Merkblatt Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis Gesundheitsamt Albert-Schweitzer-Str. 31 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560 E-Mail: [email protected] Internet: www.main-tauber-kreis.de Hand-Mund-Fuß-Krankheit Erreger Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit wird vorwiegend durch kleine unbehüllte Enteroviren, meist Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71 und neuere Serotypen verursacht. Während eines Ausbruchs können verschiedene Virusstämme gleichzeitig zirkulieren. Vorkommen Enteroviren kommen überall vor und sind sehr leicht übertragbar. Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist sehr verbreitet und verläuft in den meisten Fällen harmlos. Sie betrifft überwiegend Kinder unter zehn Jahren, kann aber auch bei Erwachsenen auftreten. Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit tritt ganzjährig mit Häufungen im Spätsommer und Herbst auf. Das einzige Reservoir der Erreger ist der Mensch. Infektionsweg Die Viren werden vorwiegend direkt von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Nasenund Rachen-sekreten, Speichel, Flüssigkeit aus Bläschen) oder Stuhl und Kontakt mit virus-kontaminierten Oberflächen übertragen. Eine Übertragung durch die Hände spielt hier eine wesentliche Rolle. Das Virus wird aber auch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Inkubationszeit Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt 3 bis 35 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Erkrankte sind vor allem während der ersten Woche der Krankheit hoch ansteckend. Die Viren können aber nach dem Abklingen der Symptome über mehrere Wochen im Stuhl weiter ausgeschieden werden. Daher können Patienten sehr lange ansteckend sein. Des Weiteren ist der Anteil der asymptomatisch infizierte Personen (zumeist Erwachsene) sehr hoch. Symptome Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, Appetitlosigkeit und Halsschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich in der Regel schmerzhafte Exantheme in der Mundschleimhaut. Sie erscheinen als kleine, rote Flecken, die Bläschen und oftmals kleine Geschwüre bilden. Betroffen sind vor allem Zunge, Zahnfleisch und die Mundschleimhaut. Ein nicht juckender Hautauschlag bildet sich innerhalb von ein bis zwei Tagen in Form von ebenen oder erhöhten roten Flecken, manchmal auch mit Blasenbildung. Meist sind die Handflächen und Fußsohlen, seltener auch Gesäß, Genitalbereich, Knien oder Ellenbogen betroffen. Die Krankheit verläuft normalerweise mild und fast alle Patienten erholen sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen ohne ärztliche Behandlung. Über 80 % der Infektionen verläuft ohne Symptome. Mögliche Komplikationen Komplikationen sind extrem selten. Schwere Verläufe können zu Hirnhautentzündungen, Gehirnentzündungen und Lähmungen führen. Innerhalb von 4 Wochen kann es zu Verlust von Fingernägeln und Zehennägeln kommen. Die meisten Enterovirus-Infektionen während der Schwangerschaft verursachen milde Symptome oder verlaufen asymptomatisch. Jedoch können Schwangere, die um den Geburtstermin herum Symptome einer EnterovirusInfektion aufweisen, das Virus auf das Neugeborene übertragen. Die meisten Neugeborenen entwickeln einen milden Krankheitsverlauf, jedoch kann in seltenen Fällen die Infektion auf andere Organe (Leber und Herz) übergreifen und zum Tode führen. Das Risiko dieses schweren Krankheits-verlaufes ist bei Neugeborenen in den ersten beiden Lebenswochen am höchsten. Behandlung/Therapie Die Erkrankung kann nur symptomatisch behandelt werden, eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung. Schutzmaßnahmen Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Das Infektionsrisiko kann durch gute Hände-hygiene reduziert werden: Regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen mit Seife, besonders nach dem Windeln und nach dem Toilettengang, spielen eine entscheidende Rolle. Verschmutzte Oberflächen und Gegenstände (einschließlich Spielzeug und Türgriffe) müssen besonders gründlich nach Maßgabe des Hygieneplans der öffentlichen Einrichtungen gereinigt werden. Enger Kontakt mit Erkrankten sollte vermieden werden (Küssen, Umarmen, Besteck oder Tassen nicht teilen) Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten und Schulen) Erkrankungshäufungen müssen nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz von der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Aufgrund der hohen Anzahl asymptomatischer Krankheitsverläufe sind spezifische Empfehlungen hinsichtlich eines Ausschlusses von erkrankten Kindern aus Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen kein angemessenes Mittel, um Ausbrüche zeitnah zu beenden. Ein Besuchsverbot führt zwar zu einer Reduzierung der zirkulierenden Virusmenge vor Ort. Die Infektionsketten können aber damit allein nicht wirksam unterbrochen werden, da die Viren noch für Wochen nach Symptomende ausgeschieden werden können und asymptomatische Virusträger nicht erkannt werden. Alle Erkrankte sollten einem Arzt vorgestellt werden; dieser entscheidet, ob eine häusliche Betreuung erforderlich ist und wann ein Patient die Einrichtung wieder besuchen kann. Für Familienangehörige eines Erkrankten gibt es keine Einschränkungen. Ob im Rahmen von Ausbruchsgeschehen Hände- und Flächendesinfektionsmittel (mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit) anzuwenden sind, sollte mit dem Gesundheitsamt besprochen werden, da es in solchen Fällen einer fachlichen Beratung zur sachgerechten Anwendung (Dosierung, Einwirkzeit) solcher Mittel bedarf. Das Merkblatt wurde in Anlehnung an den Ratgeber für Ärzte vom Robert-Koch-Institut (Stand 11.03.2013) erstellt. Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis. Stand: Oktober 2013