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Einführung in die Arbeitswissenschaft
Lehreinheit 7
Arbeitsökologie
Sommersemester 2016
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Christopher M. Schlick
Lehrstuhl und Institut für Arbeitswissenschaft
RWTH Aachen
Bergdriesch 27
52062 Aachen
Tel.: 0241 80-99440
E-Mail: [email protected]
© Lehrstuhl und Institut für Arbeitswissenschaft, RWTH Aachen
Lernziele
 Einflussfaktoren der Arbeitsumgebung kennen lernen
 Definition von Lärm und Schall kennen lernen
 Physikalische und physiologische Grundlagen erlernen
 Arten der Gehörschädigung durch Lärm sowie
Schutzmaßnahmen kennen lernen
 Klassifikation und Auswirkung von Schadstoffen erlernen
 Grundlagen zur Beurteilung gefährlicher Arbeitsstoffe erlernen
 Technische, organisatorische und persönliche Schutz-
maßnahmen bei gefährlichen Arbeitsstoffen kennen lernen
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7-2
Einflussfaktoren der Arbeitsumgebung
Beleuchtung
Arbeitsstoffe/
Gefahrstoffe
Lärm
Einflussfaktoren
der Arbeitsumgebung
mechanische
Schwingungen
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Strahlung
Klima
7-3
Die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten
Quelle: SUGA 2008
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7-4
Was ist Lärm?
Definition von Lärm
Lärm wird definiert als:
• unerwünschtes,
• belästigendes oder
• gehörschädigendes Schallereignis.
Definition von Schall
Schall stellt die Ausbreitung von kleinsten
Druck- und Dichtestörungen in einem
elastischen Medium (Gas, Flüssigkeit,
Festkörper) dar. Schall bezeichnet das
Geräusch, den Klang oder den Ton, wie er
vom Menschen wahrgenommen wird.
Die Definition von Lärm beinhaltet eine subjektive Bewertung.
Schall ist dagegen ein objektiv erfassbares physikalisches
Ereignis. Lärm ist Schall, der stört und potenziell schädigt!
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7-5
Schallarten
Ausbreitung in Kugelwellen
(Darstellung: 2-D)
Luftschall
Schall
Durch die Luft weitergeleitete Schallwellen
(cLuft ≈ 343 m/s bei 20 °C), Druckschwankungen
Körperschall
Druck- und Dichteschwankungen
in elastischen Medien
0 Hz
20 Hz
Infraschall
Schwingungen in festen Körpern; durch
Schwingung der Körperoberflächen wird
wiederum Luftschall abgestrahlt
(z.B. cStahl = 5.920 m/s)
Frequenzbereiche
20.000 Hz
Hörschall
Ultraschall
Physikalisch gesehen ist Schall eine Welle. In Gasen und in Flüssigkeiten ist
Schall immer eine Longitudinalwelle (Schwingung in Ausbreitungsrichtung), in
Festkörpern gibt es auch Transversalwellen (Schwingung orthogonal zur
Ausbreitung).
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7-6
Ausbreitung von Schallwellen in Luft
 1-dimensionale Wellengleichung in x-Richtung für Druckschwankungen
 2 p ( x, t )  0  2 p ( x, t )

