Präsentation für die Information der Mitarbeitenden

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Gebrauchsanleitung für Arbeitgeberinnen,
Arbeitgeber, Vorgesetzte
Sie finden im Folgenden eine Präsentation
für die Information der Mitarbeitenden Ihres
Betriebes zum Thema Sexuelle
Belästigung. Vieles können Sie direkt
verwenden. Einiges müssen Sie noch an
die spezifischen Gegebenheiten in Ihrem
Betrieb anpassen. Das betrifft beispielsweise die Ansprechpersonen.
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Weitere Informationen für Sie
U.a. zum Thema Ansprechpersonen finden Sie
weiterführende Informationen in der Broschüre
„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“.
Vertrieb: BBL, Vertrieb Bundespublikationen,
3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch,
Bestellnr: 301.926.d. Diese Broschüre ist gratis.
Sie ist unter www.sexuellebelästigung.ch auch als
PDF verfügbar. Auf dieser Website finden Sie
auch andere nützliche Informationen, Vorlagen
und Adressen.
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Weitere Informationen für die Mitarbeitenden
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung und das SECO
stellen Ihnen auch eine Informationsbroschüre zur
Verfügung, die Sie an die Mitarbeitenden verteilen
können:
„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Ein Ratgeber
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Vertrieb:
BBL, Vertrieb Bundespublikationen, 3003 Bern,
www.bundespublikationen.admin.ch, Bestellnummer:
301.922.d. Sie ist auch in französischer (301.922.f)
und italienischer Sprache erhältlich (301.922.i). Diese
Broschüre können Sie - auch in grösserer Anzahl gratis beziehen.
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Sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz
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Was ist sexuelle Belästigung?
Unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versteht
man zum Beispiel:
• Anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das
Äussere von Kolleginnen und Kollegen
• Sprüche und Witze über sexuelle Merkmale und
sexuelles Verhalten von Frauen und Männern
• Pornografisches Material
• Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
• Unerwünschte Körperberührungen
• Verfolgen innerhalb und ausserhalb des Betriebs
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Was ist sexuelle Belästigung?
Zusammenfassend könnte man es auch so
sagen: Sexuelle Belästigung kann mit
Worten, Gesten oder Taten ausgeübt
werden.
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Wann ist es sexuelle
Belästigung?
Um zu beurteilen, ob es sich um einen Flirt
oder um sexuelle Belästigung handelt, gibt
es eine einfach Regel: Ausschlaggebend ist
nicht, was die belästigende Person will,
sondern wie ihr Verhalten bei der
betroffenen Person ankommt.
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Flirt oder sexuelle Belästigung?
Ein Flirt
• ist eine gegenseitige
Annäherung
• ist aufbauend
bestärkend
• ist von beiden Seiten
erwünscht
• löst Freude aus
• respektiert
persönliche Grenzen
Sexuelle Belästigung
• ist eine einseitige
Annäherung
• ist erniedrigend,
beleidigend
• ist von einer Seite
nicht erwünscht
• löst Ärger aus
• verletzt
persönliche Grenzen
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Wer kann belästigt werden?
Grundsätzlich alle.
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Ausmass der Belästigung
Eine 2007 in der Schweiz durchgeführte
Untersuchung stellt fest, dass sich
28 Prozent der befragten Frauen und
10 Prozent der Männer im Verlauf ihres
bisherigen Arbeitslebens belästigt oder
durch entsprechendes Verhalten gestört
gefühlt haben.
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Wer ist betroffen?
Besonders gefährdet sind:
• Personen, die weniger als 1 Jahr im
Betrieb sind
• weibliche Aushilfen und Hilfskräfte
• Frauen im oberen Kader
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Wer belästigt?
Die Belästigung kann von Einzelnen oder
von Gruppen ausgehen.
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Wer belästigt?
Eine in der Schweiz 2007 durchgeführte
Umfrage zeigt:
• Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen
(55%)
• Kundschaft (16%)
• Vorgesetzte (8%)
• Untergebene (7%)
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Gravierende Folgen
• Die Freude an der Arbeit geht verloren.
• Es entsteht Misstrauen gegenüber
Arbeitskollegen und -kolleginnen
• Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit
nehmen ab.
• Es machen sich gesundheitliche und
psychische Beschwerden bemerkbar.
• Das Privatleben wird oft auch beeinträchtigt.
• Im Extremfall kommt es zu einer Kündigung
der Stelle.
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Sexuelle Belästigung wird hier
nicht geduldet!
• Wir legen Wert darauf, dass sich die
Mitarbeitenden alle mit Respekt begegnen.
• Es ist uns wichtig, dass alle Mitarbeitenden
persönliche Grenzen gegenseitig beachten.
• Es muss möglich sein, hier in einer offenen,
vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre zu
arbeiten.
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Und wenn trotzdem etwas
passiert?
Sie haben das Recht sich zu
wehren!
Sie können davon ausgehen,
dass der Betrieb Sie unterstützt,
wenn Sie sich wehren!
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Wie können Sie sich wehren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich wehren
können.
Suchen Sie diejenige aus, die
Ihnen und der Situation am besten
entspricht.
