Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten

Werbung
IBA Berlin 2020
Studie
Energetische Perspektive
denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
IBA_S12_10
Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Berliner Energieagentur GmbH
Französische Str. 23
10117 Berlin
Telefon 030 293330 – 35
Telefax 030 293330 – 99
E-Mail: [email protected]
erstellt durch
Dr. Lutz Schäfer, Thorsten Raup (Berliner Energieagentur GmbH)
und
Winfried Brenne, Manfred Hoffmann, Manuel Vitt
(WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN)
Projekt-Nr. 12423000
10. März 2013
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Inhalt
1
Zusammenfassung und Empfehlung .....................................................4
2
Ausgangssituation ............................................................................... 5
3
Aktueller Stand .................................................................................... 7
3.1
Exkurs Denkmalschutz
7
3.2
Bauliche Epochen und ihre Charakteristiken
8
3.3
Sinnhaftigkeit von Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung
11
3.4
Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Wohnbauten
12
3.4.1
12
12
12
14
15
16
16
16
17
18
3.4.2
3.5
4
Bautechnische Maßnahmen
3.4.1.1
Städtebauliche Struktur und Baukörperform
3.4.1.2 Außenwanddämmung
3.4.1.3 Innenwanddämmung
3.4.1.4 Dämmung von Decken
3.4.1.5 Dachdämmung
3.4.1.6 Fensterertüchtigung / Fensteraustausch
Anlagentechnische Maßnahmen
3.4.2.1 Optimierung der bestehenden Anlagentechnik
3.4.2.2 Austausch bestehender Anlagentechnik und Neubau
Kostensituation
22
3.5.1
3.5.2
22
22
Bautechnische Maßnahmen
Anlagentechnische Maßnahmen
3.6
Referenzprojekte
24
3.7
Übersicht der Maßnahmen und Bewertung
24
Umsetzungsstrategien und Förderung.................................................28
4.1
4.2
Umsetzungsstrategien
28
4.1.1
4.1.2
4.1.3
28
29
29
Bau- und anlagentechnische Umsetzung
Organisatorisch/-Kommunikative Umsetzung
Bewertung und Empfehlungen
Projektförderung
30
4.2.1
4.2.2
30
31
Status Quo der Projektförderung
Bewertung und Empfehlungen
5
Quellenverzeichnis............................................................................. 32
6
Anhang – Referenzprojekte und Projektübersichten ............................. 34
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 2
Abbildung 1: Städtebauliche Struktur von links nach rechts: Blockrandbebauung
mit Seitenflügeln und Hinterhöfen (Frank, Rentschler, 1974);
20er/30er Jahre: Zeilenbau, (Brenne, 2008) 50er/60er Jahre: Zeilenbau, offene/ Einzelgebäude Bauweise (Brenne, 2012) .............8
Abbildung 2: Gebäudegeometrie von links nach rechts: Gründerzeit: gegliederte
Fassaden – Erker, Loggien, Stuck, etc. (Rentschler, Schirmer,
1974); 20er/30er Jahre: glatte Fassadenflächen (Brenne, 2011b);
50er/60er Jahre: einfache Fassadengliederung (Brenne, 2011a)....8
Abbildung 3: Eingangssituation von links nach rechts: Gründerzeit: große Durchfahrten, teilw. offenes Treppenhaus (Rentschler, Schirmer, 1974);
20er/30er Jahre: geschlossenes Treppenhaus (Brenne, 2011c);
50er/60er Jahre: geschlossenes Treppenhaus (Brenne, 2007b) ....9
Abbildung 4: Wandkonstruktion von links nach rechts: Gründerzeit: Vollziegel mit
25-77 cm Wandstärke (Brenne, 2012); 20er/30er Jahre: Ziegel mit
25-38 cm Wandstärke (Brenne, 2012); 50er/60er Jahre: Ziegel,
Hohlblocksteine, Ziegelsplittbetonwand mit 24-36 cm Wandstärke,
(Brenne, 2012) ..............................................................................9
Abbildung 5: Deckenkonstruktion / Balkone von links nach rechts: Gründerzeit:
Holzbalkendecken, Kappendecken, Balkone mit auskragenden
Stahlträgern (Siedler, 1932); 20er/30er Jahre: Stahlsteindecken,
Holzbalkendecken Balkone mit auskragenden Stahlträgern (Siedler, 1932); 50er/60er Jahre: Stahlbetonkassettendecken, Betondecken, Balkone aus Stahlbetonplatten (Architekturforum, 2012).....9
Abbildung 6: Dachkonstruktion von links nach rechts: Gründerzeit: i.d.R. Berliner
Dach mit Trockenboden als Kaltdach (Brenne, 2012c); 20er/30er
Jahre: Pult-/Schleppdach, Satteldach mit Trockenboden als Kaltdach (Brenne, 1990); 50er/60er Jahre: Pult-/Satteldach über
Wohnraum als Warmdach (Brenne, 2007c) ................................. 10
Abbildung 7: Fenster Gründerzeit von links nach rechts: Holz-Kastenfenster teilw.
Holz-Einfachfenster, (Brenne, 2007d); 20er/30er Jahre: HolzVerbundfenster, Holz-Kastenfenster teilw. Holz-Einfachfenster,
Stahlfenster (Brenne, 2007e); 50er/60er Jahre: Stahlfenster, HolzKastenfenster, Holz-Verbundfenster, teilw. Holz- Einfachfenster,
Isolierglasfenster, (Brenne, 2012d) ............................................. 10
Abbildung 8. hydraulisch nicht abgeglichenes Netz (links), hydraulisch abgeglichenes Netz (rechts) Quelle: Energieagentur NRW....................... 17
Abbildung 9: Erzeugung von Strom und Wärme über ein BHKW; Quelle Bremer
Energieinstitut ............................................................................ 19
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
1
Zusammenfassung und Empfehlung
In der Kurzstudie zur Vorbereitung der Internationalen Bauausstellung, die im Jahr
2020 in Berlin stattfinden soll, werden unterschiedlichste Möglichkeiten, die für
eine adäquate Sanierung denkmalgeschützter Wohnungsbauten zur Verfügung
stehen, dargestellt. Sicherlich kann eine derartige Studie in ihrem Umfang nicht
alle Varianten, die sich letztlich aus Einzelfallmaßnahmen ergeben umfassen,
gleichwohl wurden wesentlich bautechnische, wie anlagentechnische Möglichkeiten zur energetischen Sanierung dieser Bauten aufgezeigt.
Im Grundsatz ist festzuhalten, dass sämtliche, auch auf nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude, anwendbaren bau- und anlagentechnischen Maßnahmen auch auf unter Denkmalschutz stehende Bauten anwendbar sind. Allerdings ist hier grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen, welche der Maßnahmen geeignet sind, bei „maximalem“ Sanierungsumfang, minimale bzw. aus Sicht des
Denkmalschutzes optimale Ergebnisse zu erzielen.
Es kann beispielsweise aufgezeigt werden, dass eine Reihe anlagentechnischer
Maßnahmen durchaus geeignet sind, bei merklicher Reduzierung der spezifischen Energiebedarfe, auch im Falle denkmalgeschützter Wohnungsbauten berücksichtigt zu werden oder, wie im Fall einer Einbindung von Blockheizkraftwerken, passende Kompensationsmaßnahmen in energetischer Hinsicht darstellen.
Dem entgegen stehen häufig insbesondere solche sowohl bau- wie auch anlagentechnische Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das äußere Erscheinungsbild
eines Gebäudes auswirken (können).
Ziel des Denkmalschutzes ist es, herausragende Gebäude(ensembles) und Baustile zu erhalten. Dies wurde allerdings bislang als Hemmnis einer energetischen
Ertüchtigung angesehen. Allerdings sollte aus Sicht der Autoren bei künftigen
Sanierungsmaßnahmen auch berücksichtigt werden, welche Chancen eine adäquate Sanierung denkmalgeschützter Bauten mit sich bringt. So kann gerade
eine energetische Ertüchtigung auch zum Erhalt und zur Konservierung erhaltenswerter Strukturen beitragen, da diese sich positiv auswirkende bauphysikalische Implikationen mit sich bringen. Zudem rückt gegenwärtig die Frage steigender Betriebskosten bei Wohnungsbauten verstärkt in den Mittelpunkt. Um jedoch
auch künftig eine Nutzung und damit den Fortbestand solcher Gebäude gewährleisten zu können, darf dieser Aspekt der „2. Miete“ nicht unberücksichtigt bleiben.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 4
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
2 Ausgangssituation
Die Bekämpfung des Klimawandels, mit dem Ziel, den Anstieg der globalen
Durchschnittstemperatur auf 2°C bis zum Jahr 2100 zu begrenzen, wurde spätestens mit dem Protokoll von Kyoto (UNFCCC, 1997) als internationale Aufgabe erkannt. Für Europa und damit zuvorderst auch für die Bundesrepublik Deutschland
als eine der größten Emittenten klimaschädlicher Treibhausgase (THG) hat dies
zur Folge, dass die anthropogenen Kohlendioxid-Emissionen (CO2-Emissionen)
konsequent gesenkt werden müssen. Deutschland hat sich hierbei zum Ziel gesetzt, die Gesamtemissionen an Treibhausgasen zunächst bis zum Jahr 2020 um
40% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken (vgl. Bundesregierung 2007). Da dies
eine enorme Herausforderung für eine entwickelte Volkswirtschaft darstellt, kann
dies nur als Gemeinschaftsprozess aller THG-emittierender Sektoren einer Volkswirtschaft verstanden und bewältigt werden. Demnach besteht auch neben den
Sektoren Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr, etc. für den Gebäudesektor die
Verpflichtung, zur Reduzierung der, aufgrund des Betriebes von Gebäuden, freigesetzten Emissionen, entsprechende Anstrengungen zu deren Minderung zu
unternehmen.
Im Wesentlichen lassen sich bestehende Gebäude in Wohn- und Nichtwohngebäude unterteilen, wobei auch und gerade im Bereich der Wohngebäude erhebliche Energieeffizienzsteigerungspotenziale und damit Potenziale zur Reduzierung
der THG-Emissionen vorhanden sind (IWU, 2007).
Betrachtet man die in Wohngebäuden nachgefragten Endenergien, so fokussiert
sich das zu betrachtende Einsparpotenzial auf die Sekundärenergien elektrische
und thermische Energie (Strom und Wärme). In diesen Bereichen gilt es, Effizienzund Emissionsminderungspotenziale zu erschließen, um den geforderten Beitrag
zum Klimaschutz leisten zu können. Dabei ist es grundsätzlich sinnvoll, die betroffenen Gebäudeeigentümer mit guten, in der Praxis erprobten Beispielen, Möglichkeiten aufzuzeigen, mit deren Hilfe dieses Ziel im Einzelfall erreicht, gleichzeitig jedoch der Wohnungsbestand erhalten und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können.
Gerade „Leuchtturmprojekte“ als Wegweiser zur Bewältigung dieser Aufgabe, die
auch über den Stand der Technik hinaus, Möglichkeiten zur energetischen Optimierung bestehender Gebäude bieten, können hierzu einen wichtigen Beitrag
leisten. Bauausstellungen, wie die sich derzeit in Berlin in Vorbereitung befindliche Bauausstellung 2020 (IBA 2020) können hierfür geeignete Plattformen sein.
Im Rahmen der IBA 2020 sollen verschiedenste Kernthemen unter dem Blickwinkel des zukunftsorientierten, klimaschonenden Städtebaus angesprochen und
Lösungsansätze dargestellt werden.
Ein Teilaspekt hierbei ist, wie insbesondere bei Bestandsbauten und im städtebaulichen Bereich auf Klimawandel und Energiewende reagiert, gleichzeitig jedoch bezahlbarer Wohnraum erhalten werden kann.
Insbesondere Kommunen mit hohem, teils unter Denkmalschutz stehendem Baubestand müssen hier Lösungen erarbeiten, die sowohl den hohen Ansprüchen
des Klima- und Ressourcenschutzes als auch den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden. Infolge dessen sind insbesondere Lösungen zur Sanierung von Bestandsbauten und hierbei insbesondere denkmalgeschützte Bauten
erforderlich. Zwar ist der Anteil der in der Bundesrepublik Deutschland unter
Denkmalschutz stehenden Wohngebäude mit ca. 3,5±0,5 % verhältnismäßig ge-
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 5
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
ring (IWU, BEI, 2010), allerdings kann grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass Effizienzmaßnahmen, so sich diese denn als mögliche Maßnahmen im Bereich denkmalgeschützter Wohnungsbauten als praktikabel erweisen, in nahezu
allen Fällen auf andere Bestandsgebäude übertragen lassen.
