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Von der Migration zum Integrationsproblem
Politik – Gesetze – Religion – Medien – Schule – Kosten
Udo Leschner
1 Einleitung
S. 1
2 Integrationsbeeinflussende Bereiche: Politik - Gesetz - Religion – Medien S. 2
2.1 Der Wandel in der Politik
2.2 Der Wandel im Gesetz - Ein Fallbeispiel (gekürzt)
2.3 Die Religion – Islam
2.4 Die Medienwirkung und: Wie gehen die Sendeanstalten damit um?
S. 2
S. 4
S. 6
S. 7
3 Die Auseinandersetzung
S. 9
3.1 Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft beeinflusst durch Medien
3.2 Die Akzeptanz von Europäern
3.3 Gesetzlich bindende Integration
3.4 Inakzeptanz in der Aufnahmegesellschaft
3.5 Die Kosten der Integration
3.6 Die Meinung in der Aufnahmegesellschaft
3.7 Die Schule als Grundlage
3.8 Der Konflikt der Religionen
3.8 Ein positives und zugleich negatives Integrationsbeispiel
3.9 Die Migrantenbedingungen
S. 9
S. 10
S. 12
S. 13
S. 14
S. 15
S. 20
S. 22
S. 23
S. 25
4 Fazit
S. 26
5 Literatur und Quellenverzeichnis
S. 31
0
1 Einleitung
Segregation, Assimilation, „Ghetto“, Parallelgesellschaft und Trabantenstädte – diese
Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Übergeordnet sind die aufgezählten
Begriffe häufig in einem Zusammenhang mit den Themen u. a. Migration und
Integration zu finden. Die Vielfalt der Vokabeln in einem Themenkomplex lässt
schon allein vermuten, dass es eine intensive gesellschaftliche Diskussion gibt. Folgt
man dieser Intention so kommt man schnell auf ein Integrationsproblem. Eine
Bestätigung der Vermutung wird schon allein durch das Einsetzen einer
unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ durch den Bundesminister des Inneren,
Herrn Otto Schily, am 12. September 2000 mit dem Abschlussbericht „Zuwanderung
gestalten – Integration fördern“[1] gegeben. Die Kommission setzte sich
interdisziplinär zusammen, so dass hier schon zu erkennen ist, wie komplex das
Thema Integration bzw. Integrationsproblem ist.
„Deutschland ist kein Einwanderungsland und kann es auf Grund seiner
geographischen und historischen Gegebenheit auch nicht werden.“[2]
Mit diesen Worten reagierte der bayrische Innenminister Günther Beckstein nach der
Veröffentlichung des Berichtes. Ist diese Äußerung ein Indiz für ein politisch
geschaffenes Integrationsproblem oder ist es die Negativberichterstattung?
„Wenn Deutsch-Türken in den Medien sind, dann stehen oft Probleme im
Mittelpunkt?“[3]
Wie umfassend und zugleich sensibel dieses Thema ist lässt sich erahnen, vor allem
wenn Religion und der damit vermittelte Werteinhalt mit in Betracht gezogen werden
muss. Dies ist der Fall bei der größten Migrantengruppe in Deutschland. 26,1% der
ausländischen Bevölkerung stellen die Türken. In der Arbeit werden diese in das
Zentrum gerückt. Zunächst wird ein begrenzter Abriss über die Zuwanderung dieser
Gruppe nach Deutschland gegeben. Im Mittelpunkt soll der Zuzug von Migranten
aufgrund der Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland stehen. Ergänzend
hierzu, die Gesetzesveränderungen mit ihren verbundenen Einschnitten für die
betroffene Minorität. Im weiteren Verlauf werden verschiedene Theorien vorgestellt
1
und es wird ein Überblick gegeben, inwieweit diese umgesetzt bzw. bestätigt
werden. Der abschließende Teil stellt eine Zusammenfassung dar und gibt einen
Ausblick für den weiteren Integrationsverlauf.
2 Integrationsbeeinflussende Bereiche: Politik - Gesetz - Religion - Medien
Die Gesetzeslage ist einem ständigen Wandel unterzogen und wird von dem
Anwerbevertrag im Jahr 1961 bis zum heutigen Zeitpunkt punktiert beschrieben. Der
Schwerpunkt liegt hier auf den Gesetzen, die einen direkten Zusammenhang mit dem
Aufenthalt in der Bundesrepublik besitzen. Es wird Bezug genommen auf das
Grundgesetz (GG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Aufenthaltsgesetz
(AufenthG). Doch allein von einer Veränderung in der Gesetzgebung entwickelt sich
kein Integrationsproblem. Daher ist eine größere Suche nach integrationshemmenden
Faktoren notwendig. Hier spielt der Bereich der Medien eine besondere Rolle, denn
hat dieser eine durchaus meinungsbildende Funktion. Welchen Schwerpunkt die
Medien bilden, wird an einer Studie verdeutlicht.
2.1 Der Wandel in der Politik
Der Anwerbevertrag, der den Weg nach Deutschland für türkischen Arbeiter regelte,
wurde am 30. Oktober1961 unterzeichnet. Neben der Vereinbarung mit der Türkei
existierten weitere. Hier zu nennen sind die Länder Italien (1955), Spanien und
Griechenland (1960), Portugal (1964), Tunesien und Marokko (1965) sowie
Jugoslawien (1968). Hintergrund dieser Anwerbevereinbarungen, war die Deckung
des Arbeitskräftebedarfs der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren des
wirtschaftlichen Aufschwungs der Nachkriegszeit. Zusätzlich spannte die Schließung
der innerdeutschen Grenze im Jahre 1961 die Lage an. In Folge der Vereinbarung
wurde ein entsprechendes Musterungsverfahren eingeleitet, welches sich nach den
Vorgaben der Arbeitgeber richtete.[4] Das Agreement sah eine Fluktuation der
Arbeitnehmer nach einem Rotationsprinzip vor. Die Arbeiter sollten in der Rolle
eines Gastes mit zeitlich begrenzten Aufenthalt kommen und nach einigen Jahren
wieder in ihre Heimatländer zurückgehen. So kamen zwischen 1955 und 1973 circa
14 Millionen Ausländer in die Bundesrepublik, und etwa elf Millionen kehrten
wieder zurück.[5] Doch hier zeigte sich schon der enorme Einfluss der Wirtschaft.
2
Sie befürworteten einen längeren Aufenthalt der Gastarbeiter aus wirtschaftlichen
Gründen. Die Argumentation belief sich inhaltlich auf die Kosten der Einarbeitung,
die sich nicht rentieren würden bei einem zu schnellen zurückführen des Arbeiters in
sein Heimatland.
Im Jahre 1973 erließ die Bundesregierung Deutschland einen Anwerbestopp. Die
Ölkrise und drohende Arbeitslosigkeit forderte dies. Zugleich begann eine zweite
Phase in der Ausländerpolitik. Sie wurde treffend beschrieben von Max Frisch:
„Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.“[6]
Diese Phase, in den Jahren 1973-1980, war geprägt von einem Konsolidierungskurs
mit einem Versuch der Integration und brachte im Jahr 1978 das Amt des
Integrationsbeauftragten. Mit dieser Aufgabe wurde Heinz Kühn (SPD) vertraut und
schrieb in seinem Memorandum:
„Die unvermeidliche Anerkennung der faktischen Einwanderungssituation
macht eine Abkehr von den Konzepten der Integration auf Zeit erforderlich.
An ihre Stelle muss ein Maßnahmenbündel treten, das den Bleibewilligen die
Chance zu einer vorbehaltlosen und dauerhaften Eingliederung eröffnet.“[7]
Das genannte Maßnahmenbündel enthielt unter anderem ein optionales Recht auf
Einbürgerung nach dem ius-soli-Prinzip (Territorialprinzip) bis hin zu einem
Wahlrecht
auf
kommunaler
Maßnahmenkatalog
wurde
Ebene
durch
für
eine
Ausländer.