x 2
K
t 2
 Schallgeschwindigkeit cS
cS 
γ  p0
K
RT
m

 γ
 331
(beiT  0 C)
ρ0
ρ0
M
s
m
 343
(beiT  20 C)
s
p  Schalldruc k; p0  Atmosphäre ndruck
ρ0  Dichte Luft bei pa  1013 mbar und T  298 K
K  Kompressio nsmodul
γ  Adiabatenk oeffizient (γ Luft  1,40 )
R  universell e Gaskonstan te
M  Molmasse
T0  Referenzte mperatur
ΔT  Temperatur änderung
cS (T0 )  Schallgesc„Schallstrahlen“
hwindigkei t bei T0
 Temperaturabhängigkeit der
T0  ΔT
 cS T0 
T0
355
335
zunehmende Temperatur
Schallgeschwindigkeit cS in m/s
cS 
abnehmende Temperatur
Schallgeschwindigkeit cS
315
295
-50 -40 -30 -20 -10
0
10
20
30
Schallquelle
40
Temperatur in °C
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7-7
Begriffsdefinitionen von Tone, Klang und Geräusch
p (0,t)
Ton
Einfache, sinusförmige
Schallwellen mit einer definierten
Frequenz. Bsp.: Kammerton a‘ mit
der Frequenz 440 Hz.
0
Geräusch
0
Überlagerung statistisch verteilter
(nicht periodischer) Frequenzen.
Bsp.: Turbulente Luftströmungen,
Maschinengeräusche, Zischen
ausströmender Pressluft etc.
p (0,t)
0
p (0,t)
Klang
Gemisch von mehreren Tönen,
deren Frequenzen in definierten
Verhältnissen stehen. Bsp.:
„Klavierton“ bestehend aus
Grundton und Obertönen.
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7-8
Begriffsdefinitionen von gemessenen Variablen
 Schalldruck 𝑝 𝑥, 𝑡
 𝑝 𝑥, 𝑡 =
𝐹(𝑥,𝑡)
𝐴
 Einheit Pascal [Pa]; 1 Pa = 1 N/m2
 Akustik nutzt effektiven Schalldruck peff
 Frequenz 𝑓
𝑓=
𝑐𝑠
λ
 Einheit Hertz [Hz]
Luftdruckverlauf
𝑝 0, 𝑡
peff
pu
t
statischer Anteil
dynamischer Anteil
𝑝 𝑥, 𝑡 = 𝑝𝑢 + ∆𝑝𝑚𝑎𝑥 ∙ sin
0
t
1/f
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∙ 𝑥 + 𝑐𝑠 𝑡
[Pa]
𝑝𝑢
Umgebungsdruck
∆𝑝𝑚𝑎𝑥
Amplitude des dynamischen Anteils
𝑝𝑒𝑓𝑓 =
Δpmax
2𝜋
λ
1
2
∙ ∆𝑝𝑚𝑎𝑥
Effektivdruck
λ
Wellenlänge [m]
𝑐𝑠
Schallgeschwindigkeit
7-9
m
s
Kenngrößen des Schalls (I)
 Physikalische Größe
 Effektiver Schalldruck
1T 2
p (T ) 
 p (t )dt Pa 
eff
T0
T  Meßdauer
 Schallleistung
P(t ) ~ p 2 (t ) W 
eff
 Schallintensität
P(t )  W 
I (t ) 


A  m2 
 Bewertungsmaße
 Schalldruckpegel (Schallpegel)
Lp  log
 20  log
peff
p0
dB
 Schallleistungspegel
Lp  10  log
P
dB; P0  10 12 W
P0
 Schallintensität
LI  10  log
I
dB;I0  10 12 W2
I0
m
 Gesamtschalldruckpegel von
n Schallquellen mit additiver
Überlagerung
Lpges
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2
peff
p
 2  log eff B ; p0  20 µPa (Ton 1000 Hz )
2
p0
p0
 n  Lpi  
10
 10  log  10    dB
 i 1



7 - 10
Kenngrößen des Schalls (II)
Gesamtschalldruckpegel von
n Schallquellen mit additiver
Überlagerung:
 n  Lpi  
10
Lpges  10  log  10    dB
 i 1



