Legale Musik-Downloads , Informatik

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Informatik
Catherine Bouchon
Legale Musik-Downloads
Studienarbeit
Hausarbeit Informatik
Thema: Urheberrecht
Umfang: 18 676 Zeichen mit Leerzeichen
Catherine Bouchon
SS 2003
Technik-Journalismus
Legale Musik-Downloads – eine Alternative zu eDonkey und Co?
Die Musikindustrie schlägt einen neuen Weg zur Bekämpfung von illegalen MusikDownloads ein
Was ist legaler Musikdownload:
Immer mehr kommerzielle Anbieter von Musik-Downloads versuchen den illegalen
Musiktauschbörsen Konkurrenz zu machen. Downloadseiten wie hotvision.de locken
mit kürzeren Downloadzeiten, besserer Musikqualität und Schutz vor Viren. Doch
dies alles kostet den Nutzer: Um ein Musikstück legal runterzuladen, muss er eine
Lizenz für das Stück erwerben. Diese ist je nach Anbieter und gewünschten Rechten
an dem Musikstück unterschiedlich teuer (durchschnittlich zwischen 0,99 und1,99 €).
So kostet es weniger, ein Lied zu streamen, also einmalig im Internet anzuhören, als
es auf seinen Computer runterzuladen. Am teuersten ist es, ein Musikstück auf CD
zu brennen. Die Songs erhält man im geschützten „Windows Media Audio“ -Format
(WMA). WMA ist ein sehr komprimiertes Datenformat, das aber auch auf MP3-Player
exportiert werden kann. In WMA ist das „Digital Rights Management“ -System (DRM)
eingebettet. Dieses System regelt die Verschlüsselung und die Zugriffsrechte auf
urheberrechtlich geschützte Werke. Mit der Musikdatei erhält der Nutzer eine Lizenz,
die es ihm erlaubt, dass Musikstück auf seinem PC abzuspielen.
Was ist MP3?
Warum legaler Download:
Raubkopien von Musik sind in. Der technische
Fortschritt durch Internet und CD-Brennen macht es
selbst Laien leicht, Musikstücke problemlos zu
kopieren. Und seitdem Musikstücke beispielsweise
durch das MP3-Format in Datenpakete zerstückelt
und komprimiert über das Internet vertrieben werden
können, boomt der illegale Musiktausch im Internet.
Rund zwei Millionen Sites bieten im Netz kostenlose
Musikdateien an, die sich Fans herunterladen
können.
MP3 ist ein digitales Format zur
Kodierung von Audiosignalen.
Entwickelt hat es das
Frauenhofer Institut für
Grundlagenforschung. MP3 steht
für motion pictures expert group
2 layer 3. Die analogen Signale
werden bei MP3 sowohl
digitalisiert als auch
komprimiert. Dies führt dazu,
dass die Musikstücke fast CDQualität erreichen, aufgrund der
Komprimierung aber auch eine
bedeutend geringere Größe als
herkömmliche Audio-Files
besitzen. Dadurch wird die
Übertragung über das Internet so
vereinfacht.
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Die illegalen Musiktauschbörsen wie KaZaA oder eDonkey haben zu großen
Umsatzeinbrüchen in der Musikindustrie geführt. In den vergangenen drei Jahren
sind die Umsätze in Deutschland um rund zehn Prozent gesunken. 2002 wurden in
Deutschland nur 165 Millionen CD-Alben verkauft. Aber 259 Millionen CD-Rohlinge
wurden von Privatpersonen mit Musik bespielt, das entspricht einem Wachstum von
42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 622 Millionen Titel wurden in diesem Zeitraum
aus dem Internet heruntergeladen. Dies geht aus einer Studie hervor, die der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Filmförderungsanstalt in
Auftrag gegeben haben.
Das Runterladen und Brennen von Musik aus dem Internet verstößt gegen das
Urheberrecht. Der Produzent des Musikstücks hat Rechte an seinem Stück, die er an
Plattenfirmen und Phonoverbände verkauft. Wer Musik vervielfältigt, muss laut
Gesetz, eine Lizenz für das Musikstück besitzen. Die Musikindustrie kämpft schon
länger gegen das illegale Musiktauschen im Netz. Nun versuchen die deutschen und
europäischen Phonoverbände, durch legale Download-Angebote von Musik
Alternativen zu den illegalen Tauschbörsen zu schaffen. Denn Versuche, das
Kopieren und Tauschen von Musik einzudämmen, zeigen trotz DRM bislang kaum
Erfolge. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhard begründet
die Notwendigkeit von legalem Musikdownload: „Illegale Musikangebote im Internet
sind nichts anderes als Diebstahl. Hier werden Komponisten, Textdichter, Musiker
und Tonträgerhersteller um ihre Rechte betrogen. Wer Musik anbietet, ohne die
Rechte erworben zu haben, verstößt gegen das Urheberrecht, macht sich strafbar
und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.“
Durch Aktionen wie dem „Digital Download Day“ versucht die Musikbranche auf
legale Downloadseiten hinzuweisen und sie den Usern schmackhaft zu machen. Der
Digital Download Day lief dieses Jahr europaweit am 9. April an. Eine Woche lang
war es möglich, sich auf den Webseiten www.digitaldownloadday.de und
www.download-days.de einen Probeaccount einzurichten und ein Guthaben von fünf
Euro zu bekommen. Dieses konnte man bei den teilnehmenden Diensten einlösen.