Dieser
Neubesetzung
der
fortschrittliche
Stelle
des
Ausländerbeauftragten durch Liselotte Funcke (FDP) im Jahr 1981 in den
Hintergrund gedrängt. Die geprägte Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und
das zunehmende Problem der verstärkten asylsuchenden Flüchtlinge führte zu einer
Neuausrichtung der Ausländerpolitik.
"Die Bundesrepublik soll und will kein Einwanderungsland werden.
Einigkeit(...)bestand auch darüber, dass der Zuzug und die Nachführung von
Familienangehörigen unter Anwendung aller rechtlichen Mittel im Rahmen
des Grundgesetzes gestoppt werden soll (...)."[8]
3
Die Worte des Bundeskanzlers Helmut Schmidt am 11. November 1981 beschreiben
die beginnende Phase der Abwehr treffend. Der Wahlsieg der Rot-Grünen Parteien
im Jahr 1998, und damit eingeleitete Regierungswechsel implizierte auch eine
nächste Phase der Ausländerpolitik, die bis heute anhält.1 Es ist der Beginn einer
Akzeptanz Deutschland als Einwanderungsland zusehen.
2.2 Der Wandel im Gesetz - Ein Fallbeispiel (gekürzt)
Eines der ersten Gesetze zur Regelung von Fragen, die ausländische Personen
betreffen, ist der Artikel 16 im Grundgesetz.2 In diesem heißt es: „Politisch Verfolgte
genießen Asylrecht.“[9]
„Damit ist das Asylrecht ein individuell einklagbarer
Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestattet.“[10] Der Wandel in der
Gesetzeslage
und
die
Migrationhintergrund,
verbundenen
speziell
die
Auswirkungen
türkischstämmigen
auf
Personen
mit
Einwanderer,
soll
exemplarisch am StAG vollzogen werden. Am 1. Januar 2000 trat eine Neufassung
des StAG in Kraft, in der es heißt:
„Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer
ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag (...)
erfolgt (...).“[11]
Die vor dem 1.1.2000 geltende Fassung ermöglichte eine Doppelstaatsbürgerschaft,
so dass die Gruppe ihrer Herkunftsstaatsbürgerschaft ablegte und nach dem
damaligen
Recht
eingebürgert
wurde.
Im
Anschluss
wurde
wieder
die
Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes beantragt. Die Entscheidung der zuständigen
Behörde erfolgte erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, was einen Verlust
der Deutschen Staatsbürgerschaft implizierte.
1
Die Phasen erhielten keine Nummerierung, da eine Differenz in der Literatur festgestellt wurde. Vgl.
Geißler, R.: Die Sozialstruktur Deutschlands, 3. Aufl., S. 286 ff. sowie Meier-Braun, K.-H.: Der lange
Weg ins Einwanderungsland Deutschland. In: Zuwanderung und Integration, Heft 4, 2006.
http://www.buergerimstaat.de/4_06/weg.htm.
2
Heute Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz
4
„Nach Schätzungen der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) sind ca.
50.000
türkischstämmige
Deutsche
vom
Verlust
ihrer
deutschen
Staatsbürgerschaft betroffen, (...).[12]
Doch „die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“[13] Ist an
dieser Stelle ein verfassungsrechtlicher Widerspruch zu finden? Die Antwort nach
einer Klageprozedur durch die Verfassungsgerichte endete am 8. Dezember 2006 vor
dem Bundesverfassungsgericht mit einer Abweisung der Verfassungsbeschwerde.3
Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft involviert auch den Verlust jeglicher
Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland. Eine Abwendung der
Illegalität besteht in der Antragstellung auf Aufenthaltserlaubnis nach § 38 Abs. 1
Nr. 2 AufenthG4. Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach § 38 Abs. 1 Nr. 1
AufenthG5 setzt einen Mindestaufenthalt als Deutscher von fünf Jahren voraus. Da in
der Praxis sicherlich der Antrag auf Ausbürgerung aus der Türkei zum gleichen
Zeitpunkt gestellt wurde wie der Wiedereinbürgerungsantrag ist davon auszugehen,
dass § 38 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine Relevanz besitzt, da ein
Wiedereinbürgerungsverfahren nicht die Zeit von fünf Jahren in Anspruch nehmen
sollte. Ein weiterer Gesichtspunkt den es zu Prüfen gibt, ist ob eine betroffene Person
entsprechend seinem Wunsch, überhaupt aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wurde oder nur eine Bescheinigung für deutsche Ämter ausgestellt wurde.
Bei dieser Situation trifft § 25 StAG zu. Denn der Bürger hat diese
Staatsbürgerschaft nicht auf seinen Antrag
hin erworben. Wie die Gesetze die
ethnischen Minderheiten beeinflussen ist unschwer zu erkennen. Doch gibt es in der
jüngsten Rechtssprechung eine reziproke Beeinflussung.
„Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte
gemäß Paragraph 15656 BGB“ [14]
3
zu den Gründen siehe Pressemitteilung Nr. 2/2007 vom 10. Januar 2007 zum Beschluss vom 8.
Dezember 2006 – 2 BvR 1339/06 –
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-002.html
4
Einem ehemaligen Deutschen ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthalt im
Bundesgebiet hatte.
5
Einem ehemaligen Deutschen ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er bei Verlust der
Deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren als Deutscher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Bundesgebiet hatte.
6
§ 1565 Scheitern der Ehe:
5
Diese Urteilssprechung beruhte auf die Integration des Korans in die deutsche
Rechtssprechung und wurde in der Politik und auch in der Öffentlichkeit verurteil.
Der Hintergrund für die Anwendung des Korans, in der Begründung der Richterin,
war eine Folge der marokkanischen Herkunft der Antragstellerin.
2.3 Die Religion – Islam
„In Deutschland leben 3,1 – 3,3 Millionen Muslime, die aus 40 verschiednen
Nationen stammen.(...)Der Islam in Deutschland ist stark türkisch geprägt:
Rund zwei Millionen Muslime sind Türken,(...).“[15]
Dies macht in den Jahren 2003, 2004, 2005 3,9% der Gesamtbevölkerung in
Deutschland aus.[16] Der Islam begründet sich auf die Niederschriften des Propheten
Muhammad. Es soll die Letzte Offenbarung Gottes gewesen sein und somit
unverfälscht im Koran niedergeschrieben. Mit seinen 114 Suren7 beschreibt er einen
Lebensweg. So ist zu ahnen das eine Säkularisierung nicht möglich ist, da ein
Konflikt zwischen dem Gesetz Gottes und weltlichem Gesetz zu erwarten ist. Der
Islam begreift sich als die Übergeordnete Religion und es
„(...)dient Hidjra/Migration der weltweiten Verbreitung des Islam, so schreibt
die Doktrin es vor.“[17]
Die Verbreitung in der christlichen Welt birgt ebenfalls Konfliktpotenzial, da der
Islam hier auf die größte Religion der Welt trifft. Zusätzlich beanspruchen beide von
sich, monotheistisch zu sein. In der Reihenfolge der 10 Gebote kommt an erster
Stelle, ‚Du sollst keine anderen Götter haben neben mir’ und untermauert diese
Stellung. Der weltbekannteste Konflikt sind die Attentate des 11. September 2001.
