Gebrauchsanleitung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Vorgesetzte Sie finden im Folgenden eine Präsentation für die Information der Mitarbeitenden Ihres Betriebes zum Thema Sexuelle Belästigung. Vieles können Sie direkt verwenden. Einiges müssen Sie noch an die spezifischen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb anpassen. Das betrifft beispielsweise die Ansprechpersonen. 1 Weitere Informationen für Sie U.a. zum Thema Ansprechpersonen finden Sie weiterführende Informationen in der Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“. Vertrieb: BBL, Vertrieb Bundespublikationen, 3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch, Bestellnr: 301.926.d. Diese Broschüre ist gratis. Sie ist unter www.sexuellebelästigung.ch auch als PDF verfügbar. Auf dieser Website finden Sie auch andere nützliche Informationen, Vorlagen und Adressen. 2 Weitere Informationen für die Mitarbeitenden Das Eidg. Büro für die Gleichstellung und das SECO stellen Ihnen auch eine Informationsbroschüre zur Verfügung, die Sie an die Mitarbeitenden verteilen können: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Vertrieb: BBL, Vertrieb Bundespublikationen, 3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch, Bestellnummer: 301.922.d. Sie ist auch in französischer (301.922.f) und italienischer Sprache erhältlich (301.922.i). Diese Broschüre können Sie - auch in grösserer Anzahl gratis beziehen. 3 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 4 Was ist sexuelle Belästigung? Unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versteht man zum Beispiel: • Anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Kolleginnen und Kollegen • Sprüche und Witze über sexuelle Merkmale und sexuelles Verhalten von Frauen und Männern • Pornografisches Material • Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht • Unerwünschte Körperberührungen • Verfolgen innerhalb und ausserhalb des Betriebs 5 Was ist sexuelle Belästigung? Zusammenfassend könnte man es auch so sagen: Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. 6 Wann ist es sexuelle Belästigung? Um zu beurteilen, ob es sich um einen Flirt oder um sexuelle Belästigung handelt, gibt es eine einfach Regel: Ausschlaggebend ist nicht, was die belästigende Person will, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt. 7 Flirt oder sexuelle Belästigung? Ein Flirt • ist eine gegenseitige Annäherung • ist aufbauend bestärkend • ist von beiden Seiten erwünscht • löst Freude aus • respektiert persönliche Grenzen Sexuelle Belästigung • ist eine einseitige Annäherung • ist erniedrigend, beleidigend • ist von einer Seite nicht erwünscht • löst Ärger aus • verletzt persönliche Grenzen 8 Wer kann belästigt werden? Grundsätzlich alle. 9 Ausmass der Belästigung Eine 2007 in der Schweiz durchgeführte Untersuchung stellt fest, dass sich 28 Prozent der befragten Frauen und 10 Prozent der Männer im Verlauf ihres bisherigen Arbeitslebens belästigt oder durch entsprechendes Verhalten gestört gefühlt haben. 10 Wer ist betroffen? Besonders gefährdet sind: • Personen, die weniger als 1 Jahr im Betrieb sind • weibliche Aushilfen und Hilfskräfte • Frauen im oberen Kader 11 Wer belästigt? Die Belästigung kann von Einzelnen oder von Gruppen ausgehen. 12 Wer belästigt? Eine in der Schweiz 2007 durchgeführte Umfrage zeigt: • Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen (55%) • Kundschaft (16%) • Vorgesetzte (8%) • Untergebene (7%) 13 Gravierende Folgen • Die Freude an der Arbeit geht verloren. • Es entsteht Misstrauen gegenüber Arbeitskollegen und -kolleginnen • Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit nehmen ab. • Es machen sich gesundheitliche und psychische Beschwerden bemerkbar. • Das Privatleben wird oft auch beeinträchtigt. • Im Extremfall kommt es zu einer Kündigung der Stelle. 14 Sexuelle Belästigung wird hier nicht geduldet! • Wir legen Wert darauf, dass sich die Mitarbeitenden alle mit Respekt begegnen. • Es ist uns wichtig, dass alle Mitarbeitenden persönliche Grenzen gegenseitig beachten. • Es muss möglich sein, hier in einer offenen, vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre zu arbeiten. 15 Und wenn trotzdem etwas passiert? Sie haben das Recht sich zu wehren! Sie können davon ausgehen, dass der Betrieb Sie unterstützt, wenn Sie sich wehren! 