334 (Informations-, Absageschreiben nach § 134 GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information, Absage nach § 134 GWB Baumaßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informiere ich Sie gemäß § 134 GWB, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll. Ich beabsichtige den Zuschlag am auf das Angebot des Bieters zu erteilen. 1. Angebotsprüfung Ihr Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil es erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen ist. es Preise nicht enthält. geforderte Erklärungen oder Nachweise weder im Angebot enthalten waren noch entsprechend meiner Aufforderung rechtzeitig vorgelegt wurden. es nicht den vorgegebenen Formvorschriften für schriftliche bzw. elektronische Angebote entspricht: von Ihnen vorgenommene Eintragungen nicht eindeutig sind. es unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen enthält. es nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 3 334 (Informations-, Absageschreiben nach § 134 GWB) Erläuterung: Ihr Nebenangebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil Nebenangebote nicht zugelassen sind. es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt. es die geforderten Mindestanforderungen an Nebenangebote nicht erfüllt. Erläuterung: 2. Eignung des Bieters 2.1 Ihr Unternehmen wird ausgeschlossen nach § 6e EU Abs. 1 bzw. § 6e VS Abs. 1 VOB/A § 6e EU Abs. 4 bzw. § 6e VS Abs. 4 VOB/A § 6e EU Abs. 6 bzw. § 6e VS Abs. 6 VOB/A Nr.: 2.2 Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil begründete Zweifel an Ihrer Eignung bestehen im Hinblick auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit technische und berufliche Leistungsfähigkeit Erläuterung: 3. Beurteilung des Angebotsinhaltes, engere Wahl Ihr Angebot kommt nicht in die engere Wahl, weil begründete, nicht ausgeräumte Zweifel bestehen bezüglich eines unangemessen hohen Preises/unangemessen hoher Lebenszykluskosten. eines unangemessen niedrigen Preises/unangemessen niedriger Lebenszykluskosten. es aufgrund der Nichteinhaltung geltender umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Anforderungen unangemessen niedrig ist das Verhältnis zwischen Preis und Leistung unangemessen ist. Erläuterung: © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 3 334 (Informations-, Absageschreiben nach § 134 GWB) 4. Wirtschaftlichkeit des Angebotes Auf Ihr Angebot kann der Zuschlag nicht erteilt werden, weil Sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Grund: Es liegt ein niedrigeres Hauptangebot vor. Ihr Hauptangebot war nicht das wirtschaftlichste. Erläuterung: Es liegt ein wirtschaftlicheres Nebenangebot vor. Folgende Nebenangebote kommen aufgrund der Wertung für den Zuschlag nicht in Betracht. Erläuterung: 5. Aufklärung des Angebotsinhaltes Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, weil Sie die geforderten Aufklärungen und Angaben verweigert haben. Bezug: Mit freundlichen Grüßen i.A. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 3 von 3