dreißigjährigen Krieges
(1618-1648), der die Bevölkerung
durch Tod und Krankheiten drastisch dezimierte, viele Städte und
Dörfer zerstörte, Elend und wirt-
Im „Westfälischen Frieden“ wurden den deutschen Reichsfürsten
und den reichsfreien Städten die
volle Landeshoheit und ein Bündnisrecht zugestanden. Dies führte zu
einer weiteren Aufspaltung
Deutschlands in zahllose Einzelstaaten. Das Oberhaupt des Reiches, der
Kaiser, war nahezu völlig machtlos
geworden. Die politische Macht verlagerte sich jetzt von den Städten
auf die Territorialfürsten, der
Anspruch der Stände als organisierter Körperschaft auf politische Mitbestimmung wurde weitgehend
beseitigt, das Gleichgewicht zwischen Fürst und den drei Landständen (Adel, Geistlichkeit und Städte)
zugunsten der souveränen Fürsten
verschoben.
Die Behebung der Schäden des
30-jährigen Krieges erforderten in
besonderem Maße das Eingreifen
der Landesherren, dies führte zur
Ausbildung des „höfischen“ oder
„fürstlichen“ Absolutismus, der
Regierungsform des Barock, wie er
sich beispielhaft unter Ludwig XIV,
dem „Sonnenkönig“, herausgebildet hatte.
Früher als im übrigen Deutschland kommt es in Bayern zur Entfaltung des Absolutismus. Schon zu
Beginn des 17. Jahrhunderts war es
hier zu einer Machtkonzentration
auf den Landesherrn gekommen,
dem 1623 die Kurwürde verliehen
worden war. Die Stände wurden
entmachtet, die Verwaltung modernisiert, eine moderne Armee ins
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Leben gerufen und ein Landrecht
organisiert, das die Rechtseinheit in
Bayern herstellte. Die Wirren des
30-jährigen Krieges hatten den Ausbau des modernen Staatswesens
mit absolutistischer Prägung
gebremst, jetzt konnte er zügig fortgesetzt und vollendet werden. An
die Verwaltungszentren zogen Adel,
Beamtentum und Offiziere und
prägten nun das Bild der Residenzstädte. In der Folgezeit bestimmte
das Streben nach einer Rangerhöhung des Kurfürsten die bayerische
Politik.
Höfisches Fest, höfisches Zeremoniell und repräsentative Schloßbauten verliehen dem fürstlichen
Machtanspruch sichtbaren Ausdruck. In Bayern wird München das
einflußreichste Kunstzentrum. Die
älteren Sitze kunstgewerblicher Produktion, Städte wie Augsburg und
Nürnberg, sind nur mehr Sitz der
ausführenden Meister. Bei der Ausstattung mit Möbeln bilden
zunächst italienische, später vor
allem französische Importe Vorbilder
für die einheimische Produktion.
Paris wurde die hohe Schule der
Kunstschreiner. Man liess sich, wenn
es etwas Besonderes galt, zuweilen
Ebenisten von dort kommen oder
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schickte die seinen dorthin, um sie
ausbilden zu lassen. Für die Ausstattung der Bauten werden eigene
große Hofschreinereien gegründet,
an denen besonders qualifizierte
Meister und Gesellen beschäftigt
wurden. Es entstehen Möbel, die
den höfischen Anforderungen entsprechend Schönheit, Pracht sowie
Kraft und Pathos ausdrücken. Auch
der Bequemlichkeit wird durch Polsterung von Stühlen und Sesseln
jetzt Rechnung getragen. Eine in
Frankreich entwickelte Einlegetechnik auf holzfremden Materialien, die
sog. Boulle-Technik, wird eingeführt, vielfach angewendet und
kommt wie die weiterentwickelte
Furniertechnik zur Blüte. In der Folgezeit des Rokoko werden der
Ornamentreichtum größer, das
Dekor extravagant und exotisch, die
Motive häufig fernöstlicher Kunst
entlehnt. Das Mobiliar wird ergänzt
und steht in Bezug zur Innenarchitektur, die Raumgestaltung verwandelt Schwere und Pathos des
Barocks in Anmut, Grazie und heiter-festliche Leichtigkeit. In den Zentren München, Würzburg , Bayreuth
u.a. fanden neben Kunstschreinerei
verwandte Gewerbe der Holzbearbeitung wie die Schnitzerei, Bildhau-
erei und Vergolderei in dem üppigen Schmuck-und Rankenwerk des
Rokokostils reiche Aufgaben.
Zur Finanzierung dieser Aufgaben reichten die Einnahmen des
Kurfürsten und die Beiträge der
Landstände nicht aus. Eine staatliche Wirtschaftspolitik, die auf die
Stärkung und Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Staates
abzielte (Merkantilismus), sollte
Abhilfe schaffen. Dahinter standen
die Bestrebungen der Landesfürsten, die gewerbliche Produktion
und ihren Export zu fördern und
gleichzeitig die Importe einzuschränken, umgekehrt bei Rohstoffen. Ziel war es, durch Exportüberschuß eine aktive Handelsbilanz zu
erreichen. Die Gewerbepolitik sah in
erster Linie die Gründung und Förderung arbeitsteilig arbeitender
Großbetriebe (Manufakturen) vor,
die durch die Bildung von Monopolen und Schutzzöllen gegenüber der
ausländischen Konkurrenz wettbewerbsfähig gemacht werden sollte.
Erst in zweiter Linie galt das Interesse der Förderung, Weiterentwikklung und dem Wohlergehen des
zünftigen Handwerks. Die Synthese
von Absolutismus und aufgeklärtem
Gedankengut, der sogenannte
"aufgeklärte" Absolutismus, entsprach in Bayern nur sehr bedingt
dem Staatsverständnis des Fürsten.
Er blieb bei den Folgerungen, die
sich aus seinem Selbstverständnis
„von Gottes Gnaden“ ergaben und
betrachte den Staat als seinen Privatbesitz.
