BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9912 20. Wahlperiode 19.11.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GRÜNE) vom 11.11.13 und Betr.: Antwort des Senats Werbung an den Hamburger Hochschulen In den vergangenen Monaten konnte verstärkt festgestellt werden, dass diverse Unternehmen auf dem Campus der Universität für ihre Produkte und ihr Unternehmen Werbung betreiben. Neben den üblichen Ständen diverser Zeitungen, die für Studierendenabonnements werben, treten auch allerlei andere Firmen mit ihren Produkten auf: von Paloma-Brause bis hin zu Finanzdienstleistern und der Postbank. Es stellt sich nicht nur die Frage, ob solch massive Werbung an Hochschulen wirklich sinnvoll ist. Vielmehr ist auch zu ergründen, wem die von den Hochschulen so gewonnenen Einnahmen zugutekommen? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen, des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie des Studierendenwerks Hamburg wie folgt: 1. Wie vielen Unternehmen wurde in 2011, 2012 und im laufenden Jahr erlaubt Werbung für ihr Unternehmen beziehungsweise ihre Produkte auf dem Campus der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen zu betreiben? Bitte für jede Hochschule einzeln aufführen. Hochschule Universität Hamburg (UHH) Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) UKE 2011 73 30 7 7 2012 61 21 6 8 2013 41 12 2 9 Die HafenCity Universität Hamburg (HCU), die Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) und die Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) haben in ihren Stellungnahmen mitgeteilt, dass Werbung durch Unternehmen auf ihrem Campus im Sinne der Fragestellung nicht stattgefunden hat beziehungsweise stattfindet. 2. Welche Unternehmen warben jeweils in den Jahren 2011, 2012 und 2013 auf dem Campus der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen? Bitte für jede Hochschule einzeln aufführen? 3. Waren dabei auch Unternehmen dabei die 2011, 2012 und 2013 mehrmals auf dem Campus der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen Werbung betrieben? Wenn ja, welche Unternehmen waren dies und wie oft warben diese in 2011, 2012 und 2013 jeweils auf dem Campus der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen? Bitte für jede Hochschule einzeln aufführen. Siehe Anlagen 1 bis 4. Drucksache 20/9912 4. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Welche Einnahmen generierten die Hochschulen durch die Erlaubnis zur Werbung auf dem Campus jeweils in den Jahren 2011, 2012 und 2013 und wer vereinnahmte diese (zum Beispiel Tochterfirmen)? Bitte für jede Hochschule einzeln aufführen. Die folgende Tabelle weist für die UHH neben den Einnahmen auch die mit der Verwaltung und der Genehmigung von Werbeanfragen verbundenen Aufwände aus, die der von der UHH beauftragten Universitäts Marketing GmbH (UHHMG) entstehen. Die gegenüber der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 20/8326 höher angegebenen Einnahmen resultieren daraus, dass seinerzeit nach Werbeveranstaltungen gefragt wurde. In dieser SKA werden Einnahmen aus allen Werbeaktivitäten auf dem Campus angegeben. Die von den übrigen Hochschulen und dem UKE erzielten Einnahmen werden unmittelbar durch deren Verwaltungen administriert. Hochschule UHH Einnahmen Aufwand Saldo HAW TUHH UKE 5. 