Auf einen Blick Plenum – Februar II 2017 Zivilrechtliche Regelungen im Bereich Robotik Der Rechtsausschuss (JURI) hat einen Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu den zivilrechtlichen und ethischen Aspekten im Bereich Robotik eingereicht. In dem Bericht wird gefordert, dass auf Unionsebene Rechtsvorschriften zur Einführung eines Registers für Roboter und zur Einrichtung einer EU-Agentur für Robotik sowie zur Festlegung von Grundsätzen der zivilrechtlichen Haftung für von Robotern verursachte Schäden eingeführt werden. Solche Rechtsvorschriften sollten von ethischen Verhaltenskodizes flankiert werden. Hintergrund Im Januar 2015 hat der Rechtsausschuss beschlossen, eine Arbeitsgruppe über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Robotik und künstlicher Intelligenz in der EU einzurichten, wobei der Schwerpunkt auf zivilrechtlichen Aspekten liegen sollte. Die Gruppe kam zwischen Mai 2015 und September 2016 zu zehn Sitzungen zusammen und hörte eine Reihe von Interessenträgern, Wissenschaftlern und Juristen an. Im Juni 2016 veröffentlichte das Referat Wissenschaftliche Vorausschau des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments ein Sachverständigengutachten über die ethischen Aspekte cyber-physischer Systeme (CPS). CPS sind mit dem Internet der Dinge vernetzte intelligente Robotersysteme bzw. technische Systeme vernetzter Computer, Roboter und künstlicher Intelligenz, die mit der physischen Welt interagieren. Dazu gehören u. a. automatisierte Fahrzeuge und Drohnen sowie Roboter, die im Gesundheitswesen, zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und in der Landwirtschaft eingesetzt werden. In dem Gutachten wird auf die Risiken hingewiesen, die sich etwa in den Bereichen Beschäftigung, Datenschutz, Sicherheit und zivilrechtliche Haftung aus der Entwicklung der Robotik ergeben können. Bericht des Rechtsausschusses Im Januar 2017 nahm der Rechtsausschuss seinen Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik an. Neben den zwei assoziierten Ausschüssen TRAN und LIBE legten auch die Ausschüsse IMCO, ENVI, ITRE und EMPL Stellungnahmen vor. In dem Bericht wird die Kommission aufgefordert, auf Unionsebene Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen der Begriff „intelligenter Roboter“ als ein Roboter definiert wird, der durch den Einsatz von Sensoren und/oder durch die Interkonnektivität mit seiner Umgebung autonom ist, zumindest geringfügig physisch unterstützt wird, sein Verhalten und seine Handlungen an seine Umgebung anpasst und kein Lebewesen im biologischen Sinn ist. In dem Bericht wird angeregt, ein Registrierungssystem für fortschrittliche Roboter einzuführen, das von einer EU-Agentur für Robotik und Künstliche Intelligenz verwaltet würde. Diese Agentur würde den Akteuren in der Öffentlichkeit überdies mit fachlicher, ethischer und regulatorischer Kompetenz im Bereich Robotik zur Seite stehen. Was die Haftung für von Robotern verursachte Schäden anbelangt, wird in dem Bericht vorgeschlagen, dass diese entweder auf der Grundlage einer strikten Haftung (kein Verschulden erforderlich) oder auf der Grundlage eines Risikomanagementansatzes (Haftung einer Person, die die Risiken hätte minimieren können) geregelt werden könnte. Die Haftung sollte im Verhältnis zum tatsächlichen Ausmaß der Anweisungen, die dem Roboter gegeben worden sind, sowie im Verhältnis zum Autonomiegrad des Roboters stehen. Haftungsregelungen könnten um ein System der Pflichtversicherung für Nutzer von Robotern sowie um einen Entschädigungsfonds zur Zahlung von Schadenersatzleistungen in Fällen, in denen das Risiko nicht von einer Versicherung abgedeckt ist, ergänzt werden. EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments Autor: Rafał Mańko, Wissenschaftlicher Dienst für die Mitglieder PE 599.250 Haftungsausschluss und Copyright: Die Verantwortung für den Inhalt liegt ausschließlich beim Verfasser dieses Dokuments; eventuelle Meinungsäußerungen entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Das Dokument richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeiter des Europäischen Parlaments und ist für deren parlamentarische Arbeit bestimmt. Nachdruck und Übersetzung zu nicht-kommerziellen Zwecken mit Quellenangabe gestattet, sofern der Herausgeber vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird. © Europäische Union 2017. [email protected] – http://www.eprs.ep.parl.union.eu (intranet) – http://www.europarl.europa.eu/thinktank (internet) – http://epthinktank.eu (blog) DE (or. EN) Ethische Fragen In dem Bericht werden im Anhang zur Entschließung zwei Entwürfe von Verhaltenskodizes vorgeschlagen – ein ethischer Verhaltenskodex für Robotikingenieure und ein Kodex für Ausschüsse für ethische Fragen in der Forschung. In dem ersten Kodex werden vier ethische Grundsätze für die Herstellung von Robotern niedergelegt: 1) Benefizienz (Roboter sollten im besten Interesse der Menschen handeln), 2) Schadensvermeidung (Roboter sollten den Menschen keinen Schaden zufügen), 3) Autonomie (die Interaktion der Menschen mit Robotern sollte auf freiwilliger Basis erfolgen), 4) Gerechtigkeit (der mit Robotik verbundene Nutzen sollte gerecht verteilt werden). Anstehende öffentliche Anhörung Eine öffentliche Anhörung zu den zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik wurde angefordert und wird vom Rechtskomitee des Parlaments koordiniert, und wurde vom Referat Europäischer Mehrwert des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments erarbeitet. Die die bis April 2017 andauernde Konsultation sieht gesonderte Fragebögen für die breite Öffentlichkeit und für Sachverständige vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2017 veröffentlicht. Legislativer Initiativbericht: 2015/2103(INL), federführender Ausschuss: JURI (assoziierte Ausschüsse gemäß Artikel 54 GO: TRAN, LIBE), Berichterstatterin: Mady Delvaux (S&D, Luxemburg). Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments PE 599.250 Februar II 2017 2