Ziel vorliegender Studie ist daher, zu eruieren, welche bautechnischen Maßnahmen vor dem Hintergrund vorhandener denkmalschutzrechtlicher Vorgaben zur
energetischen bzw. ganzheitlichen Ertüchtigung von Gebäuden grundsätzlich
möglich sind und in relevanten Fachkreisen diskutiert werden. Hierbei werden
insbesondere Vorschläge für differierende Gebäudetypen und deren energetischer Ertüchtigung dargestellt und, in einem zweiten, über diese rein bautechnisch zu realisierende Vorschläge hinausgehenden Schritt, Energiewandlungstechniken mit hoher Wandlungseffizienz und regenerative Energiewandlungstechniken identifiziert.
Die hier diskutierten Vorschläge, sowohl bautechnischer, wie auch energietechnischer Natur, werden diskutiert und verschiedenen Akteurs- oder Kundentypen
zugeordnet, wobei auch finanzielle Aspekte (Umsetzungskosten) quantifiziert und
im Übrigen für die jeweiligen Maßnahmen, soweit möglich, Fördermöglichkeiten
benannt werden.
Die Studie umfasst ferner eine Übersicht – good practice – (inkl. Steckbriefe) entsprechender Referenzprojekte samt einer Übersicht der auf dem Gebiet der Sanierung denkmalgeschützter Wohnungsbauten einschlägigen Akteure, wie auch
Empfehlungen grundsätzlicher Natur zur
-
Ausführung von Ertüchtigungsmaßnahmen,
ggf. Schließung von Regelungslücken als Aufgabe an die entsprechenden
Normungsgeber und
Ideen/Ansätze, die im Zuge der IBA 2020 an prominenter Stelle angesprochen und ggf. erprobt werden sollen.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 6
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3 Aktueller Stand
Nachfolgend wird zunächst der Status Quo der grundsätzlich möglichen Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung denkmalgeschützter Wohnungsbauten
dargestellt. Die Spannbreite der Maßnahmen reicht hierbei von rein baulichpassiven bis hin zu aktiv-technischen Maßnahmen zur möglichen Verbesserung
der Energiebilanz durch den Einsatz rationeller Energiewandlungstechnologien
und erneuerbarer Energien.
Zudem erfolgt eine Darstellung der Kosten der jeweiligen Maßnahmen bei Umsetzung unter Denkmalauflagen.
Im Übrigen werden entsprechende Referenzprojekte und Akteure im In- und, soweit möglich Ausland, wie auch solche mit Bezug zur Region Berlin-Brandenburg
zusammengestellt.
3.1 Exkurs Denkmalschutz
Zwar liegt Denkmalschutz, also der Schutz von Kulturgütern, in der Bundesrepublik Deutschland in der Gesetzgebungskompetenz der Länder, gleichwohl kann
dieser als gesamtnationale, wenn nicht gar internationale Aufgabe aufgefasst
werden. Nicht umsonst hat die internationale Gemeinschaft mit der Verabschiedung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (UNESCO,
1972) einen Grundstein zum Schutz und zur Erhaltung bedeutender Kulturgüter
der Menschheit gelegt.
Damit ist es die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, „(...)
Denkmale (...) zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.“
Dabei sind „(...) die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in die
städtebauliche Entwicklung, Landespflege und Landesplanung einzubeziehen
und bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen“ (vgl. bspw. DSchG Bln, 1995).
Diese Ziele können jedoch mit anderen globalen Zielen, städtebaulichen Maßnahmen oder mit Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung denkmalgeschützter Gebäude im Konflikt stehen, da bspw. das Ziel des Klimaschutzes, mit Maßnahmen, die durchaus erhebliche Veränderungen am Erscheinungsbild eines
Gebäudes nach sich ziehen (können), dem des Denkmalschutzes entgegengesetzt stehen. Ungeachtet dessen gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, dass
diese oftmals nur erhalten werden können, wenn ihre Nutzung als Wohngebäude
auch künftig ermöglicht wird. Gerade diese Forderung erhöht jedoch in Zeiten
steigender Energiepreise den Handlungsdruck auch für diesen Gebäudetypus,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen durch eine Erhöhung der Energieeffizienz die Energiekosten stabilisiert werden können. Infolge dessen sollte, da
beides, Denkmalschutz und Klimaschutz als Ressourcenschutz verstanden werden müssen, auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung auch denkmalgeschützter Gebäude ergriffen werden.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 7
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3.2 Bauliche Epochen und ihre Charakteristiken
Um sich dem Thema energetische Sanierung von Denkmalen zu nähern, ist es
Voraussetzung, die jeweiligen Gebäude in ihren Eigenschaften und Besonderheiten zu erkennen. Je nach Ihrer Entstehungszeit haben diese unterschiedliche Charakteristiken, die sich auf die Sinnfälligkeit und die Denkmalverträglichkeit der
einzelnen möglichen Maßnahmen auswirken.
Im Folgenden sollen die für Berlin wesentlichen denkmalrelevanten Zeitepochen
mit ihren grundsätzlichen charakteristischen Merkmalen aufgezeigt und bewertet
werden. Dies ist zum Ersten die Gründerzeit von 1875 bis 1914 mit ihren Gründerzeitbauten und Mietskasernen. Dem folgte in den 20er und 30er Jahren des 20.
Jahrhunderts die klassische Moderne. Den Abschluss aus heutiger denkmalpflegerischer Sicht bilden die Gebäude der 50er und 60er Jahre.
Abbildung 1: Städtebauliche Struktur von links nach rechts: Blockrandbebauung
mit Seitenflügeln und Hinterhöfen (Frank, Rentschler, 1974); 20er/30er Jahre: Zeilenbau, (Brenne, 2008) 50er/60er Jahre: Zeilenbau, offene/ Einzelgebäude Bauweise (Brenne, 2012)
Abbildung 2: Gebäudegeometrie von links nach rechts: Gründerzeit: gegliederte
Fassaden – Erker, Loggien, Stuck, etc. (Rentschler, Schirmer, 1974); 20er/30er
Jahre: glatte Fassadenflächen (Brenne, 2011b); 50er/60er Jahre: einfache Fassadengliederung (Brenne, 2011a)
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 8
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Abbildung 3: Eingangssituation von links nach rechts: Gründerzeit: große Durchfahrten, teilw. offenes Treppenhaus (Rentschler, Schirmer, 1974); 20er/30er Jahre:
geschlossenes Treppenhaus (Brenne, 2011c); 50er/60er Jahre: geschlossenes
Treppenhaus (Brenne, 2007b)
Abbildung 4: Wandkonstruktion von links nach rechts: Gründerzeit: Vollziegel mit
25-77 cm Wandstärke (Brenne, 2012); 20er/30er Jahre: Ziegel mit 25-38 cm Wandstärke (Brenne, 2012); 50er/60er Jahre: Ziegel, Hohlblocksteine, Ziegelsplittbetonwand mit 24-36 cm Wandstärke, (Brenne, 2012)
Abbildung 5: Deckenkonstruktion / Balkone von links nach rechts: Gründerzeit:
Holzbalkendecken, Kappendecken, Balkone mit auskragenden Stahlträgern (Siedler, 1932); 20er/30er Jahre: Stahlsteindecken, Holzbalkendecken Balkone mit
auskragenden Stahlträgern (Siedler, 1932); 50er/60er Jahre: Stahlbetonkassettendecken, Betondecken, Balkone aus Stahlbetonplatten (Architekturforum,
2012)
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 9
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Abbildung 6: Dachkonstruktion von links nach rechts: Gründerzeit: i.d.R. Berliner
Dach mit Trockenboden als Kaltdach (Brenne, 2012c); 20er/30er Jahre: Pult/Schleppdach, Satteldach mit Trockenboden als Kaltdach (Brenne, 1990);
50er/60er Jahre: Pult-/Satteldach über Wohnraum als Warmdach (Brenne, 2007c)
Abbildung 7: Fenster Gründerzeit von links nach rechts: Holz-Kastenfenster teilw.
Holz-Einfachfenster, (Brenne, 2007d); 20er/30er Jahre: Holz-Verbundfenster,
Holz-Kastenfenster teilw. Holz-Einfachfenster, Stahlfenster (Brenne, 2007e);
50er/60er Jahre: Stahlfenster, Holz-Kastenfenster, Holz-Verbundfenster, teilw.
Holz- Einfachfenster, Isolierglasfenster, (Brenne, 2012d)
Aus der vorhergehenden Aufstellung lässt sich erkennen, dass die individuellen
Charakteristiken der jeweiligen Epochen grundlegenden Einfluss auf die Möglichkeiten und die Denkmalverträglichkeit einzelner Maßnahmen zur energetischen
Sanierung haben. Beispielhaft und besonders repräsentativ seien hier die meist
stark strukturierten und mit Stuck und Erkern versehenen Gründerzeitfassaden
genannt, für die sich das „Einpacken“ in eine äußere Wärmedämmung aus Sicht
der Denkmalpflege und der Erhaltung des Stadtbildes grundsätzlich schwierig
gestaltet. Neben den besonderen Eigenschaften der einzelnen Zeitepochen ist
jedes Gebäude in sich durch individuelle architektonische Merkmale geprägt, die
einen auf das jeweilige Einzelobjekt bezogenen planerischen Umgang mit möglichen energetischen Verbesserungsmaßnahmen erfordert.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 10
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3.3 Sinnhaftigkeit von Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung
Mit in die Überlegungen zur Sanierung einzubeziehen sind auch die bisherigen
Veränderungen, die im Zuge vorangegangener Maßnahmen entscheidenden Einfluss auf die Substanz bzw. das Erscheinungsbild des betreffenden Gebäudes
genommen haben.
Zwingend notwendige Grundlage jeder durchzuführenden Maßnahme zur energetischen Ertüchtigung eines Gebäudes, insbesondere eines Baudenkmals, ist eine
umfangreiche Analyse der vorgefundenen Gebäudesubstanz unter dem Gesichtspunkt seiner bauzeitlich typischen Merkmale und bereits vorgenommener Veränderungen. Um bei der Sanierung zu akzeptablen Lösungen im Sinne des Gebäudeeigentümers und des Denkmalschutzes zu kommen, sind diese Untersuchungen und Bewertungen unabdingbar durch entsprechend geschulte Sachverständige wie Architekten, Energieberater und Fachingenieure für Heizung und Lüftung
durchzuführen, um anhand der erzielten Ergebnisse ein sinnfälliges Sanierungskonzept entwickeln zu können.
Dabei sind vielfältige Fragestellungen zu beantworten und miteinander in Einklang zu bringen. Neben der Betrachtung des baulichen Zustandes und der zu
erwartenden Lebensdauer der bestehenden Konstruktionen ist, auch die Lebensdauer neuer Konstruktionen und Materialien zu berücksichtigen. Des Weiteren
sind für die Konzepterstellung der mögliche finanzielle Rahmen des Bauherrn
sowie Auswirkungen der Sanierungskosten auf die Miethöhe und die Amortisation
von Sanierungsmaßnahmen mit einzubeziehen. Nach Abstimmung aller vorgenannten Randbedingungen kann ein grobes Planungskonzept erarbeitet werden,
in dem in Abhängigkeit des möglichen Budgets die erwarteten Qualitäten der einzelnen Maßnahmen aufgenommen werden.
In einer Zusammenstellung aller möglichen Maßnahmen zu einzelnen Arbeitspaketen können im Anschluss differenzierte Betrachtungen angestellt werden, welche Kombination der Konzeptteile welche energetischen Gewinne erbringen,
Mietsteigerungen in angemessenem Rahmen halten, in welchen zeitlichen Phasen realisiert werden können und wirtschaftlich rentabel sind.
Bringt z. B. die unterseitige Dämmung der Kellerdecke einen wesentlichen Energieeinspareffekt, wenn gleichzeitig die ohnehin geringe lichte Raumhöhe dadurch
eingeschränkt wird? Muss z. B. die auf einem flach geneigten Dach bereits aus
früheren Maßnahmen vorhandene Bauteildämmung vollständig erneuert oder
kann sie in weitere Dämmmaßnahmen integriert werden? Ist ein Austausch vorhandener Holz-Kastenfenster zwingend erforderlich oder kann auch durch Abdichtungsmaßnahmen und den Einbau wärmedämmender Verglasungen ein ausreichender energetischer Gewinn erzielt werden? Dabei ist jedoch die Denkmalverträglichkeit der getroffenen Entscheidungen nicht außer Acht zu lassen.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 11
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3.4 Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Wohnbauten
Hinsichtlich der durchführbaren Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von
Wohnungsbauten ist grundsätzlich zwischen bautechnischen und anlagentechnischen Maßnahmen zu unterscheiden.