Während die Zünfte früher einmal ein wichtiges tragendes Element der Staatsgewalt dargestellt
hatten, erstarrten sie jetzt zu
inhaltsleeren Formen und traten
nun immer mehr in Widerspruch zur
wachsenden absoluten Staatsidee
In dieser Wechselwirkung von
äußeren Einflüssen und innerem
Verharren wuchsen die
Verkrustung und der Stillstand
im Handwerk, und die Missbräuche
der ehemals sinnvollen und ehrlichen Gebote wurden in verstärktem Maße von den Landesherren
nicht mehr toleriert. Um gegen die
allgemeine Verelendung und die
durch die Zunftordnungen bedingten Mängel vorzugehen, wurde Bayern bereits durch den Reichstagsabschied von 1654 die Neuregelung
seines Handwerkswesens übertragen. Die landesherrliche Staatsgewalt reichte aber zu diesem Zeit-
punkt nicht immer aus, um Regelungen zur Behebung von Mißbräuchen gegen den Widerstand der
Zünfte und der Städte durchzusetzen und durchzuführen.
1672 beriet der Reichstag das
Reichsgutachten zur Abstellung der
Handwerksmißbräuche, es bildete
die Grundlinie, auf der sich die
Gewerbegesetzgebung des 18.
Jahrhunderts bewegte. Die immer
stärkere Einflussnahme auf die
Zunftgesetzgebungen fand 1731
ihren ersten Abschluss im Reichsbeschluss, der großen “Reichszunftordnung”. Mit ihr wurden zentrale
Privilegien angegriffen, da sie u. a.
die ständische Gerichtsbarkeit und
das Versammlungsrecht einschränkte, den schriftliche Verkehr von
Zunft zu Zunft ebenso verbot wie
den „blauen Montag“. Damit
wurde die Autonomie der Zünfte
beseitigt, und sie wurden unter
staatliche Kontrolle gestellt.
Zwar ließen sich die Bestimmungen des Gesetzes in den Reichsstädten und Territorien nicht durchsetzen, die alten Verhältnisse blieben,
aber die Verrechtlichung des Handwerks hatte damit ihren Anfang
genommen. Die Zünfte verloren in
der Folge ihre Bedeutung als Selbstverwaltungskörperschaften und,
bedingt durch die ökonomische Entwicklung (Ausbildung des Verlagsund Manufakturwesens), an politischer und ökonomischer Macht.
Die Gewerbefreiheit
und ihre Folgen
Die Verhältnisse änderten sich
unter dem Einfluß der amerikanischen Menschenrechtserklärung(1776), des Gedankenguts der
Aufklärung (Thomas Hobbes und
John Locke) und des darin wurzelnden Liberalismus (Adam Smith) und
vor allem den Folgen der französischen Revolution (1789-99) und den
Auswirkungen der Napoleonischen
Herrschaft und Kriege (1799-1815)
sowie mit der beginnenden „industriellen Revolution“.
Gewerbefreiheit wurde in
Deutschland zunächst Anfang des
19. Jahrhunderts in jenen Regionen
eingeführt, die sich während der
Zeit Napoleons I. unter französischer
Herrschaft befanden. Es war
erkannt worden, dass die staatliche
Wirtschaftslenkung im merkantilistischen System mit seinen Ständebindungen Kräfte für die wirtschaftli109
che Entwicklung lahmlegte.
Als erster Staat folgte Preußen
über die Einführung einer Gewerbesteuer durch Edikte von 1810 und
1811, orientiert am französischen
Vorbild und unter dem Druck der
Finanznot des Königreichs, die neue
Steuerquellen zu erschließen zwang.
Die Kriegsniederlage 1806/7 und die
dabei erlittenen großen Gebietsverluste bewirkten grundlegende innere Reformen (Stein/Hardenberg)
auch des Gewerbewesens.
Voraussetzung für den Betrieb
eines Gewerbes wurde der Erwerb
eines Gewerbescheines. Die zuvor
geforderte Mitgliedschaft in einer
Zunft (Zunftzwang) bzw. das bisherige Verfahren einer behördlichen
Genehmigung (Konzession) wurde
aufgehoben. Nur einige polizeiliche
Beschränkungen wurden aufrecht
erhalten. Die Zünfte blieben als freie
Körperschaften bestehen. In Preußen forderte schon kurz nach dem
Befreiungskrieg (1815) der Freiherr
von Stein die Zurückführung der
Gewerbefreiheit in gesetzmäßige
Grenzen. Unter dem Eindruck der
nicht mehr zu übersehenden Mißstände auf handwerklichem Gebiet
schränkte Preußen in der Gewerbeordnung von 1845 und nochmals
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mehr in der Ergänzungsverordnung
von 1849 die Gewerbefreiheit wieder ein. Für eine große Anzahl von
Gewerben wurde die Zulassung
davon abhängig gemacht, ob der
interessierte Handwerker einen
Befähigungsnachweis erbringt. Die
Gesellen und Gehilfen wurden
gesetzlich verpflichtet, nur bei Meistern ihres Fachs Arbeit aufzunehmen. Die Innungen (der Begriff
taucht hier erstmals auf) hatte das
alleinige Recht der Lehrlingsaufsicht.
Eine entschieden wieder liberalere
Wende dieser Gewerbepolitik sollte
erst zwanzig Jahre später erfolgen.
Für die Entwicklung des modernen Staatsbayern ist die französische Revolution besonders prägend.
Bayern geht als der Hauptnutznießer aus der von Napoleon eingeleiteten „politischen Flurbereinigung“(Säkularisation und Mediatisierung) hervor. Das alte Kurfürstentum Bayern hatte nur Ober- und
Niederbayern sowie die Oberpfalz
umfaßt, Gebiete mit einer geschlossen katholischen Bevölkerung. Nach
1803 wurde das bayerische Staatsterritorium jedoch um die gemischtkonfessionellen Gebiete Frankens,
Ostschwabens und die territorial
getrennte Rheinpfalz sowie um ehemaligen Reichsstädte wie Regensburg, Nürnberg und Augsburg
erweitert. Diese Länder unterschiedlichster Größe, Struktur und Tradition sahen sich damit, in manchen
Fällen gegen ihren Willen, in einem
Gesamtstaat vereint.