2011 126.669,00 € 71.342,00 € 55.327,00 € 17.800,00 € 2.775,00 € 1.955,00 € 2012 106.037,81 € 75.448,82 € 30.588,99 € 17.800,00 € 2.760,00 € 3.350,00 € 2013 108.597,73 € 66.335,22 € 42.262,51 € 8.900,00 € 1.040,00 € 4.445,00 € Für welche Zwecke wurden die durch die erteilten Genehmigungen für Werbemaßnahmen auf dem Campus der Hochschulen erzielten Einnahmen verausgabt? Ist sichergestellt, dass die so generierten Mittel zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden? UHH: Die Erträge fließen an den Hochschulsport und werden unter anderem dazu genutzt, die Teilnehmerbeträge stabil zu halten. HAW: Die durch Werbung vereinnahmten Mittel unterliegen keiner Zweckbindung und werden daher dem Globalbudget der HAW Hamburg zugeschlagen. TUHH: Die erzielten Einnahmen fließen in den Globalhaushalt der TUHH. UKE: Die durch Werbemaßnahmen generierten Mittel werden zur Erhaltung und Verbesserung des Lehrequipments (technische Geräte und Zubehör) eingesetzt. 6. Gibt es für die Erteilung einer Erlaubnis für die Werbung von Unternehmen auf dem Campus der Hochschulen bestimmte Kriterien? Wenn ja, wie sehen diese aus und unterscheiden diese sich für den beantragten Ort (zum Beispiel Campus oder in den Hochschulgebäuden)? UHH: Zur Anwendung kommen hier die „Grundsätze für Werbemaßnahmen in der hamburgischen Verwaltung vom 23.06.1999“ (siehe auch Anlage 4 der „Rahmenrichtlinie über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg“). Ergänzt werden diese um Verbote für Werbung mit pornografischem Inhalt sowie für Alkohol-, Zigaretten- und Glückspielwerbung. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9912 HAW: Auf Basis der „Grundsätze für Werbemaßnahmen in der hamburgischen Verwaltung vom 23.06.1999“ hat die HAW im Vertrag mit dem für die Werbeflächen verantwortlichen Unternehmen Kriterien für den Werbezweck vereinbart. Die Auflistung umfasst unter anderem Angebote für Studierende, Jobs, Telekommunikation, Krankenversicherung sowie Kinowerbung. TUHH: Die TUHH wendet die „Grundsätze für Werbemaßnahmen in der hamburgischen Verwaltung vom 23.06.1999“ an. Außerdem hat sie auf Wunsch der Studierenden und in Absprache mit ihnen eine äußerst restriktive Handhabung bei der Genehmigung von berufsbezogenen Unternehmensauftritten. Demnach wird keinerlei Produktwerbung auf dem Campus der TUHH gestattet. Für Auftritte von Unternehmen, die über Berufswege oder Karrieremöglichkeiten informieren, gilt, dass vor einer Antragstellung durch das Unternehmen der Career Service der TUHH unterrichtet wird, um eventuell selbst geplante Veranstaltungen für die Studierenden nicht zu tangieren sowie das Unternehmen über besondere Veranstaltungen des Career Service zu informieren und nach Möglichkeit in diese zu integrieren. UKE: Die Verfahrensweise der Medizinischen Fakultät am UKE als Körperschaft des öffentlichen Rechts entspricht den „Grundsätzen für Werbemaßnahmen in der hamburgischen Verwaltung vom 23.06.1999“ mit den folgenden Ergänzungen: - Werbung und Standpromotion nur im Foyer und unmittelbar vor dem Campus Lehre, dies gilt ebenso für alle Hörsäle auf dem UKE-Gelände, - Verbot von Werbeaktivitäten in anderen Bereichen des UKE-Geländes, - Verbot von jeglichen Verkaufsgesprächen und Vertragsabschlüssen, ausschließlich Verteilung von Werbemitteln und Give-aways, - Keine Ansprache oder Verwicklung von Studierenden in Gespräche unmittelbar vor den Prüfungen. 7. Wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 auch Anfragen von Firmen abgelehnt, die auf dem jeweiligen Campus der sechs staatlichen Hamburger Hochschulen werben wollten? Wenn ja, welche Firmen wurden abgelehnt und wie wurde dies begründet? UHH: Ja, es wurden Anfragen abgelehnt. Eine Archivierung der abgelehnten Anträge findet nicht statt, daher können Firmennamen nicht genannt werden. Neben Anfragen, die unter die genannten Ausschlusskriterien fallen, sind dies unter anderem Aktionen, die eine Lärmbelästigung des Hochschulbetriebes erwarten lassen oder die vom Zuschnitt her zu umfangreich in den Betrieb eingreifen würden (große Bauten, Trucks und Ähnliches). Weiterhin wird auf Wunsch der Rechtswissenschaftlichen Fakultät keine Werbung von Repetitoren zugelassen. Nicht erwünscht sind auch Werbeveranstaltungen im Umfeld von Klausuren und anderen Prüfungen. HAW: Im Jahr 2011 wurde ein Plakat der Firma AXE wegen einem als sexistisch empfundenen Werbemotiv abgelehnt. Derartige Art der Werbung ist gemäß der in der Antwort zu 6. erwähnten vertraglichen Vereinbarung ausgeschlossen. TUHH: Abgelehnt wurden solche Auftritte, die unter das Kriterium des Verbots von Produktwerbung fielen. Hierzu wurden aber keine gesonderten Aufzeichnungen angefertigt. Zumeist handelte es sich um Anfragen von Agenturen, die ohnehin in der Erstanfrage 3 Drucksache 20/9912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode die sie beauftragenden Unternehmen nicht genannt haben. Abgelehnt wurden zudem Anfragen von Personaldienstleistungsunternehmen, weil die genehmigende Stelle keine Informationen über die Qualität dieser Unternehmen trifft. Vielmehr werden solche Anfragen weitergeleitet an den Career Service der TUHH, um zu prüfen, ob im Rahmen der Berufs- und Karriereberatung weitere Kontakte wünschenswert sind. Eine Archivierung der abgelehnten Anträge findet nicht statt, daher können Firmennamen nicht genannt werden. UKE: Der Vorstand des UKE hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2013 entschieden, auf die Zusammenarbeit mit Finanzdienstleistern zu verzichten. Hintergrund sind hierbei vermehrte Beschwerden von Studierenden über die Vorgehensweise und das Auftreten einiger Finanzdienstleister, die sich nicht an die in der Antwort zu 6. genannten Auflagen gehalten haben. Die Finanzdienstleister, die bislang vor und im Campus Lehre geworben haben und seit dem 14. Oktober 2013 abgelehnt werden, sind: Deutsche Ärzte Finanz, MLP, TRUEBLUE, A.S.I. Wirtschaftsberatung und Mayflower. 8. Zum Teil werden von Firmen auch umsonst Nahrungsmittel für Werbezwecke abgegeben. Sind solche Werbemaßnahmen mit dem Studierendenwerk abgestimmt, das ja allein für die Versorgung der Studierenden auf dem Campus der Hochschulen zuständig ist? UHH: Ein Erfordernis zur Abstimmung ist nicht gegeben. Dies auch wegen der geringen Menge an entsprechenden Aktionen im Bereich der UHH, bei denen Lebensmittel verteilt werden. Die überwiegende Anzahl dieser sogenannten Sampling-Aktionen findet im Übrigen in den und im Umfeld der Mensen unter Zuständigkeit des Studierendenwerks selbst statt. Hier sind UHH und UHHMG nicht involviert. HAW: Es findet eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk statt. TUHH: Solche Aktionen werden auf dem Campus der TUHH nicht genehmigt. UKE: Es besteht keine Zuständigkeit des Studierendenwerks auf dem UKE-Gelände. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9912 Anlage 1 HAW Unternehmen * Academic Work ADAC Andrey Grey Allnet: Callmobile Amazon Axel-Springer-Verlag Beebop media Ag Cambio CarsharIng Campus Career Network – Campus Tour CS Unilever C2N Daimler AG Deutsche Akademikerfinanz dm Recyclingtasche Ferchau + Kaffeeausschank GE Healthcare Europe HASPA HKK: Organspende Horbach IAESTELC Hamburg Klarmobil Lautlicht Legalo GmbH & Co KG MLP Multitask GS Eventmarketing Per Media: Packard Bell PiMaIERQuadrat Pro-Com RWE Sieslack Staufenbiel: Absolventenkongress Nord Staufenbiel: Edeka Staufenbiel: Lunar Steinberg Schumann&Collagen Tommy Hilfiger Trendkost UAW – HVV Unicum Unicum – Relentiess Unicum Axe Unicum car2go Unicum Wundertüte Vattenfall VDI Yourfone 2011 3 3 2012 6 9 1 2013 17 12 1 1 3 1 2 1 2 1 1 8 1 1 4 1 22 1 14 4 2 1 1 5 4 9 1 13 6 1 2 1 7 3 1 1 2 3 1 2 1 1 4 3 1 2 2 9 4 1 1 1 6 1 1 4 2 13 * tw. werden beauftragende (Werbe-) Unternehmen und beworbene Unternehmen benannt. 5 Drucksache 20/9912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 2 UHH Unternehmen 360 Grad Academic work Accenture access Kelly adac akademiker Finanz Allianz allmaxx Allnatura ALPHA AOK apple aramark Arbeit und Mehr ASI Wirtschaftsberatung ASV Axel Springer Ben & Jerrys Better day Boysen & Mauke bucerius law BUND callmobile capgemini Car2go Care Vision Carsharing Close up coupon Daimler De Groyter Deloitte Deutsche Bahn Deutsche Bank Deutschlandfunk dialog direct Dianova Die Zeit dp-Kern DZ Bank EDEKA e-plus Ernst & Young Ernst Deutsch Theater FAZ Ferrero Glaceau goodgame google Gravis Greenpeace Grundung Habitat Hamburger Abendblatt 6 2011 2012 3 2013 3 1 3 1 1 7 1 4 1 8 3 18 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 15 1 7 1 1 3 1 1 3 1 1 6 3 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 2 1 10 1 2 1 1 1 1 3 4 4 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Unternehmen Hamburger Volksbank Haspa HKK Horbach HUK HVV IEC INSEL IQB Jim Block jobmensa Jürgens Personal JUS Kelloggs Kiecom Klar Mobil KPMG Krombacher Kühne Logistik Legalo Lenovo LUNAR Lustiges Taschenbuch Marktforschung Dose mayflower Mis en Place Microsoft Helpdesk Microsoft windows MLP NEON NIVEA Nordwand O2 Olympus Ortel Panasonic Pearson pepe jeans phone research Pizza.de Postbank PWC Relentless Schauspielhaus senseo sieslack spotify STA Starbucks Staufenbiel stepover Studi Coach studitemps Süddeutsche Zeitung SWB Tamola Telekom 2011 2 1 3 25 2 Drucksache 20/9912 2012 2013 2 2 12 4 5 3 1 1 1 6 1 1 1 1 1 2 1 10 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 3 15 1 1 1 1 6 1 12 27 7 2 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 6 1 2 2 9 2 2 2 2 1 1 1 2 1 1 1 10 1 1 1 1 14 1 3 2 1 8 7 1 7 Drucksache 20/9912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Unternehmen Telekommunikation Tommy Hilfiger Touring TPC UNICEF Unicum Urban Bodies Verbraucherzentrale Hamburg Volksfürsorge WELT Wissenschaftliche Buchgesellschaft Wundertüte 8 2011 3 2012 2013 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 5 2 2 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9912 Anlage 3 TUHH Unternehmen * Academic Work GmbH Campus Service GmbH Campus Career Network – Campus Tour DMF Marketing GmbH - FAZ United Ambient Media AG - Sparkassen Niedersachsen VDI Staufenbiel: Absolventenkongress HASPA 2011 2012 1 2013 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 * tw. werden beauftragende (Werbe-)Unternehmen und beworbene Unternehmen benannt. 9 Drucksache 20/9912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 4 UKE Unternehmen * Deutsche Ärztefinanz (DÄF) ADAC ambient solutions/Landarzt ASI-Wirtschaftsberatung Campus-Service/Ärzteblatt Elsevier-Verlag HASPA Mayflower MLP Thieme Verlag Trueblue 2011 4 1 1 2 2 1 1 2012 2 2013 3 1 1 4 3 1 2 1 5 1 4 1 3 6 1 1 * tw. werden beauftragende (Werbe-)Unternehmen und beworbene Unternehmen benannt. 10