Zum optimalen Umgang mit dem Baudenkmal und unter Berücksichtigung seiner
jeweiligen individuellen Eigenschaften aus seiner Bauepoche (siehe vorheriges
Kapitel) ist vor der Festlegung auf einzelne Maßnahmen seitens der Bautechnik
oder der Anlagentechnik in einem integralen Verfahren zu prüfen, in welchen Bereichen sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen werden können.
Dabei sind durch die Haustechnik die anlagentechnischen Parameter wie Heizmedium, Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung im Gebäude, Einsatz regenerativer
Energiequellen, u. ä. festzulegen, mit denen eine optimale Einsparung erreicht
werden könnte. Aufbauend auf diesen Vorschlägen ist es dann an der Bautechnik,
die aus Sicht des Denkmalschutzes für das jeweilige Gebäude mögliche Umsetzung baulicher Maßnahmen eruiert, um die vorgegebenen Parameter erreichen zu
können. Mit den Ergebnissen aus diesen baulichen Überlegungen ist es im nächsten Schritt möglich, den Umfang und die Dimensionierung der haustechnischen
Anlagen vorzunehmen. An dieser sehr komplexen Herangehensweise wird deutlich, dass ein Zusammenspiel von bautechnischer und anlagentechnischer Planung von Beginn jeder Maßnahme an für ein zufriedenstellendes Resultat unumgänglich ist, da z. B. regelmäßig bauseits bereits auch der künftige Einbau technischer Geräte (bspw. Lüftungsanlagen/Verrohrungen etc.) zu berücksichtigen ist.
Eine zusammenfassende Übersicht zu den in den nachfolgenden Abschnitten
3.4.1 und 3.4.2 vorgestellten Maßnahmen, deren Kostenauswirkungen und deren
potenzieller Denkmalverträglichkeit bietet Tabelle 3.
3.4.1
Bautechnische Maßnahmen
3.4.1.1 Städtebauliche Struktur und Baukörperform
Der Einfluss der städtebaulichen Struktur sowie der Baukörperform auf die energetischen Verluste eines Gebäudes wirkt sich bei den Gründerzeithäusern mit
ihrer dicht gedrängten Bauweise positiv aus. Durch die gegeneinander gestellten
großflächigen Giebelfassaden weisen sie ein günstiges Verhältnis von kalter Außenfläche zu beheiztem Volumen auf. Die Entwicklung der Gebäude von den langen Hauszeilen der 20er Jahre hin zu den eher kurzen Hauszeilen der 50er und
60er Jahre lässt dieses sogenannte A/V-Verhältnis in Bezug auf die wärmeabgebende Fläche schlechter werden.
Negativ auf den Wärmeverlust wirkt sich bei den Gründerzeitbauten oftmals die
große Hofdurchfahrt mit den angrenzenden, teilweise offenen Treppenhäusern
aus, die innerhalb der Gebäudestruktur zusätzliche beheizte Wand- und Deckenflächen gegen die Außenluft ergeben.
3.4.1.2 Außenwanddämmung
Die auf bautechnischer Seite effektivste und sinnfälligste Maßnahme, um Wärme
im Gebäude zu halten, ist die Verringerung der Transmissionswärmeverluste über
die Fassade durch das Aufbringen einer zusätzlichen dämmenden Schicht. Insbesondere im Bereich des Denkmalschutzes, bei dem die Fassade in vielen Fällen
einen wesentlichen Bestandteil der erhaltenswerten Bausubstanz darstellt, stellt
sich hierbei unausweichlich die Frage der Positionierung der neuen Fassadenschicht auf der historischen Oberfläche. Die zurzeit häufigste Art der energeti-
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 12
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
schen Ertüchtigung von Gebäuden ohne Denkmalstatus ist das Aufbringen einer
äußeren Wärmedämmung, zumeist als Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit
speziell auf den jeweiligen Dämmstoff abgestimmten Klebe- und Armierungsmörtelschichten und einem zumeist dünnschichtigen Oberputzauftrag. Wie bereits im
Kapitel der Gebäudetypisierung hervorgehoben, ist eine äußere Dämmschicht bei
denkmalgeschützten Fassaden i. d. R. kritisch zu sehen, da durch sie bauzeittypische Stilmerkmale wie Stuckelemente, Fensterfaschen u. ä. bei Gründerzeitbauten verloren gehen und sich meistens auch die Fassadenproportionen in Bezug
auf Fensterleibungstiefen und Rücksprünge negativ verändern können.
Im Sinne des Denkmalschutzes sollte bei Verwendung einer Außendämmung die
Sockelzone im Falle eines Hochparterres bis ins Erdreich hinein mitgedämmt werden, um die bauzeitliche Fassadenprofilierung auch in diesem Bereich beizubehalten und der Außenwand damit keine schwebende Wirkung zu geben. Im Nachfolgenden werden einzelne, für den heutigen Gebrauch übliche Baustoffe mit ihren Wärmeleitfähigkeiten (BKI, 2011) näher betrachtet.
Polystyrol-Hartschaum: Dieser ist in Form von EPS (geblähtem Polystyrol) und XPS
(extrudiertem Polystyrol) die gängigste Form des WDVS. Er erreicht mit einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,032 0,040 W/m·K eine mittlere Dämmfähigkeit, ist jedoch
in Bezug auf Brandschutzeigenschaften kritisch zu bewerten.
Phenolharz-Hartschaum: Ähnlich wie Polystyrol wird dieser als WDVS eingesetzt,
jedoch nur in begrenzten Flächen. Mit einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,022 –
0,045 W/m·K erreicht er bessere Dämmwerte als Polystyrol, ist jedoch in seiner
Verarbeitung aufwendiger und anfällig gegen Feuchteeintrag.
Mineralwolle ist als Glas- oder Steinwolle erhältlich und nach dem Polystyrol eine
ebenfalls häufig verbaute Außendämmung, zumeist in Verbindung mit vorgehängten Fassaden und als Brandbarriere in WDVS aus Polystyrol. Sie erreicht mit einer
Wärmeleitfähigkeit λ von 0,035 – 0,045 W/m·K eine mittlere Dämmfähigkeit, ist
jedoch anfällig gegenüber Feuchtigkeit.
Transparente Wärmedämmung (TWD): Sie ist eine nicht weitverbreitete aber energetisch sinnvolle Art der Wärmedämmung, da durch kapillare Röhren Sonnenenergie bis an die massive Außenwand herangeführt wird, um diese zu erwärmen.
Wärmestrahlung von innen nach außen wird durch die TWD zurückgehalten. Mit
einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,066 – 0,140 W/m·K ist die Dämmfähigkeit nicht
sehr hoch, was durch die zusätzliche Nutzung des äußeren Wärmeeintrags z.T.
kompensiert wird.
Vakuum-Dämmung: Ebenso wie die TWD ist sie eine nicht weitverbreitete Möglichkeit der Fassadendämmung, bei der vorgefertigte Dämmplatten mit Kieselsäurekern in einer Vakuumhülle auf die Fassade aufgebracht werden. Die Wärmeleitfähigkeit λ von 0,002 – 0,008 W/m·K ist die beste der derzeit auf dem Markt befindlichen Dämmstoffe, die Elemente sind jedoch anfällig gegen Beschädigung
und müssen individuell auf die jeweilige Gebäudekontur vorgefertigt werden.
Langzeiterfahrungen zu diesem recht jungen System sind bisher nicht vorhanden.
Wärmedämmputz: Dies ist ein insbesondere im Denkmalbereich häufig verwendeter Dämmstoff für die Fassadendämmung, da durch das Aufbringen eines besonderen Putzes mit luftbildenden Zuschlägen die Dämmwirkung der Wand erhöht,
die Geometrie der Fassade jedoch kaum verändert wird. Die Wärmeleitfähigkeit λ
von 0,065 – 0,070 W/m·K ist gegenüber einem WDVS deutlich minimiert. Zudem
kann er kann nicht in der üblichen erforderlichen Dicke aufgetragen werden und
ist zudem anfällig für Durchfeuchtung und damit für Schimmelbildung.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 13
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Tabelle 1: Übersicht häufig verwendeter Dämmstoffe und deren Eigenschaften im
Bereich Außendämmung
λ [W/mK]
Produktionsaufwand
Verarbeitung
Brandschutz
PolystyrolHartschaum
0,032 0,040
+
+
-
PhenolharzHartschaum
0,022 0,045
+
-
Mineralwolle
0,035 0,045
+
0
+
TWD
0,066 0,140
+
-
0
VakuumDämmung
0,002 0,008
++
Dämmputz
0,065 –
0,070
0
Sonstiges
Feuchte
Feuchte
Stoßempfindlich
0
+
Durchfeuchtung
/Schimmel
3.4.1.3 Innenwanddämmung
Insbesondere im Hinblick auf die Denkmalverträglichkeit von Dämmmaßnahmen
spielt die Innendämmung in diesem sensiblen Bereich eine wichtige Rolle. Die
alternativ auszuführende Innendämmung hat zwar auf das äußere Erscheinungsbild keinen negativen Einfluss, birgt jedoch auch Risiken, die bei Planung und
Ausführung zu beachten sind. Der für Eigentümer und Nutzer augenscheinlichste
Schwachpunkt ist die Verringerung der Raumfläche. Des Weiteren können sich
bauphysikalische Schwierigkeiten durch die Verlagerung des Taupunktes zwischen Außenwand und innere Dämmschicht ergeben. Infolge dessen sind bei
Innendämmmaßnahmen besonders die Dampfdiffusion von innen nach außen
sowie der Umgang mit Bauteilanschlüssen planerisch zu klären und bei der Ausführung besondere Sorgfalt und Verarbeitungsqualität sicherzustellen.
Holzwolleleichtbauplatten: Sie bestehen aus langfaseriger Holzwolle, die mit mineralischen Bindemitteln wie Zement zu Platten geformt werden. In Gebäuden der
50er und 60er Jahre findet man diese oftmals als bauzeitliche Innendämmung an
Wänden und Decken. Mit ihrer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,065 – 0,090 W/m·K ist
die Dämmfähigkeit gering.
Calciumsilikatplatten: Eine effektive Maßnahme der Innendämmung, die durch
die kapillaraktive Eigenschaft und eine hohe Wasseraufnahmefähigkeit der Platten ohne den Einsatz von Dampfsperren im Innenraum auskommt. Die Wärmeleitfähigkeit λ von 0,050 – 0,065 W/m·K ist eher gering.
Holzweichfaserplatten: Sie bestehen aus gepressten Holzfasern und eignen sich
in Plattenform gut für die Wandinnendämmung. Mit einer Wärmeleitfähigkeit λ
von 0,040 – 0,055 W/m·K weisen sie gegenüber anderen Innendämmungen gute
Dämmwerte auf. Mit geeignetem Putzmaterial ist auch bei dieser Dämmung keine
Dampfsperre erforderlich.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 14
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Wärmedämmputz: Neben der Fassadendämmung lässt er sich auch für die Innenwanddämmung einsetzen. Aufgrund der schlechteren Wärmeleitfähigkeit λ
von 0,065 – 0,070 W/m·K sind die erzielten Energieeinsparungen jedoch geringer
als bei anderen Dämmstoffen.
Zelluloseflocken: Diese kommen insbesondere als Einblasdämmung in Ständerwerkskonstruktionen und bei zweischaligen Wandaufbauten zum Zuge. Mit der
Wärmeleitfähigkeit λ von 0,040 – 0,045 W/m·K können gute Dämmwerte erreicht
werden, zudem können durch das Einblasen vorhandene Wandoberflächen oftmals erhalten bleiben.
Stroh: Teilweise sind in Gebäuden der 20er und 30er Jahre bauzeitliche Wandinnendämmungen aus gepressten und mit verzinkten Stahldrähten zusammengebundenen Strohplatten vorhanden, die mit einer Wärmeleitfähigkeit λ von
0,055 – 0,115 W/m·K nur geringfügig zur Wärmedämmung der Wand beitragen.
Tabelle 2: Übersicht häufig verwendeter Dämmstoffe und deren Dämmeigenschaften im Bereich Innendämmung
λ [W/mK]
Holzwolleleichtbauplatten
0,065 – 0,090
Calciumsilikatplatten
0,050 – 0,065
Holzweichfaserplatten
0,040 – 0,055
Dämmputz
0,065 – 0,070
Zelluloseflocken
0,040 – 0,045
Stroh
0,055 – 0,115
3.4.1.4 Dämmung von Decken
Decke zu unbeheiztem Dachraum: Aufgrund der Tatsache, dass die Dächer der
Gründerzeit sowie der 20er und 30er Jahre zumeist als Kaltdach und damit nicht
als Wohnraum ausgebildet sind, bietet sich bei diesen Gebäuden oftmals die
Dämmung der obersten Geschossdecke an. Dies kann bei einer Holzbalkendecke
aus Mineralwolleplatten oder als Perlite-Schüttung zwischen den Balken geschehen. Die Perlite-Schüttung weist mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,050 – 0,070
W/m·K gegenüber der Mineralfaser eine schlechtere Dämmwirkung auf. Auch eine
Einblasdämmung aus Zelluloseflocken ist möglich.