1806 schlossen sich Bayern und
andere deutsche Mittelstaaten mit
dem Kaiser der Franzosen im Rheinbund zusammen und sagten sich
damit vom Reich los. Franz I. legte
daraufhin die Kaiserkrone nieder,
das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war endgültig erloschen. Bayerns Herrscher aber
erhielt seine Belohnung: Als Max I.
Joseph (1806-1825) wurde er erster
bayerischer König.
Die Formierung zum modernen
Staatswesen oblag dem "allmächtigen Minister" Maximilian Graf von
Montgelas, der bis 1817 eine wirksame Staatsverwaltung mit hochqualifizierter Beamtenschaft, Zentralregierung und Fachministerien
schuf, das Rechtswesen neue ordnete und eine Wirtschaftsreform
durchführte (Vereinheitlichung der
Maße und Zölle, Abschaffung der
Grundherrschaft und Aberkennung
des alten Status der Zünfte). Mit der
Konstitution von 1808 und insbesondere der Verfassung von 1818
vollzog Bayern zugleich den wenn
auch erst allmählich spürbar werdenden Übergang vom Absolutismus zu einem konstitutionellen
Staatswesen mit Parlament und Teilhabe der Volksvertretung an der
Gesetzgebung.
Bereits mit der Gewerbeordnung
von 1804 werden das Zunftwesen
modernisiert und der Zunftzwang
eingeschränkt. In mehreren Verordnungen von 1804-07 wurden durch die Verleihung von staatlichen
Gewerbekonzessionen auf Lebenszeit – die monopolistische Zulassungsgewalt der Zünfte zur gewerblichen Niederlassung geschwächt.
Als 1818 das Gewerbekonzessionsrecht erst an den Staat und
dann an die Kommunen überging,
führte das zu einem Rückgang der
Zulassungen. Das Gewerbegesetz
von 1824/25 setzte den Gewerbevereinen als Nachfolger der Zünfte
obrigkeitliche Kommissäre vor, ohne
deren Vorsitz keine Beschlüsse
gefasst werden konnten und die im
Einzelfall einer Konzession zustimmen mussten („Prüfung des Nahrungsstandes“). In den Jahren 1825-
26 kam es zur Auflösung der Zünfte, und an ihre Stelle traten die
Gewerbevereine (Innungen). In den
folgenden Jahrzehnten gründete
sich eine Vielzahl von Gewerbevereinen, deren Mitglieder sich aus Meistern unterschiedlicher Gewerbe
zusammensetzten. Unter maßgeblicher Beteiligung des Schreinerhandwerks z.B. in Fürth (1843),
Memmingen und Mindelheim
(1848) und in München (1848). Als
Selbsthilfeorganisationen und z.T.
auch als Dachorganisationen bestehender Innungen, vertraten sie die
Interessen des Handwerks.
Auch im weiteren Verlauf betrieb
Bayern mit den Verordnungen von
1834 und 1853 eine „zunftfreundliche“ Gewerbepolitik, die mit
erweiterten Kriterien für die Vergabe von Konzessionen und einer verschärften Befähigungsüberprüfung
die Weitervermehrung der Gewerberechte wirksam drosselte. Doch
all diese Verordnungen konnten den
tendenziell stärkeren Einzug des
Liberalismus in die Politik nicht aufhalten.
Im Zuge der Revolution von
1848 fand sich parallel zur tagenden Reichsversammlung in Frankfurt
ein „Handwerkerparlament“ (Handwerker und Gewerbekongress)
zusammen, das grundlegende Forderungen zur Neuordnung des
Handwerks in der sich formierenden
Industriegesellschaft aufstellte. Die
Errichtung von Pflichtinnungen, ein
Prüfungs- und Befähigungsnachweis, die Einschränkung der Meisterzahl, eine dreijährige Lehrzeit
und die Einrichtung von Gewerbekammern gehörten dazu. Die handwerklichen Proteste waren Ausdruck
von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung aber auch „Angst vor
der Proletarisierung“ Mit dem Scheitern der Nationalversammlung,
gelang es weder, dem deutschen
Volk die erhoffte staatliche Einheit
und Freiheit zu bringen, noch eine
sichernde Ordnung für die Zukunft
des Handwerks zu schaffen.
Im Krieg von 1866 fiel endgültig
die Entscheidung zugunsten Preußens und der kleindeutschen
Lösung. Bismarck, der preußische
Ministerpräsident, bestrafte Bayern,
das im Bund mit Österreich den
Krieg verloren hatte, mit Gebietsabtretungen und Kriegskostenentschädigungen. Zugleich aber band er
durchSchutz- und Trutzbündnisse
die süddeutschen Staaten an den
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neu gegründeten Norddeutschen
Bund. Durch die Vereinheitlichung
der Zölle (Zollverein) wurden die
Wirtschaftseinheit gestärkt und Voraussetzungen für die Errichtung des
preußisch-deutschen Reiches als
Bundesstaat geschaffen.
staatliche Selbständigkeit. 1873
übernahm Bayern wie bereits vorher
andere süddeutsche Staaten die
Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, die wieder
den Grundsatz der völligen Gewerbefreiheit proklamierte.
Seither war die bayerische Politik
zunehmend auf Preußen ausgerichtet. So wundert es nicht, dass die
bayerische Staatregierung mit der
Gewerbeordnung vom 30. Januar
1868 eine neue, aber im Trend liegende Richtung einschlug und die
volle Gewerbefreiheit einführte.
Durch das Gewerbefreiheitsgesetz
erfolgte die formelle Auflösung der
wenigen noch bestehenden Innungen. Sie konnten sich nur als freie
Gewerbevereine erhalten, wenn die
Satzungen dieser Vereine staatlich
genehmigt wurden.
Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs beginnt eine
Konjunkturphase, die sog. „Gründerzeit“, sie wird von der industriellen Produktion und von einer regen
Bautätigkeit begleitet.
1870 trat Bayern im Bündnis mit
Preußen in den Krieg gegen Frankreich ein, den Bismarck geschickt
inszeniert hatte und der mit der Proklamation des preußischen Königs
Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser
am 18.1.1871 in Versailles endete.
