SOUNDS RIGHT VON THOMAS WALLENTIN Ein(e),,[ucky Strike" für die Werbung ,,Lucky Strike" bedeutet aus dem Englischen übersetzt sonders darüber aufgebracht, dass ein Tabakkonzern ,,Glückstreffel' oder steht für eine Zigarettenmarke auf seine Kosten Werbung machte, Sowohl Bohlen als des Zigarettenkonzerns British American auch der Prinz brachten Klage wegen Verletzung ihrer Tobacco (BAT) mit Sitz in London. Lucky Strike ist den älteren Generationen (als Zigarettenwerbung in der öffent lichkeit noch erlaubt war) vor allem für seine ironisch- Persönlichkeitsrechte ein und verlangten darüber hin- aus Schadeners¿tz. Der labakkonzern berief sich auf sein Recht der freien Meinungsäußerung. satirischen Werbungen in Erinnerung. Die Werbungen waren immer recht simpel gehalten. Zumeist war eine,,Lucky Strike"-Zigarettenpackung Während die Untergerichte (das Land- und das 0ber- KuNz ScurueIVILLENTrN OG RrcsrsANWÄLrE abgebilde¡ landesgericht Hamburg) den Begehren stattgaben, verknüpft mit einem kurzen markigen Spruch. Auch wies der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Klagen Prominente wurden dabei nicht verschont. 2008 ab. Er erkannte, dass die mit der Namensnennung an dem ein öffentliches lnform¿tionsinteresse besteht, verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeits- 2. der Prominente t¿tsächli(h im Fokus der öffentli- lm Jahr 2000 warb Lucky Strike mit derTextzeile"War rechts hinzunehmen sei, wenn sich die Werbeanzeige chen Diskussion stehen must 3. die Werbung sich auf das Ernst? 0der August?". Darunter war eine zerbeulte einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der [reignisse beziehen muss, die hinreichend öffentlich Zigarettenpackung abgebildet. Der Zigarettenkonzern Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetrt, bekannt sind, sowie 4. der Ruf des Prominenten nicht verwendete das Werbesujet in Anspielung auf die an dem der 6enannte beteiligt war, und wenn anderer- herabgewürdigt werden dürfe (so hat sich der,deut- Verhaltensweisen des Prinzen [rnst August von Han- seits der lmage- oder Werbewert des Genannten durch sche FDP-Politiker Rainer Brûderle erfolgreich gegen nover, der zur damaligen Zeit aufgrund seiner Heirat die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und die konsenslose Verwendung seines Konterfeis im mit Prinzessin Caroline von Monaco (1999) besonders nicht der Iindruck erweckt w¡rd, als ¡dentifiziere er sich Zusammenhang mit derWerbung eines 5eitensprung- im medialen Rampenlicht stand. Der Prinz war 1998 mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es. portals gewandt; das Plakat trug die Überschrift,,Dis- vor seinem Gut Calenberg in eine körperliche Ausein- anschließende Beschwerde vor dem deutschen Bun- andersetzung mit einem Kameramann verwickelt, auf desverfassungsgericht blieb ebenfalls erfolglos. Eine den er mit einem Regenschirm einprügelte. lm Jahr kreter und anonymer alsjede Hotelbar"). Auch der 0berste Gerichtshof (0GH) musste sich vor 2000 wurde ûber eine weitere Handgreiflichkeit mit Damit gaben sich die beiden Promis jedoch (noch) kurzem mit einer Werbung einem Discothekenbesitzer auf der vor Kenia gelege- nicht geschlagen und wandten sich im 0ktober 2009 ohne deren Zustimmung befassen (4 0b 62114t). Ein Printmedium benutzte im Zusammenhang mit der mit F0t0s Prominenter nen lnsel Lamu berichtet. Diese und auch noch weitere mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Vorfälle brachten ihm den Spitznamen,,Prügelprinz" land an den Europäischen Gerichtshoffür Menschen- Eigenwerbung des Mediums Bilder von bekannten bzw,,Prügelaugust" durch die Presse ein. rechte (EGMR).5ie sahen durch die BGH-Entsdeidung östen Schisportlern. Dagegen richteten sich zwar ihr Recht auf Schutz der 2003 wurde auch der Musikproduzent und selbster- Deutsch- Privatsphäre gemäß Art I EMRK als verletzt an. nicht die abgebildeten 5portler bzw der Ö5V, sondern ein konkunenzierendes Branchenblatt. Der nannte Poptitan Dieter Bohlen Gegenstand einer Lu- OGH ent- schied, dass im zugrundeliegenden Fall die konsenslo- cky Strike Werbung. Eohlen veröffentlichte 2003 seine Mitte Februar 2015, somit mehr ¿ls fünf (l) Jahre nach Biografie,,Hinter den Kulissen". Mehrere Prominente Einbringung der 6rundrechtsbeschwerden, wies der der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden könne. Auch wehrten sich erfolgreich gegen ihre Darstellung im EGMR diese (endgültig) ab. Der Gerichtshof in Straß- sonst konnte kein schützenswertes lnteresse des be- Buch, weshalb dieses in weiterer Folge nur noch seVerwendung der Bildnisse nicht mit einem lnteresse mit burg schloss sich der Argumentat¡on des BGH an und langten Mediums erkannt werden. Nach den anstän- geschwärzten Pasagen erscheinen durfte. ln Anspie- führte aus, dass der BGH die lnteressen der Beteilig- digen Marktgepflogenheiten für Medienunternehmen lung auf diesen Umstand verwendete Lucky Strike in ten (Recht auf freie Meinungsäußerung vs Recht auf wäre vor der beanstandeten Veröffentlichung die einer ebenfalls 2003 erschienenen Werbeanzeige die Achtung des Privat- und Familienleben$ unter dem Zustimmung der Abgebildeten zur Verwendung der ironische Textzeile,,Schau mal, lieber Dieter, so einf¿ch Blickwinkel des ironisch-satirischen Charakters der Bilder für Werbezwecke einzuholen gewesen. schreibt man super Bücher"; die Wörter,,lieber",,,ein- Werbungen richtig abgewogen hatte. fach" und,,super" waren dabei sichtbar geschwärzt aber dennoch leserlich. ln den beiden geschilderten Fällen wurden die Vorn¿- Bohlen und Ernst August sei Dank, dass sie die per- Mit dieser Entscheidung werden der konsenslosen Verwendung von Prominenten in der lVerbung aber Hartnäckigkeit v0rangetrieben haben. Bleibt die Frage nicht unbedingt Ti.ir und Tor geöffnet. 8ei der stets .,War das schon alles oder kommt da noch etwas?" men der Promis ohne deren [inverständnis verwen- durchzuführenden lnteressenabwägung muss beach- det. Bohlen war als bekennender Nichtraucher be- tet werden, dass 46 sönlichkeitsrechtliche Rechtsprechung aufgrund ihrer '1. die Werbung ein Thema aufgreift, Dr. Philipp Spring, LIM (Penn)