Hierin könnte man einen Beginn eines Glaubenskrieges sehen, sofern man politische
Interessen übergeht. Verstärkt durch die Anschläge,
(1) 1Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die
Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die
Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn
die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten
liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
7
Gleichbedeutend: Kapiteln
6
„(...)hat sich in vielen großen deutschen Medien eine Berichterstattungskultur
etabliert, die die durchaus komplexe Lebensrealität von weltweit etwas 1,2
Mrd. Muslimen – der zweitgrößten Religionsgemeinschaft der Welt – in
hohem Maße mit Gewalt in Verbindung bringt.“[18]
Ein durch die Medien verzerrtes Bild könnte den
„(...)wissenschaftlichen Zugang zum Thema Religion als bedeutender Aspekt
von Gesellschaft und Kultur schwierig(...)“[19]
gestalten. Das gesteigerte Interesse nach dem 11. September 2001 ist hier hilfreich,
doch ist zu erwarten, das Forschung im Bereich von Glaubensgemeinschaften vom
‚Mantel der Verschwiegenheit’ behindert werden.
Die nächsten Abbildungen verdeutlichen einen Wandel in der Zusammensetzung der
Religionszugehörigkeit.
2.4 Die Medienwirkung und: Wie gehen die Sendeanstalten damit um?
Die Wirkung der Medien ist eine nicht zu unterschätzende Macht. Diese Möglichkeit
der Einflussnahme, sollte nicht den Charakter der Meinungsbildung besitzen und das
Kriterium der Wirtschaftlichkeit und somit der Einschaltquote keine Relevanz in der
Gestaltung des Programminhaltes haben. Die Theorie des Agenda-Setting besagt:
„(...)the press is significantly more than a purveyor of information. It may not
be successful much of the time in telling people what to think, but it is
stunningly successful in telling its readers what to think about.”[20]
Die
im
Jahr
1972
Thematisierungsfunktion.
veröffentlichte
Vor
dem
Chapel-Hill-Studie8
Hintergrund
der
bestätigte
Möglichkeit
die
einer
meinungsbildenden Funktion der Medien und der betriebene Aufwand zur
Integration der türkischstämmigen Bevölkerung in die Bundesrepublik sollte ein
8
ist von McCombs / Shaw
7
sensibler Umgang erwartet werden. Nach einer Untersuchung öffentlich-rechtlicher
Magazin- und Talksendungen stellte sich heraus,
„(...)dass Terrorismus und Extremismus für deutsche Magazin- und
Talksendungen sowie Dokumentationen/Reportagen das attraktivste und
bedeutsamste Thema in der Auseinandersetzung mit dem Islam ist.“[21]
Es wurde festgestellt, dass in dem Untersuchungszeitraum9, der Islam in 133
Sendungen thematisiert wurde. Der Anteil der Kategorie10 Terrorismus/Extremismus
betrug 23,31% und Integrationsprobleme 15,79%. In der Zusammenfassung wurden
81% der Sendungen mit negativer Begleiterscheinung festgestellt. Unterstellt man
den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine Vorbildfunktion für die Privatsender
im Umgang mit der Themenbehandlung, stellt sich die Frage – In wie weit gibt es
einen Zusammenhang in der Gefühlstendenz der Deutschen auf türkische Nachbarn?
Abbildung 111 zeigt eine Verteilung der Antworten mit einer Tendenz in Richtung
Wie angenehm oder unangenehm wäre Ihnen ein Türke als Nachbar?
32,8
35
30
25
20
in %
12,3
15
13,1
13,3
11,8
7,9
10
7,3
5
1,5
0
-3 (wäre mir
sehr
unangenehm)
-1
+1
+3 (wäre mir
sehr
angenehm)
Abbildung 1
9
1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006
weitere Kategorien waren: Internationale Konflikte (16,54%), religiöse Intoleranz (9,77%),
Fundamentalismus/Islamisierung (7,52%), Frauen/Unterdrückung/Emanzipation (4,51%),
Alltag/Soziales (8,27%), Kultur/Religion (10,53%) und Menschenrechte/Demokratie (3,76%)
11
Allbus 2006, S. 127
10
8
des Items ‚sehr unangenehm’. Auffallend ist, dass fast ein Drittel der Befragten eine
neutrale Haltung einnahm und 1,5% keine Angabe machte. Eine spekulative
Interpretation wäre, vor dem Hintergrund der genannten Untersuchung, das dies eine
noch nicht beeinflusste Bevölkerungsgruppe ist.
3 Die Auseinandersetzung
Das
zuvor
stehende
Themenkomplexe.
Kapitel
Die
beschreibt
beschriebenen
vier
integrationsbeeinflussende
Themenfelder
sind
nicht
als
Hauptschwerpunkte zu sehen, sondern sie zeigen, wie umfangreich das Thema
Integration ist. An dieser Stelle ist auch zu erkennen, auf welche vielfältige Weise
Integrationsprobleme entstehen können. Eine Erweiterung der Themenvielfalt für
Integrationshemmnisse ist unter anderem der Punkt Sprache. Dieses Feld wurde in
der AKI-Forschungsbilanz 412 bearbeitet und soll an dieser Stelle erfassend genannt
werden.
„Der Spracherwerb ist, unter Zusammenfassung entsprechender Hypothesen
der Linguistik, der Sprachpsychologie, der Ökonomie und der Soziologie,
theoretisch als eine, mehr oder weniger intentionale, Investition unter
bestimmten sozialen Bedingungen aufzufassen, die allgemein von der
Motivation, dem Zugang, der Effizienz und den Kosten dieser Investition
abhängig ist.“[24]
3.1 Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft beeinflusst durch Medien
Im Gegensatz zum Spracherwerb kann der Immigrant keinen Einfluss auf die oben
genannten Punkte Gesetz, Medien und Politik nehmen. Sie gehören zu den
systemintegrierenden
Faktoren
und
werden
von
der
Majorität
des
Einwanderungslandes bestimmt. Der zu folgernde Konsens ist die Frage nach dem,
wie hoch ist die
Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft hinsichtlich
systemintegrativer und sozialintegrativer Faktoren? Die Beantwortung der Frage
erweist sich als schwierig, denn die Kräfte beeinflussen sich gegenseitig. Wird der
12
Esser, H.: Migration, Sprache und Integration, AKI-Forschungsbilanz 4, Januar 2006
9
Punkt Gesetzgebung beleuchtet, so ist dieser durchaus abhängig von der Geschichte
eines
Landes.13
Die
Gesetzgebung
wird
wiederum
beeinflusst
von
der
wirtschaftlichen Situation eines Landes.14 Eine vor die Gesetzgebung gelagerte
Debatte – meistens in einer Wahlkampfperiode - bestimmt an dieser Stelle die
nachfolgende Rückwirkung. Hierbei haben die Medien im Vorfeld eine
sensibilisierende Funktion. Wie unter 2.4 beschrieben ist es keine Meinungsbildung,
doch eine Erregung der Aufmerksamkeit für entsprechende Themen.
Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, Türken?
keine Angabe
0%
weiß nicht
1%
uneingeschränkt
9%
völlig unterbunden
25%
begrenzt
65%
Abbildung 2
Eine entsprechende häufige und einseitige Darstellung der Inhalte beeinflusst
nachwirkend die Bevölkerung. So ist es nicht verwunderlich, das bei der Frage
‚Zuzug ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland’15 nur 9,2% einen
uneingeschränkten Zuzug für Nicht-EU-Staaten (z.B. Türken) befürworteten.
3.2 Die Akzeptanz von Europäern
13
Artikel 16 GG: politisch Verfolgte – u. a. Hintergrund für die Aufnahme war die Verfolgung der
Juden in der NS-Zeit
14
wirtschaftliche Situation steht exemplarisch – die gesetzgebenden Faktoren haben eine größere
Vielfalt
15
Allbus 2006, S. 36
10
In Abbildung 2 ist zu sehen, dass 90% der Bevölkerung mindestens eine Begrenzung
der Zuwanderung von türkischen Staatsangehörigen wünschen. Der Anteil, der die
eine völlige Unterbindung des Zuzugs befürworten, liegt bei 25%. Vergleichend
hierzu (Abbildung 3)16 befürworteten einen uneingeschränkten Zuzug für
Arbeitnehmer aus der Europäischen Union 28,9%. Es lässt sich ein um 20%-Punkte
höherer Akzeptanzwert für europäische Arbeitnehmer feststellen. Ein Hintergrund
dieser höheren Befürwortung des Zuzuges lässt sich in der Religion finden. Da
innerhalb der EU eine christliche Wertorientierung vorherrscht, ist hier keine zu
große Differenz zu erwarten und führt daher zu einer höheren Akzeptanz. Weiterhin
lässt es die Deutung eines verinnerlichten Europagedanken zu. Schlussfolgernd liegt
der Wert für eine mindestens begrenzende Zuzugspolitik tiefer. Hier ist eine
Differenz von 21% zu erkennen.