Decke über unbeheiztem Kellergeschoss: Insbesondere bei Gebäuden der 50er
und 60er Jahre ist oftmals die Kellerdecke mit Holzwolleleichtbauplatten als Putzträger belegt, sodass sich dadurch bereits eine geringfügige Wärmedämmung
ergibt. Im Einzelnen ist daher zu prüfen, ob sich in diesen Fällen aber auch bei
älteren Gebäuden der Aufwand für eine Dämmung der Kellerdecke wirtschaftlich
und energetisch rechnet, da ggf. ohnehin geringe Raumhöhen zusätzlich eingeschränkt werden oder eine Vielzahl von technischen Leitungsführungen an der
Decke umverlegt werden müssen.
Balkone: Die Balkonkonstruktionen der Gründerzeit und der 20er Jahre mit ihren
auskragenden Stahlträgern und den eingelegten Stahlsteindecken sind wärmedämmtechnisch zwar nicht vergleichbar mit den heutigen gedämmten Balkonan© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 15
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
schlüssen, haben jedoch deutliche Vorteile gegenüber den auskragenden Stahlbetonbalkonplatten der 50er und 60er Jahre, die wie großflächige Kühlrippen die
Wärme von innen nach außen leiten.
3.4.1.5 Dachdämmung
Bei der Dachdämmung ist zwischen Flachdach und Steildach und bei Letzterem
zwischen Aufsparren- und Zwischensparrendämmung zu unterscheiden.
Für die Dämmung von Flachdächern kommen i. d. R. trittfeste Dämmstoffe aus
Polystyrol, Polyurethan oder bei hoher Belastung Foamglas zur Anwendung. Hierbei sind durch die aus der Dämmung resultierende Erhöhung des Belagsniveaus
und eine ggf. verstärkte Gefälleausbildung die Belange des Denkmalschutzes
hinsichtlich der optischen Veränderungen sowie eine ausreichende Wasserabführung vor Öffnungen in aufgehenden Bauteilen zu beachten.
Die Steildachdämmung beim Denkmal sollte i. d. R. als Zwischensparrendämmung ausgeführt werden, um die äußerlichen Veränderungen des Gebäudes auf
ein Minimum zu reduzieren. Hierfür kommen zumeist Mineralwollplatten zum
Einsatz, die zwischen die Sparren geklemmt werden. Ggf. ist eine Aufdoppelung
der Sparren nach innen notwendig, um ausreichende Dämmstoffstärken realisieren zu können. Grundsätzlich ist eine Dampfsperre zum Dachraum hin einzubringen. Bei bereits bekleideten Innen-Dachflächen ist auch der Einsatz einer Einblasdämmung z. B. aus Zelluloseflocken möglich.
3.4.1.6 Fensterertüchtigung / Fensteraustausch
Wesentlicher gestalterischer Teil aller Fassaden sind die Fenster, beginnend beim
aufwendig profilierten Holzfenster der Gründerzeitbauten mit gestaltprägender
Sprossenteilung, über die schlanken Stahlfensterprofile aus der Zeit der klassischen Moderne bis hin zu den schlichten Holzfenstern und ersten Isolierglasfenstern der 50er / 60er Jahre. Fenster sind i. d. R. maßgeblich für das Erscheinungsbild eines Gebäudes verantwortlich und bedürfen daher einer intensiven Betrachtung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur energetischen Verbesserung.
Unter dem Gesichtspunkt eines größtmöglichen Substanzerhaltes sind Fensterelemente auf ihre Wirksamkeit im Zusammenhang mit Energieverlusten hin zu
prüfen. Dabei zeigt sich, dass das Prinzip der historischen Kasten- bzw. Verbundfenster mit einem Uw-Wert von ca. 2,7 W/m²·K (TU Darmstadt, 2012) bereits einen
gewissen Wärmeschutz gewährleistet. Dieser kann durch den Einbau von umlaufenden Dichtungen und den Austausch der inneren Einfachverglasung gegen eine
Scheibe mit einer speziellen Wärmeschutzbeschichtung auf einen Uw-Wert von
1,8 W/m²·K bei Verbundfenstern und 1,5 W/m²·K bei Kastenfenstern (Pilkington,
1999) zusätzlich gesteigert werden, um deutliche Energieeinsparungen bei
gleichzeitigem Erhalt schützenswerter Bausubstanz zu gewährleisten. Je nach
Profilgröße des bauzeitlichen Fensters lassen sich durch den Einbau von schmalen Isolierglasscheiben weitere Energieeinsparungen erzielen.
Sollte ein Fensteraustausch unumgänglich sein, stehen inzwischen schlanke
Holzprofile mit Isolierverglasung und im Bereich Stahlfenster thermisch getrennte
Konstruktionen mit lediglich 30 mm schmalen Ansichtsbreiten zur Verfügung.
3.4.2
Anlagentechnische Maßnahmen
Wie bereits beschrieben, weisen die Gebäude der jeweiligen Epochen einen verschiedenen Stand hinsichtlich ihrer versorgungstechnischen Strukturen auf. Es
kann daher keine allgemeine Festlegung von vorhandenen Beheizungsstrukturen
dargestellt werden. Gerade der Bestand an Ofenheizungen hat sich durch die
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 16
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
wachsenden Komfortansprüche sowie infolge von Klimaschutzbestrebungen bereits auf ein Minimum reduziert. So gingen die kohlebeheizten Wohnflächen im
Zeitraum von 1994 bis 2005 um 90 % zurück und versorgen heute in Berlin weniger als 2 % der beheizten Wohn- und Gewerbeflächen (Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltatlas 2010). Auch der Bestand an Nachtstromspeicherheizungen spielt mit einem Anteil von 1 % der beheizten Fläche eine untergeordnete Rolle. Dennoch sollten die Potenziale zur CO2 Minimierung bei der energetischen Ertüchtigung von Wohngebäuden infolge bautechnischer Maßnahmen ergänzend durch anlagentechnische Maßnahmen erschlossen werden.
Prinzipiell kann zwischen zwei verschiedene Methoden zur anlagentechnischen
Aufwertung bei denkmalgeschützten Gebäuden unterschieden werden. Zum einen
können durch die Optimierung einer bestehenden Anlagentechnik Einsparpotenziale erschlossen werden, zum anderen durch den Austausch einer bestehenden
Anlagentechnik oder Neubau. Während bei der Optimierung von bestehenden
anlagentechnischen Systemen meist nicht von Auswirkungen auf die Denkmalschutzverträglichkeit auszugehen ist, ist beim Austausch einer bestehenden Anlagentechnik oder beim Neubau ggf., beispielsweise durch eine Zentralisierung
der Versorgung, auf die Denkmalverträglichkeit zu achten und eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammenzuarbeiten.
Für die Erschließung der Potenziale durch anlagentechnische Maßnahmen sind
zunächst die Aufnahmen der vorhandenen Anlagentechnik sowie die energetische Gebäudesubstanz erforderlich. Je nach Sanierungsvorstellungen des Eigentümers kann daraus, wie bereits erwähnt, im Zusammenspiel mit geschulten
Sachverständigen Architekten, Energieberater und Fachingenieure für Heizung
und Lüftungstechnik, ein auf die Bedürfnisse des Eigentümers abgestimmtes Sanierungskonzept entwickeln werden.
3.4.2.1 Optimierung der bestehenden Anlagentechnik
Bei der Wahl des Eigentümers die energetische Ertüchtigung ohne bautechnische
Maßnahmen durchzuführen und nur das vorhandene System aufzuwerten, bietet
sich die Optimierung der bestehenden Anlagentechnik an.
Bei der Optimierung einer bestehenden Anlagentechnik können verschiedene
Potenziale erschlossen werden. Ein fehlender hydraulischer Abgleich bei Zentralheizungsanlagen verhindert beispielsweise eine effiziente Wärmeverteilung und
damit die effiziente Nutzung der Heizungsanlage. Dadurch wird mehr Wärme- und
Elektroenergie benötigt, als zur Beheizung notwendig ist.
60°C
60°C
50°C
55°C
60°C
60°C
55°C
60°C
60°C
60°C
60°C
65°C
70°C
Kessel
50°C
70°C
Kessel
45°C
Abbildung 8. hydraulisch abgeglichenes Netz (links), hydraulisch nicht abgeglichenes Netz (rechts) Quelle: Energieagentur NRW
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 17
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Die Folge eines fehlenden hydraulischen Abgleichs ist:
•
ungleichmäßige Wärmeabgabe
•
hohe Rücklauftemperaturen
•
überhöhter Umwälzpumpenvolumenstrom
•
Überhöhung der Raumtemperaturen
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sollte durch Fachunternehmen
erfolgen. Die Energieeinsparungen, die durch einen hydraulischen Abgleich erzielt
werden können, lassen sich pauschal nicht angeben. Heizenergieeinsparungen
im Mehrfamilienhausbereich können mit durchschnittlich 11 kWh/m²a angegeben
werden (BMVBS-Online-Publikation, Nr. 07/2012). Die erzielbaren Heizenergieeinsparungen variieren dabei in Abhängigkeit des genutzten Wärmeerzeugers. So
können bei Gebäuden welche mit einem Kessel versorgt werden, höhere Einsparungen generiert werden als bei Gebäuden mit einer Fernwärmeversorgung. Außerdem hängen die erzielbaren Heizenergieeinsparungen stark vom Heizenergieverbrauch ab. Gebäude mit einem geringen Heizwärmeverbrauch erzielen stärkere
Heizenergieeinsparungen als Gebäude mit großem Heizwärmeverbrauch. Da das
energetische Niveau bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel einen höheren Heizwärmeverbrauch nach sich zieht, sollten die Einsparpotenziale durch
einen hydraulischen Abgleich eher gering angesetzt werden.
Nicht nur Heizenergieeinsparungen lassen sich durch einen hydraulischen Abgleich erzielen, sondern auch Einsparungen an Hilfsenergie, vor allem Pumpenstrom, gehen mit dieser Maßnahme einher. Zugleich werden beim hydraulischen
Abgleich die Systemtemperaturen aufeinander abgestimmt, was zu einem optimalen Anlagenbetrieb führt. Die Maßnahme hydraulischer Abgleich ist nicht mit den
Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Weiterhin können weitere nicht genehmigungspflichtige Einzelmaßnahmen, wie
die Einstellung der Heizkurve, Austausch von ungeregelten Pumpen und die Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Gebäudebereichen kleinere Einsparungen herbeiführen.
Der Austausch einer ungeregelten Pumpe gegen eine moderne hocheffiziente
Pumpe verringert den Stromverbrauch. Die Einstellung der Heizkurve bietet die
Möglichkeit, durch eine an die Witterung angepasste Betriebsweise der Heizungsanlage, die Temperaturen exakt auf die Systembedürfnisse abzustimmen.
Hier kann als Faustregel die Aussage verwendet werden, dass bei einer Vorlauftemperaturabsenkung von 2-3 °C etwa 2-5 % Einsparung hervorgerufen werden
können. Die Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Gebäudebereichen führt
zu einer Verbesserung der Gesamteffizienz der Heizungsanlage. Diese Maßnahme
ist gemäß § 10 der Energieeinsparverordnung eine verpflichtende Maßnahme.
3.4.2.2 Austausch bestehender Anlagentechnik und Neubau
Beim Austausch einer bestehenden oder Neubau der Anlagentechnik können
höhere Einsparpotenziale erschlossen werden. Die Maßnahmen sind jedoch nicht
immer ohne Eingriffe in die Bausubstanz oder dem Erscheinungsbild eines Baudenkmals möglich. Zunächst sollten bei einer Komplettsanierung bauliche Maßnahmen erschlossen werden, um die neue Heizungsanlage auf die aktuellen Bedürfnisse auszulegen. Dazu sollte eng mit den beteiligten Fachplanern zusammengearbeitet werden.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 18
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Heizungsanlage
Im Bereich der Heizungstechnik lassen sich verschiedenen Einsparungen hinsichtlich des Energieverbrauchs erzielen, ohne dass denkmalschutzrechtliche
Regelungen zu beachten sind. Dazu zählen neben den Brennstoffeinsparungen
auch Einsparungen von CO2, welche allein durch die Umstellung des Brennstoffs
erzielt werden können. Bei einem Wechsel von Heizöl auf Erdgas können durch
den Brennstoffwechsel schon bis zu 30 % Emissionsminderung hervorgerufen
werden. Bei der Wahl von Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung können mehr als
50 % Emissionsminderungen erzielt werden. Zusätzlich werden bei der Installation einer neuen Heizungsanlage Brennstoffeinsparungen durch einen besseren
Nutzungsgrad der neuen Heizungsanlage erschlossen. Der Austausch einer alten
Heizungsanlage (Kesseltausch) gegen eine moderne Brennwertanlage führt zu
Brennstoffeinsparung von bis zu 20%.
