Landkreis Waldeck-Frankenberg Fachdienst Gesundheit Information für Betroffene Gelbfieber Gelbfieber ist eine durch die Gelbfieber-Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie tritt in tropischen Gebieten auf beiden Seiten des Atlantiks auf (Afrika und Südamerika). In Südamerika sind besonders die Regioen Bolivien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien und Peru gefährdet. Weltweit werden pro Jahr etwa 200.000 Erkrankungsfälle innerhalb der einheimischen Bevölkerung geschätzt. Erkrankungen bei Reisenden sind dank der vorgeschriebenen Impfungen sehr selten. Infektionsweg und Ansteckung Eine Übertragung ist nur über Stechmücken möglich. Die Inkubationszeit (Zeit der Aufnahme von Erregern bis zum Auftreten erster Symptome) beträgt 3-6 Tage. Symptome Der Verlauf kann, besonders bei Kindern, milde verlaufen. Aber auch schwerwiegend. Nach akutem Beginn mit Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen und Nasenbluten kommt es innerhalb von 34 Tagen zu einem Rückgang der Symptome. Bei etwa 15% der Erkrankten entwickelt sich innerhalb kurzer Zeit eine „toxische Phase“. Das Fieber steigt erneut an und es wird Blut erbrochen bzw. es treten blutige Durchfälle auf. Durch die Beteiligung der Leber entsteht eine Gelbsucht, allerdings weniger intensiver als gewöhnlich. In manchen Fällen treten zentralnervöse Störungen auf, die sich durch Sprachschwierigkeiten, Bewegungsstörungen etc. äußern können. Etwa die Hälfte der Patienten mit einer toxischen Phase verstirbt. Ein Überstehen der Krankheit, aber auch eine unbemerkte Infektion, führen zu einer lebenslangen Immunität. Diagnostik und Therapie Die Erkrankung wird über den indirekten Nachweis des Virus erbracht. Eine spezielle Therapie steht nicht zur Verfügung, sodass nur die Symptome behandelt werden können. Vorbeugende Maßnahmen Es steht ein sicherer und gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Nach Gabe einer einmaligen Dosis setzt der Impfschutz nach ca. 1 Woche ein und hält mindestens 10 Jahre an. Die Impfung wird offiziell für Reisende in Gelbfieber-Risikogebiete empfohlen. Gesetzliche Regelung Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Verdacht, Erkrankung und Tod an Gelbfieber durch den Arzt an das Gesundheitsamt zu melden. Labore müssen den indirekten oder direkten Nachweis des Gelbfiebervirus ebenfalls an das Gesundheitsamt melden. Mehr Informationen? Sachbearbeitung: Herr Berg Herr Burk Herr Möbus Herr Wilke 05631/954499 452 486 483 05631/954Herr Schohr Frau Scriba-Head Frau Ritter Mail: [email protected] Landkreis Waldeck-Frankenberg 06451/743-664 473 476 Fax: 05631/954-490 Fachdienst Gesundheit Am Kniep 50 34497 Korbach