Zuzug ausländischer Arbeitnehmer aus der EU
weiß nicht
2%
völlig
unterbunden
11%
uneingeschränkt
29%
begrenzt
58%
Abbildung 3
Ein interessanter Aspekt ist der Wert von 69% für mindestens begrenzenden Zuzug
für ausländische Arbeitnehmer der EU. Hier besteht ein Konflikt mit dem
Freizügigkeitsgesetz. Dies sichert jedem EU-Bürger, die freie Wahl des
Arbeitsplatzes und der Niederlassung in der Europäischen Gemeinschaft zu. An
16
Allbus 2006, S. 35
11
dieser Stelle relativiert sich die Idee des verinnerlichten Europagedankens. Ein
höherer Akzeptanzwert für EU-Bürger lässt sich interpretieren doch vor dem
Hintergrund, dass eine überwiegende Mehrheit für eine Begrenzung der
Arbeitsmigranten aus den EU-Ländern ist, macht eine Deutung möglich, die ein
Integrationsdefizit für EU-Bürger implizieren kann. Dieser Gesichtspunkt eröffnet
das Problem der Akzeptanzbereitschaft der Aufnahmegesellschaft für die zu
integrierende Gruppe.
3.3 Gesetzlich bindende Integration
Die Integrationsverordnung sieht einen Integrationskurs mit einem Umfang von 630
Stunden vor. Dieser besteht
„(...)aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie
einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung,
Geschichte und Kultur in Deutschland.“[25]
Mit dieser Verordnung kommt man der Meinung nach, „die in Deutschland lebenden
Ausländer sollten ihren Lebensstil ein bisschen besser an den der Deutschen
anpassen“ und es stimmten 44,3% dieser voll und ganz zu. Abbildung 417
verdeutlicht dies. Die hier zu findende Übereinstimmung zwischen Verordnung und
Meinung
in
der
Bevölkerung
könnte
einen
positiven
Einfluss
auf
die
Aufnahmegesellschaft herbei führen. Doch ein anderer Paragraph kann durchaus
integrativhemmend in der Migrantengruppe Wirkung zeigen. Im §9 Kostenbeitrag
heißt es:
„Für
die
Teilnahme
am
Integrationskurs
haben
Ausländer
einen
Kostenbeitrag in Höhe von 1 Euro pro Unterrichtsstunde an das Bundesamt
zu leisten. Zur Zahlung ist nach § 43 Abs. 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes
auch derjenige verpflichtet, der dem Ausländer zur Gewährung des
Lebensunterhalts verpflichtet ist.“18
17
Allbus 2006, S. 49
§9 Kostenbeitrag – Integrationsverordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 68,
ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2004
18
12
In der Summe sind dann 630€ zu zahlen, sofern ein Einstufungstest nicht den
Einstieg in eine höhere Stufe herbei führt. Nach § 43 Abs. 3 Satz 5 AufenthG folgert
sich, das für eine zu integrierende Familie schnell mehrere tausend Euro addieren.
Eine weitere Folgerung wäre, dass der Immigrant den Kurs über die sozialen
Sicherungssysteme finanziert bekommt, wenn er in diese integriert ist. Da diese dann
für die ‚Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet sind’.
3.4 Inakzeptanz in der Aufnahmegesellschaft
Wie gerade genannt eröffnet sich ein weiterer Bereich. Inwieweit ist eine Akzeptanz
in der Bevölkerung für Minoritäten vorherrschend? Legt man für die Beantwortung
der Frage die unter Punkt 2.4 genannte Analyse des ARD und ZDF als Grundstein,
ist eine Förderung der Inakzeptanz zu erkennen. Hier sollte ein Umdenken
stattfinden, um unterstützend in die Integrationsförderungen der Bundesregierung
eingreifen zu können. Denn die zu beobachtende Kontraproduktivität und der enorme
finanzielle Aufwand für die Integration, könnte in der Bevölkerung eine Steigerung
der Inakzeptanz hervorrufen.
%
Die in Deutschland lebenden Ausländer sollten ihren
Lebenstil ein bisschen besser an den der Deutschen
44,3
anpassen.
45
40
35
30
25
20
15,7
15
13,6
10
2,2
1,9
1 Stimme
überhaupt nicht zu
2
10
5
7,7
4,2
0,3
9 Keine deutsche
Staatsbürgerschaft
8 Keine Angabe
7 Stimme voll und
ganz zu
6
5
4
3
0
Abbildung 4
13
3.5 Die Kosten der Integration
Die Förderung der Integration hatte im Jahr 2005 ein Gesamtbudget in Höhe von
9,15 Milliarden €.19 Der Etat des Bundes war mit 254 Milliarden € dotiert.20 Dies
entspricht einem Anteil von 3,6% des Bundeshaushaltes für Integrationsmaßnahmen.
Die Wirkung dieser Maßnahmen helfen den zu Integrierenden ihren Umgang mit
Sprache, Recht und Kultur Deutschlands zu verbessern doch ist die Integration in
eine Majorität, die nicht aufnahmebereit ist, nicht möglich. In ihr wird es demzufolge
immer zu einer Diskriminierung kommen. Daher ist es notwendig auch
Sensibilisierungsmaßnahmen in der Aufnahmegesellschaft durchzuführen. Welche
Relevanz diese Maßnahmen besitzen zeigt sich zum einen durch Abbildung 4 und
setzt sich in Abbildung 5 und 6 fort.21
"das es in Deutschland zu viele Ausländer gibt"
Familie
%
40
35
30
25
20
15
10
5
0
34,1
24,3
21,9
5,3
0,8
Voll und
Ganz
zustimmen
Eher
zustimmen
Eher Nicht
zustimmen
Weiß nicht Keine Angabe
Abbildung 5
19
Kurt, Markus (MdB): http://www.markus-kurth.de/themen/arbeit/44356.html.
Angabe http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2006/html/vsp2i-e.html
21
Allbus 2006, S. 271
20
14
Familie einer Meinung oder different? Eigene
Einschätzung
% 70
64,4
60
50
40
30
22,8
20
5
10
0
im großen und ganzen
einer Meinung
Meinungen gehen
auseinander
Keine Angabe
Abbildung 6
3.6 Die Meinung in der Aufnahmegesellschaft
Die Abbildungen 5 und 6 stellen die Familienmeinung aus Sicht der Befragten dar.