16 Wie können Sie sich wehren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich wehren können. Suchen Sie diejenige aus, die Ihnen und der Situation am besten entspricht. 17 Wie können Sie sich wehren? Zum Beispiel direkt stoppen. Versuchen Sie die Person, die Sie belästigt, direkt zu stoppen. Teilen Sie ihr klar mit, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist und nicht toleriert wird. Wenn dies nicht genügt, drohen Sie ihr, dass Sie sich beschweren werden, wenn das belästigende Verhalten nicht aufhört. 18 Wie können Sie sich wehren? Zum Beispiel einen Brief schreiben. Wenn Sie sich mit der belästigenden Person nicht direkt auseinandersetzen wollen oder damit keinen erfolg haben, versuchen Sie es mit einem Brief. Sie halten darin fest, was Sie stört und fordern den Adressaten, die Adressatin auf, mit dem belästigenden Verhalten aufzuhören. Machen Sie eine Kopie von diesem Brief. 19 Wie können Sie sich wehren? Zum Beispiel Kolleginnen oder Kollegen einbeziehen. Sprechen Sie mit Kolleginnen oder Kollegen. Vielleicht sind Sie nicht die einzige Person, die belästigt wird, und Sie können gemeinsam etwas unternehmen. 20 Wo können Sie Rat und Hilfe holen? Wenn Sie im Zusammenhang mit sexueller Belästigung Informationen, Rat oder Unterstützung brauchen, können Sie sich an folgende Person/Personen/Stelle wenden: (Namen einfügen) Sie/er hat/ Sie haben die Funktion einer Ansprechperson/-stelle. 21 Was kann eine Ansprechperson für Sie tun? • • • • Sie hört Ihnen zu. Sie gibt Ihnen Unterstützung. Sie rät Ihnen, was Sie unternehmen können. Sie hilft Ihnen, einen Brief an die belästigende Person zu schreiben. • Sie spricht mit der belästigenden Person, die Sie belästigt. • Sie arrangiert ein Gespräch mit Ihnen und der belästigenden Person. • Sie hilft Ihnen, eine Beschwerde zu formulieren. 22 Was unternimmt die Ansprechperson? Sie macht nur das, womit Sie einverstanden sind! Ohne Ihr Einverständnis wird sie nichts unternehmen. Und über das, was Sie ihr anvertraut haben, wird sie schweigen, wenn Sie mit ihr nichts anderes vereinbart haben. 23 Beratung durch Fachstellen Vielleicht möchten Sie Informationen, Rat und Unterstützung lieber ausserhalb des Betriebs suchen. Nützliche Adressen finden Sie unter www.sexuellebelästigung.ch. 24 Eine Beschwerde deponieren Wenn Sie möchten, dass sich die Betriebsleitung einschaltet und ein Verfahren eröffnet, dann wenden Sie sich an: (Namen oder Funktion einfügen) Ziehen Sie ein betriebsexternes Verfahren vor, dann finden Sie weiterführende Informationen unter www.sexuellebelästigung.ch 25 Kündigungsschutz Sie haben nichts zu befürchten, wenn Sie eine Beschwerde deponieren oder andere rechtliche Schritte unternehmen. Betroffene Personen sind während des ganzen Verfahrens (im Betrieb oder vor Gericht) und bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gegen Kündigung geschützt. 26 Wie können Sie belästigte Kolleginnen und Kollegen unterstützen? • Lachen Sie nicht mit, wenn anzügliche Sprüche oder Witze gemacht werden. • Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie denken oder merken, dass sie belästigt wird. • Ermutigen Sie sie, sich zu wehren. • Begleiten Sie sie zu Besprechungen mit der internen Ansprechperson oder zu einer externen Beratungsstelle. 27 Wie können Sie belästigte Kolleginnen und Kollegen unterstützen? • Stellen Sie sich als Zeugin oder als Zeuge zur Verfügung. • Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person. Der Kündigungsschutz gilt auch für Zeuginnen und Zeugen. 28 Belästigende Personen werden bestraft! Wird nach Abschluss eines betriebsinternen oder -externen Verfahrens festgestellt, dass sich eine Person belästigend verhalten hat, dann hat sie mit einer Strafe zu rechnen. Im Minimum muss sie sich bei der belästigten Person entschuldigen. Schlimmstenfalls wird sie entlassen. 29 Schriftliche Informationen finden Sie: (einfügen. Vielleicht haben Sie ein Merkblatt gemacht, das Sie allen Mitarbeitenden aushändigen, ans Schwarze Brett hängen oder Sie haben dafür einen Ordner gemacht usw. Wichtig ist, dass alle Mitarbeitenden wissen, wo sie die schriftlichen Informationen finden. Wichtig ist auch, dass sie sich die Informationen unauffällig beschaffen oder einsehen können.) 30