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Wie können Sie sich wehren?
Zum Beispiel direkt stoppen.
Versuchen Sie die Person, die Sie
belästigt, direkt zu stoppen. Teilen Sie ihr
klar mit, dass ihr Verhalten nicht
erwünscht ist und nicht toleriert wird.
Wenn dies nicht genügt, drohen Sie ihr,
dass Sie sich beschweren werden, wenn
das belästigende Verhalten nicht aufhört.
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Wie können Sie sich wehren?
Zum Beispiel einen Brief schreiben.
Wenn Sie sich mit der belästigenden Person
nicht direkt auseinandersetzen wollen oder
damit keinen erfolg haben, versuchen Sie es
mit einem Brief. Sie halten darin fest, was Sie
stört und fordern den Adressaten, die
Adressatin auf, mit dem belästigenden
Verhalten aufzuhören.
Machen Sie eine Kopie von diesem Brief.
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Wie können Sie sich wehren?
Zum Beispiel Kolleginnen oder Kollegen
einbeziehen.
Sprechen Sie mit Kolleginnen oder
Kollegen. Vielleicht sind Sie nicht die
einzige Person, die belästigt wird, und Sie
können gemeinsam etwas unternehmen.
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Wo können Sie Rat und Hilfe
holen?
Wenn Sie im Zusammenhang mit
sexueller Belästigung Informationen, Rat
oder Unterstützung brauchen, können Sie
sich an folgende Person/Personen/Stelle
wenden:
(Namen einfügen)
Sie/er hat/ Sie haben die Funktion einer
Ansprechperson/-stelle.
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Was kann eine Ansprechperson für
Sie tun?
•
•
•
•
Sie hört Ihnen zu.
Sie gibt Ihnen Unterstützung.
Sie rät Ihnen, was Sie unternehmen können.
Sie hilft Ihnen, einen Brief an die belästigende
Person zu schreiben.
• Sie spricht mit der belästigenden Person, die Sie
belästigt.
• Sie arrangiert ein Gespräch mit Ihnen und der
belästigenden Person.
• Sie hilft Ihnen, eine Beschwerde zu formulieren.
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Was unternimmt die
Ansprechperson?
Sie macht nur das, womit Sie
einverstanden sind! Ohne Ihr
Einverständnis wird sie nichts
unternehmen. Und über das, was
Sie ihr anvertraut haben, wird sie
schweigen, wenn Sie mit ihr
nichts anderes vereinbart haben.
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Beratung durch Fachstellen
Vielleicht möchten Sie
Informationen, Rat und
Unterstützung lieber ausserhalb
des Betriebs suchen. Nützliche
Adressen finden Sie unter
www.sexuellebelästigung.ch.
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Eine Beschwerde deponieren
Wenn Sie möchten, dass sich die
Betriebsleitung einschaltet und ein Verfahren
eröffnet, dann wenden Sie sich an:
(Namen oder Funktion einfügen)
Ziehen Sie ein betriebsexternes Verfahren vor,
dann finden Sie weiterführende Informationen
unter www.sexuellebelästigung.ch
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Kündigungsschutz
Sie haben nichts zu befürchten, wenn Sie
eine Beschwerde deponieren oder andere
rechtliche Schritte unternehmen.
Betroffene Personen sind während des
ganzen Verfahrens (im Betrieb oder vor
Gericht) und bis sechs Monate nach
Abschluss des Verfahrens gegen
Kündigung geschützt.
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Wie können Sie belästigte Kolleginnen
und Kollegen unterstützen?
• Lachen Sie nicht mit, wenn anzügliche
Sprüche oder Witze gemacht werden.
• Sprechen Sie mit der Person, wenn Sie
denken oder merken, dass sie belästigt
wird.
• Ermutigen Sie sie, sich zu wehren.
• Begleiten Sie sie zu Besprechungen mit
der internen Ansprechperson oder zu einer
externen Beratungsstelle.
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Wie können Sie belästigte Kolleginnen
und Kollegen unterstützen?
• Stellen Sie sich als Zeugin oder als Zeuge
zur Verfügung.
• Unternehmen Sie nichts gegen den Willen
der betroffenen Person.
Der Kündigungsschutz gilt auch für
Zeuginnen und Zeugen.
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Belästigende Personen werden
bestraft!
Wird nach Abschluss eines betriebsinternen oder -externen Verfahrens
festgestellt, dass sich eine Person
belästigend verhalten hat, dann hat sie mit
einer Strafe zu rechnen. Im Minimum
muss sie sich bei der belästigten Person
entschuldigen. Schlimmstenfalls wird sie
entlassen.
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Schriftliche Informationen
finden Sie:
(einfügen. Vielleicht haben Sie ein Merkblatt
gemacht, das Sie allen Mitarbeitenden
aushändigen, ans Schwarze Brett hängen
oder Sie haben dafür einen Ordner gemacht
usw. Wichtig ist, dass alle Mitarbeitenden
wissen, wo sie die schriftlichen Informationen
finden. Wichtig ist auch, dass sie sich die
Informationen unauffällig beschaffen oder
einsehen können.)
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