Die Abbildung 5 resultierte aus der Fragestellung:
„(...) inwieweit Ihre Familienangehörigen wohl der Aussage zustimmen
würden, „dass es in Deutschland zu viele Ausländer gibt“. Glauben Sie, dass
Ihre Familienangehörigen dieser Aussage(...)“22
Es ist zu erkennen, dass fast 60% der Befragten, mit mindestens ‚eher zustimmen’,
auf die Aussage antworteten. Im Anschluss wurde die Frage gestellt:
„Und sind Ihre Familienangehörigen in diesem Punkt im großen und ganzen
einer Meinung, oder würden Sie sagen, da gehen die Meinungen Ihrer
Familienangehörigen auseinander?“
22
Allbus 2006, S. 271
15
Das Ergebnis mit 64,4% zeigt zum einen die Einigkeit in der Familie und zum
anderen bestätigt es die ablehnende Haltung gegenüber Ausländern. Bei der Addition
der Werte über die Einschätzung der Familienangehörigen aus Abbildung 5, zeigt
sich, das etwas mehr als 80% der Befragten ihre Familie beurteilen konnten. Nur ein
Teil von 5,3% war nicht in der Lage, eine Einschätzung zu geben. Hierin zeigt sich
ein erheblicher Diskussionsbedarf. Fortsetzen wurde das Empfinden im Sozialen
Umfeld des Befragten nach seiner Sicht abgerufen. Hierbei stellten sich ähnliche
Werte ein.(Vgl. Abbildung 7 und 8)23
"das es in Deutschland zu viele Ausländer gibt" Freunde
%
40
35,9
35
30
25
22,7
21,4
20
15
10
4,7
6,5
5
1
0
Voll und
Ganz
zustimmen
Eher
zustimmen
Eher Nicht
zustimmen
Überhaupt
nicht
zustimmen
Weiß nicht
Keine
Angabe
Abbildung 7
Die
genannte
Kontraproduktivität
von
Integrationsmaßnahmen
und
Medienberichterstattung könnte den Effekt hervorrufen, dass der finanzielle
Aufwand weiter steigt. Zu den bis jetzt stattfindenden Maßnahmen der Integration in
Sprachförderung und Lehre von Recht und Kultur könnte sich bald ein weiterer
Investitionspunkt addieren. Es wäre eine Maßnahme der Akzeptanzverbreiterung in
der Aufnahmegesellschaft. Für die Arbeit der Sensibilisierung könnten durchaus
höhere Budgets nötig sein als dies jetzt für die Integration notwendig ist. Eine
jahrelange Abwehrhaltung der Politik, einleitendes Zitat von Günther Beckstein, mit
23
Allbus 2006, S. 272
16
dem Inhalt, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, ist ein zur Gewohnheit
zählender Punkt und Gewohnheiten legt man nicht so schnell ab.
Freunde einer Meinung oder different? Eigene
Einschätzung
70
%
59,3
60
50
40
27,2
30
20
5,7
10
0
im großen und ganzen
einer Meinung
Meinungen gehen
auseinander
Keine Angabe
Abbildung 8
Weiterhin ist eine Segregation der Ausländer über die Zeit entstanden, so dass es nur
eine geringe Kommunikation zwischen der Minorität und Majorität gibt. Diese wird
in Zukunft weiter abnehmen und somit einen ‚Staat im Staat’ generieren, sofern dies
nicht jetzt schon so zu sehen ist.
Eine vor allem kognitive Komponente ist die politische Inklusion der Migranten. Sie
ist eine der drei Bestandteile24 für eine erfolgreiche Integration. Nach der
Auswertung
der
Frage,
ob
in
Deutschland
lebende
Ausländer
ein
Kommunalwahlrecht haben sollten, stellte man fest, dass der Anteil der gegen ein
Wahlrecht ist mit 22,8% fast identisch dem der dies voll befürwortet.25 In den
dazwischen liegenden Abstufungen von ‚überhaupt nicht’ bis ‚voll und ganz’
ergaben sich folgende Werte. 2: 9,3%, 3: 8,6%, 4: 13,1%, 5: 11,1% und 6: 9,7%.
Hier ist zu erkennen, dass eine leichte Tendenz der Befürwortung eines Wahlrechtes
24
die drei Bestandteile setzen sich zusammen aus: soziale Integration (z. B.
Nachbarschaftsbeziehungen zu der Aufnahmegesellschaft), politische Integration (z. B. Wahlrecht)
und materielle Integration (z. B. soziale Sicherungssysteme, Arbeit)
25
Allbus 2006, S. 95
17
für Ausländer in der Bevölkerung herrscht. Zwischen der Meinung der Bevölkerung
und dem Grundgesetzt entsteht ein Konflikt, da dies nur ein Wahlrecht für Deutsche
und EU-Ausländer billigt. Eine Zustimmung kommt auch von politischer Seite und
zeigt zugleich welches Wählerpotenzial in dieser Gruppe derzeit zurückgehalten
wird.
„Wir hatten jetzt etwa 50.000 wahlberechtigte EU-Ausländer. Wenn alle
Ausländer wählen dürften, hätten wir rund 140.000. Ich hätte gerne, dass
diese 90.000 Frankfurter zusätzlich wählen dürften.“26
Der eben genannte Konflikt ergibt sich nicht nur aus einer Kombination von
Paragraphen und Artikeln. Hier die nun genannt und im Zusammenhang dargestellt
werden. Artikel 11 GG:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen
Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem
Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933
und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder
religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf
Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach
dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht
einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“
Art 28 GG:
„(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen
des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne
dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden
26
Petra Roth (CDU) [30]
18
muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren,
freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in
Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach
Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und
wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die
Gemeindeversammlung treten.“
§12 Wahlgesetz:
„(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch
diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
die am Wahltage...
An diesem zweiten Beispiel zeigt sich eindrucksvoll neben dem Punkt 2.2, wie
Komplex und in Sich verstrickt die Gesetzeslage ist. Weiterhin zeigt es in Artikel 28
GG, dass nur Bürger der EU ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene besitzen. Im
gleichen
Zug
impliziert
es
auch,
dass
die
geforderte
Einführung
des
Kommunalwahlrechtes für Nicht-EU-Bürger, von Petra Roth (CDU), keine schnelle
Entscheidung sein kann. Und daher auch nicht als eine Sofortmaßnahme werden
kann. Der Hintergrund liegt in der Verfassung, die eine Grundgesetzänderung nur
zulässt, wenn im Bundestag sowie im Bundesrat eine zweidrittel Mehrheit zustande
kommt. An dieser Stelle spaltet sich die Politikerin aus Frankfurt von der
Parteimeinung ab. Demgemäss fehlt es an Stimmen für eine Änderung des
Grundgesetzes. Ein anderer Gesichtspunkt für das einführen des Wahlrechtes ist ein
psychischer. Es würde hierdurch ein Gefühl der Mitbestimmung und der
Erwünschtheit einhergehen. Neben dieser Empfindung entsteht zugleich eine
Gleichberechtigung, die eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Integration
19
hätte. Man sollte aus diesen Gründen eine Grundgesetzänderung in Erwägung
ziehen, denn in einem Land, in dem man als Migrant wohnt und auch keine
Rückkehr in sein Herkunftsland plan fühlt man sich Ausgeschlossen. Diese hätte
unter Umständen eine Verlagerung der inneren Unzufriedenheit hin zu Aggression.
Wenn dieser Zustand länger andauert ist auch eine Weitergabe auf die
Folgegeneration zu erwarten, so dass diese eine aufgestaute Aggression
explosionsartig auslebt. Hier sind die Krawalle in Paris zu nennen, wo dies zum
Ausdruck kam.
3.7 Die Schule als Grundlage
Eine Verständigung beider Gruppen und somit integrativ Akzente setzender Punkt,
wäre ein gesetzgebendes Eingreifen in die Schulpolitik. Es müsste eine
Maximalquote für Migranten in Schulklassen eingeführt werden. Diese schnell
greifende und weniger kostenintensive Maßnahme bedarf leider eines langen Weges.
In Deutschland ist Schulpolitik Sache der Länder. Als eine erste Voraussetzung wäre
eine Debatte auf der Kultusministerkonferenz zu führen. Hierbei sind die getroffenen
Einigungen nicht bindend und müssen erst in jeweiliges Landesrecht überführt
werden, um zu einer einheitlichen Regelung zu kommen. Diese Lösung würde im
Verlauf der Zeit eine Generation hervorbringen, die mit Migranten aufgewachsen ist
und sie nicht als eine Gruppe, die die Sprache der Gewalt spricht, die nebenher
existiert sehen. Welche Probleme unter anderem einhergehen mit der Konzentration
von Migranten, beschreibt auszugsweise der Brief, der Lehrerschaft aus der RütliSchule in Neukölln/Berlin.
