Wirtschaft und Abrechnung KV-Blatt 01.2011 Verordnung von Stimulanzien nur noch durch Spezialisten Stimulanzien wie Methylphenidat sind bei Hyperkinetischer Störung bzw. Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivitätsstörung (ADS / ADHS) für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren verordnungsfähig. Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen, sondern sollte auf einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten basieren und z. B. anhand der DSM-IV-Kriterien gestellt werden. In der Arzneimittelrichtlinie, Anlage III Nr. 44, wurde jetzt (Inkrafttreten 01.12.2010) die Einschränkung vorgenommen, dass diese Arzneimittel nur noch von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen verordnet und unter dessen Aufsicht angewendet werden dürfen. Diese Spezialisten sind: r Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, r Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, r Facharzt für Nervenheilkunde, für Neurologie und / oder Psychiatrie oder für Psychiatrie und Psychotherapie, r ärztliche Psychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach § 5 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen. Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen gesichert ist, dürfen in Ausnahmefällen auch Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen aus den o. g. Berufsgruppen erfolgt. In Berlin greift diese Ausnahmeregelung für ländliche Regionen jedoch nicht. Von Oktober bis Dezember 2010 wurde in Berlin Methylphenidat für 2,6 Mio. Euro verordnet. Davon entfielen 84.000 Euro auf Verordnungen aus Fachgruppen, die künftig nicht mehr dazu berechtigt sind. Kerstin Klimke Den Beschluss des G-BA finden Sie unter www.g-ba.de/downloads/ 39-261-1185/2010-09-16_AM-RL3_ Stimulantien_BAnz.pdf, die tragenden Gründe zum Beschluss unter http:// www.g-ba.de/downloads/40-268-1347/20 10-09-16_AM-RL3_Stimulantien_TrG.pdf. Arzneimittelausgaben / KV Berlin Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1.200 1.000 Ausgabenobergrenze 2010: 1.156.1 Mio. € 800 600 400 200 0 GKV-Arzneimittelschnellinformation (GAmSi) der Krankenkassen (kumulativ) 2009 2010 Ausgabenobergrenze 2010: 1.156.1 Mio. € Monat 2009 2010 Jan 120,6 104,6 Feb 216,4 209,1 Mrz 329,8 334,7 Apr 456,4 457,4 Mai 563,4 575,2 Jun 668,1 691,4 Jul 791,0 817,6 Aug 890,9 928,6 Sep 990,1 – Okt 1.118,2 – Nov 1.241,8 – Dez 1.354,6 – Die Grafik basiert auf den vorstehenden Zahlen der Berliner Krankenkassen „GAmSi“ (GKV-Arzneimittelschnellinformationen). Anders als die Apotheken-Umsatzhochrechnungen stehen diese Zahlen immer erst nach der tatsächlichen Rezeptabrechnung zur Verfügung. Alle Angaben: Mio. € Quelle: Berliner Krankenkassenverbände 27