Bayern trat dem deutschen Reich
bei, behielt jedoch weitgehend eine
112
Die nachfolgenden Jahre (187174) des wirtschaftlichen Aufschwungs, der zunächst durch die
von Frankreich gezahlte Kriegsentschädigung und den Zollabbau
beflügelt wurde, werden vielfach als
„Gründerjahre“ bezeichnet. Sie
lösten eine Wachstumseuphorie und
eine Welle von Firmengründungen
auf spekulativer Basis aus. Die
Möbel-, Wohn- und Baukultur der
Gründerzeit, die sich in der Spätphase des Historismus insbesondere
als „Neorenaissance“ („altdeutscher
Stil“) ausprägt, erlebte eine einzigartige Hochkonjunktur, die breiteste
Bevölkerungsschichten in Stadt und
Land erreichte. Um und nach 1890
konkurrieren andere Neostile und
der Jugendstil (1894-1906) mit der
Gründerzeit. Trotz aller stilistischen
Einflüsse aber bleibt die Gründerzeit
bis 1914 der vorherrschende Wohnund Möbelstil.
Vieles von dem, was in der Stilentwicklung der Gründerzeit
bedeutsam wird, bahnt sich bereits
Ende des 18. bis zum frühen
19.Jahrhundert in drei Phasen des
Klassizismus an. Die Abkehr vom
barocken Formenüberschwang
hatte sich bereits im Zopfstil bzw.
im Stil Louis XVI durch eine klarere
und sparsamere Formgebung angekündigt. Hier waren aber nicht nur
ästhetische Gründe maßgebend,
sondern auch eine zunehmende Kritik an der absolutistischen Gesellschaftsform, als deren Ausdruck
man den Barock und Rokoko empfand.
Mit der französischen Revolution gelangte der Wille zu einer
neuen Kultur an seinen Höhepunkt.
Als Quelle für neue Formvorstellungen hatte man die griechische und
römische Antike wiederendeckt.
Hauptanliegen der Gestaltung
waren gerade Flächen, klare Umris-
se und übersichtliche Gliederungen
an den meist kantigen Grundformen. Hinzu kamen Säulenmotive
und antike Ornamente. Das Empire
behält allerdings in der Auschmükkung, entsprechend dem Machtanspruch des französischen Kaisers,
noch repräsentativen Charakter.
Nach der politischen Niederlage
Napoleons 1815 versuchten die
Machthaber Europas, die alten Verhältnisse im Sinne des Absolutismus
wiederherzustellen („Restauration“),
aber das einmal erwachte politische
und kulturelle Bewußtsein der Bürger ließ sich nicht mehr auslöschen.
Mit dem von der Generation der
Freiheitskriege getragenen Biedermeier bildeten sich bis zur Revolution von 1848 neue, spezifisch bürgerliche Ausdrucksformen, die in
der Möbel- und Wohnraumgestaltung eine echte Alternative zu den
vorher weitgehend stilprägenden
Formen der aristokratischen Gesellschaft schufen. Die klassizistischen
Vorbilder des Empire, aber auch
noch des Louis XVI und der englischen Möbelentwerfer (z.B. Th. Sheraton) boten ein genügend großes
Formenrepertoire, aus dem man
schöpfen konnte. Die einfachen,
zweckmäßigen, handwerklich soli-
de gefertigten Möbel sollten in
behäbigen Wohnhäusern den Rahmen für eine intime gemütliche
Wohnlichkeit schaffen.
Während das erste Drittel des
19. Jahrhunderts vom Klassizismus
und seinen Stilen Empire und Biedermeier beherrscht wird und die
Abfolge der Stile sukzessive ersichtlich ist, kommt es ab ca.1830-40 bis
1890 zu einem Stilpluralismus und
einer eklektizistischen Stilvermischung. Es entsteht eine auffällige
Wohnkultur mit der Tendenz zur
Fülle und zur Repräsentation, die
der Selbstdarstellung des gründerzeitlichen Bürgertums entgegenkommt. Dieser aufwändige, großbürgerliche Einrichtungsstil ist durch
Rückgriffe auf frühere Stilepochen
gekennzeichnet, die er zitiert, adaptiert und aktualisiert. So entwickeln
sich nacheinander und nebeneinander vor allem „Neogotik“ oder
„Neugotik“, „Zweites Rokoko (Louis
Philippe)“, „Neorenaissance“. Das
Zusammenwirken von nationaler
Einheit, politischer Stärke, wirtschaftlichem Aufschwung, voranschreitender Industriealisierung, allgemeiner Mobilität, gefördertem Bildungswesen und kunststilistischer
Fixierung bilden die Basis für die
auffällige Wohnkultur der Gründerzeit.
Die Nachfrage von seiten der vor
allem in den Großstädten gewachsenen Bevölkerung nach einem ihrer
ideellen Haltung entsprechenden
identifikationsfähigen Einrichtungsstil ist derart hoch, dass im ganzen
Land Möbel entworfen, geschreinert
und vertrieben werden. Besonders
auffällig ist die Entwicklung des
Schreinergewerbes in den Städten.
München nimmt auch in dieser
Zeit seine Stellung als Wirtschaftsund Kulturmetropole ein. Viele
Anregungen und Förderungen
gehen hier vom Hof aus. König Ludwigs II. rege Bautätigkeit in und um
München und die damit verbundenen staatlichen Einrichtungsaufräge
geben auch dem bayerischen
Schreinerhandwerk einen kräftigen
Impuls.
Markt wie neue Technologien
entfalten ihre eigene Dynamik,
wobei sich unter den veränderten
wirtschaftlichen und sozialen Vorzeichen des neuen Jahrhunderts im
Prinzip durchaus vergleichbare Konstellationen im Schreinerhandwerk
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Profile aus dem Musterbuch einer Kehlleistenfabrik
herausbildeten, wie sie bereits im
18. Jahrhundert vorzufinden waren.
Auf der einen Seite standen die traditionell arbeitenden Kleinbetriebe,
auf der anderen Seite die Möbelfabriken, die – fast als getreue Nachfolger der Hofschreinereien –
schließlich auch das werbewirksame
Firmenschild einer „Hof-Möbelfabrik“ anbringen durften. Wer für
den örtlichen Bedarf und gegen
Auftrag oder allenfalls beschränkte
Nachfrage arbeitete, der war in die
Grenzen des Kleinbetriebs gewiesen. Die Betriebsführung und damit
zusammenhängend die Betriebsgröße mit bis zu fünf Beschäftigten
blieb weitgehend unverändert , die
selbständigen Kleinunternehmer
planten gleichsam „auf Sicht“. Die
Auftragslage spielte die entscheidende Rolle. In den Städten war sie
etwas günstiger als auf dem Lande,
so dass dort die Anzahl der Betriebe
und die darin beschäftigten Gesellen durchaus wuchsen.