Zusätzlich kann beispielsweise eine neue Zentralheizungsanlage installiert werden, wenn das Gebäude über eine dezentrale Versorgung mit Kohleöfen oder
Nachtstromspeicherheizungen verfügt. Hier ist dann aber mit Eingriffen in die
Gebäudesubstanz zu rechnen, da die Versorgungsleitungen neu verlegt werden
müssen und dazu ggf. Installationsschächte erforderlich sind. Bei der Zentralisierung einer Heizungsanlage ist ein zusätzlicher Raum für die Anlagentechnik notwendig.
Blockheizkraftwerke (BHKW)
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) bieten sich bei denkmalgeschützten Gebäuden insbesondere als Kompensationsstrategie an, wenn keine bautechnischen Maßnahmen durchgeführt werden (BMVBS; Berlin 07/2012). Hier nehmen
Blockheizkraftwerke (BHKW) eine besondere Stellung ein.
Abbildung 9: Erzeugung von Strom und Wärme über ein BHKW; Quelle Bremer
Energieinstitut
Beim Einsatz eines Blockheizkraftwerks (BHKW) wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt und so der Brennstoff besser ausgenutzt als bei konventionellen
Heizkraftwerken (vgl. Abb. 10). Ein BHKW deckt dabei zumeist die Grundlast des
Gebäudes ab und die Spitzenlast wird über einen konventionellen Heizungskessel ergänzt. Der produzierte Strom kann entweder in das öffentliche Netz eingespeist werden, oder direkt durch die Mieter verbraucht werden. Der erzeugte
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 19
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Strom wird vielfach, beim Betrieb der Anlage durch einen externen Anlagenbetreiber (Contractor), den Mietern zum Verkauf angeboten.
Die Installation eines BHKW kann problemlos in das Sanierungskonzept eingebunden werden. Allerdings sind hierbei auf die Schallschutzanforderungen im
Wohnungsbau zu achten.
Wärmepumpe
Vom Prinzip her funktionieren Wärmepumpen wie Kühlschränke (Institut Wohnen
und Umwelt; Darmstadt 2007). Die Wärme wird dabei nicht dem Innenraum des
Kühlschranks entzogen, sondern es wird die in der Umwelt (Luft, Wasser, Erdwärme) vorhandene Wärmeenergie genutzt und auf ein höheres Temperaturniveau
gepumpt. Dieser Prozess erfolgt entweder über eine elektromotorische oder einer
gasmotorischen Wärmepumpe. Im Mehrfamilienhausbereich kommen zumeist
elektromotorische Wärmepumpen zum Einsatz. Der Einsatz einer elektromotorischen Wärmepumpe bietet den Vorteil, dass bei der Nutzung keine weiteren Anschlüsse für Gas oder Fernwärme sowie die Lagerung von Heizöl notwendig ist.
Die Verwendung einer Luft/Wasser Wärmepumpe ist die kostengünstigere Alternative, da hierfür keine aufwendige Erschließung einer Wärmequelle notwendig
ist. Dabei wird die in der Außenluft vorhandene Wärme genutzt. Nachteilig bei
dieser Wahl ist, dass bei niedrigen Außentemperaturen die Leistungszahl der
Wärmepumpe sinkt oder diese bei sehr kalten Außentemperaturen sogar abgeschaltete werden muss und durch einen zusätzlichen Wärmeerzeuger kompensiert werden muss.
Besser eignen sich Wärmepumpen, welche als Wärmequelle das Erdreich oder
Grundwasser nutzen, da diese eine annähernd konstante Temperatur aufweisen.
Diese Wärmequellen können entweder über Erdsonden oder Erdreichkollektoren
erschlossen werden. Die Erschließung der Wärmequellen ist aufgrund der aufwendigen Verlegung (Bohrungen oder Erdarbeiten) mit höheren Kosten verbunden.
Lüftungsanlagen
Der Austausch von Fenstern bewirkt eine Reduzierung der Lüftungswärmeverluste.
Dieses kann sich negativ auf die Raumluftfeuchte auswirken, da diese nicht mehr
durch die vorher vorhandene Fugenlüftung abtransportiert werden kann. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, bietet sich die Nutzung einer Lüftungsanlage
an. Möglich sind entweder reine Abluftanlagen, welche in erster Linie zu einer
dauerhaft hohen Raumluftqualität in den Wohnräumen beitragen, oder durch effiziente Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung. Diese erfüllen die gleichen Aufgaben, reduzieren aber gleichzeitig die Lüftungswärmeverluste, da sie die in der Abluft enthaltene Wärme wieder nutzbar machen. Sie trägt
somit zu Energieeinsparung bei.
Eine pauschalierte Beurteilung der Energieeinsparpotenziale von Anlagen zur
mechanischen Wohnraumlüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung ist kaum
möglich, da diverse Bauvarianten existieren. Bei Mehrfamilienhäusern ist zwischen Zentrallüftungsanlagen zur gesamten Gebäudeversorgung, Einzellüftungsanlagen zur Versorgung einzelner Wohneinheiten und Raumlüftungsgeräten
(Recknagel Sprenger, Schramek 05/06) zu unterscheiden. Außerdem ist nach der
Art der Luftbehandlung (nur Abluft, Zu-/Abluft) zu unterscheiden. Auch nach Art
der Wärmerückgewinnung sind grundsätzlich zwei Systeme zu unterscheiden.
Einerseits sind dies einfache Abluft-Anlagen mit Abluft-Wärmepumpe anderseits
Zu- und Abluft-Anlagen mit Wärmetauschern (Wärmerad, Gleichstrom, Kreuz© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 20
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
strom, Gegenstrom) [Pilotstudie zum Modellprojekt „Energetische Sanierung von
Baudenkmalen“].
Die Denkmalschutzverträglichkeit einer zentralen Lüftungsanlage ist ggf. kritisch
zu beurteilen, da für die Umsetzung von zentralen Lüftungsgeräten die Substanz
beeinträchtigt werden kann. Für die Verteilung der Luft über Rohrleitungen bzw.
Lüftungskanälen ist ein hoher Platzbedarf erforderlich, was hinderlich bei der
Altbaumodernisierung sein kann. Außerdem müssen die Kanäle durch die Geschossdecken geführt werden, weshalb zusätzlich Brandschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen (Recknagel Sprenger, Schramek 05/06).
Einzellüftungsanlagen oder Raumlüftungsanlagen können hingegen bei der Altbaumodernisierung einfach nachgerüstet werden, da die Kanalführung weit weniger aufwendig ist wie bei zentralen Lüftungsanlagen. Weiterhin sind keine Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.
Regenerative Energien
Die Nutzung von regenerativen Energien stellen in erster Linie keine Energieeinsparungen dar. Vielmehr helfen sie dabei, die Nutzung der endlichen fossilen
Energieträger zu reduzieren und somit den Ausstoß von klimaschädlichen CO2Emissionen zu verringern. Dazu nutzen sie Quellen, welche kurzfristig durch nachwachsende Rohstoffe wieder zur Verfügung gestellt werden können, oder die in
Form von Sonne, Wind, Wasser und Erdwärme zur Verfügung stehen.
Solarenergie (Solarthermie, Photovoltaik)
Die Nutzung von Solarenergie ist eine Möglichkeit, die in der Sonne vorhandene
Energie nutzbar zu machen. Sie kann an Ort und Stelle erzeugt und gleichzeitig
genutzt werden. Aus Denkmalschutzgründen ist diese Form der Energienutzung
allerdings begrenzt einsetzbar, da die Installation von Kollektoren zu erheblichen
Veränderungen im Erscheinungsbild führen kann. Diese Veränderungen im Erscheinungsbild sind sowohl bei der Verwendung im Dachbereich vorzufinden,
sowie noch stärker bei der Nutzung von Fassadenelementen. Eine enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden ist daher zwingend vorzusehen.
Geothermie
Für die Nutzung von Erdwärme bzw. Geothermie kann zunächst zwischen Oberflächen nahen Systemen und solchen mit Tiefenbohrung unterschieden werden.
Gerade im urbanen Kontext der Berliner Denkmalschutzbauten ist die Nutzung
von Oberflächen nahen Systemen eher ein begrenztes Potenzial einzuräumen, da
diese Systeme größere Flächen für die Energiegewinnung über Erdwärmekollektoren benötigen, welche im innerstädtischen Bestand zumeist nicht zur Verfügung
stehen. Demzufolge bieten sich in urbanen Gebieten mit einer großen Flächenversiegelung die Nutzung von Erdwärmesonden für die Erschließung der Erdwärmenutzung an.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 21
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3.5 Kostensituation
3.5.1
Bautechnische Maßnahmen
Die Kostensituation variiert sehr stark je nach Umfang der durchzuführenden
Maßnahmen und der verwendeten Materialien. Neben den direkten Kosten für die
Umsetzung der einzelnen Maßnahme sind ihre Dauerhaftigkeit und damit ihre
Amortisation sowie die finanzielle Auswirkung auf die betroffenen Mieter mit zu
betrachten. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die erzielten Ergebnisse weiter zu verfolgen, um die geplanten Verbesserungen in ihren Auswirkungen beurteilen und
ggf. nachjustieren zu können.
Erste Maßnahmen, wie das nachträgliche Abdichten von Holzfenstern, können
relativ zeitnah und mit überschaubarem Kostenaufwand durchgeführt werden.
Dabei ist bei Kastenfenstern darauf zu achten, dass die Abdichtung in der inneren
Fensterebene geschieht, um Tauwasseranfall im Fensterzwischenraum zu vermeiden.
Auch der Austausch der Fensterscheiben oder der Einbau von Dämmung auf der
obersten Geschossdecke ist mit relativ geringem finanziellen Aufwand zu realisieren.
Die vorgenannten Maßnahmen sind zumeist denkmalverträglich, die zu erreichende Energieeinsparung häufig jedoch in ihrem Umfang begrenzt.
Für Maßnahmen, die sich deutlich auf die Energieeinsparung des Gebäudes auswirken, ist i.d.R. von einem deutlich höheren Kostenaufwand auszugehen. Dies
resultiert zum einen aus den Materialkosten z. B. für WDVS, Innendämmungen
oder den Nachbau historischer Fensteranlagen. Zum anderen sind sie in ihrer
Ausführung meistens deutlich zeitintensiver und bedingen weitere Zuarbeiten wie
z. B. das Stellen einer Fassadenrüstung, Bekleidungsarbeiten im Dachgeschoss
bei Einbau einer Dachdämmung oder Malerarbeiten und ggf. Bodenbelagsarbeiten bei Montage einer Innendämmung.
Durch die zumeist erheblichen Auswirkungen auf die schützenswerte Bausubstanz bzw. das Erscheinungsbild des Gebäudes, sind für diese umfangreicheren
Arbeiten ausführliche Planungsleistungen und Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden unverzichtbar.
Bei den Materialien ist im Einzelfall zwischen unterschiedlichen Qualitäten abzuwägen, da diese Einfluss auf z. B. die benötigte Stärke der Dämmung, die notwendigen zusätzlichen Leistungen und damit im Endeffekt auch auf den Preis
nehmen.
3.5.2
Anlagentechnische Maßnahmen
Bei der Optimierung einer bestehenden Anlagentechnik kann oftmals von gering
investiven Maßnahmen ausgegangen werden. Der Austausch einer Heizungspumpe, sowie die Einstellung der Heizkurve und die Dämmung von ungedämmten
Rohleitungen können mit geringem finanziellem Aufwand umgesetzt werden. Die
Durchführung solcher Maßnahmen kann in kurzer Zeit erfolgen und die Mieter
sind davon nicht betroffen, bzw. müssen nicht in die Durchführung der Maßnahme eingebunden werden.