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7 - 11
Der Hörsinn des Menschen (I)
Ohrmuschel
Paukenhöhle
Innenohr
Gehörgang
Äußeres
Ohr
Trommelfell
Mittelohr
Hammer
Amboß
Mittelohr
Eustachische
Röhre
Innenohr
Bogengänge
Animation
Cochlea
Steinbügel
Steigbügel
Schnecke
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7 - 12
Der Hörsinn des Menschen (III)
Schalldruckpegel (dB)
Lautstärke (phon)
Kurven gleicher subjektiver Lautstärke
nach DIN ISO 226
Frequenz (Hz)
Frequenz (Hz)
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7 - 13
Prinzipieller Aufbau von Schallpegelmessern
Aufbau eines Kondensatormikrofons
Mikrofon
Metallische
Membran
Uo
Vorverstärker
R
U
Meßverstärker
Kondensatorplatte
Bewertungsfilter
1. Frequenzbewertung
2. Zeitbewertung
Isolator
Auswerteeinheit
Kapilare
Quelle: www.bruelkjaer.de
87.2
Display
dB(A)
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Gehäuse
7 - 14
Messung des Schallpegels (I)
Frequenzbewertung
• Anpassung des Messgeräts an das Hörvermögen mit Hilfe von Filtern
• Gemessene Werte werden frequenzabhängig bewertet
• International 3 Bewertungskurven normiert: A, C, Z (keine Bewertung)
• Lärmbewertung am Arbeitsplatz typischerweise mit A-Kurve: LA [dB(A)]
10
0
Dämpfung [dB]
-10
-20
-30
-40
-50
A-Filer nach DIN EN 61672-1
C-Filter nach DIN EN 61672-1
-60
-70
10
100
1.000
10.000
Frequenz [Hz]
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7 - 15
Messung des Schallpegels (II)
 Zeitbewertung
___ Slow
___ Fast
___ Impuls
___ Peak
 Reaktion des menschlichen Gehörs
abhängig von der Dynamik des
Energietransports
 Einfluss sowohl der Zeitstruktur als
auch der Frequenzzusammensetzung auf die auditive
Wahrnehmung
 4 Hauptmodi des
Schallpegelmessers für die
Zeitbewertung:
- Slow (1 s, Abfallrate 3,4 – 5,3 dB/s,
nach DIN EN 61672)
- Fast (125 ms, Abfallrate min. 25 dB/s,
nach DIN EN 61672)
- Impuls (35 ms, nach DIN EN 61672)
- Peak (50 μs, nicht genormt!)
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7 - 16
Spektralanalyse
Spektralanalyse
Schallpegel
Frequenzverteilung
Spektralanalyse in Terz- oder Oktavschritten vornehmen,
da das Ohr eine angenähert logarithmische Empfindlichkeit aufweist.
Oktave
Frequenzbereich, dessen
Anfangs- und Endfrequenz im
Verhältnis 1 : 2 steht
(z.B. 25 Hz : 50 Hz)
Beispiel: Abkantpresse
85
80
75
Terz
Bereich einer Dritteloktave mit
einem Frequenzverhältnis von
1 : 21/3
dB(A)
70
65
60
55
50
45
31
63
125
250
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500Hz
1
2
4
8
16KHz
7 - 17
Lärmbewertung über größere Zeitabschnitte
nach DIN 45645
T
Einzelne Schallpegelmessungen über die
Beurteilungszeit T werden zusammengefasst zum
t1
t2
t3
LpA1
LpA2
LpA3
A-bewerteten Mittelungspegel LpAm (T) [dB(A)]
(auch äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq)
LpAm (T )  LpAeq
L pAi
1 n

