Verordnung von Stimulanzien nur noch durch

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KV-Blatt 01.2011
Verordnung von Stimulanzien nur noch
durch Spezialisten
Stimulanzien wie Methylphenidat sind
bei Hyperkinetischer Störung bzw. Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivitätsstörung (ADS / ADHS) für Kinder und
Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren
verordnungsfähig. Die Diagnose darf
sich nicht allein auf das Vorhandensein
eines oder mehrerer Symptome stützen,
sondern sollte auf einer vollständigen
Anamnese und Untersuchung des
Patienten basieren und z. B. anhand der
DSM-IV-Kriterien gestellt werden.
In der Arzneimittelrichtlinie, Anlage III
Nr. 44, wurde jetzt (Inkrafttreten
01.12.2010) die Einschränkung vorgenommen, dass diese Arzneimittel
nur noch von einem Spezialisten für
Verhaltensstörungen bei Kindern und
Jugendlichen verordnet und unter dessen Aufsicht angewendet werden dürfen.
Diese Spezialisten sind:
r Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin,
r Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
r Facharzt für Nervenheilkunde, für
Neurologie und / oder Psychiatrie
oder für Psychiatrie und Psychotherapie,
r ärztliche Psychotherapeuten mit einer
Zusatzqualifikation zur Behandlung
von Kindern und Jugendlichen nach
§ 5 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen.
Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen gesichert ist, dürfen
in Ausnahmefällen auch Hausärzte
Folgeverordnungen vornehmen, wenn
gewährleistet ist, dass die Aufsicht
durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen aus den o. g. Berufsgruppen erfolgt. In Berlin greift diese Ausnahmeregelung für ländliche Regionen
jedoch nicht.
Von Oktober bis Dezember 2010
wurde in Berlin Methylphenidat für
2,6 Mio. Euro verordnet. Davon entfielen 84.000 Euro auf Verordnungen aus
Fachgruppen, die künftig nicht mehr
dazu berechtigt sind.
Kerstin Klimke
Den Beschluss des G-BA finden Sie unter
www.g-ba.de/downloads/
39-261-1185/2010-09-16_AM-RL3_
Stimulantien_BAnz.pdf, die tragenden
Gründe zum Beschluss unter http://
www.g-ba.de/downloads/40-268-1347/20
10-09-16_AM-RL3_Stimulantien_TrG.pdf.
Arzneimittelausgaben / KV Berlin
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
1.200
1.000
Ausgabenobergrenze 2010: 1.156.1 Mio. €
800
600
400
200
0
GKV-Arzneimittelschnellinformation (GAmSi) der Krankenkassen (kumulativ)
2009
2010
Ausgabenobergrenze 2010: 1.156.1 Mio. €
Monat
2009
2010
Jan
120,6
104,6
Feb
216,4
209,1
Mrz
329,8
334,7
Apr
456,4
457,4
Mai
563,4
575,2
Jun
668,1
691,4
Jul
791,0
817,6
Aug
890,9
928,6
Sep
990,1
–
Okt
1.118,2
–
Nov
1.241,8
–
Dez
1.354,6
–
Die Grafik basiert auf den vorstehenden Zahlen der Berliner Krankenkassen „GAmSi“ (GKV-Arzneimittelschnellinformationen).
Anders als die Apotheken-Umsatzhochrechnungen stehen diese Zahlen immer erst nach der tatsächlichen Rezeptabrechnung
zur Verfügung. Alle Angaben: Mio. €
Quelle: Berliner Krankenkassenverbände
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