Ein hydraulischer Abgleich hingegen ist u.U. nicht mehr als eine gering investive
Maßnahme zu bezeichnen. Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich können
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 22
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
für Mehrfamilienhäuser bis zu 2.000 m² näherungsweise mit der nachfolgenden
Kostenfunktion ermittelt werden:
MFH: 9,67 * X-0,10 (brutto), X = [400; 2.000] m² beheizte Fläche (Vgl. „Kosten
energierelevanter Bau- und Anlagenteile bei der energetischen Modernisierung
von Wohngebäuden“)
Für Mehrfamilienhäuser mit 2.000 m² beheizter Wohnfläche betragen die Kosten
etwa 9.050 € (brutto) bzw. 4,5 €/m².
Außerdem müssen bei der Durchführung der Maßnahme u.U. die Mieter mit einbezogen werden, wenn die vorhandene Zentralheizungsanlage bzw. die Heizkörper nicht mit voreinstellbaren Thermostatventilen ausgestattet sind.
Die Kosten für den Austausch der Heizungsanlage hängen von der Wahl des neuen Wärmeerzeugers ab. Während beim Umstieg einer Öl Zentralheizung auf Fernwärme lediglich die Anschlusskosten an das Fernwärmenetz des Wärmeversorgers anfallen, sind bei der Umstellung auf eine Gas-Brennwertheizung eventuell
zusätzlich zu den Kosten des Gasanschlusses Mehraufwendungen für einen neuen Schornstein notwendig. Investitionskosten für die Installation eines Blockheizkraftwerks sind stark von der gewählten Leistung abhängig (Economy of Scale).
Der Austausch von Heizungsanlagen wird oftmals durch externe Dienstleister
(Contractoren) angeboten. Diese übernehmen die Kosten für die Errichtung der
Anlage und übernehmen über eine vereinbarte Vertragslaufzeit (in der Regel zwischen 10-15 Jahren) die Wärmelieferung (Versorgungscontracting).
Bei einer Wärmepumpe sind die Kosten von der Wahl der Energiequelle abhängig.
Während eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Erschließung der Wärmequelle weniger Investitionskosten verursacht, ist für die Nutzung von Erd- oder Grundwasserwärme von einem deutlich höheren Kostenaufwand auszugehen.
Der Kostenaufwand für die Installation von Lüftungsanlagen hängt stark von der
Art des gewählten Lüftungssystems sowie der Art der Wärmerückgewinnung ab.
Während der Kostenaufwand für die Installation einer wohnungseigenen Einzellüftungsanlage aufgrund der einfacheren Kanalführung kostengünstig realisiert
werden kann, sind bei zentralen Lüftungsanlagen höhere Investitionskosten infolge größerer Kanalquerschnitte und zusätzlicher Brandschutzanforderungen zu
erwarten.
Die Investitionskosten für die Nutzung von Photovoltaikanlagen oder thermischen
Solaranlagen sollten bei denkmalgeschützten Gebäuden nicht zwingend teurer
sein als bei konventionellen Gebäuden. Einzig eine notwendige aufwendige Integration infolge von Denkmalschutzauflagen führt zum Anstieg der erforderlichen
Investitionskosten.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 23
Energetis che Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
3.6 Referenzprojekte
Eine Übersicht zu einigen ausgewählten Referenzprojekten sind dem Anhang zu
entnehmen.
Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die genannten Steckbriefe lediglich diejenigen Beispiele benennen können, für die umfassende Projektinformationen vorliegen. Ansinnen im Kontext zur vorliegenden Studie war, für einzelne, ausgewählte Projekte ein möglichst umfassendes Bild auch unter finanziellen Gesichtspunkten der durchgeführten Ertüchtigungsmaßnahmen zu geben.
3.7 Übersicht der Maßnahmen und Bewertung
Nachfolgend sind für drei Zeitepochen wesentliche Maßnahmen dargestellt und
hinsichtlich ihrer denkmalschutzrechtlichen Implikationen bewertet. Dabei werden einerseits die dargestellten Maßnahmen relativ und in ihrer Wirkung gewichtet aufgezeigt. Aus unserer Sicht ist, aufgrund der differierenden Bausubstanz
und insbesondere der denkmalschutzrechtlichen Einordnung zumindest eine
Ausdifferenzierung, d. h. separate Betrachtung der nachfolgend genannten bauhistorischen Zeitabschnitte sinnvoll.
Auf eine Darstellung der jeweiligen maßnahmenbezogenen Kosten wurde bewusst
an dieser Stelle verzichtet, da diese eine ausgesprochen individuelle Größe bei
der Durchführung der Einzelmaßnahmen darstellen und demzufolge eine sehr
große Spreizung aufweisen – eine Verallgemeinerung mithin nicht möglich ist.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 24
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Tabelle 3: Übersicht Bewertungsmatrix – Gesamtbewertung Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, Denkmalschutzaspekte Gründerzeit
Gründerzeitbauten 1875 - 1918
Angaben Energie und Klimaschutz
Wichtung
0,1
0,2
0,15
Skala, Bewertung
0..100
0..100
0..100
Einheit, Wert
%
%
%
bezogen auf
bezogen auf
bezogen auf
Erläuterung
Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf
vor Maßnahme
vor Maßnahme
vor Maßnahme
Beschreibung der
Maßnahme
Außendämmung
Innendämmung
Bauteildämmung
Fenstersanierung
Fensteraustausch
Heizungsanlage
Kraft-Wärme-Kopplung
Wärmepumpe
Lüftungsanlage
Photovoltaik
Solarthermie
Geothermie
Gliederung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
© Berliner Energieagentur GmbH
Anteilige Reduzierung Anteilige Reduzierung
Anteilige Reduzierung
Energiebedarf
Energiebedarf
CO2-Emissionen
elektrisch
thermisch
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
60,0%
60
40,0%
30
15,0%
10
25,0%
20
25,0%
20
20,0%
20
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
50,0%
50
30,0%
25
5,0%
5
20,0%
20
20,0%
20
50,0%
50
80,0%
70
30,0%
40
15,0%
20
30,0%
20
15,0%
20
30,0%
40
0,2
100..0
-
Angaben Denkmalschutz
0,25
100..0
-
0,1
0..100
-
Beeinflussung
Beeinflussung
Reversibilität
erhaltenswerter
Erscheinungsbild der Veränderung
Substanz
50
65
20
10
100
0
0
0
80
40
40
0
100
50
20
25
75
0
0
0
15
100
100
0
0
15
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtsicht
1
0..100
-
Bewertung
30
31
41
44
13
57
56
51
28
15
15
51
Seite 25
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Tabelle 4: Übersicht Bewertungsmatrix – Gesamtbewertung Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, Denkmalschutzaspekte – 20er Jahre
20er Jahre
Angaben Energie und Klimaschutz
Wichtung
0,1
0,2
0,15
Skala, Bewertung
0..100
0..100
0..100
Einheit, Wert
%
%
%
bezogen auf
bezogen auf
bezogen auf
Erläuterung
Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf
vor Maßnahme
vor Maßnahme
vor Maßnahme
Beschreibung der
Maßnahme
Außendämmung
Innendämmung
Bauteildämmung
Fenstersanierung
Fensteraustausch
Heizungsanlage
Kraft-Wärme-Kopplung
Wärmepumpe
Lüftungsanlage
Photovoltaik
Solarthermie
Geothermie
Gliederung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
© Berliner Energieagentur GmbH
0,2
100..0
-
Angaben Denkmalschutz
0,25
100..0
-
0,1
0..100
-
Beeinflussung
Beeinflussung
Reversibilität
erhaltenswerter
Erscheinungsbild der Veränderung
Anteilige Reduzierung Anteilige Reduzierung
Substanz
Anteilige Reduzierung
Energiebedarf
Energiebedarf
CO2-Emissionen
elektrisch
thermisch
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
60,0%
60
40,0%
30
15,0%
10
25,0%
20
25,0%
20
20,0%
20
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
50,0%
50
30,0%
25
5,0%
5
20,0%
20
20,0%
20
50,0%
50
80,0%
70
30,0%
40
15,0%
20
30,0%
20
15,0%
20
30,0%
40
30
40
20
10
100
0
0
0
80
40
40
0
75
10
20
25
50
0
0
0
15
100
100
0
0
15
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtsicht
1
0..100
-
Bewertung
40
46
41
44
20
57
56
51
28
15
15
51
Seite 26
Energetis che Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Tabelle 5: Übersicht Bewertungsmatrix – Gesamtbewertung Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, Denkmalschutzaspekte – ab 50er
50er und 60er Jahre
Angaben Energie und Klimaschutz
Wichtung
0,1
0,2
0,15
Skala, Bewertung
0..100
0..100
0..100
Einheit, Wert
%
%
%
bezogen auf
bezogen auf
bezogen auf
Erläuterung
Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf Gesamtenergiebedarf
vor Maßnahme
vor Maßnahme
vor Maßnahme
Beschreibung der
Maßnahme
Außendämmung
Innendämmung
Bauteildämmung
Fenstersanierung
Fensteraustausch
Heizungsanlage
Kraft-Wärme-Kopplung
Wärmepumpe
Lüftungsanlage
Photovoltaik
Solarthermie
Geothermie
Gliederung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
Wert
Bewertung
© Berliner Energieagentur GmbH
0,2
100..0
-
Angaben Denkmalschutz
0,25
100..0
-
0,1
0..100
-
Beeinflussung
Beeinflussung
Reversibilität
erhaltenswerter
Erscheinungsbild der Veränderung
Anteilige Reduzierung Anteilige Reduzierung
Substanz
Anteilige Reduzierung
Energiebedarf
Energiebedarf
CO2-Emissionen
elektrisch
thermisch
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
60,0%
60
40,0%
30
15,0%
10
25,0%
20
25,0%
20
20,0%
20
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
0,0%
0
50,0%
50
30,0%
25
5,0%
5
20,0%
20
20,0%
20
50,0%
50
80,0%
70
30,0%
40
15,0%
20
30,0%
20
15,0%
20
30,0%
40
25
40
20
10
100
0
0
0
80
40
40
0
60
10
20
25
50
0
0
0
15
100
100
0
0
15
25
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesamtsicht
1
0..100
-
Bewertung
45
46
41
44
20
57
56
51
28
15
15
51
Seite 27
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
4 Umsetzungsstrategien und Förderung
Im Folgenden werden die in Abschnitt 3.2 vorgestellten, möglichen baulichen und
anlagentechnischen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Sanierung denkmalgeschützter Wohnungsbauten und deren konkrete Umsetzung (Umsetzungsstrategien) betrachtet. Dabei ist grundsätzlich zwischen planerischen (bau- und anlagenbezogen) und die Organisation/Kommunikation zwischen den Akteuren betreffenden Strategien zu unterscheiden. So bezieht sich die reine Betrachtung
planerischer Maßnahmen vornehmlich auf planungstechnisch, projektbezogene
Überlegungen, wohingegen im Fall der strategischen Kommunikation/Organisation im Rahmen eines Projektes die Struktur und Wirkung der Kommunikations- und Projektstrategien zur Beteiligung und ggf. Schulung der relevanten Akteure (Bewohner, Handwerker, Planer etc.) dargestellt wird.
4.1 Umsetzungsstrategien
4.1.1
Bau- und anlagentechnische Umsetzung
Aufbauend auf den Ergebnissen des Kapitels 3 ist für die Umsetzung von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen grundsätzlich das Gebäude in seinen
bautypischen Qualitäten und Besonderheiten zu erfassen und darzustellen, um
die Sinnhaftigkeit und Effizienz einzelner Maßnahmen im Zusammenspiel mit der
Gebäudecharakteristik beurteilen zu können.
Auf baulicher Seite ist in jüngster Zeit beim Thema Energieeinsparung bei Gebäuden die Tendenz zu beobachten, dass als Allheilmittel eine dicke Dämmhülle auf
Fassaden aufgebracht wird. Insbesondere bei Baudenkmalen ist diese Vorgehensweise kritisch zu hinterfragen, bei Gebäuden der Gründerzeit, insbesondere
solchen mit Stuckfassaden, schließt sie sich aus. Bei Gebäuden der 20er bis 60er
Jahre hingegen ist eine Außendämmung in Einzelfällen vorstellbar, wenn ein in
sich schlüssiges Gesamtkonzept die Gestaltsprache der Fassaden nicht grundlegend verändert. Bei der Steigerung der Wärmedämmeigenschaften von Außendämmungen sind inzwischen z. B. mit der Vakuumdämmung Systeme auf dem
Markt, die eine sehr hohe Dämmwirkung mit relativ schlanken Aufbauhöhen verbinden. Allerdings sind diese in ihrer Handhabung Bauteile bisher in der Praxis
wenig erprobt.