„ (...) Der Gesamtanteil der Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft beträgt
83,2 Prozent. (...) In unserer Schule gibt es keine/n Mitarbeiter/in aus anderen
Kulturkreisen. Wir müssen feststellen, dass die Stimmung in einigen Klassen
zurzeit geprägt ist von Aggressivität, Respektlosigkeit und Ignoranz uns
Erwachsenen gegenüber. (…) Einige Kollegen/innen gehen nur noch mit dem
Handy in bestimmte Klassen, damit sie über Funk Hilfe holen können. Wir
sind ratlos. Welchen Sinn macht es, dass in einer Schule alle Schüler/innen
gesammelt werden, die weder von den Eltern noch von der Wirtschaft
Perspektiven aufgezeigt bekommen, um ihr Leben sinnvoll gestalten zu
20
können.
(...)
Perspektivisch
muss
die
Hauptschule
in
dieser
Zusammensetzung aufgelöst werden zu Gunsten einer neuen Schulform mit
gänzlich neuer Zusammensetzung.“27
Dieses Schreiben thematisiert mehrere Problempunkte. Auf der Grundlage des
Zitates sind hier drei zu nennen. Zum einen das dreigliedrige Schulsystem, welches
schon lang diskutiert wird. Zum zweiten, der hohe Anteil von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und weiterhin das Fehlen von Lehrkräften aus den
Kulturkreisen der Migranten. Die beiden letzten Punkte sprechen Lösungswege aus
der Integrationskrise an. Der Aspekt des großen Anteils von Einwandererkinder
würde sich durch die bereits genannte Quotenregelung lösen lassen. Für das
Festsetzen der Quote wäre eine Anteilregelung ähnlich dem Prinzip des
Verteilungsschlüssels der Asylbewerber auf die Bundesländer zu empfehlen. Durch
solch eine Regelung ist zu erwarten, dass ein Gefühl der Bedrohung sich reduziert,
was von einer Konzentration eine Minorität einhergeht. Die Konzentrierung der
Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft auf eine Schule, ist nicht allein auf die
erhöhten Anteile ausländischer Bevölkerung in einem Stadtteil zurückzuführen. Wird
ein entsprechender Schwellenwert erreicht, so ist zu beobachten, dass ein Abzug von
Deutschen stattfindet.
„Im unmittelbaren Einzugsgebiet der Schule leben im Alter von 6 bis 18
Jahren
jedoch
nur
Migrationshintergrund.“
ca.
40%
Kinder
und
Jugendliche
mit
28
Ein solcher Effekt wäre durch eine Quotenregelung reduziert - wenn nicht eliminiert.
Der andere angesprochene Punkt ist das Fehlen von Personal aus den entsprechenden
Kulturkreisen. Eine schnelle Generierung, von einer ausreichenden Anzahl an
Pädagogen aus dem Kreis der Migranten ist sicherlich nicht zu erwarten. So ist an
dieser Stelle eher an Weiterbildungsmaßnahmen der derzeitigen Lehrerschaft,
bezüglich des Umganges mit jugendlichen Migranten, zu denken. Wie schwierig sich
die Integration von Erzieher in das deutsche Bildungssystem erweisen kann, zeigte
sich in der Kopftuchdebatte. Hierin wurde hauptsächlich die Trennung von Staat und
27
28
http://www.ruetli-oberschule.de/downloads/iie3.1schulsituation.pdf
http://www.ruetli-oberschule.de/downloads/schulprogrammentwurf.pdf
21
Kirche diskutiert. Zugleich spiegelt sich in der Diskussion die Toleranzbereitschaft
eines Einwanderungslandes wieder.
Ein weiterer Punkt im Problemfeld Schule ist das Aufnahmeverfahrensprinzip.
„Beim Eintritt in die Grundschule besteht für Migrantenkinder ein erhöhtes
Risiko, in den Schulkindergarten zurückgestellt zu werden.“[27]
Hier ist der Ausgangspunkt für eine fortlaufende Diskriminierung in der
Schullaufbahn gelegt. Die Zurückstellung impliziert, dass das Migrantenkind bei der
späteren Einschulung älter ist als seine Schulkameraden. So ist eine weitere
Diskriminierung im weiteren Schulverlauf zu erwarten.29 Durch die Praxis, der in
dem Bericht dargestellten Verfahrensweisen, folgt eine Konzentration auf die
Hauptschule der Ethnie.
In Zusammenhang mit der Einstellungspraxis der
Unternehmen wird eine Gruppe produziert die im Vergleich, von höherer
Perspektivlosigkeit geprägt ist, als diejenige, die eine über dem Hauptschulabschluss
hinaus gehende. Diese Praxis ist keine Willkür der Arbeitgeber, sondern eine
Reaktion auf den globalisierten Arbeitsmarkt. In der deutschen Gesellschaft ist eine
Reduzierung der Arbeitsplätze für ungelernte Arbeitnehmer zu beobachten.
Zusätzlich ist durch den enormen technischen Fortschritt ein höheres Bildungsniveau
notwendig. Im Datenreport 2006 wird unter anderem eine Abhängigkeit zwischen
sozialer Herkunft und Beruf der Folgegeneration festgestellt.[28] Es ist daher zu
erwarten, das es zukünftig in dieser ethnischen Gruppe einen höheren Anteil an
Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor geben wird, welcher häufiger von temporärer
Arbeitslosigkeit betroffen ist. Ein weitere Verknüpfung wird in der Vorschulbildung
mit dem folgendem Schulabschluss entdeckt. Hier stellte sich heraus, das es
vorteilhaft ist eine Vorschule besucht zu haben. Zusätzlich würde sich dieser Besuch
positiv auf die Einschulung auswirken.30
3.8 Der Konflikt der Religionen
Die Anpassung im Bereich Lebensstil, wie es in Abbildung 4 genannt wird dürfte
sich im Gegensatz nicht so problematisch erweisen als der Bereich Religion. Wie im
29
30
Vgl. [27]
Vgl. [27]
22
Punkt 2.3 beschrieben handelt es sich um zwei monotheistische Religionen. Beide
beanspruchen die einzig Wahre zu sein. Welche Auswirkungen die mit sich brachte
ist an vielen Beispielen in der Geschichte zu sehen. Doch auch in der jüngsten
Vergangenheit trafen beide Religionen gewaltsam aufeinander. Hier sind unter
anderem beispielhaft zu nennen, der Anschlag auf das World Trade Center, die
Anschläge in Madrid und London. Durch dieses extremes Auftreten in der
Öffentlichkeit, hat sich der Islam in ein negatives Bild gerückt. Eine Korrektur des
Bildes dürfte in naher Zukunft nicht möglich sein, da das Negativbild des Islams bei
jeder Reise in Erinnerung gerufen wird. Die hohe Aufmerksamkeit auf Koffer und
Flüssigkeiten und die damit verbundenen Einschränkungen werden noch für lange
Zeit das Bild des Terrors präsent halten. Für das ständig negative Bild sorgen an
dieser Stelle auch die Medien.(siehe Punkt 2.4) Es ist nicht von der Hand zu weisen,
dass jeder Terrorverdacht und jeder vergessene Koffer sofort eine ‚Spezialsendung’
in den Medien ans Tageslicht fördert. Der Inhalt der Berichte und Dokumentationen
ist dann meist negativen Inhaltes beziehungsweise beleuchtet den Islam nur von
dieser. Hier entscheidet die Wirtschaftlichkeit über den thematischen Inhalt. Eine
Beleuchtung des Islams fehlt fast gänzlich. Es wäre aus integrativen Punkten
erforderlich eine Neuorientierung in der Berichterstattung herbeizuführen.