 10  log   ti  10 10  [dB(A)]
 T i 1

Für eine Beurteilungszeit von 8 Stunden wird dieser
bewertete Mittelungspegel als Beurteilungspegel LAr
bezeichnet.
LAr  LpAm (T  8h) [dB(A)]
L
pA
i
 A  bewerteter Mittelungspegel
in der Messdauer t
i
t  Teildauer
i
T  Mittelungsdauer
Der Beurteilungspegel LAr entspricht dem Tages-Lärmexpositionspegel LEx,8h nach
2003/10/EG
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7 - 18
Gehörschädigung durch Lärm
Akute Lärmschäden:
8000 : 1
Zilienverklebung
• Reparabel: Knalltrauma, treten auf bei explosionsartigen
Druckanstiegen mit Schalldruckpegeln von 140-200 dB
• Irreparabel: Schwere Schäden an Trommelfell oder Gehörknöchelchen, Innenohrschäden (z.B. geplatzte Basilarmembran)
Chronische Lärmschäden:
8000 : 1
Totaler Steifeverlust
• TSS (Temporary Threshold Shift) - zeitlich begrenzte
Hörschwellenverschiebung aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung der Haarzellen; bildet sich nach 12-14h Ruhe
zurück
• PTS (Permanent Threshold Shift) - bleibende Hörschwellenverschiebung; Degeneration der Haarzellen
8000 : 1
Zilienabbrüche
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Quelle: Schlick et al. 2010
7 - 19
Hörschwellen bei Lärm- und Altersschwerhörigkeit
C5-Senke
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7 - 20
Hörbeispiele
Lärm-/Altersschwerhörigkeit
Technischer Lärmschutz
Minderung der Lärmentstehung: Geräuscharme Arbeitsverfahren
Keilleistenwelle
Drallmesserwelle
Hobelmaschine
schlechter
besser
Stanzwerkzeug
schlechter
besser
vgl. VDI 3720 Bl. 2
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7 - 21
Organisatorischer Lärmschutz
• Räumliche Trennung der geräuschintensiven und geräuscharmen
Arbeitsplätze
• Arbeitsplatzwechsel während einer Schicht, so dass nur eine begrenzte Zeit
an einem lärmintensiven Arbeitsplatz gearbeitet wird
Beispiel: Fabrikhalle mit getrennten Büros für geistige Arbeit
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7 - 22
Persönlicher Lärmschutz
L Ar
≥ untere Auslösewerte
LEx,8h = 80 dB(A)
Lpeak = 135 dB(C)
ppeak = 112 Pa
≥ obere Auslösewerte
LEx,8h = 85 dB(A)
Lpeak = 137 dB(C)
ppeak = 140 Pa
Maßnahmen
Beispiele
• Bereitstellung von persönlichen
Gehörschutzmitteln
• Informations- und Unterweisungspflicht durch
den Arbeitgeber
• Tragepflicht für persönliche Gehörschutzmittel
• Kennzeichnungspflicht des Lärmbereichs
• Durchführungspflicht arbeitsmedizinischer
Vorsorgeuntersuchungen
• Aufstellen von Lärmminderungsprogrammen
Die Expositionsgrenzwerte sind unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung von
Gehörschutzmitteln einzuhalten!
Grenzwerte sind der höchstzulässige Tages-Lämexpositionspegel LEx,8h = 87 dB(A),
der Spitzenschallpegel Lpeak = 140 dB(C) sowie der maximale Schalldruck ppeak = 200 Pa
Richtlinie 2003/10/EG (gültig seit 15.01.2006), Umsetzung in BGV B3
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7 - 23
Gliederung der Schadstoffe nach Aggregatzustand
Schadstoffe
Feste
Schadstoffe
Flüssige
Schadstoffe
In der Luft schwebende Schadstoffe
Aerosole
Feste
Schwebstoffe
Staub
(z.B. Kalk)
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Rauch
(z.B.
Blei)
Gasförmige
Schwebstoffe
Flüssige
Schwebstoffe
Nebel
Dampf
Gas (z.B.
(z.B. Ölnebel)
(z.B. Benzol)
Stickoxid)
7 - 24
Aufnahmewege der Schadstoffe in den
menschlichen Körper
Die Wirkung von gefährlichen Arbeitsstoffen ist abhängig von:
• Art der Einwirkung (Einatmen, Verschlucken, Hautresorption)
• Art des Stoffes (bei Stäuben zusätzlich von der Partikelgröße)
• Stoffkonzentration
• Einwirkdauer
Einatmen
Gase, Dämpfe,
Aerosole
Nasenraum
• individuelle Konstitution der Person
• Tätigkeit
Verschlucken
Verschlucken
Stäube, Flüssigkeiten,
Flüssigkeiten
Feststoffe
Massenanteil an gesamten
Schwebestoffen
Luftröhre
Speiseröhre
Alveolen
Bronchien
Lunge
Aerodynamischer Durchmesser
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Hautresorption
Hautresorption
Stäube,
Gase,
Dämpfe,
Flüssigkeiten
Schwebstoffe,
Flüssigkeiten
[μm]
7 - 25
Bewertung von Gefahrstoffen I –
Grenzwerte nach TRGS 900 ff. und GefStoffV
Biologische
ArbeitsplatzToleranzwerte
Luftgrenzwerte
Staubgrenzwerte
GefStoffV 2005:
MAK-Werte
TRK-Werte
Arbeitsplatz-Grenzwert
(MAK-H: auch hautresorptive Stoffe)
Biologischer
Grenzwert
zusätzl.: Bewertung der physikalisch-chemischen
Wirkung (insb. Brand- und Explosionsgefahr)
Spezifität:
stoffunspezifisch
stoffspezifisch
Erfassung:
Umweltmonitoring
kollektiver Werte (i.d.R. Schichtmittelwerte)
Biomonitoring
individueller Werte
TRGS: Technische Regeln
