AKTUELL USA Foto: action press Obama muss um Gesundheitsreform bangen Verliert an Zuspruch: US-Präsident Barack Obama. Nach dem Verlust der strategischen Mehrheit der Demokraten im USSenat ist die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama in Gefahr. Durch den überraschenden Wahlsieg des Republikaners Scott Brown bei den Senatswahlen im seit Jahrzehnten demokratisch geführten US-Bundesstaat Massachusetts haben die Republikaner Obamas Partei den entscheidenden Sitz im Senat abgenommen. Bislang hielten die Demokraten dort die Mehrheit und konnten dadurch einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Gesundheitsreform durchbringen. Der erst im Dezember 2009 verabschiedete Entwurf sollte in den kommenden Wochen mit einer zweiten Gesetzesinitiative aus dem Repräsentantenhaus zusammengeführt und dann erneut zur Abstimmung gebracht werden. Durch die neue Sitzverteilung wird den vorliegenden Fassungen keine Chance mehr eingeräumt durchzukommen. Auch im Repräsentantenhaus mehren sich die Zeichen, dass die Abgeordneten der Reform nur zu- zustimmen, wenn sie deutlich abgeschwächt wird. Die Wahlniederlage der Demokraten im liberalen Massachusetts wird als „Abwatschen“ der Politik Obamas und insbesondere seiner Pläne zur Reform des US-Gesundheitswesens gewertet. Brown hatte sich im Wahlkampf gegen eine Reform gestellt. nos HAUSARZTVERTRÄGE Ministerium will Frist verlängern Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), hat den Eindruck verstärkt, wonach die schwarzgelbe Bundesregierung an den Hausarztverträgen in der jetzigen Form nicht rütteln will. „Der § 73 b steht im Gesetz und bleibt dort auch“, sagte Bahr beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbands (HÄV). Außerdem plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Frist zu verlängern, damit private Rechenzentren weiter die Abrechnung von Leistungen wie zum Beispiel von Hausarztverträgen nach § 73 b SGB V übernehmen können. Das geht aus einem Eckpunktepapier des BMG hervor, das der Redaktion vorliegt. Neuer Stichtag wäre demnach der 30. Juni 2011. An der bisherigen Abrechnungspraxis hatte es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Dezember 2008 Kritik gegeben. An diesem Detail hatte sich daraufhin erneut eine Diskussion über die Verträge und die besondere Position des HÄV entzündet. Schließlich wurde im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes eine befristete Rechtsgrundlage geschaffen. Rie WIE SICH EPSTEIN-BARR-VIREN VERMEHREN Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums München haben einen entscheidenden Mechanismus im Vermehrungszyklus des Epstein-BarrVirus (EBV) aufgeklärt. Ihnen gelang es, die Funktion eines Proteins zu identifizieren, das für die Vermehrung des potenziell onkogenen Virus eine Rolle spielt (PNAS Online-Publikation, doi: 10.1073/pnas.0911948107). Nach der Infektion einer Zelle begibt sich das EBV in einen Ruhezustand. Unter bestimmten Umständen kann das Virus aktiv werden und löst dann das Wachstum von Tumoren aus. Besonders bei immungeschwächten Patienten kann das EBV seine Wirtszellen dazu bringen, sich unkontrolliert zu teilen – ein Tumor entsteht. Die Ursachen für den Übergang vom Latenzin den Aktivzustand waren bisher ungeklärt. „Wir haben nun die entscheidende Funktion A 120 des viralen BZLF1-Proteins identifiziert: Es aktiviert die Gene des EBV, die für die Vermehrung der Viruspartikel essenziell sind“, teilte Prof. Wolfgang Hammerschmidt mit. Etwa 70 verschiedene Gene sind während der Ruhephase abgeschaltet, weil bestimmte DNA-Abschnitte chemisch modifiziert sind: Sie tragen Methylgruppen, die für den Zellapparat eine Art Stoppsignal darstellen, so dass die Information der Gene nicht in Proteine umgesetzt werden kann. „BZLF1 kann diese Methylierungsmuster auf der DNA aufspüren“, berichtet Markus Kalla als Erstautor der Studie. Mit seiner DNA-Bindedomäne binde das Protein gerade an die methylierte DNA-Sequenz. Eine zweite Domäne von BZLF1 sorge dann dafür, dass das Gen wieder aktiviert werde. Bei der Virusvermehrung wird üblicherweise innerhalb der Zelle eine große Zahl neu- er Partikel gebildet und freigesetzt (lytischer Zyklus). Nachteilig ist, dass das Immunsystem dadurch auf die Erreger aufmerksam gemacht wird. Das EBV nutzt eine andere Strategie: Das Virus infiziert die B-Zellen des Immunsystems und schleust zunächst sein Erbgut in deren Kern ein. Während die meisten Viren sofort ihren lytischen Vermehrungszyklus starten und dafür den Zellaparat zur Verdopplung des Erbguts sowie zur Herstellung wichtiger Strukturproteine aus den Genen nutzen, begnügt sich das EBV damit, lediglich ein paar Gene von der Zelle in Proteine verwandeln zu lassen. Diese latenten Gene sorgen dafür, dass das EBV-Erbgut stabil im Zellkern verbleibt, während sich die Zelle selbst vermehrt. Diese scheinbar friedliche Koexistenz endet, wenn das Virus in die Vermehrungsphase übergeht oder ein Tumorwachstum auslöst. EB Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 4 | 29. Januar 2010