3.8 Ein positives und zugleich negatives Integrationsbeispiel
Ein noch nicht diskutierter Punkt ist die integrative Wirkung des Geldes. In einer
‚Gesellschaft voller Heuschrecken’, orientiert auf Gewinn dürfte sich ein positives
Integrationsergebnis herbeiführen lassen? Einen Ort im Aufnahmeland, wo die
Sprache der Migranten gesprochen wird. Ein Ort, wo man diskret und
zuvorkommend wie die Majorität behandelt wird. Einen Ort, wo man Geschenke aus
der Heimat bekommt. Einen Ort, wo man einen Tee statt einen Kaffee zum Gespräch
serviert bekommt. Einen Ort, wo die Broschüren und Anträge zweisprachig sind.
Jetzt stellt sich die Frage, gibt es diesen Ort? Ja, er existiert und heißt „‚Bankamiz’,
was so viel heißt wie ‚Die Bank für uns’.“[26] An dieser Stelle zeigt sich die
wirtschaftliche Orientierung unserer Gesellschaft. Die wirtschaftliche Ausrichtung
spiegelt sich auch im Aufenthaltsgesetz wieder. Im §21 Selbstständige Tätigkeit
AufenthG heißt es:
23
„(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes
regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten
lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch
eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 sind in der Regel gegeben,
wenn mindestens 1 Million Euro investiert und zehn Arbeitsplätze geschaffen
werden.“
An den beiden Beispielen ist zu sehen, dass eine Wechselwirkung zwischen der
Ressource Geld und Integration existiert. Das Modell ‚Bankamiz’ zeigt zugleich auch
wie vergessen die zuvor diskutierten Punkte sind. Die wirtschaftliche Ausrichtung ist
weiterhin im Aufenthaltsgesetz § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich zu
finden.
„(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von
Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet
Zuwanderung
unter
Berücksichtigung
der
Aufnahme-
und
Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der
Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.
Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Förderung der Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen
Gesetzen bleiben unberührt.“
Da wirtschaftliche Interessen nicht zwingen zu allen Migranten zu zählen sind, ist ein
übergeordneter Wertebegriff zu finden. Auf solch einen Grundstein ist ein
gemeinsames miteinander aufzubauen.
24
3.9 Die Migrantenbedingungen
Bis zu diesem Punkt der Arbeit beschäftigte ich mich hauptsächlich
mit
beeinflussenden Faktoren, die die Aufnahmegesellschaft betreffen. Die einleitend in
diesem Kapitel angeführte AKI-Forschungsbilanz soll nun ausführlicher vorgestellt
werden, da sie sich mit den Migranten direkt beschäftigt. In ihr werden
Zusammenhänge die eine Integration positiv sowie negativ beeinflussen erarbeitet.
Der Spracherwerb ist als ein möglicher Grundbaustein für Integration zu sehen. Sieht
man die Sprache als Ressource kann man sie als Kapital investieren und zu seinem
Vorteil in den Bereichen soziale Kompetenz, Arbeit und Bildung nutzen. Der
Spracherwerb kann somit sich auch positiv auf die materiellen Ressourcen
auswirken. Der Spracherwerb ist wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig.
Hier spielt unter anderem das Einreisealter in die Aufnahmegesellschaft eine Rolle.
Ist eine Person in ihrem Herkunftsland sozialisiert worden und hat ein bestimmtes
Alter überschritten, so wirkt sich dies negativ auf den Spracherwerb im
Aufnahmeland aus. Im Umkehrschluss bedeutet dies, je jünger eine zu integrierende
Person ist, desto leichter gestaltet sich der Spracherwerb. Ein weiterer Faktor ist die
Ausbildungsstufe des Migranten. Hier ist eine Verbindung zu finden, die besagt,
dass, je höher der Bildungsstand ist desto höher ist der Zweitspracherwerb. Der
Punkt soziales Umfeld spielt eine weitere entscheidende Rolle. Hier kommt es darauf
an, in welches Umfeld der Migrant im Aufnahmeland sich aufhält. Ist im ein
Auskommen ohne den Spracherwerb des Landes möglich, so gestaltet sich das
Lernen der Sprache schwieriger. Denn er kann auf ihm helfende Personen
zurückgreifen, die die Landessprache beherrschen. Diese Situation tritt in der Regel
bei einer abgespaltenen Gesellschaftsgruppe auf. Hat diese Gruppe intern eigene
soziale Aufstiegsmöglichkeiten ist in der Regel zu erwarten, dass der Migrant die
neue Landessprache nicht erwerben wird. Der Spracherwerb ist weiterhin von der
Motivation abhängig. Besteht eine hohe Motivation, so ist in der Regel zu erwarten,
das ein Spracherwerb stattfindet. Im Umkehrschluss, bei einer geringen Motivation
kommt es zu keinem Spracherwerb. Ein nächster Zusammenhang findet sich in der
Aktivierungsenergie. Dies ist komplementär zu einer großen Gruppe. Existiert keine
Möglichkeit
ohne
den
Spracherwerb
auszukommen
ist
hier
eine
hohe
Aktivierungsenergie und treibt den Migranten über den Schwellenwert und ‚zwingt’
ihn zum Spracherwerb. Die Abbildung 9 zeigt die Zusammenhänge der Integration in
25
die Aufnahmegesellschaft und die Integration in die ethnische Gruppe mit der
dazugehörigen sprachlichen Kompetenz.
Abbildung 9: Typen der individuellen Sozialintegration und der Sprachlichen Kompetenz31
Die
im
oberen
Teil
beschriebene
beeinflussenden
Faktoren,
die
die
Aufnahmegesellschaft betreffen werden in Abbildung 10 hinsichtlich der Funktion
der Sprache und ihre Auswirkungen auf Sozial- und Systemintegration dargestellt.
Abbildung 10
32
4 Fazit
Das Thema ‚Von der Migration zum Integrationsproblem’ ist zu einem Komplex zu
zählen, dem ein Ursache-Wirkungs-Prinzip zu Grunde liegt. Es lässt sich sagen, das
Migration ein Integrationsproblem hervorrufen kann, doch dies nicht gleichzeitig
impliziert. Im hier betrachteten Fall Deutschland, ist von einem Integrationsproblem
31
32
[24] S.8
[24] S.13
26
auszugehen. Migration wird durch verschiedenste Ursachen hervorgerufen.
Exemplarisch sollen politische Verfolgung und wirtschaftliche Engpässe im
Herkunftsland stehen. Falls dies die Ursachen für Migration sind, ist es zu überlegen,
ob ein Versuch die Verhältnisse im Herkunftsland zu ändern eine Maßnahme ist, ein
Integrationsproblem im eigenen Land zu verhindern. Das aus einer Migration ein
Integrationsproblem wird hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die alle
miteinander korrelieren und nicht voneinander zu trennen sind. Der einzige Faktor,
der in dieser Arbeit abgekoppelt werden kann, ist das Geld. Dieser beschrieb
eindrucksvoll, welch starke integrative Wirkung er hat. Doch kann man den Punkt
Geld nicht als die Lösung des Integrationsproblems sehen. Ein Integrationsproblem,
so hat sich gezeigt, entsteht dann, wenn eine große Masse von Fremden in ein
homogenes System eindringt. Ein nicht zu unterschätzender Punkt, der integrativ
hemmend wirkt, ist der Angstzustand, wenn die eigene Existenz bedroht wird. Diese
wird indirekt bedroht durch das Abgreifen von Sozialleistungen. Ob diese Angst
begründet ist oder einem Mythos der Meinungsbildung der Medien zu Grunde liegt,
müsste eine Analyse der entsprechenden Daten klären. Eine zusätzliche negative
Wirkung auf Integration hat die kontinuierliche Erinnerung an negative Ereignisse
mit der zu integrierenden Minorität.