Auch solche Kleinbetriebe nutzten eingeschränkt arbeitsteilige Produktion. Feine Schnitzer-, Drechsler-,
Polsterer- und Lackierarbeiten wurden nach aussen vergeben, gelegentlich kaufte man Versatzstücke
114
hinzu und baute sie
ein. Holzeinkauf und
zeichnerischer Entwurf lagen in den
Händen des Meisters.
Die schulische Ausbildung wie die Fortbildungseinrichtungen
suchten gerade in
diesem Bereich die
notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.
Die neu entstandenen Möbelmagazine übernahmen in
immer stärkerem
Umfang die Vermarktung von Möbeln aus
Fabriken und kleinen
Werkstätten. Viele
der an den lokalen
Absatz gebundenen
Kleinbetriebe verloren
ihre Privatkunden. Der Kunde kaufte
ab Lager und ging stärker mit der
Mode. Die Mehrzahl der Schreiner
produzierte überwiegend für den
Handel und damit für den anonymen Markt. Ein Teil versuchte, mit
Anzeigen oder eigenen Lagern seine
Produkte wieder selbst direkt zu verkaufen.
Die technisch anspruchsvolle
Herstellung von Möbeln blieb bis in
das 20. Jahrhundert hinein weitgehend handwerklich bestimmt. Auch
in Betrieben, die sich zu „MöbelFabriken“ entwickeln, fertigen ausgebildete Schreiner in werkstattähnlichen Zusammenhängen die Möbel
an. Zur stiltypischen Ausschmük-
„Buffet“ um 1880, ausgeführt von
Anton Pössenbacher, München
kung des Möbels werden z.B. vorgefertigte Applikationen, Profilleisten oder Füße benutzt, die im Zuge
der Spezialisierung andere Betriebe
als Fertigprodukte anbieten. Drechsler, Bildhauer , Tapezierer übernahmen die Veredlung. In der Mehrzahl
der „Möbel-Fabriken“ wurde vor
der Jahrhundertwende statt großer
Serien gleicher Möbel eine Produktpalette gefertigt. Sie arbeiteten nicht nur für den Handel,
sondern auch für die Privatkundschaft. Sie fertigten in handwerklicher Qualität „Stil“-Möbel,
Kirchenausstattungen, Hotel-,
Büro- und Ladeneinrichtungen
und übernahmen den Innenausbau von Wohnungen, Villen und
Schlössern . So übernimmt z.B.
die Möbelfirma Anton Pössenmacher in München als „Königlich-Bayerischer-Hoflieferant“ die
Lieferung von Möbeln für die
Königsschlösser, daneben fertigt
die Firma die Ausstattung von
bürgerlichen Wohnungen. Im
Raum Oberpfalz tut sich in
Cham die Möbelfabrik Andreas
Schoyerer hervor. Auch die Firma
Anton Schoyerer liefert Schloßeinrichtungen und bürgerliche
Wohnungseinrichtungen.
„Salon Schrank“ Federskizze
(zwischen 1895-1900)
Andreas Schoyerer junior
Die massenhafte Herstellung einfacher Möbel für die Möbelmagazine blieb dagegen vorerst die Aufgabe kleinerer Werkstätten in den
Städten und in Stadtnähe auf dem
Land. Diese Kleinbetriebe spezialisierten sich oft nur auf wenige Produkte. Sie fertigten für den Händler
große Stückzahlen nach gleichen
Mustern, z.B. Polstergestelle, die
sie entweder als Rohware ablieferten oder selbst mit industriell produzierten Halbfabrikaten veredelten.
Die Abhängigkeit solcher Betriebe vom Handel war groß und der
Verdienst gering. Die starke Spezialisierung machte es dem Handwerker schwer, auf die Anforderungen
115
Die wichtigsten Handwerkzeuge einer Schreinerei im 19. Jahrhundert
(Lithographie um 1875, München Deutsches Museum
von Privatkunden einzugehen.
Spezialisierte Betriebe entzogen
den Handwerksbetrieben die Produktion von Stühlen, Möbelgestellen, Matrazenrahmen, Schatullen,
Kindermöbeln u.a.m. Diese
besonders maschinengerechten Artikel wurden schon früh in großen
Serien fabrikmäßig hergestellt. In
den Bereichen der Spiegelrahmenherstellung, der Parkett- oder Jalousie-Fabrikation entstanden schnell
Großbetriebe.
Das Werkzeug des Schreiners hat
seit der Ausbildung des Handwerks
einen nahezu unveränderten technischen Stand. Säge, Hobel, Stechbei-
116
tel und Bohrer sind bis in das 19.
Jahrhundert hinein die wesentlichen
Werkzeuge zur Herstellung von
Möbeln.
Entscheidende und für das
ganze 19. Jahrhundert wichtigere
Neuerungen bringen die Holzbearbeitungsmaschinen. Kurz vor 1800
und in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts wurden, vor allem in
England aber auch in Frankreich
Maschinen für das Schreinerhandwerk entwickelt, die einen entscheidenden Bruch mit der Vergangenheit brachten. Die Frühformen von
Hobel- und Furnierschneidemaschinen, Band- und Kreissägen, Fräs-,
Bohr- und Stemmmaschinen wurden, in Europa,
vor allem aber in
Amerika zu leistungsstarken
Standard- und
Spezialmaschinen
weiterentwickelt
und im letzten
Drittel des 19.
