Informationen zu Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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Richtlinie zur sexualisierten Diskriminierung und Gewalt
Das Universitätsklinikum hat mit der Richtlinie
ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz gesetzt.
Diese Richtlinie können Sie auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten unter Chancengleichheit/ Sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz abrufen.
Wir sind alle für ein respektvolles
Miteinander am Arbeitsplatz
verantwortlich!
Das Universitätsklinikum fördert die gleichberechtigte
Zusammenarbeit von Frauen und Männern und stellt
innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Persönlichkeitsrechte aller Beschäftigten sicher.
Interne Ansprechpersonen und erste Anlaufstellen
Gleichstellungsbeauftragte ✆ 4177
Beschwerdestelle nach AGG ✆ 3972
Personalrat der nichtwissenschaftlich
Beschäftigten ✆ 3450
nn Personalrat der wissenschaftlich
Beschäftigten ✆ 3520
nn Schwerbehindertenvertretung ✆ 2517
nn Personalärztlicher Dienst ✆ 3481
In einem vertraulichen Gespräch können weitere Schritte
abgeklärt werden.
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Weitere Informationen und persönliche Beratung
zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Gleichstellungsbeauftragte
Angelika Pietsch
Termine nach Vereinbarung:
✆ 0201 723 4177
[email protected]
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt!
Sanktionsmöglichkeiten
Die Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers sind
je nach Schwere der Vorkommnisse Ermahnungen,
Abmahnungen, Umsetzungen, ordentliche Kündigungen
oder auch fristlose Kündigungen. Gegebenenfalls können
auch haus - oder strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet
werden.
Universitätsklinikum Essen
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Informationen zu
Sexueller Belästigung
am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Was kann ich tun, wenn ich mich sexuell belästigt fühle?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine
verdeckte Form der Diskriminierung
von Frauen in der Arbeitswelt und
eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes.
Rechtliche Definition § 3 Abs. 4 AGG
Sexuelle Belästigung nach dem § 3 Abs. 4 AGG ist,
wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes
Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde
der betreffenden Person verletzt wird,
Wichtig ist, dass Sie Ihre Gefühle ernst nehmen und reagieren.
insbesondere dann, wenn ein von Einschüchterungen,
Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen
oder Beleidigungen gekennzeichnet Umfeld
geschaffen wird.
Sagen Sie der Person, dass Sie sich belästigt fühlen!
Machen Sie deutlich, dass deren Verhalten unerwünscht ist!
In der überwiegenden Zahl der Fälle erleben Frauen
sexuelle Belästigung durch Männer. Aber auch
Männer können Opfer sexueller Belästigung sein.
Setzen Sie klare Grenzen! Agieren Sie offensiv!
Sofortmaßnahme
Weitere mögliche Maßnahmen
Laut einer Umfrage hat jede zweite Frau
bereits ein unerwünschtes sexuelles Verhalten
am Arbeitsplatz erlebt, unabhängig von
Branche und Position.
Viele Frauen sind nach solchen Vorfällen
irritiert und verunsichert.
Der vorliegende Flyer soll alle Beschäftigten
informieren und aufklären.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
schützt vor Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen und verbietet
ausdrücklich sexuelle Belästigung.
Beispiele sexueller Belästigung
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Unangebrachter Körperkontakt
Anzügliche Bemerkungen über das Aussehen der
Kollegin/ des Kollegen
Hinterherpfeifen, taxierende Blicke
Telefongespräche, Emails, Briefe, SMS oder MMS mit
sexuellen Anspielungen
Erzählen von anzüglichen Witzen
Zweideutige Gesten oder Posen
Pornografische/ sexistische Bilder am Arbeitsplatz
Einladung, Aufforderung oder Nötigung zu sexuellen
Handlungen
Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller
Verweigerung
Sie haben ein Beschwerderecht nach § 13 AGG. Die Beschwerde
ist zu prüfen und Ergebnisse sind Ihnen mitzuteilen.
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Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens aus dem
Kollegenkreis hinzu und bitten Sie um Unterstützung.
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Sprechen Sie Vorgesetze an und schildern Sie Ihre Situation.
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Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, um die Übergriffe zu
dokumentieren, sammeln Sie Fakten.
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Kontaktieren Sie eine der internen Ansprechpersonen.
Informieren Sie Ihre Vorgesetzen! Sie haben die Pflicht, alle
Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Dabei
ist es egal, ob es sich bei den Beschuldigten um Vorgesetzte,
Kollegen oder Patienten handelt.
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