Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausbildung 1.Vertragsgegenstand K-SWISS, Sicherheitszentrum, A. Koller bietet den Kunden die auf der vorhergehenden Seite (Ausbildungs-Auftrag) definierte Ausbildung zu den entsprechend aufgeführten Konditionen an. 2.Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen Kunden und K-SWISS kommt mit der Unterzeichnung des Ausbildungs-Auftrages zu Stande. 3. Zahlungsbedingungen Die im Ausbildungs-Auftrag definierten Kosten sind 30 Tage vor dem ersten Ausbildungstag auf das im Ausbildungs-Auftrag definierte Konto zu überweisen.Falls der Betrag nicht bis zu diesem Datum beglichen wurde, findet die Ausbildung nicht statt. 4. Absagen Wird die Ausbildung vom Auftraggeber nach Unterzeichnung des Ausbildungs-Auftrages abgesagt, werden folgende Kosten verrechnet: Bis 30 Tage vor Ausbildung Die bereits entstandenen Aufwendungen 8 bis 29 Tage vor Ausbildung 50% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungs-Auftrag. 2 bis 7 Tage vor Ausbildung 75% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungs-Auftrag. 0 bis 1 Tage vor Ausbildung 100% der vereinbarten Ausbildungskosten gemäss Ausbildungs-Auftrag. Ist ein Teilnehmer infolge Krankheit verhindert, so kann gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses 50% der Kurskosten zurückerstattet werden. 5. Copyright Sämtliche Ausbildungsdokumentationen unterliegen dem geistigen Eigentum der K-SWISS, Sicherheitszentrum Armin Koller. Eine Vervielfältigung oder andere Weiterverwendung dieser ist ohne schriftliche Genehmigung der K-SWISS Sicherheitszentrum strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden rechtlich geahndet. 6. Ausschluss von der Ausbi ldung Wenn sich ein Teilnehmer während der Ausbildung dermassen störend verhält, dass er den gesamten Unterricht hindert und dieser nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden kann, so besteht die Möglichkeit, diese Person nach einem mündlichen Verweis von der Ausbildung auszuschliessen. Die Person verliert das Anrecht auf Ausbildungskostenrückerstattung. 7. Fachausweis Wenn bei Ausbildungen die Absolvierung einer Prüfung vorgesehen ist, so wird ein Eintrag im Fachausweis nur vorgenommen, wenn sowohl Theorie als auch Praxis bestanden wurden. Eine weitere Bestätigung für die Teilnahme an der Ausbildung oder andere Bestätigungen werden nicht ausgestellt. Auskunft über bestandene Prüfungen an Dritte werden nur mit vorherigem Einverständnis der jeweiligen Absolventen erteilt. 8. Datenschutz K-SWISS Sicherheitszentrum Armin Koller, versichert bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten, die anlässlich der Absolvierung von Ausbildung anfallen. Nutzung für interne Werbung von Kursen, Weiterbildungen oder Produkten der K-SWISS Sicherheitszentrum Armin Koller sind davon ausgenommen. 9. Haftung Die Firma und die Bezugsperson, welche unter Auftraggeber aufgeführt sind, haften solidarisch mit für allenfalls entstandene Kosten bei Absagen oder nicht Bezahlung von offenen Guthaben bei K-SWISS, welche aus dem Ausbildungs-Auftrag entstehen. 10. Versicherung Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, für Personen- und Materialschäden, die während des Unterrichtes entstehen können, entsprechend versichert zu sein. Die K-SWISS Sicherheitszentrum, Armin Koller sowie deren Versicherung kommen für solche Schäden nicht auf. 11. Werbung Der Auftragnehmer hat das Recht in diesem Jahr, in welchem er Ausbildungen bei K-SWISS Sicherheitszentrum besucht (einen gültigen Ausbildungs-Auftrag abgeschlossen hat) den Namen und das Logo in Zusammenhang mit der Bezeichnung- unser Personal wird ausgebildet bei K-SWISS oder ähnliches- verwenden. Sollte in einem darauffolgenden Jahr kein AusbildungsAuftrag zustanden kommen, so entfällt dieses Recht und er muss sämtliche Logos der K-SWISS sowie die Namensbezeichnung auf sämtlichen Werbematerialien, Homepage usw. entfernen. 12. Schlussbestimmungen Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung des Ausbildungs-Auftrages, dass er mit den AGB einverstanden ist und sich an diese hält.