Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungskonditionen
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Das Schuldgeld wird monatlich in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen netto zu bezahlen.
Kurse: Das Schulgeld wird nach Erhalt der Anmeldung in Rechnung gestellt und ist bis 7 Tage vor Kursbeginn netto zu bezahlen.
Eine Ratenzahlung in zwei Raten ist möglich.
Aufnahme/Vertragsabschluss
Die Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers und der Beginn der Sachbearbeitung durch die Lernboxx KG erfolgt, indem das
von der gesetzlichen Vertretung eingereichte Anmeldeformular der Lernboxx KG vorliegt, spätestens jedoch nach der ersten
Unterrichtsstunde. Damit anerkennt die gesetzliche Vertretung diese Vertragsbedingungen und die aktuelle Preisliste als Bestandteil
des Vertrages. Der Vertrag zwischen der gesetzlichen Vertretung und der Lernboxx KG kommt mit der entsprechenden schriftlichen,
mündlichen oder elektronischen Bestätigung durch die Lernboxx zustande.
Absenzen
Eine Absenz gilt als entschuldigt, wenn die Kursleitung 24 Stunden vorher benachrichtigt wurde.
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Bei unentschuldigten Absenzen wird das Schulgeld vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Kurse: Bei Absenzen wird das Kursgeld vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Nichtantritt der vereinbarten Schulung
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Trifft die Mitteilung über den Nichtantritt des Unterrichtes später als 24 Stunden vor der ersten
Nachhilfestunde bei der Lernboxx KG ein oder wird der Unterricht ohne Mitteilung nicht angetreten, so werden der gesetzliche
Vertretung eine 5 Lektionen in Rechnung gestellt .
Kurse: Trifft die Mitteilung über den Nichtantritt eines Kurses bis 7 Tage vor Beginn des Kurses bei der Lernboxx KG ein, so schuldet
die gesetzliche Vertretung eine Umtriebsentschädigung von CHF 100. Trifft die Mitteilung über den Nichtantritt des Kurses später als
7 Tage vor Beginn des Kurses bei der Lernboxx KG ein oder wird der Kurs ohne Mitteilung nicht angetreten, so schuldet die
gesetzliche Vertretung eine pauschalisierte Entschädigung in der Höhe von 30% des gesamten Kursgeldes wegen Nichtantritt des
vereinbarten Kurses.
Vertragsdauer
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit hin abgeschlossen und endet mit der Kündigung.
Kurse: Bei Kursen gilt der Vertrag für die vereinbarte Kursdauer.
Kündigung
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Der Austritt aus dem Nachhilfeunterricht erfolgt aufgrund einer schriftlichen Kündigung durch die
gesetzliche Vertretung. Die Kündigungsfrist beträgt zehn Tage (massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der
Geschäftleitung). Die gesetzliche Vertretung wird das Schulgeld für Nachhilfelektionen bis zum Kündigungstermin in Rechnung
gestellt.
Kurse: Der Austritt aus einem Kurs erfolgt aufgrund einer Kündigung. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb
einer Frist von 7 Tagen vor Kursbeginn bei der Geschäftleitung eintreffen. Trifft eine Kündigung später als 7 Tage vor Kursbeginn
ein, so schuldet die gesetzliche Vertretung 30% des Kursgeldes.
Kündigung durch die Lernboxx KG
Aus wichtigen Gründen kann Lernboxx KG den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe
gelten insbesondere schwere Disziplinarvergehen, strafrechtlich relevantes Verhalten, grobe Missac htung von Anweisungen des
Lehrpersonals, Störung des Unterrichtes sowie wiederholt unentschuldigte Absenzen. Im Falle der Kündigung durch die Lernboxx
KG besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahlten Schulgeldern.
Versicherung
Die gesetzliche Vertretung bestätigt mit der Anmeldung (schriftlich, mündlich oder elektronisch), dass die Schülerin bzw. der Schüler
gegen die Folgen von Unfällen sowie Haftpflicht versichert ist. Die Lernboxx KG hat für Unfälle, die eine Schülerin oder ein Schüler
im Zusammenhang mit dem Unterricht in der Lernboxx erleidet, dazu gehört auch der direkte Anfahrtsweg, keine zusätzliche
Schülerunfallversicherung abgeschlossen.
Haftung für Schäden
Für von der Schülerin oder vom Schüler auf dem Anfahrtsweg oder in bzw. an der Lernboxx KG verursachte Schäden an Personen
und/oder Sachen haftet ausschliesslich und vollumfänglich die gesetzliche Vertretung der Schülerin bzw. des Schülers. Bei
Diebstählen zum Nachteil der Schülerin oder des Schülers oder der gesetzlichen Vertretung übernimmt die Lernboxx KG keine
Haftung.
Vorbereitung des Unterrichts durch die Schülerinnen und Schüler
Nachhilfe- oder Förderunterricht: Für den Unterricht benötigte Bücher und persönliche Unterlagen (Hefte, Ordner...) sind seitens der
Schülerinnen und Schüler mitzubringen.
Stand:1.1.2011
Lernboxx KG
Noser und Holdener
Zürichstr. 72
Postfach 318
8840 Einsiedeln
+41 79 905 70 69
[email protected]
www.lernboxx.ch
Herunterladen