Handreichung WÄHLEN, WIE ERKLÄRT MAN DAS? Wählen leicht verständlich! Wofür war nochmal die Erststimme? Ich hab meine Wahlbenachrichtigung verloren, darf ich jetzt noch wählen gehen? Viele solche Fragen erreichen uns alle an den verschiedensten Stellen. Selbst erfahrene WählerInnen sind bei einigen Fragen verunsichert. Mit der folgenden Handreichung wollen wir für euch die wichtigsten Fragen zur Wahl beantworten. Wer ist wahlberechtigt und darf wählen? Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen wählen, wenn sie 18 Jahre alt sind, sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sie mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnen, ihnen nicht das Wahlrecht per richterlichem Beschluss entzogen wurde. Wichtige Termine: Bis zum 01. September Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis 01.September Letzte Möglichkeit der Registrierung für im Ausland lebende Deutsche 20. September Letzte Möglichkeit für die Beantragung von Wahlscheinen im Wahlbüro 22. September Wahltag! Stimmabgabe zwischen 08.00 – 18.00 Uhr. An der Bundestagswahl können auch alle Deutschen über 18 Jahre teilnehmen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik leben, wenn sie 1) nach dem 14. Lebensjahr mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder 2) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Die Teilnahme an der Bundestagswahl setzt für Auslandsdeutsche einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraus. Nähere Informationen unter http://www.spd.de/weltweit_waehlen/ Wie viele Stimmen haben die WählerInnen? Bei der Bundestagswahl haben die WählerInnen jeweils zwei Stimmen: Die Erststimme gilt einem/einer DirektkandidatIn des Wahlkreises, der/die sich dort für ein Direktmandat im Bundestag bewirbt. Die Zweitstimme gilt der Listenverbindung einer Partei und ist ausschlaggebend für die Verteilung der weiteren Sitze im Bundestag. Was bedeutet „Erststimme“? Die Erststimme bekommt ein/e KandidatIn aus dem eigenen Wahlkreis. Die KandidatInnen, die für ein Direktmandat kandidieren, müssen keiner Partei angehören. In den Bundestag gewählt ist, wer die Mehrheit der Erststimmen auf sich vereinigen kann. Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete per Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenanntes Direktmandat. Die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten wird auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels abgegeben. Unsere Botschaft: Erststimme SPD! Was bedeutet „Zweitstimme“? Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Die Bundestagssitze werden in einer ersten Stufe bereits vor der Wahl auf die Bundesländer verteilt. Dabei erhält jedes Land so viel Sitze, wie es Anteil an der Wohnbevölkerung hat. In einer zweiten Stufe werden nach der Wahl diese Sitze auf die jeweiligen Landeslisten der Parteien verteilt. Hierbei erhält jede Landesliste so viel Sitze, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Für Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben. Es wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze so lange vergrößert, bis alle nach der Berechnung der 1. Stufe ermittelten Sitze inklusive der Überhangmandate auf Listenmandate anrechenbar sind. Das bedeutet, dass sich der Sitzanteil jeder Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil um die Anzahl eventueller Überhangmandate erhöht. Dann werden noch so viele weitere Sitze vergeben, bis sich der bundesweite Parteienproporz nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung widerspiegelt. So erlangen die Parteien mit Überhangmandaten keinen relativen Vorteil. Zuletzt werden die den einzelnen Parteien auf Bundesebene zugewiesenen Sitze auf die Landeslisten der Parteien nach ihrem dortigen Zweitstimmenanteil verteilt, wobei auf jede Landesliste mindestens so viele Sitze entfallen wie die Partei im Land Direktmandate erworben hat. Dadurch ist eine Vergrößerung des Bundestages nicht auszuschließen. Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Die Zweitstimme für die Wahl einer Partei wird auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels abgegeben. Unsere Botschaft: Wer will, dass wir regieren muss mit der Zweitstimme SPD wählen! Was ist das Wählerverzeichnis? Im Wählerverzeichnis sind alle BürgerInnen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis wird aus den Daten der Einwohnermeldeämter erstellt. Hier werden alle wahlberechtigten Personen erfasst. Nur Personen die im Wählerverzeichnis erfasst sind, dürfen an der Wahl teilnehmen. Wer noch nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann das in seinem Wahlamt (z.B. im Rathaus) erledigen. Was ist die Benachrichtigung zur Wahl? Auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses werden an alle Wahlberechtigten Wahlbenachrichtigungen verschickt, auf denen der Wahlkreis, der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals vermerkt sind. Mit dieser Benachrichtigung erhält der/die Wahlberechtigte im Wahllokal den Stimmzettel. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht angekommen, was nun? Wer bis zum 01. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, geht zu seinem Wahlamt (z.B. Rathaus) und fordert dort seinen Wahlbenachrichtigungsschein ein. Wie funktioniert die Briefwahl? Bis zum 01. September 2013 bekommen alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Jeder Wahlberechtigte bekommt dann: Einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag mit der vollständigen Anschrift, an die der Wahlbrief übersandt werden muss, einen Stimmzettel, einen Wahlschein, ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl mit allen wichtigen Hinweisen. Danach: Unterschreibt man den Wahlschein, gibt seine Erst- und Zweitstimme auf dem Stimmzettel ab, legt den Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und klebt diesen zu, legt den blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlumschlag, klebt diesen zu und schickt ihn ohne Briefmarke ab. Wie kann am Wahltag (22. September 2013 - Sonntag) gewählt werden? Am Wahltag wählt man in den Wahllokalen, die von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind. Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung steht: das Wahllokal, also der Ort an dem gewählt wird und der Wahltag. Im Idealfall hat man die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis oder den Reisepass am Wahltag auf den Weg ins Wahlokal bei sich. Beides zeigt man im Wahllokal den WahlhelferInnen. Daraufhin erhält man den Stimmzettel, mit diesem geht man in die Wahlkabine und gibt seine Stimme ab. Was passiert, wenn man seine Wahlbenachrichtigung verloren hat? Kein Problem. Auch wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, kann man am Wahltag unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahllokal wählen. Wie wählt man? Auf jeder Hälfte des Stimmzettels jeweils nur einen Kreis ankreuzen. Dann den Stimmzettel zusammen falten und in die Wahlurne stecken. Wann ist die Stimme ungültig? Auf der rechten und der linken Seite des Stimmzettels darf man jeweils nur ein Kreuz machen, sonst ist die Stimme ungültig. Man darf auch nichts auf den Stimmzettel schreiben oder die Erst- oder Zweitstimmenseite durchstreichen, sonst wird der Stimmzettel als ungültig gewertet. Weitere Informationen bekommt ihr auch bei euren LandeswahlleiterInnen oder in den Gemeinden.