Informatik Catherine Bouchon Legale Musik-Downloads Studienarbeit Hausarbeit Informatik Thema: Urheberrecht Umfang: 18 676 Zeichen mit Leerzeichen Catherine Bouchon SS 2003 Technik-Journalismus Legale Musik-Downloads – eine Alternative zu eDonkey und Co? Die Musikindustrie schlägt einen neuen Weg zur Bekämpfung von illegalen MusikDownloads ein Was ist legaler Musikdownload: Immer mehr kommerzielle Anbieter von Musik-Downloads versuchen den illegalen Musiktauschbörsen Konkurrenz zu machen. Downloadseiten wie hotvision.de locken mit kürzeren Downloadzeiten, besserer Musikqualität und Schutz vor Viren. Doch dies alles kostet den Nutzer: Um ein Musikstück legal runterzuladen, muss er eine Lizenz für das Stück erwerben. Diese ist je nach Anbieter und gewünschten Rechten an dem Musikstück unterschiedlich teuer (durchschnittlich zwischen 0,99 und1,99 €). So kostet es weniger, ein Lied zu streamen, also einmalig im Internet anzuhören, als es auf seinen Computer runterzuladen. Am teuersten ist es, ein Musikstück auf CD zu brennen. Die Songs erhält man im geschützten „Windows Media Audio“ -Format (WMA). WMA ist ein sehr komprimiertes Datenformat, das aber auch auf MP3-Player exportiert werden kann. In WMA ist das „Digital Rights Management“ -System (DRM) eingebettet. Dieses System regelt die Verschlüsselung und die Zugriffsrechte auf urheberrechtlich geschützte Werke. Mit der Musikdatei erhält der Nutzer eine Lizenz, die es ihm erlaubt, dass Musikstück auf seinem PC abzuspielen. Was ist MP3? Warum legaler Download: Raubkopien von Musik sind in. Der technische Fortschritt durch Internet und CD-Brennen macht es selbst Laien leicht, Musikstücke problemlos zu kopieren. Und seitdem Musikstücke beispielsweise durch das MP3-Format in Datenpakete zerstückelt und komprimiert über das Internet vertrieben werden können, boomt der illegale Musiktausch im Internet. Rund zwei Millionen Sites bieten im Netz kostenlose Musikdateien an, die sich Fans herunterladen können. MP3 ist ein digitales Format zur Kodierung von Audiosignalen. Entwickelt hat es das Frauenhofer Institut für Grundlagenforschung. MP3 steht für motion pictures expert group 2 layer 3. Die analogen Signale werden bei MP3 sowohl digitalisiert als auch komprimiert. Dies führt dazu, dass die Musikstücke fast CDQualität erreichen, aufgrund der Komprimierung aber auch eine bedeutend geringere Größe als herkömmliche Audio-Files besitzen. Dadurch wird die Übertragung über das Internet so vereinfacht. 1 Die illegalen Musiktauschbörsen wie KaZaA oder eDonkey haben zu großen Umsatzeinbrüchen in der Musikindustrie geführt. In den vergangenen drei Jahren sind die Umsätze in Deutschland um rund zehn Prozent gesunken. 2002 wurden in Deutschland nur 165 Millionen CD-Alben verkauft. Aber 259 Millionen CD-Rohlinge wurden von Privatpersonen mit Musik bespielt, das entspricht einem Wachstum von 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 622 Millionen Titel wurden in diesem Zeitraum aus dem Internet heruntergeladen. Dies geht aus einer Studie hervor, die der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Filmförderungsanstalt in Auftrag gegeben haben. Das Runterladen und Brennen von Musik aus dem Internet verstößt gegen das Urheberrecht. Der Produzent des Musikstücks hat Rechte an seinem Stück, die er an Plattenfirmen und Phonoverbände verkauft. Wer Musik vervielfältigt, muss laut Gesetz, eine Lizenz für das Musikstück besitzen. Die Musikindustrie kämpft schon länger gegen das illegale Musiktauschen im Netz. Nun versuchen die deutschen und europäischen Phonoverbände, durch legale Download-Angebote von Musik Alternativen zu den illegalen Tauschbörsen zu schaffen. Denn Versuche, das Kopieren und Tauschen von Musik einzudämmen, zeigen trotz DRM bislang kaum Erfolge. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhard begründet die Notwendigkeit von legalem Musikdownload: „Illegale Musikangebote im Internet sind nichts anderes als Diebstahl. Hier werden Komponisten, Textdichter, Musiker und Tonträgerhersteller um ihre Rechte betrogen. Wer Musik anbietet, ohne die Rechte erworben zu haben, verstößt gegen das Urheberrecht, macht sich strafbar und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.“ Durch Aktionen wie dem „Digital Download Day“ versucht die Musikbranche auf legale Downloadseiten hinzuweisen und sie den Usern schmackhaft zu machen. Der Digital Download Day lief dieses Jahr europaweit am 9. April an. Eine Woche lang war es möglich, sich auf den Webseiten www.digitaldownloadday.de und www.download-days.de einen Probeaccount einzurichten und ein Guthaben von fünf Euro zu bekommen. Dieses konnte man bei den teilnehmenden Diensten einlösen. Dem Wert von fünf Euro entsprechen beispielsweise fünf Titel auf CD gebrannt oder 500 gestreamte Songs. „Damit wollen wir zeigen, dass legale Musikdienste im Web existieren, und dass diese besser sind als illegale“, erklärte Charles Grimsdale vom Online-Musikservice OD2. 2 Wer bietet legalen Download an? Der britische Musikanbieter OD2 und Popfile sind die größten Online-Musikanbieter für den europäischen Musikmarkt. OD2 wurde 2001 von Peter Gabriel gegründet. OD2 arbeitet vor allem mit EMI Recorded Music zusammen. Zu weiteren Labels, mit denen OD2 Verträge hat, zählen Virgin, Zomba, Telstar und Edel. Auf über zwanzig Internet-Plattformen bietet OD2 sein Musikrepertoire an. Mehr als 100.000 Songs stehen zur Auswahl. Deutsche Seiten sind davon www.mtv.de, www.karstadt.de, www.tiscali.de, und www.hotvision.de. Der Downloadbereich von www.wom.de gehört ebenfalls zu OD2. Popfile ist eine Vertriebspartnerschaft von Universal Musik und der Deutschen Telekom. Popfile bietet seine legalen Downloads auf der Seite www.popfile.de an und arbeitet mit den Labels polydor, motor, mercury und island zusammen. Die Aktion „Digital Download Day“ haben OD2 und Popfile zusammen organisiert, da sie sich nicht als Konkurrenten sehen, sondern als Partner im Kampf gegen den illegalen Musiktausch im Internet. Auch Apple hat jüngst einen Dienst für legale Musik-Downloads gegründet. Den iTunes Music Store gibt es vorerst aber nur in den USA. Zurzeit können allerdings ausschließlich Besitzer eines Macintosh-Rechners oder des neuen iPod die Plattform nutzen. Nach Angaben von Apple-Chef Steve Jobs sind Verträge mit den fünf großen Labels Sony Music Entertainment, Universal Music, Warner Music, BMG und EMI, abgeschlossen worden. Apple verkauft seine Musik im Advanced Audio CodingFormat (MPEG 4 AAC). AAC integriert Digital Rights Management und schütz vor illegaler Vervielfältigung. Der Dienst startete mit 200.000 Songs, die für 99 Cent pro Stück angeboten werden. Nach der einmaligen Zahlung können die Songs für den eigenen Gebrauch auf eine unbegrenzte Zahl von CDs gebrannt und auf beliebig vielen iPods sowie drei Macintosh-Rechnern abgespielt werden. Spätestens bis Ende dieses Jahres soll ein Zugang zu dem Musik-Dienst auch über einen WindowsRechner möglich sein. Wann der iTunes Music Store auch in Deutschland zu nutzen ist, gab Apple noch nicht bekannt. Wie funktioniert legaler Download? Auf den Musik-Plattformen, die legale Downloads anbieten, muss sich der User registrieren, teilweise sogar als eine Art Abonnent. Dazu sind Angaben wie Name und Email-Adresse nötig. Per Suchmaschine oder Inhaltsverzeichnis wird das gewünschte Musikstück ausgesucht. An den jeweiligen Angaben zu einem Song kann man erkennen, welche Rechte (Streamen, Download oder Brennen auf CD) an dem Lied erworben werden können und wie teuer sie sind. Die Rechte erwirbt der Nutzer, indem er die entsprechende Gebühr zahlt. Dafür bekommt er eine elektronische Lizenz auf seinen Rechner geschickt, die das Musikstück für die gewünschte Aktion freigibt. Durch entsprechende Buttons wählt der User die gewünschte Lizenz aus und wählt seine Zahlungsart. Bei den meisten Plattformen kann nur mit Angabe von Visa- oder Kreditkartennummer gezahlt werden. 3