Richtlinie zur sexualisierten Diskriminierung und Gewalt Das Universitätsklinikum hat mit der Richtlinie ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gesetzt. Diese Richtlinie können Sie auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten unter Chancengleichheit/ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz abrufen. Wir sind alle für ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz verantwortlich! Das Universitätsklinikum fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern und stellt innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Persönlichkeitsrechte aller Beschäftigten sicher. Interne Ansprechpersonen und erste Anlaufstellen Gleichstellungsbeauftragte ✆ 4177 Beschwerdestelle nach AGG ✆ 3972 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten ✆ 3450 nn Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten ✆ 3520 nn Schwerbehindertenvertretung ✆ 2517 nn Personalärztlicher Dienst ✆ 3481 In einem vertraulichen Gespräch können weitere Schritte abgeklärt werden. nn nn nn Weitere Informationen und persönliche Beratung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Gleichstellungsbeauftragte Angelika Pietsch Termine nach Vereinbarung: ✆ 0201 723 4177 [email protected] Alle Gespräche werden vertraulich behandelt! Sanktionsmöglichkeiten Die Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind je nach Schwere der Vorkommnisse Ermahnungen, Abmahnungen, Umsetzungen, ordentliche Kündigungen oder auch fristlose Kündigungen. Gegebenenfalls können auch haus - oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Universitätsklinikum Essen Hufelandstr. 55 45147 Essen Informationen zu Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Was kann ich tun, wenn ich mich sexuell belästigt fühle? Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine verdeckte Form der Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt und eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes. Rechtliche Definition § 3 Abs. 4 AGG Sexuelle Belästigung nach dem § 3 Abs. 4 AGG ist, wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren. insbesondere dann, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet Umfeld geschaffen wird. Sagen Sie der Person, dass Sie sich belästigt fühlen! Machen Sie deutlich, dass deren Verhalten unerwünscht ist! In der überwiegenden Zahl der Fälle erleben Frauen sexuelle Belästigung durch Männer. Aber auch Männer können Opfer sexueller Belästigung sein. Setzen Sie klare Grenzen! Agieren Sie offensiv! Sofortmaßnahme Weitere mögliche Maßnahmen Laut einer Umfrage hat jede zweite Frau bereits ein unerwünschtes sexuelles Verhalten am Arbeitsplatz erlebt, unabhängig von Branche und Position. Viele Frauen sind nach solchen Vorfällen irritiert und verunsichert. Der vorliegende Flyer soll alle Beschäftigten informieren und aufklären. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen und verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Beispiele sexueller Belästigung nn nn nn nn nn nn nn nn nn Unangebrachter Körperkontakt Anzügliche Bemerkungen über das Aussehen der Kollegin/ des Kollegen Hinterherpfeifen, taxierende Blicke Telefongespräche, Emails, Briefe, SMS oder MMS mit sexuellen Anspielungen Erzählen von anzüglichen Witzen Zweideutige Gesten oder Posen Pornografische/ sexistische Bilder am Arbeitsplatz Einladung, Aufforderung oder Nötigung zu sexuellen Handlungen Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung Sie haben ein Beschwerderecht nach § 13 AGG. Die Beschwerde ist zu prüfen und Ergebnisse sind Ihnen mitzuteilen. nn Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens aus dem Kollegenkreis hinzu und bitten Sie um Unterstützung. nn Sprechen Sie Vorgesetze an und schildern Sie Ihre Situation. nn Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, um die Übergriffe zu dokumentieren, sammeln Sie Fakten. nn Kontaktieren Sie eine der internen Ansprechpersonen. Informieren Sie Ihre Vorgesetzen! Sie haben die Pflicht, alle Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Dabei ist es egal, ob es sich bei den Beschuldigten um Vorgesetzte, Kollegen oder Patienten handelt.