Ausgabe A - Deutsches Ärzteblatt

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AKTUELL
USA
Foto: action press
Obama muss um Gesundheitsreform bangen
Verliert an
Zuspruch:
US-Präsident
Barack Obama.
Nach dem Verlust der strategischen
Mehrheit der Demokraten im USSenat ist die Gesundheitsreform von
Präsident Barack Obama in Gefahr.
Durch den überraschenden Wahlsieg
des Republikaners Scott Brown bei
den Senatswahlen im seit Jahrzehnten demokratisch geführten US-Bundesstaat Massachusetts haben die
Republikaner Obamas Partei den
entscheidenden Sitz im Senat abgenommen. Bislang hielten die Demokraten dort die Mehrheit und konnten dadurch einen Gesetzentwurf
zur umstrittenen Gesundheitsreform
durchbringen. Der erst im Dezember
2009 verabschiedete Entwurf sollte
in den kommenden Wochen mit einer zweiten Gesetzesinitiative aus
dem Repräsentantenhaus zusammengeführt und dann erneut zur Abstimmung gebracht werden. Durch
die neue Sitzverteilung wird den vorliegenden Fassungen keine Chance
mehr eingeräumt durchzukommen.
Auch im Repräsentantenhaus
mehren sich die Zeichen, dass die
Abgeordneten der Reform nur zu-
zustimmen, wenn sie deutlich abgeschwächt wird. Die Wahlniederlage
der Demokraten im liberalen Massachusetts wird als „Abwatschen“
der Politik Obamas und insbesondere seiner Pläne zur Reform des
US-Gesundheitswesens gewertet.
Brown hatte sich im Wahlkampf gegen eine Reform gestellt.
nos
HAUSARZTVERTRÄGE
Ministerium will Frist verlängern
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), hat den Eindruck verstärkt, wonach die schwarzgelbe Bundesregierung an den Hausarztverträgen in der jetzigen Form
nicht rütteln will. „Der § 73 b steht im
Gesetz und bleibt dort auch“, sagte
Bahr beim Neujahrsempfang des
Deutschen Hausärzteverbands (HÄV).
Außerdem plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die
Frist zu verlängern, damit private
Rechenzentren weiter die Abrechnung von Leistungen wie zum Beispiel von Hausarztverträgen nach
§ 73 b SGB V übernehmen können.
Das geht aus einem Eckpunktepapier des BMG hervor, das der
Redaktion vorliegt. Neuer Stichtag
wäre demnach der 30. Juni 2011.
An der bisherigen Abrechnungspraxis hatte es nach einem Urteil
des Bundessozialgerichts im Dezember 2008 Kritik gegeben. An
diesem Detail hatte sich daraufhin
erneut eine Diskussion über die Verträge und die besondere Position des
HÄV entzündet. Schließlich wurde
im Rahmen der 15. Novelle des
Arzneimittelgesetzes eine befristete
Rechtsgrundlage geschaffen.
Rie
WIE SICH EPSTEIN-BARR-VIREN VERMEHREN
Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums München haben einen entscheidenden Mechanismus im Vermehrungszyklus des Epstein-BarrVirus (EBV) aufgeklärt. Ihnen gelang es, die
Funktion eines Proteins zu identifizieren, das
für die Vermehrung des potenziell onkogenen
Virus eine Rolle spielt (PNAS Online-Publikation,
doi: 10.1073/pnas.0911948107).
Nach der Infektion einer Zelle begibt sich
das EBV in einen Ruhezustand. Unter bestimmten Umständen kann das Virus aktiv
werden und löst dann das Wachstum von Tumoren aus. Besonders bei immungeschwächten Patienten kann das EBV seine Wirtszellen
dazu bringen, sich unkontrolliert zu teilen –
ein Tumor entsteht.
Die Ursachen für den Übergang vom Latenzin den Aktivzustand waren bisher ungeklärt.
„Wir haben nun die entscheidende Funktion
A 120
des viralen BZLF1-Proteins identifiziert: Es aktiviert die Gene des EBV, die für die Vermehrung
der Viruspartikel essenziell sind“, teilte Prof.
Wolfgang Hammerschmidt mit.
Etwa 70 verschiedene Gene sind während
der Ruhephase abgeschaltet, weil bestimmte
DNA-Abschnitte chemisch modifiziert sind: Sie
tragen Methylgruppen, die für den Zellapparat
eine Art Stoppsignal darstellen, so dass die Information der Gene nicht in Proteine umgesetzt werden kann. „BZLF1 kann diese Methylierungsmuster auf der DNA aufspüren“, berichtet Markus Kalla als Erstautor der Studie.
Mit seiner DNA-Bindedomäne binde das Protein gerade an die methylierte DNA-Sequenz.
Eine zweite Domäne von BZLF1 sorge dann
dafür, dass das Gen wieder aktiviert werde.
Bei der Virusvermehrung wird üblicherweise innerhalb der Zelle eine große Zahl neu-
er Partikel gebildet und freigesetzt (lytischer
Zyklus). Nachteilig ist, dass das Immunsystem
dadurch auf die Erreger aufmerksam gemacht
wird. Das EBV nutzt eine andere Strategie: Das
Virus infiziert die B-Zellen des Immunsystems
und schleust zunächst sein Erbgut in deren
Kern ein. Während die meisten Viren sofort ihren lytischen Vermehrungszyklus starten und
dafür den Zellaparat zur Verdopplung des Erbguts sowie zur Herstellung wichtiger Strukturproteine aus den Genen nutzen, begnügt sich
das EBV damit, lediglich ein paar Gene von der
Zelle in Proteine verwandeln zu lassen.
Diese latenten Gene sorgen dafür, dass das
EBV-Erbgut stabil im Zellkern verbleibt, während sich die Zelle selbst vermehrt. Diese
scheinbar friedliche Koexistenz endet, wenn
das Virus in die Vermehrungsphase übergeht
oder ein Tumorwachstum auslöst.
EB
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 4 | 29. Januar 2010
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