Bei den Innendämmungen werden zunehmend Dämmstoffe wie Calciumsilikatplatten, Lehmbauplatten, Holzweichfaserplatten u. ä. eingesetzt, die aufgrund
ihrer kapillaren Wirkung anfallendes Tauwasser speichern und an die raumseitige
Oberfläche zurücktransportieren können, was die schadensanfällige Montage
einer inneren Dampfsperre unnötig macht. Diese Systeme sind in der Praxis jedoch nicht in großen Stärken aufzubringen, da hierdurch der Taupunkt immer
weiter in die Dämmung hineingeholt würde. Dies hätte zur Folge, dass in die Außenwand eindringende Feuchtigkeit immer schlechter abtrocknen könnte und die
Gefahr von Bauschäden besteht.
Auskragende Balkone bis zum Ende der 30er Jahre mit ihren punktuell in die Fassade einbindenden Stahlträgern und dazwischen gespannten Deckenfeldern sind
energetisch bei Weitem nicht so schlecht zu bewerten wie die über die gesamte
Balkonbreite als Kühlrippe auskragenden Stahlbetonplatten der 50er und 60er
Jahre. Da aber i.d.R. das optische Erscheinungsbild die nachträgliche allseitige
Dämmung der Balkonplatte nicht zulässt, muss diese Schwachstelle als Wärmebrücke hingenommen werden und kann allenfalls durch partielle Dämmmaßnah© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 28
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
men unter- und oberhalb der inneren Decke abgemildert werden. Umso wichtiger
gestaltet sich daher z. B. der Erhalt vorhandener unbeheizter Blumenfenster, wie
sie von Hans Hoffmann in den 50er Jahren vermehrt realisiert wurden, da sie als
optimale Pufferzone die Wärmebrücke der auskragenden Betonplatte deutlich
minimieren.
Insbesondere bei den Fensterkonstruktionen zeichnen sich Entwicklungen ab,
nach denen durch den Einsatz von 3-fach-Isolierverglasungen mit entsprechenden Gasfüllungen bereits Scheiben mit Wärmedämmwerten von Ug = 0,4 W/m²K
erreicht werden können. Diese Werte werden zukünftig durch den Einsatz neuer
Vakuum-Verglasungen nochmals deutlich sinken.
4.1.2
Organisatorisch/-Kommunikative Umsetzung
Im Gegensatz zu herkömmlichen Bauvorhaben, sei es im Wohnungsneubau, wie
auch in der Sanierung von Wohnungsbauten, die keinerlei Denkmalschutzauflagen unterliegen, ist ein wesentliches Merkmal, welches die Planungsphase kennzeichnet, dass mindestens eine weitere Akteursgruppe (Denkmalschutzbehörden)
in der Gesamtplanung mit einzubeziehen ist. Gegebenenfalls kann dies sogar
erforderlich sein, wenn das zu sanierende Gebäude selbst nicht als Denkmal eingeordnet ist, wohl aber dessen Umgebung bzw. ein an dies angrenzendes Ensemble.
Insofern sollte bereits im Vorplanungsprozess die zuständige Behörde und, gegebenenfalls weitere betroffene Akteure, in den Planungsprozess eingebunden werden. Diese Notwendigkeiten sind umso immanenter je herausragender das zu
sanierende Objekt gesellschaftlich und denkmalschutzrechtlich einzuordnen ist.
Zudem ist hierbei zu erwägen, inwieweit die avisierten Maßnahmen sich tatsächlich auf das Gesamtbild des Baues auswirken. Dies bedeutet, dass Maßnahmen,
welche sich auf solche reduzieren, die sich im Inneren des Gebäudes oder einer
Optimierung der vorhandenen Anlagentechnik beziehen, weniger Kommunikations- und Abstimmungsbedarf erfahrungsgemäß nach sich ziehen, als solche, die
umfangreich in das Gesamtbild eingreifen.
In einer Zusammenfassung ist somit grundsätzlich zu empfehlen, vor die eigentlichen Bau- bzw. Planungsprozesse, die sich regelmäßig im Rahmen der HOAI bewegen, Vorplanungsprozesse im Projektablauf zu berücksichtigen sind, deren
Aufwände auch entsprechend zeitlich mit zu kalkulieren sind. Insofern gilt auch
hier, dass bei sorgfältiger Vorplanung – und transparenter Kommunikation – eine
wesentlich höhere Erfolgsquote eines Projektes zu erwarten sein wird.
4.1.3
Bewertung und Empfehlungen
Hinsichtlich der Entwicklung bei den Dämmstoffen lässt sich feststellen, dass die
Grenzen bei der wirtschaftlich und energetisch sinnvollen Steigerung der Dämmstärken von herkömmlichen Dämmungen wie Polystyrol, Mineralwolle und natürlichen Dämmstoffen für die Außendämmung mit 16-18 cm inzwischen erreicht sind
und ein zusätzliches Mehr an Dämmung keine nennenswerte Steigerung der
Energieeffizienz zur Folge hat.
Vielmehr wird es in Zukunft immer mehr darauf ankommen, durch das Zusammenwirken der einzelnen Planungsbeteiligten in integralen Planungsteams auf
das jeweilige Gebäude und seine Eigenschaften zugeschnittene intelligente Gesamtlösungen zu entwickeln.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 29
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
4.2 Projektförderung
4.2.1
Status Quo der Projektförderung
Zuwendungen für denkmalpflegerischen Mehraufwand: Für die Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung denkmalgeschützter Objekte in Berlin können
beim Landesdenkmalamt Berlin Zuwendungen für denkmalpflegerischen Mehraufwand beantragt werden. Dies bedeutet, dass Mehrkosten einzelner Bau- und
Planungsleistungen, die aufgrund der denkmalgerechten Ausführung dieser Leistungen entstehen, bis zu 50% durch das Landesdenkmalamt getragen werden
können. Hierfür ist vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag beim Landesdenkmalamt Berlin zu stellen, in dem die Kosten der einzelnen Sanierungsleistungen und
der darin enthaltene Mehraufwand gegenüber einer standardisierten Ausführung
belegt werden.
Diese Zuwendungen stehen derzeit nicht bei allen Landesdenkmalämtern der
einzelnen Bundesländer zur Verfügung.
Städtebaulicher Denkmalschutz: In Berlin sollen mit dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz die Revitalisierung historischer Stadtquartiere und Ensembles mit denkmalwerter Substanz sowie Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele
der Stadterneuerung und des Denkmalschutzes erforderlich sind, gefördert werden ( Richtlinie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 15.
April 2008, Amtsblatt für Berlin Nr. 22 vom 16. Mai 2008, S. 1245). Diese Fördermittel sind ausschließlich durch Städte und Gemeinden zu beantragen.
Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung: In einzelnen Bundesländern (z.
B. Bayern, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz) können von
privaten Bauherrn für Sanierungsarbeiten an ihrem denkmalgeschützten Objekt
Fördermittel für die Dorferneuerung beantragt werden. Voraussetzungen hierfür
sind i.d.R. bestehende Dorferneuerungs- oder Dorfentwicklungskonzepte für die
betreffende Gemeinde sowie die orts- und landschaftsprägende Gestaltung des
jeweiligen Sanierungsobjektes.
IBB Wohnraum modernisieren: Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert mit diesem Programm u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum in Berlin. Dabei können Wohnungsbaugesellschaften, Vermieter und selbstnutzende Eigentümer zinsgünstige Darlehen für bis zu 100% der Investitionskosten erhalten.
DBU-Fördermittel: Die DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) fördert u.a. bauliche und energetische Projekte, bei denen durch innovative Konstruktionsmethoden, nachhaltige Baustoffe und –konstruktionen sowie ressourcenschonende
Nutzung der technischen Gebäudeausrüstung in besonderer und vorbildhafter
Weise dem Umweltschutzgedanken der Stiftung Rechnung getragen wird.
KfW Programme: Die KfW fördert im Rahmen des Programms „Energieeffizient
Sanieren“ die energetische Modernisierung von Baudenkmälern. Hier stehen für
die Maßnahmenumsetzung zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse zur
Verfügung. Die Anforderungen an ein KfW Effizienzhaus Denkmal sind mit einem
Primärenergiebedarf QP nach der Sanierung mit 160 kWh/m²a vorgegeben. Sind
die Auflagen des Denkmalamtes so umfangreich, dass auch der Zielwert QP von
160 % nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung trotzdem möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt aktuell 2,5 % des Zusagebetrages.
Steuerliche Begünstigung: Kosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung
oder den Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an einem denkmalgeschütz© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 30
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
ten Gebäude entstehen, können vollständig im Jahr der Anschaffung oder der
Maßnahme oder über mehrere Jahre gestreckt von der Einkommenssteuer des
Eigentümers abgesetzt werden.
4.2.2
Bewertung und Empfehlungen
Hinsichtlich der derzeit möglichen Fördermaßnahmen kann festgehalten werden,
dass diese grundsätzlich eine gute Basis zur Sanierung auch denkmalgeschützter
Ensembles bieten können. Allerdings ist insbesondere für im Einzelfall erforderliche Maßnahmen – wie beispielsweise der Innendämmung – eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen trotz Förderung nicht immer gewährleistet.
Im Übrigen ist auch hier, wie im Wohnungsbau im Allgemeinen und dem Mietwohnungsbau im Besonderen, die Problematik einer Umlegung der Sanierungskosten auf etwaige Mietparteien nicht zu vernachlässigen. Hier wäre zu überlegen, ob nicht qua Verordnung eine „Überwälzung anteiliger Kosten“ auf Mieter zu
ersetzen bzw. zu ergänzen wäre, durch Förderungen, die auch Mietparteien eine
Kostenneutralität bzgl. der Bruttomieten sicherstellen. Diese „positiven Anreize“
würden sicherlich aus unserer Sicht zu einer deutlich gesteigerten Akzeptanz von
Sanierungsmaßnahmen führen und auch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsraten nach sich ziehen.