Jahrhunderts in
Großbetrieben
vermehrt kostensparend für Teilar-
beiten eingesetzt. Dabei bewirkte
der Einsatz von Maschinen keine
grundsätzliche Änderung der Produktionsweise, sondern lediglich
eine Beschleunigung, bestenfalls
eine Präzisierung. Durch den
Maschineneinsatz verlagerte sich die
Möbelproduktion zunehmend in
Großbetriebe, die in den großen
Städten angesiedelten kleinen
Werkstattbetriebe mit weniger als
zehn Mitarbeitern verloren an
Bedeutung. Sie blieben nur noch
bedingt konkurrenzfähig und gerieten mehr und mehr als Zulieferbetriebe in Abhängigkeit oder mußten
sich auf das reparieren von Möbeln
beschränken.
Bevor jedoch Holzbearbeitungsmaschinen in kleineren Betrieben
wirklich genutzt werden konnten,
mußte die Frage des Antriebs gelöst
sein. Dampfmaschinen waren technisch aufwendig, sehr teuer und
daher nur für große Betriebe geeignet. Eine andere Möglichkeit waren
schon früher genutzte Wasserräder.
Gegen Ende des Jahrhunderts
kamen Gas- oder Benzinmotor
dazu. Letztlich blieb für die Maschinen die menschliche Muskelkraft
der einzige Antrieb, die durch Über-
Vielzweckmaschine um 1903 - bestehend
aus Bandsäge, Dekoupiersäge, vertikaler
Bohrmaschine, Kreissäge, Fräsmaschine,
Langloch- und Horizontalbohrmaschine
war das Festhalten am alten und
das Mißtrauen gegenüber einem
umfassenden Maschineneinsatz weit
verbreitet.
setzungssysteme bei gringem Aufwand zu größeren Ergebnissen führte. Die Mehrzahl der kleineren
Betriebe mußte mit dieser Lösung
zunächst vorliebnehmen. Wirkungsvoll war das nicht, da auf diese
Weise keine hohen Drehzahlen
erreicht werden konnten. Wo es
irgend ging wurde das Holz zur
Bearbeitung in eine nahegelegene
Fabrik mit Dampfbetrieb gebracht.
Speziell auf dem Land, aber auch
in den kleinstädtischen Schreinereien kam die durchgängige Mechanisierung aufgrund dieser Bedingungen nur langsam voran. Zudem
Die starke Konkurrenz ausländischer Waren insbesondere die billigen Importe aus England, dessen
Industriealisierung früher – mit der
Erfindung der Dampfmaschine 1769
– eingeleitet wurde, prägten das
Bewußtsein von der Rückständigkeit
der allgemeinen wie auch der bayerischen Verhältnisse. Dieses Selbstverständnis wurde
bestärkt als mit dem Einsetzen
der Industriealisierung in Deutschland 1835 zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ludwigs- Eisenbahn von
Nürnberg nach Fürth – erstmals
Massenkonsumgüter auf den Markt
kamen, die die bisher handwerkliche Produktion ersetzen. Mit dem
Ziel der Modernisierung sollten nun
mehr naturwissenschaftliche
Erkenntnisse stärker in die Technologie einbezogen werden, die die
Arbeitsweise in den Werkstätten
bestimmte. Daneben richtete sich
nach 1820 die Aufmerksamkeit allmählich auch auf gestalterische
Aspekte als wichtigen Faktor für die
Marktfähigkeit.
Eine wesentliche Rolle bei der
Erneuerung und Förderung des
Handwerks wurde der Allgemeinwie der Fachbildung beigemessen.
Einen wichtigen Beitrag dazu leisteten die großen Vereine, wie z.B. der
Polytechnische Verein in Würzburg,
die das Ziel verfolgten die Produktionen auf den technisch-gewerblichen Fortschritt hin auszurichten.
Sie vermittelten in ihren Vereinszeitschriften Orientierungen sowie spezielle Kenntnisse über Rohstoffe,
Halb- und Fertigerzeugnisse, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsweisen. Örtliche Gewerbevereine entstanden vor allem nach 1848,
manchmal gründeten sie auch Fortbildungsschulen, wie z.B 1856 der
Gewerbeverein Memmingen.
Gegenüber der traditionellen
Ausbildung mit Lehr- und Gesellenjahren in der Werkstatt erlangte das
sich entfaltende Schulwesen zunehmend an Gewicht. Manche Vereine
betrieben oder förderten Zeichenund Sonntagsschulen, an deren
Stelle später die gewerblichen Fortbildungsschulen traten. Andere
Schulen machten es sich zur Aufgabe den kunstgewerblichen Nachwuchs auszubilden, wie ab 1855 die
„Zeichen- und Modellierschule“ des
117
Warenproduktion im Schuljahr 1883
„Distrikts-Zeichen- und Schnitzschule Werdenfels“ Partenkrichen
1851 gegründeten
„Vereins zur Ausbildung der Gewerke“(ab
1868 Bayerischer
Kunstgewerbeverein)
in München oder dienten der heimischen
handwerlichen Gewerbeförderung wie die
1869 gegründete
„Distrikts- Zeichenund Schnitzschule
Werdenfels“ (Die
bereits bestehenden
„Filial-Zeichnungsanstalten“, Garmisch,
Partenkirchen, Oberammergau und Mittenwald wurden der neu
gegründeten Schule
angegliedert). Ein zentraler Unterrichtsgegenstand war das
Zeichnen. Von ihm
wurde bei der Aneignung von Neuerungen oder von fremden Entwürfen, bei der Darstellung und Umsetzung von Arbeitsvorhaben wie allgemein für die ästhetische Erziehung große Wirksamkeit erwartet.