Dem Wert von fünf Euro entsprechen beispielsweise fünf Titel auf CD gebrannt oder
500 gestreamte Songs. „Damit wollen wir zeigen, dass legale Musikdienste im Web
existieren, und dass diese besser sind als illegale“, erklärte Charles Grimsdale vom
Online-Musikservice OD2.
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Wer bietet legalen Download an?
Der britische Musikanbieter OD2 und Popfile sind die größten Online-Musikanbieter
für den europäischen Musikmarkt. OD2 wurde 2001 von Peter
Gabriel gegründet. OD2 arbeitet vor allem mit EMI Recorded
Music zusammen. Zu weiteren Labels, mit denen OD2 Verträge
hat, zählen Virgin, Zomba, Telstar und Edel. Auf über zwanzig
Internet-Plattformen bietet OD2 sein Musikrepertoire an. Mehr
als 100.000 Songs stehen zur Auswahl. Deutsche Seiten sind
davon www.mtv.de, www.karstadt.de, www.tiscali.de, und
www.hotvision.de. Der Downloadbereich von www.wom.de gehört ebenfalls zu OD2.
Popfile ist eine Vertriebspartnerschaft von Universal Musik und der Deutschen
Telekom. Popfile bietet seine legalen Downloads
auf der Seite www.popfile.de an und arbeitet mit
den Labels polydor, motor, mercury und island
zusammen.
Die Aktion „Digital Download Day“ haben OD2
und Popfile zusammen organisiert, da sie sich
nicht als Konkurrenten sehen, sondern als
Partner im Kampf gegen den illegalen Musiktausch im Internet.
Auch Apple hat jüngst einen Dienst für legale Musik-Downloads gegründet. Den
iTunes Music Store gibt es vorerst aber nur in den USA. Zurzeit können allerdings
ausschließlich Besitzer eines Macintosh-Rechners oder des neuen iPod die Plattform
nutzen. Nach Angaben von Apple-Chef Steve Jobs sind Verträge mit den fünf großen
Labels Sony Music Entertainment, Universal Music, Warner Music, BMG und EMI,
abgeschlossen worden. Apple verkauft seine Musik im Advanced Audio CodingFormat (MPEG 4 AAC). AAC integriert Digital Rights Management und schütz vor
illegaler Vervielfältigung. Der Dienst startete mit 200.000 Songs, die für 99 Cent pro
Stück angeboten werden. Nach der einmaligen Zahlung können die Songs für den
eigenen Gebrauch auf eine unbegrenzte Zahl von CDs gebrannt und auf beliebig
vielen iPods sowie drei Macintosh-Rechnern abgespielt werden. Spätestens bis Ende
dieses Jahres soll ein Zugang zu dem Musik-Dienst auch über einen WindowsRechner möglich sein. Wann der iTunes Music Store auch in Deutschland zu nutzen
ist, gab Apple noch nicht bekannt.
Wie funktioniert legaler Download?
Auf den Musik-Plattformen, die legale Downloads anbieten, muss sich der User
registrieren, teilweise sogar als eine Art Abonnent. Dazu sind Angaben wie Name
und Email-Adresse nötig. Per Suchmaschine oder Inhaltsverzeichnis wird das
gewünschte Musikstück ausgesucht. An den jeweiligen Angaben zu einem Song
kann man erkennen, welche Rechte (Streamen, Download oder Brennen auf CD) an
dem Lied erworben werden können und wie teuer sie sind. Die Rechte erwirbt der
Nutzer, indem er die entsprechende Gebühr zahlt. Dafür bekommt er eine
elektronische Lizenz auf seinen Rechner geschickt, die das Musikstück für die
gewünschte Aktion freigibt. Durch entsprechende Buttons wählt der User die
gewünschte Lizenz aus und wählt seine Zahlungsart. Bei den meisten Plattformen
kann nur mit Angabe von Visa- oder Kreditkartennummer gezahlt werden.
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