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 31
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
5 Quellenverzeichnis
Architekturforum, 2012, Isometrie Stahlbeton-Kassettendecke aus www.archforum.ch, Architekturforum CH, 2012
BKI, 2011, „Energieplaner 10“; BKI GmbH, 2011
Brenne, 2008, Lageplan Siemensstadt 1929-31; WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN,
Berlin, 2008
Brenne, 1990, Prinzipschnitt Pultdach Siedlung Schillerpark, Bruno Taut 1924-30;
Architekturwerkstatt Pitz, WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 1990
Brenne, 2007a, Lageplan Siedlung Schillerpark, Erweit. Hans Hoffmann 1955-59,
WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2007
Brenne, 2007b, EG-Grundriss Siedlung Schillerpark, Hans Hoffmann 1955-59;
WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2007
Brenne, 2007c, Prinzipschnitt Flachdach Siedlung Schillerpark, Hans Hoffmann
1955-59; WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2007
Brenne, 2007d, Prinzipdarstellung Holz-Kastenfenster; WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2007
Brenne, 2007e, Prinzipdarstellung Holz-Verbundfenster, WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2007
Brenne, 2011a, Perspektive Siedlung Schillerpark, Hans Hoffmann 1955-59; WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2011
Brenne, 2011b, Ansicht Fritz-Reuter-Allee Hufeisensiedlung, Bruno Taut 1925-33,
WINFRIED BRENNE ARCHITEKTEN, Berlin, 2011
Brenne, 2011c, EG-Grundriss Siemensstadt, Hugo Häring 1929, WINFRIED BRENNE
ARCHITEKTEN, Berlin, 2011
Brenne, 2012, Lageplan Studentendorf Schlachtensee 1959-64, WINFRIED BRENNE
ARCHITEKTEN, Berlin, 2012
Brenne, 2012b, Prinzipiendarstellungen Mauerwerksverbände, WINFRIED BRENNE
ARCHITEKTEN, Berlin, 2012
Brenne, 2012c, Prinzipschnitt Berliner Dach der Gründerzeit, WINFRIED BRENNE
ARCHITEKTEN, Berlin, 2012
Brenne, 2012d, Prinzipdarstellung Stahlfenster mit Isolierglas, WINFRIED BRENNE
ARCHITEKTEN, Berlin, 2012
Bundesregierung, 2007, „Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung“,
Meseberg,
2007
(http://www.bmu.de/klimaschutz/nationale_klimapolitik/doc/5698.php)
IWU, 2007, Institut für Wohnen und Umwelt, Energieeffizienz im Wohngebäudebestand – Techniken, Potenziale, Kosten und Wirtschaftlichkeit, Darmstadt, 2007
Jödicke, 1965, Hrsg., Isometrie Wohnhauszeile Siemensstadt etwa 1928 aus „Hugo Häring Dokumente der modernen Architektur“; Karl Krämer Verlag Stuttgart,
1965
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 32
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Pilkington, 1999, „Technische Information - Sanierung von Verbund- und Kastenfenstern mit Pilkington K Glass“, S. 6; Pilkington Flachglas AG, März 1999
Rentschler, Schirmer, 1974, Perspektive Gründerzeitgebäude aus „Berlin und seine Bauten, Teil IV Band B“, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, 1974
Renschler, 1974, Gründerzeitlicher Bebauungsplan aus „Berlin und seine Bauten,
Teil IV Band A“, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, 1974
Siedler, 1932, Holzbalkendecke üblicher Art und Stahlsteindecke zwischen Stahlträgern aus „Die Lehre vom neuen Bauen“, Bauwelt-Verlag im Ullsteinhaus, Berlin, 1932
UNFCCC, 1997, Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen
über
Klimaänderungen,
Kyoto,
1997,
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/protodt.pdf
TUD, 2012, "Energieberater-Zertifikatslehrgang Wohngebäude im Bestand - ZW06
Baualtersklassen"; Technische Universität Darmstadt, 2012
Senatsverwaltung
für
Stadtentwicklung,
Umweltatlas
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas
2010
BMVBS-Online-Publikation, Nr. 07/2012 „Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile bei der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden“
BMVBS; Berlin 07/2012, „Das Quartier im Blick – Energetische Erneuerung im
Städtebaulichen Denkmalschutz)
IWU, 2007, Institut Wohnen und Umwelt; Energieeffizienz im Wohngebäudebestand; Techniken, Potenziale, Kosten und Wirtschaftlichkeit; Darmstadt 2007
Recknagel Sprenger, Schramek 05/06, Taschenbuch für Heizung + Klimatechnik,
Oldenburg Industrieverlag, München 2005
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 33
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
6 Anhang – Referenzprojekte und Projektübersichten
Bezeichnung
des Projektes
Beschreibung
des Gebäudes
Abbildung und
Eckdaten
Denkmalschutz
Einordnung
Maßnahmen
Energetische Sanierung der Hoffmann-Bauten in der Welterbesiedlung Schillerpark
5 viergeschossige, flachgedeckte Zeilenbauten mit 2-1/2-Zimmerwohnungen, unterkellert,
2 unterschiedliche Bautypen, Außenwände aus Mauerwerk mit ungestrichenem mineralischem
Glattputz, Stahlbetonkassetten-Decken, jede Wohnung mit Balkon
Vor /Nach Sanierungsmaßnahmen
Staat
Deutschland
Ort
Berlin
Jahr der Errichtung
1956-1959
Jahr der Sanierung
2011
Wohneinheiten
112
Wohnfläche [m2]
6.665
Bauherr
Berliner Bau- und
Wohnungsgenossen
schaft von 1892
Beispiel für Bauten der Berliner Nachkriegsmoderne mit weitestgehend authentischer
Bausubstanz und folgenden Besonderheiten aus Sicht des Denkmalschutzes:
- die für Hans Hoffmann typischen geschosshohen Blumenfenster,
- die Anordnung der Heizkörper an de
Bautechnische Maßnahmen:
X Außendämmung
Innendämmung
X Bauteildämmung
X Fenster
Erläuterungen:
Austausch aller Fenster, bei Blumenfenstern nur die äußere Ebene
WDVS Fassade (Eingangs-/Giebelseite 14 cm EPS 035, Balkonseite 8 cm Resolhartschaum 022),
zusätzliche Dachdämmung (14 cm EPS 035)
Neuverglasung Treppenhauselemente mit Spar-Isolierverglasung
Anlagentechnische Maßnahmen:
X Heizungsanlage
X Lüftungsanlage
Regenerative Energien
Erläuterungen:
Umstellung von Gasetagenheizung auf Fernwärme und Erneuerung aller Heizkörper und
Heizleitungen
Einbau kontrollierte Wohnraumlüftung
Kosten
Förderung
Kennzahlen
Anlagentechnische Maßnahmen
Bautechnische Maßnahmen
Fenster
Dachdämmung
Fassadendämmung
Neuverglasung TRH
1.365.900,00 € Fernwärmeversorg.
248.700,00 € Heizungsanlage
701.900,00 € Lüftungsanlage
346.600,00 €
Bautechnische
Maßnahmen gesamt
2.663.100,00 €
Kosten gesamt
Fördermaßnahme 1
Fördermaßnahme 2
Fördermaßnahme 3
Förderanteil
Einsparung [kWh/m²a]
CO2-Einsparung [t]
Denkmalverträglichkeit
3.520.300,00 €
KfW-Tilgungszuschuss
12,50%
257,00
192,40
Note 1,5
Anlagentechnische
Maßnahmen gesamt
Umfang
Umfang
Umfang
Gesamt
Kosten [je m2]
Kosten [je t CO2]
Amortisation [a]
234.400,00 €
520.800,00 €
102.000,00 €
- €
857.200,00 €
440.100,00 €
- €
- €
440.100,00 €
462,15 €
16.009,36 €
65,00
Die Angaben beinhalten keine Kosten durchgeführten Instandsetzungs- und
nicht energetisch begründeten Modernisierungsmaßnahmen
© Berliner Energieagentur GmbH
Seite 34
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Bezeichnung
des Projektes
Beschreibung
des Gebäudes
Abbildung und
Eckdaten
Denkmalschutz
Einordnung
Fenstererneuerung in der Welterbe-Siedlung Siemensstadt, Goebelstraße
25 viergeschossige Zeilenbauten mit 2-Zimmerwohnungen, unterkellert,
1 Bautypus, Außenwände aus Mauerwerk mit mineralischem Glattputz,
Stahlsteindecken, jede Wohnung mit Balkon
Nach Sanierungsmaßnahmen
Staat
Ort
Jahr der Errichtung
Jahr der Sanierung
Wohneinheiten
Wohnfläche [m2]
Bauherr
Deutschland
Berlin-Charlottenb.
1929 / 30
2011 / 12
200
9.000
GSW Immobilien AG
Teil der denkmalgeschützten UNESCO-Welterbe-Siedlung Berlin-Siemensstadt
Architekt: Otto Bartning
- Beispiel für Bauten der Berliner Moderne / früher sozialer Wohnungsbau
- Fenster mit "Flügel-im-Flügel"-Konstruktion
- fassadenbündige durchgeschobene Fens
Maßnahmen
Außendämmung
Innendämmung
Bauteildämmung
X Fenster
Erläuterungen:
Denkmalgerechter Austausch der ca. 800 Holz-Fenster als erste Maßnahme einer
umfassenden Sanierung:
(Der schlechte bauliche Zustand der Bestands-Fenster erforderte den Austausch)
Originalgetreuer Nachbau Kastenfenster mit Dichtungen innen und "K-Glas"
Bal
Anlagentechnische Maßnahmen:
Heizungsanlage
Lüftungsanlage
Regenerative Energien
Erläuterungen:
Es wurden keine anlagentechnischen Maßnahmen durchgeführt.
Kosten
Förderung
Kennzahlen
Bautechnische Maßnahmen
Anlagentechnische Maßnahmen
Fensteraustausch
3.034.443,00 € keine Maßnahmen
Bautechnische
Maßnahmen gesamt
3.034.443,00 €
Kosten gesamt
Fördermaßnahme
3.034.443,00 €
Förderung von Invest.
in nationale Welterbestätten
Förderanteil
29,11%
Einsparung [kWh/m²a]
15,80
CO2-Einsparung [t/a]
43,75
Denkmalverträglichkeit
Note 1,5
© Berliner Energieagentur GmbH
Anlagentechnische
Maßnahmen gesamt
Umfang
Gesamt
Kosten [je m2]
Kosten [je t CO2]
-
€
883.333,00 €
- €
- €
883.333,00 €
239,01 €
49.168,23 €
-
Seite 35
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Bezeichnung
des Projektes
Beschreibung
des Gebäudes
Abbildung und
Eckdaten
Denkmalschutz
Einordnung
Teilsanierung in der Welterbe-Siedlung Hufeisensiedlung Britz, Gielower Straße
1 zweigeschossiges Reihenendhaus, unterkellert,
Außenwände aus Mauerwerk mit mineralischem Glattputz,
Stahlsteindecken
Vor Sanierungsmaßnahmen
Staat
Ort
Jahr der Errichtung
Jahr der Sanierung
Wohneinheiten
Wohnfläche [m2]
Bauherr
Deutschland
Berlin
1930
2011 / 12
1
66
privat
Teil der denkmalgeschützten UNESCO-Welterbe-Siedlung Berlin-Britz
Architekt: Bruno Taut
- Beispiel für Bauten der Berliner Moderne / früher sozialer Wohnungsbau
- Kastendoppelfenster
- geringe Dachaufbauhöhe an der Traufkante
Maßnahmen
X Außendämmung
Innendämmung
X Bauteildämmung
X Fenster
Erläuterungen:
Denkmalgerechte Sanierung der Fenster als Einzelmaßnahme:
Sanierung der Kastenfenster mit innenliegenden Dichtungen und "K-Glas";
Denkmalgerechte Dachdämmung mit niedrigem Aufbau an der Traufkante
Anlagentechnische Maßnahmen:
X Heizungsanlage
Lüftungsanlage
Regenerative Energien
Erläuterungen:
Austausch des Gas-Wärmeerzeugers und der Heizflächen
Kosten
Fensterertüchtigung
Dachdämmung
Bautechnische
Maßnahmen gesamt
Förderung
Kennzahlen
Anlagentechnische Maßnahmen
Bautechnische Maßnahmen
Kosten gesamt
Fördermaßnahme
Förderanteil
Einsparung [kWh/m²a]
CO2-Einsparung [t/a]
Denkmalverträglichkeit
© Berliner Energieagentur GmbH
8.600,00 € Heizungsanlage
6.000,00 €
14.600,00 €
Anlagentechnische
Maßnahmen gesamt
11.000,00 €
11.000,00 €
25.600,00 €
Umfang
0,00%
187,00
6,30
Note 1,5
Gesamt
Kosten [je m2]
Kosten [je t CO2]
- €
387,88 €
4.063,49 €
Seite 36
Energetische Perspektive denkmalgeschützter Wohnungsbauten
Bezeichnung
des Projektes
Beschreibung
des Gebäudes
Abbildung und
Eckdaten
Energetische Sanierung der Häuser 5+18 im Studentendorf Schlachtensee
2-geschossige, flachgedeckte Einzelbauten mit 57 Studentenzimmern, Gemeinschafts-bädern, küchen und -räumen, nicht unterkellert, Außenwände aus Mauerwerk, verputzt, StahlFensterbänder als Vorhangfassade
Vor Sanierungsmaßnahmen
Staat
Ort
Jahr der Errichtung
Jahr der Sanierung
Wohneinheiten
Wohnfläche [m2]
Bauherr
Deutschland
Berlin-Zehlendorf
1958-1964
2012-2013
57
1.323
Studentendorf
Schlachtensee eG
Denkmalschutz
Einordnung
Seit 2006 im Status eines Denkmals von nationalem Rang mit folgenden Besonderheiten:
- Gesamtanlage als bauliches Zeugnis für die gesellschaftlichen Zielsetzungen einer
Campus-Universität als Versinnbildlichung der Demokratisierung der Gesellschaft
- or
Maßnahmen
Bautechnische Maßnahmen:
x Außendämmung
Innendämmung
x Bauteildämmung
x Fenster
Erläuterungen:
Erneuerung aller Fenster zu thermisch getrennten Stahlfenstern
WDVS-Fassade (6 cm Resolhartschaum 022 mit Putz, bei Attika 2 cm Resolhartschaum
024 mit Ortbeton-Vorsatzschale)
Flachdachdämmung (12 cm PUR 024)
Anlagentechnische Maßnahmen:
Heizungsanlage
x Lüftungsanlage
Regenerative Energien
Erläuterungen:
dezentrale Fassaden-Lüftungselemente mit Wärmerückgewinnung je Wohneinheit
Kosten
Förderung
Kennzahlen
Anlagentechnische Maßnahmen
Bautechnische Maßnahmen
Fenster
Dachdämmung
Fassadendämmung
498.000,00 € Heizungsanlage
168.000,00 € Lüftungsanlage
146.000,00 €
Bautechnische
Maßnahmen gesamt
812.000,00 €
Kosten gesamt
Fördermaßnahme 1
Fördermaßnahme 2
Fördermaßnahme 3
Förderanteil
Einsparung [kWh/m²a]
CO2-Einsparung [t/a]
Denkmalverträglichkeit
© Berliner Energieagentur GmbH
Anlagentechnische
Maßnahmen gesamt
133.600,00 €
46.400,00 €
180.000,00 €
992.000,00 €
0,00%
285,00
74,00
Note 2
Umfang
Umfang
Umfang
Gesamt
Kosten [je m2]
Kosten [je t CO2]
- €
- €
- €
749,81 €
13.405,41 €
Seite 37
Herunterladen