Bedingt durch die Auflösung der
alten Arbeitswelt und den Verlust
118
Handwerk. Diese Bestrebungen verfolgte mit weitreichender Resonanz
der 1851 in München entstandene
Verein zur Ausbildung der Gewerke,
der sich 1868 in Bayerischer Kunstgewerbeverein umbenannte, mit
seiner Zeitschrift und großen Ausstellungen ( Kunstgewerbeausstellungen von 1863 und 1876 im Glaspalast in München und „DeutschNationale Kunstgewerbe-Ausstellung“ in den Ausstellungsbauten
am Isarufer). In die gleiche Richtung
zielte eine Teil der Aktivitäten des
Bayerischen Gewerbemuseums in
Nürnberg, das 1872 seine Arbeit
aufnahm.
an eigenständiger Gestaltungsqualifikation erschien die Bereitstellung
von Vorlagen und Vorbildern für die
Werkstatt wichtig. Man versprach
sich von der Zuwendung zu diesen
Vorbildern – zunächst vor allem aus
der Gotik und der Renaissance –
eine Wiederherstellung der alten
Verbindung zwischen Kunst und
Ab der Jahrhundertmitte nahm
die Abfolge von Kunst- und Kunstgewerbeausstellungen zu, so dass
man sich laufend über den Zeitgeschmack informieren konnte. Eine
erweiterte Sicht des internationalen
Entwicklungsstandes handwerklicher und industrieller Produktion
der bürgerlichen Gesellschaft vermittelten die Weltausstellungen,
deren erste 1851 im Kristallpalast in
London stattfand. Sie gab mit ihrer
systematisch gegliederten Exposition
von Rohstoffen – also Naturstoffen
und daraus hergestellten Produkten
Ausstellungsraum der Deutschen Kunst- und Industrieausstellung 1876 in München
und Maschinen einen aufschlußreichen Überblick.
Zu einer wichtigen technischen
Informationsquelle auch für das
bayerische Schreinerhandwerk wurden Ausstellungen in München
(1854 „Allg. deutsche IndustrieAusstellung“ im Glaspalast sowie
1888 und 1889 „Kraft- und Arbeits-
maschinen- Ausstellung“) und
Nürnberg (1882, 1896 „Landes Industrie -Gewerbe- und Kunstaustellung“). Sie zeigten den Stand
der Entwicklung der Maschinen-,
Elektro- und Werkzeugtechnik und
stellten Anwendungsbereiche vor.
Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts nahm der Einsatz von
Holzbearbeitungsmaschinen in den
Betrieben stetig zu. Damit stieg
auch die Zahl der Arbeitsunfälle, da
es eine gezielte Unterweisung im
sicheren Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen noch nicht gab,
Schutzvorrichtungen unzureichend
waren oder fehlten, so dass deren
sachgerechter Einsatz nur sehr
bedingt oder gar nicht stattfand.
Zum anderen stellten die Dampfmaschinen, die im letzten Drittel des
Jahrhunderts zunehmend als
Antriebsmaschinen verwendet wurden, ein großes Gefahrenpotential
dar. Aufgrund des hohen Drucks
des Wasserdampfes im Kessel und
mangelhafter Wartung kam es
immer wieder zu Explosionen, die
verheerende Zerstörungen, zahlreiche Unfälle und Todesopfer zur
Folge hatten. Dies hatte dazu
geführt, dass u.a. Dampfmaschinen
zu den sog. „überwachungsbedürftigen“ Betriebsanlagen gehörten,
die einer staatlichen Überprüfung
unterlagen.
Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869, die
seit 1873 auch für Bayern galt, enthielt die Verpflichtung zur Durchführung des Unfall- und Gesund119
Blick in die Maschinenhalle der Landesausstellung 1896 auf dem Maxfeld in Nürnberg
heitsschutzes, aufgrund der seit
1839 erlassenen Gesetze. Für den
Vollzug der in ihr enthaltenen
Gesetze waren Fabrikinspektoren
zuständig. Dadurch vollzog sich
kurze Zeit später die Umbenennung
der Fabrikinspektoren in Gewerbeaufsicht.
Damit war die Frage der sozialen
Sicherung von Arbeitern, die einen
Arbeitsunfall erlitten hatten, jedoch
nicht geklärt. Sie fand eine Antwort
erst in der Fassung des ersten
120
Unfallversicherungsgesetz von 1884,
dem ersten in der Welt. Es war - im
Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Deutschen Kaiserreich von 1883-89 – nach mehreren
Gesetzesvorlagen und nach langen
Diskussionen verabschiedet worden.
Diese Erörterungen wurden vor
dem Hintergrund einer bereits
bestehenden Tradition der sozialen
Fürsorge in Teilen der Gesellschaft
geführt. Die im patriarchalischen
Verhältnis von Meister zu Gesellen
und Lehrling gewachsene Fürsorge-
pflicht setzte sich nicht aus sich heraus in dem Verhältnis von Unternehmer zu Arbeitnehmer in Fabriken fort. Eine – gleich aus welchen
Motiven entstandene – Übertragung
der sozialen Verantwortung für den
abhängig Beschäftigten auf Arbeitsverhältnisse in Fabriken war dringend notwendig geworden.
Dies Gesetz forderte die Bildung
von Berufsgenossenschaften und
bildete mit der Aufnahme der
Arbeit der Holzberufsgenossenschaft im Jahr 1885 auch die
Grundlage für deren Aktivitäten. Die
branchenbezogenen, selbstverwalteten Genossenschaften mit ihren
vom Gesetz geregelten Aufgaben
waren umso erfolgreicher, je größer
die Zahl der pflichtversicherten Mitglieder war. Viele Betriebe waren
weder erfasst noch angemeldet und
sträubten sich gegen eine Anmeldung unter Verneinung ihrer Versicherungspflicht. Vorbereitende
Arbeiten bestanden darin, aus den
700 zur Holz-BG gehörigen Gewerben ausreichend große Gruppen
vergleichbaren Risikos zu bilden und
die Aufstellung eines für alle Tätigkeiten und Gewerbezweige gerechten Gefahrtarifs. Erfahrungswerte
gab es nicht. Zum anderen erfolg-
ten häufig zeitgemäße Ergänzungen
und Veränderungen, so wurde z.B.
1887 die Versicherungspflicht auf
handwerksmäßige Bauschreinereien
erweitert. Dies alles führte in den
ersten Jahren der Arbeit der Berufsgenossenschaft zu mehreren Beitragserhöhungen und Unklarheiten
darüber, welche Betriebe zur Mitgliedschaft verpflichtet waren. Der
hohe Beitragssatz, dessen mehrmalige Erhöhung und die letzliche Erfassung aller Betriebe, wurden vom
Schreinerhandwerk heftig kritisiert.