für Gefahrstoffe
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7 - 26
Bewertung von Gefahrstoffen II –
stoffspezifisches Umweltmonitoring
Auslöseschwelle
Zur Beurteilung von gefährlichen Arbeitsstoffen gibt es verschiedene Schwellen, ab
denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, und Grenzwerte. Dies ist zu allererst die
Auslöseschwelle, die durch verschiedene Grenzwertkonzepte konkretisiert wird.
MAK-Wert (TRGS 900)
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
 Höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff
in der Luft am Arbeitsplatz, bei der keine gesundheitliche Beeinträchtigung und
unangemessene Belästigung bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich 8stündiger Exposition zu erwarten ist.
AGW (TRGS 900)
Arbeitsplatzgrenzwert
 Nach der GefStoffV ist der AGW der Grenzwert für die zeitlich gewichtete
durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf
einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines
Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im
Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 3 Abs. 6 GefStoffV)
 Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger
Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit.
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7 - 27
Bewertung von Gefahrstoffen III –
stoffspezifisches Biomonitoring
 Biologischer Grenzwert (BGW) nach TRGS 903
 „Der biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologischarbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten
oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen
Material. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von
Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.“ (§2 Abs. 8 GefStoffV)
 Stoffbelastung von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich
 Grenzwerte definiert als Konzentrationen, Bildungs- oder Ausscheidungsraten
 Untersuchungsmaterial zur Grenzwertbestimmung
- Blutplasma , Urin, Vollblut u.a.
 Beispiel für biologischen Grenzwert von Aceton nach TRGS 903
- BGW: 80 mg/l
- Untersuchungsmaterial: Urin
- Probennahmezeitpunkt: Expositions- bzw. Schichtende
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1 - 28
Beispiele für technischen Arbeitsschutz
 Abschrankung, Abschirmung und Kapselung von Gefahrstellen oder Zugang
bzw. Eingriff durch technische Einrichtungen (z.B. Lichtschranke) sichern
 Verarbeitung und Verwendung gefährlicher Stoffe möglichst in geschlossenen
Systemen (z.B. Autoklaven)
 Absaugung gefährlicher Stoffe unmittelbar an der Entstehungsstelle
 Überwachung der Raumkonzentration gefährlicher Stoffe (Gasspürgeräte)
 Steuerung gefährlicher Arbeitsverfahren durch Fernbedienung
 Sicherung gefährlicher Einzelarbeitsplätze durch Fernüberwachung
Schrank
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Gasspürgerät
Autoklave
7 - 29
Beispiele für organisatorischen Arbeitsschutz
 gewissenhafte Einweisung neuer Mitarbeiter, ausreichende fachliche Anleitung
 ausreichende fachliche und sicherheitstechnische Fortbildung
 Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten
 gesundheitliche Überwachung der Beschäftigten, Vorsorgeuntersuchungen
 Bereitstellung der erforderlichen Schutzausrüstungen
 Erstellung von Rettungs- und Brandbekämpfungsplänen, Bereitstellung
geeigneter Brandbekämpfungsmittel für den abwehrenden Brandschutz
 Arbeitsgenehmigungen für gefährliche Arbeiten
Gebotszeichen
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Warnzeichen
Verbotszeichen
7 - 30
Beispiele für persönlichen Arbeitsschutz
Personelle Umsetzung des Arbeitsschutzes
Wenn alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen
umgesetzt sind und noch kein ausreichender Schutz der Mitarbeiter bei der
Arbeit und allgemein beim Aufenthalt in den Betriebsstätten bzw. auf dem
Betriebsgelände gegeben ist, dann:
Persönliche Schutzausrüstungen
Dabei gilt: „So sicher wie nötig - nicht, so sicher wie möglich!“
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7 - 31
Lernerfolgsfragen
 Was ist Schall? Was ist Lärm?
 Wie wird Schall klassifiziert?
 Welche Größen werden zur Bewertung von Schall
verwendet?
 Was besagen die Kurven gleicher Lautstärke?
 Welche Arten von Gehörschädigung werden durch
Lärm verursacht?
 Welche Faktoren beeinflussen die Wirkung von
Schadstoffen im Körper?
 Welche technischen, organisatorischen und
persönlichen Schutzmaßnahmen im Bereich von
Schadstoffen kennen Sie?
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7 - 32
Literaturverzeichnis













Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Hrsg.) (1986) „Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz“. In: Beitrag der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz zu einer Forschungskonzeption. Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz. Dezember 1986: 3-16.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2008 - Unfallverhütungsbericht Arbeit.
DIN EN 61 672 Teil 1 (2003) Elektroakustik – Schallpegelmesser – Anforderungen. Beuth Berlin
DIN EN ISO 6385 (2004) Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen. Beuth, Berlin
DIN ISO 226 (2006) Akustik – Normalkurven gleicher Lautstärkepegel. Beuth, Berlin
EG Richtlinie 2003/10/EG: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften
zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische
Einwirkung (Lärm). Amtsblatt der Europäischen Union L42
Fastl H, Zwicker E (2007) Psychoacoustics 3rd edn. Springer, Berlin
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Verordnung über gefährliche Stoffe Vom 23.12.2004, i.d.F.
(Bundesgesetzblatt I S. 3758) vom 12.10.2007.
Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. 2. Auflage. Springer Verlag, Berlin. 1998
Schlick, C.; Bruder, R., Luczak, H.: Arbeitswissenschaft. 3. Auflage. Springer Verlag, Berlin. 2010
TRGS 402 (11.1986) Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in
Arbeitsbereichen. I.d.F. vom 26. August 1988. Veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 / 1988
TRGS 900 (01.1990) MAK-Werte 1989. Maximale Arbeitsplatzkonzentration und Biologische
Arbeitsstofftoleranzwerte der Senatskommission zur Prüfung
VDI Richtlinie 3720 (1982) Lärmarm konstruieren. VDI, Düsseldorf
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1 - 33
Nachtrag:
Wirkung von Schadstoffen I
Stäube
 Gewebeveränderungen
 Krebs
fibrogener Staub (z.B. Chrysotil, Amosit)
Kanzerogener Staub (z.B. Arsen,
Nickel)
 Gifteinwirkung auf Körperorgane
Toxischer Staub (z.B. Blei, Zink,
Cadmium)
 Bildung von gewebezerstörenden
Basen und Säuren
 Schädigung durch ionisierende Strahlung
 akute und chronische Entzündung
der Atemorgane und der Haut
 Beeinträchtigung der Lungenfunktion
Ätzender Staub (z.B. Kalk, Chrom)
Radioaktiver Staub
Allergisierender Staub (z.B. Chromate,
Mehlstaub)
Inerter Staub (z.B. Eisen-, Magnesiumoxid) durch Verstopfung der Alveolen
Rauche
Die Wirkung ist ähnlich der von Stäuben.
Quelle: Packroff (baua), 2005
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7 - 34
Nachtrag:
Wirkung von Schadstoffen II
Nebel
Ölnebel


nicht schädlich, solange keine giftigen Zusatzstoffe enthalten sind
Verschlechterung der Sichtverhältnisse
Gase


Erstickung
Lungenschäden durch Säurebildung
(HNO3, H2SO3 bzw. H2SO4)

Vergiftung
starke oder tödliche Vergiftung

Kanzerogenität

Kohlenmonoxid, -dioxid
Nitrose Gase (NO, NO2)
Schwefeldioxid (SO2)
Ozon (O3)
Phosgen COCl2 beim
Schweißen
Formaldehyd CH2O
Dämpfe



Rausch, Konzentrationsschwäche,
Leber- und Nierenschäden
Blutbildung, Krebs, Haut
Schäden am ZNS
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organische Lösungsmittel
Benzol
Metalldampf
7 - 35
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