2014 Kurzform 3 Alu-Schraubstollen Wetter

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Verfahren 1 J 3 / 14, vom 23. März 2014
Kurzform
Beschwerde mit Zielrichtung der Spielumwertung/Wiederholung des Spiels aufgrund falsches
Schuhwerk und Witterungseinflüsse.
Auszug:
„Während der ersten Halbzeit des o.g. Spiels fiel mir, meinen Spielern sowie einigen meiner
Spielereltern auf, dass drei Spieler des Vereins A mit Alu-Schraubstollen spielten. Es handelte
sich dabei um die Spieler mit den Rückennummern 7, 10 und 12. In der Halbzeitpause sprach ich
den angesetzten Schiedsrichter darauf an, da dieses Schuhwerk nach meinem Kenntnisstand und
den DFB-Ausrüstungsregeln in dieser Altersklasse verboten ist, da es die Sicherheit der Spieler
gefährdet. Der Schiedsrichter antwortete, dass er es nicht weiß, keine Regelkunde dabei hat und
sich auch nicht weiter informieren kann. Er pfiff die zweite Halbzeit ohne weitere Maßnahmen an.
Auch der Trainer des Vereins A sagte mir, dass er es nicht weiß und die Spieler deswegen damit
spielen ließ. Meine Spieler hatten so viel Respekt vor den Stollen, dass sie nicht mehr richtig in die
Zweikämpfe und Laufduelle gingen und somit die Spieler des Gastgebers dadurch einen Vorteil
hatten. Nach dem Spiel bestand ich darauf, dass der Schiedsrichter diesen Umstand im
Spielberichtsbogen vermerkt, dies sicherte er mir zu.
Ein U12-Spieler ist koordinativ noch nicht in der Lage zurückzuziehen oder eine Aktion
abzubrechen. Immer wieder sehen wir auch noch, dass ein Ball in Kopfhöhe mit dem Fuß gespielt
wird. Nicht ohne Grund erhält man diese Schuhe normalerweise erst ab einer Schuhgröße 40.
Weiterhin muss ich sagen, dass ein erfahrener Schiedsrichter dieses Spiel bei den
Witterungsbedingungen nicht angepfiffen hätte. Die meisten kleineren Spieler hatten bei den
Sturmböen bereits Probleme gerade stehen zu bleiben“
Urteil/Ergebnis:
Rechtsmittel ist hier nicht die Beschwerde, sondern die Anrufung des KSG.
Das Rechtsmittel ist offiziell über den Verein gegangen und wurde nach Rücksprache
zurückgezogen.
Kosten waren noch nicht entstanden.
1) DFB-Fußballregeln
Auf Seite 22 ist in der Regel 4 etwas zum Schuhwerk beschrieben.
Ergebnis:
Es gibt keine genauen Regelungen zu den Stollen etc., nur zur Kleidung (und Werbung).
In den Regelungen des NfV gibt es auch keine Beschreibungen (gab es mal).
2) Richtlinien des DFB zur Spielkleidung
Ergebnis:
Nur Beschreibung der Kleidung, ohne Schuhe (und wieder über die wichtige Werbung).
3) Rechtsauskunft des NfV von 2011(im NfV Forum)
Ergebnis:
Es gibt nur eine Empfehlung.
Grundsätzlich hat der Schiedsrichter zu entscheiden, ob die Schuhe / Fußballschuhe
gefahrlos benutzt werden dürfen. Er prüft, ob sie eventuell zu spitz sind etc.
4) Bei der Witterung ist zu bedenken, dass die andere Mannschaft keinen Vorteil
hatte.
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