Hinzu kamen Probleme aufgrund
der Doppelzuständigkeit von staatlicher Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften. Sie betrafen die
Aufsicht sowohl in ihrer Organisation und Durchführung als auch
hinsichtlich der Rechtsvorschriften,
die von der jeweiligen Aufsichtsperson zu überwachen waren. Wegen
mangelnder Abstimmung der
Zuständigkeiten kam es zu widersprüchlichen Anordnungen im
Betrieb und zu Überschneidungen
der Betriebsrevisionen. Diese negativen Auswirkungen der Doppelzuständigkeit blieben im wesentlichen
weiter bestehen, auch nachdem
1900 durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz eine rechtliche
Klarstellung erfolgte.
Danach wurden die Berufsgenossenschaften verpflichtet, durch technische Aufsichtsbeamte die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen.
Informationsmangel seitens der
Betriebe war sicherlich auch eine
der Ursachen, weshalb in der
Anfangsphase die Tätigkeiten der
Beauftragten der Holzberufsgenossenschaften, die der Umsetzung
und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften galten, Empörung
und heftige Diskussionen auslösten.
Ein weiteres Problem für die
Schreinereibetriebe stellte die Höhe
der festgesetzten Brandschutzversicherungsbeiträge dar.
Aufgrund mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, der Staubentwicklung, Art der Holz- und Spänelagerung, Ofenheizung, Ofentisch
für die Heißverleimung, Reibungswärme beim Maschineneinsatz und
der Kraftübertragung sowie – wenn
vorhanden durch maschinelle
Antriebsaggregate – und vor allem
durch das Gefahrenpotential der
Dampfmaschinen gab es in den
Schreinereien und Fabriken häufig
Brände. Versicherungsschutz für
Brandschäden im industriellen und
gewerblichem Bereich wurde zur
damaligen Zeit fast ausnahmslos nur
von privaten Feuerversicherungsgesellschaften angeboten. Bereits
1871 hatte sich der Verband der privaten Feuerversicherungsgesellschaften gegründet. Er wuchs zu
einem Syndikat heran, Versicherungsgesellschaften bildeten Kartelle, die unter Ausschluss des Wettbewerbs die Prämienhöhe und Versicherungsbedingungen regelten. In
der Wirtschaft regte sich immer
mehr Widerstand. Nicht zuletzt aus
diesem Grund wurde 1875 in Bayern das Gesetz zur Errichtung der
„Königlichen Brandversicherungs Kammer“ erlassen. Damit wurde die
seit 1811 tätige Landesbrandversicherungsanstalt , die Rechtsvorgängerin der Bayerischen Versicherungskammer, in die Verwaltung
einer zentralen öffentlichen Staatsbehörde überführt. Da auch hier ein
Mangel an Erfahrung bezüglich
einer differenzierten Erfassung der
Gefahrtarife für Schreinereien und
Fabriken vorlag, führte auch dies
anfänglich zu einer ungerechtfertigt
hohen Einstufung der Betriebe als
„feuergefährliches Handwerk“.
121
Auch dieses Thema wurde auf
Innungsversammlungen häufig
debattiert und war Anlaß von
Beschwerden vieler Schreinermeister.
Noch in der ersten Jahrhunderthälfte war eine Handwerkerbewegung aus Handwerkervereinen und
Gewerbevereinen entstanden, die
gegen den wirtschaftlichen Liberalismus und die fortschreitende Industrialisierung ankämpfte. Sie
bemühte sich um staatlichen Schutz
und Förderung des Handwerks
durch den Staat. Als einzelne Gruppierungen von Handwerkern nach
1870 erfolglos versucht hatten, den
Reichstag für ihre Anliegen zu
gewinnen, bildeten sich – besonders
in der Phase der Konjunktur-Krisen
zwischen 1873 und 1896 - größere
Interessenverbände wie z.B. der
„Verein selbständiger Handwerker
und Fabrikanten“ (1873) ,der „Verband bayerischer Gewerbevereine“
(1874), der „Bayerischer Handwerkerbund“ (1883) und der „Allgemeine Deutsche Handwerkerbund“.
Als Träger der politisch orientierten
Handwerkerbewegung fungierten
die Handwerkertage, wie z.B. der
„Allgemeine Deutsche Handwerker122
tag“, der 1888 in München stattfand. Sie alle forderten eine Veränderung der Gewerbeordnung. Das
Verlangen zielte vor allem auf die
notwendige Verbesserung der unzureichende Berufsausbildung, um die
Qualität handwerklicher und industrieller Erzeugnisse zu verbessern
und damit mit den übrigen westeuropäischen Ländern auf dem Weltmarkt konkurrieren zu können.
Unter dem Druck des handwerklichen Mittelstandes und mit Hilfe
handwerksfreundlicher Parteien
konnten einige Novellen zur Gewerbeordnung erzielt werden. Stationen auf dem Wege waren Gewerberechtsnovellen von 1881 bis
1887, die die Innungen im Interesse
der Erneuerung der Berufsausbildung wieder mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen ausstatteten und
u.a. die Befugnis zur Ausbildung
von Lehrlingen auf die Mitglieder
von Innungen beschränkten.
Danach gründeten sich zahlreiche bayerische Schreiner-Innungen:
1886 in Nürnberg, 1988 in München, 1899 in Augsburg, Regensburg, Bamberg und Ingolstadt,
1900 Aschaffenburg.
Die entscheidenden Schritte
erfolgten durch das „Handwerksge-
setz „vom 26.7.1897 mit der Errichtung der Handwerkskammern und
der fakultativen Zwangsinnungen
sowie der Neuregelung des Lehrlingswesens und der Befugnis, den
Meistertitel zu führen. Die Forderung des Handwerks nach einem
Befähigungsnachweis wurde nicht
erfüllt.
Das Innungswesen bekam einen
neuen Auftrieb, als im Jahr 1900 die
Handwerkskammern gegründet
wurden, so z.B. die Handwerkskammer für München und Oberbayern
am 1.4.1900
Die Probleme mit den Berufsgenossenschaften und der Brandversicherung waren über lange Zeit
Anlass für zahlreiche Diskussionen
im bayerischen Schreinerhandwerk
und in den bestehenden Innungen
mit dem Ergebnis, sich zusammen
zu schließen und einen gemeinsamen Verband zu gründen. Dies
erfolgte schließlich mit der Gründung des „Landesverbandes Bayerischer Schreinermeister“ am 9./10.
November 1902.
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