Zwei Sofortmaßnahmen sind auf Grundlage dieser Arbeit vorzuschlagen. Dies wäre
zum einen, die Quotenregelung in den Schulen und zum anderen eine veränderte
Berichterstattung in den Medien. Als einen der weiteren zu überlegenden Punkte, ist
die Grundgesetzesänderung zu nennen, so dass für Nicht-EU-Bürger die Ausübung
des kommunalen Wahlrechtes ermöglicht.
Die drei erwähnten Punkte soziale, politische und materielle Integration sind nach
den vorliegenden Erkenntnissen nicht ausreichend erfüllt. Daher lässt es nur den
Schluss zu, das ein Integrationsdefizit herrscht. Dies begründet sich in der Tatsache,
das kein Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger existiert und somit keine politische
Integration erfolgt ist. Weiterhin im Punkt soziale Integration mit seinem Unterpunkt
Kontakt zur Nachbarschaft lässt sich sagen, dass 68,2% keinen persönlichen und in
der näheren Verwandtschaft haben.33 Weiterhin haben 49,9% keinen Kontakt am
Arbeitsplatz und 57,0% keine Verbindung im näheren Umfeld zu Ausländern
haben.34 (vgl. Abbildung 11, 12, 13)
33
34
Allbus 2006, S. 53
Allbus 2006, S. 54
27
Kontakt zu Ausländern - eigene Familie - nähere
Verwandtschaft
%
80
70
60
50
40
30
20
10
0
68,2
24
7,7
0,1
Ja
Nein
Keine Angabe
Keine deutsche
Staatsbürgerschaft
Abbildung 11
Kontakt zu Ausländern am Arbeitsplatz
60
%
49,9
50
40
38,3
30
20
10
4,1
7,7
0
Ja
Nein
Keine Angabe
Keine deutsche
Staatsbürgerschaft
Abbildung 12
28
Kontakt zu Ausländern in der Nachbarschaft
57
35,1
7,7
Keine
deutsche
Staatsbürgersc
haft
Keine Angabe
Nein
0,1
Ja
60
50
40
% 30
20
10
0
Abbildung 13
Zur materiellen Integration gestaltet sich die Analyse schwieriger. Eine Integration in
Wohnungsmarkt und soziale Sicherungssysteme ist mit der Einreise sofort gegeben.
Der Staat kommt bis zur Entscheidung eines Aufenthaltstatus für den Migranten auf.
Hier ist keine Inklusion in den freien Wohnungsmarkt zu finden, aber beides wird
gestellt. Eine Exklusion erfolgt im Erwerbsleben. Hier begründet sich der Ausschluss
zum einen bei einem nicht geklärten Aufenthaltsstatus und zum anderem,
schleichend durch das, im Vergleich, niedrigere Bildungsniveau. Dabei kann die
Ressource Bildung nicht in materielle Integration gewandelt werden, da unter
Umständen kein Bedarf an unqualifizierten Arbeitkräften besteht. Es ist Folgend von
einem Integrationsproblem zu sprechen.
So ist zu sagen, das ein übergeordneter gemeinsamer Wert gefunden werden muss,
an den alle glauben. Oder eine Verfassung geschaffen werden, die von allen
ethnischen Gruppen akzeptiert wird. Hierbei könnte der Europagedanke sehr
hilfreich sein.
„Die Besinnung auf die Lehre Ibn Khalduns erinnert uns (...) daran, dass es zu
beachten gilt, dass erfolgreiche Integration nur in ein Wertesystem und nicht
ins Leere erfolgen kann. Ohne dass eine Aufnahmegesellschaft eine eigene
Wertorientierung und damit eine Identität bietet, muss der Fremde immer
fremd bleiben.“35
35
Vgl. [29]
29
Schließen möchte ich die Arbeit mit einem Zitat von Berthold Brecht
„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so
einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande
kommen, auf leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, ein Pass niemals. –
Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein
kann und doch nicht anerkannt wird“.
30
5 Literatur und Quellenverzeichnis
[1]
http://www.bmi.bund.de/nn_174266/Internet/Content/Broschueren/2001/Zuw
anderung__gestalten__-__Integration__Id__48169__de.html, (Zugriff: 15.03.2007).
[2]
http://service.spiegel.de/digas/find?DID=27864511, (Zugriff: 15.03.2007).
[3]
http://fluter.de/look/article.tpl?IdLanguage=5&IdPublication=2&NrArticle=5
375&NrIssue =52&NrSection=11, (Zugriff: 15.03.2007).
[4]
vgl. Materialsammlung zur Geschichte der Arbeitsmigration aus der Türkei:
Anwerbung, Reise nach Deutschland, Fremdheiten, DOMIT (Hrsg.), 2000.
http://www.domit.de/pdf/Materialsammlung.pdf, (Zugriff: 14.03.2007).
[5]
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Bonn, 1994, S. 19.
[6]
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[7]
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Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland.
Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung (Kühn-Memorandum),
Bonn, 1979.
[8]
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http://www.buergerimstaat.de/4_06/weg.htm, (Zugriff: 15.03.2007).
[9]
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, 23.05.1949.
[10]
Migrationsbericht 2005, S. 49.
[11]
Staatsangehörigkeitsgesetz §25, Fassung vom 19.2.2007.
[12]
Deutschland: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft droht. In: Migration
und Bevölkerung, Netzwerk Migration in Europa e. V. (Hrsg), Ausgabe 2,
März, S. 2, 2005.
[13]
Artikel 16 Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes vom 28.08.2006.
[14]
Geyer, Ch.: Züchtigung in der Ehe – Frankfurter Fehlentscheidung, In:
F.A.Z., Nr. 69, 22. März 2007, S. 35.
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E
B0F103A1112C458EBCF012A13B209796~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(Zugriff: 24.03.2007).
[15]
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Deutschland, 22. Dezember 2004,
31
http://www.bpb.de/themen/G1RPNN,0,0,Was_ist_Islam.html, (Zugriff:
14.03.2007).
[16]
Religionszugehörigkeit, Deutschland – Bevölkerung 1950, 1961, 1970, 1987,
1990, 2003, 2004, 2005, fowid(Hrsg.),
http://www.fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Religionszugehoerigkeit_Bevoelk
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[17]
Tibi, B.: Der Euro-Islam als Brücke zwischen Islam und Europa, 20.03.2007,
http://www.perlentaucher.de/artikel/3764.html (Zugriff: 21.03.2007).
[18]
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und ZDF, S.2, 2007.
[19]
Der Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft, Deutscher
Beitrag zur Pilotforschungsstudie „The Impact of Immigration on Europe`s
Scocieties“ im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks,
Forschungsbericht 1, Kohlmeier, M und Schimany, P., Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), S. 15, 2005.
[20]
Cohen, Bernard C.: The Press and Foreign Policy, S. 13, 1963.
[22]
Hafez, K. und Richter, C.: Das Gewalt- und Konfliktbild des Islams bei ARD
und ZDF – Eine Unersuchung öffentlich-rechtlicher Magazin- und
Talksendungen, S. 3, 2007,
http://www2.kommunikationswissenschafterfurt.de/uploads/bericht_islam_in_ard_und_zdf_2005_2006.pdf (Zugriff:
15.03.2007).
[23]
Datenhandbuch Allbus 2006, ZA-Nr. 4500, S. 127.
[24]
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Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI)
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http://www.wz-berlin.de/zkd/aki/files/aki_forschungsbilanz_4.pdf, (Zugriff:
23.02.2007).
[25]
Broschüre: Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik,
Bundesministerium des Inneren – Referat Öffentlichkeitsarbeit, S. 35, 2005
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/20
05/Zuwanderungspolitik__und__Zuwanderungsrecht__de,templateId=raw,pr
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