334 - Information, Absage nach § 134 GWB

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334
(Informations-, Absageschreiben nach § 134 GWB)
Deutschland
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Datum
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Information, Absage nach § 134 GWB
Baumaßnahme
Leistung
Angebot vom
Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie gemäß § 134 GWB, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll.
Ich beabsichtige, den Zuschlag am
auf das Angebot des Bieters
1. Angebotsprüfung
Ihr Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
es nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen ist.
VHB-076-DE-FL - VHB Teil 3 Vordruck 334
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zu erteilen.
es Preise nicht enthält.
geforderte Erklärungen oder Nachweise weder im Angebot enthalten waren noch entsprechend meiner Aufforderung
rechtzeitig vorgelegt wurden.
es nicht den vorgegebenen Formvorschriften für schriftliche bzw. elektronische Angebote entspricht:
von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht eindeutig sind.
es unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen enthält.
es nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt.
VHB – Bund – Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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Erläuterung:
Ihr Nebenangebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
Nebenangebote nicht zugelassen sind.
es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt.
es die geforderten Mindestanforderungen an Nebenangebote nicht erfüllt.
Erläuterung:
2. Eignung des Bieters
2.1 Ihr Unternehmen wird ausgeschlossen nach
§ 6e EU Abs. 1 bzw. § 6e VS Abs. 1
§ 6e EU Abs. 4 bzw. § 6e VS Abs. 4
§ 6e EU Abs. 6 bzw. § 6e VS Abs. 6
Nr:
2.2 Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3. Beurteilung des Angebotsinhaltes, engere Wahl
Ihr Angebot kommt nicht in die engere Wahl, weil
begründete, nicht ausgeräumte Zweifel bestehen bezüglich
eines unangemessen hohen Preises / unangemessen hoher Lebenszykluskosten.
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Erläuterung:
eines unangemessen niedrigen Preises / unangemessen niedriger Lebenszykluskosten.
es aufgrund der Nichteinhaltung geltender umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Anforderungen
unangemessen niedrig ist.
das Verhältnis zwischen Preis und Leistung unangemessen ist.
Erläuterung:
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4. Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil
Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
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Grund:
Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor.
Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste.
Erläuterung:
Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor.
Folgende Nebenangebote kommen auf Grund der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht:
Erläuterung:
5. Aufklärung des Angebotsinhaltes
Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil
Sie die geforderten Aufklärungen und Angaben verweigert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Bezug:
Unterschrift
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