Gemeinschaftlich bauen an der Gottlieb-Daimler-Straße Stadt Freudenstadt Stadtstruktur und Standort ca. 200 m Stadtstruktur und Standort ca. 200 m Erreichbarkeit Bus- und Bahnhaltestellen Erreichbarkeit Radwege Kindertagesstätte Gymnasium Werkrealschule Grundschule Kindergarten Waldorfschule Kindergarten Jägerhof Oberlinhaus Berufliches Schulzentrum Gymnasien Martin-Haug-Stift Förderschule Kindergarten Grundschule Realschule ca. 200 m Infrastruktur Schulen, Kindergärten, soz. Einrichtungen Stadionhalle Panoramabad Naherholung Stadion Sportplätze ca. 200 m Infrastruktur Sport- und Freizeit Lebensmittel etc. Herbst 2015 Lebensmittel etc. Lebensmittel etc. Lebensmittel etc. Wochenmarkt ca. 200 m Infrastruktur Versorgung Entwicklungen im Umfeld Fachmarktzentrum auf Bauhofareal Entwicklungen im Umfeld Erweiterung Martin-Haug-Stift Entwicklungen im Umfeld Soziale Einrichtung Hindenburgstraße Das Quartier Das Baugrundstück Das Baugrundstück unterschiedliche Bauformen sind möglich Flurstück 1040 ca. 1000qm Der Standort Gottlieb-Daimler-Straße Bauen mit der Baugemeinschaft Bauen mit der Baugemeinschaft Stufe 1 – Ausschreibung und Abgabe Bewerbung / Auswahlverfahren Zeitraum •bis 30.09.2015, verlängert bis 31.12.2015 Ausschreibung, Abgabe Bewerbung •bis 30.11.2015, verlängert bis 29.02.2016 Prüfung, Auswahlverfahren und Optionsvertrag Veröffentlichung •Pressemeldung •Homepage der Stadt Freudenstadt •Presseartikel Schwarzwälder Bote / Süd-West Presse Anforderungen an die Bewerbungen Innerhalb der gesetzten Frist von ca. 5 Monaten können sich Gruppen finden, konstituieren und sind aufgefordert, ein Angebot unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien vorzulegen. •Bezeichnung der Wohngruppe Namen und Anschrift der Mitglieder (Voraussetzung: ca. 70 % Vollständigkeit der Gruppe) •Organisations- / Eigentumsform und Erwerber/Innen: z.B. GbR, GmbH, Verein + GmbH, Genossenschaft •Nennung von 2 verantwortlichen Ansprechpartner/Innen •Beschreibung des gemeinschaftlichen Wohnprojektes mit Dienstleistungs- / Gewerbeflächen im EG •Optional: besondere Zielsetzungen wie z.B. soziale Projekte, Gemeinschaftsräume •Nutzungskonzept: ungefähre Anzahl / Größe der Wohneinheiten, Art und Umfang der Dienstleistungs-/ Gewerbeflächen (MI) •Mit dem Gebot ist ein Bebauungskonzept abzuliefern, bestehend aus: •Konzeptbeschreibung, Lageplan, mit Außenraumdarstellung und skizzenhafter Darstellung der Gebäudetypologie, jeweils im M 1:500. •Architektur: Vorentwurfsebene. Ein detailliertes architektonisches Konzept ist keine Voraussetzung bei der Bewerbung oder der Vorstellung der Gruppe. Die Einbindung eines erfahrenen Architekturbüros wird empfohlen. •Finanzierungskonzept Abgabe der Bewerbung •bis 31.12.2015 persönlich oder per Post (Poststempel), Postanschrift: Stadt Freudenstadt, Bauamt, Zimmer 3.14 Dachgeschoss, Technisches Rathaus, Marktplatz 64, 72250 Freudenstadt Auswahlverfahren Um die Transparenz und Gleichbehandlung der Bietergemeinschaften zu gewährleisten werden innerhalb einer Frist von 2 Monaten, bis zum 29.02.2016, die eingegangenen Bewerbungen bewertet. Grundlage der Bewertung sind die Angaben zu den Kriterien für die Vergabe eines Grundstücks an Baugemeinschaften sowie eine persönliche Vorstellung des Konzepts und der Planungs-/Baugemeinschaft vor dem Auswahlgremium. Sollte es mit der Planungs-/Baugemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, innerhalb der 6 Monate nach Vergabe nicht zu einem Vertragsabschluss kommen, kann die Stadt Freudenstadt das Grundstück entweder erneut für eine Baugemeinschaft ausschreiben, anderweitig veräußern oder selbst bebauen. Zeitraum •ca. 2 Monate Prüfung •Die Stadtverwaltung überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und eine formale Erfüllung der Ausschreibungskriterien. Auswahlgremium • Besetzt mit Vertretern der Verwaltung und des Gemeinderats • Baugemeinschaftsprojekte stellen sich und ihr Konzept vor • bis 29.02.2016 Entscheidung durch Auswahlgremium und Optionsvertrag Stufe 2 – Konkretisierung Nach der Entscheidung schließt die 6-monatige Phase der Konkretisierung an, die mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages endet. In dieser Zeit klärt die Gruppe für ihre Planung die baurechtliche Zulässigkeit (Stellung Bauantrag) und legt einen verbindlichen Finanzierungsnachweis vor. Zeitraum • 6 Monate (bis 29.07.2016) Grundstückskauf, Vertragsabschluss und Einreichung Bauantrag Zeitraum • 6 Monate (bis 30.05.2016) Grundstückskauf, Vertragsabschluss und Bauantrag Einreichung Anforderungen • Konkretisierung des Architekturkonzeptes • Abstimmung des architektonischen Konzepts und Herstellung des Einvernehmens mit Verwaltung und Gremien • Erstellen einer genehmigungsfähigen Planung / Einreichung eines Bauantrags • Vertragsgestaltung mit Grundstücksgeberin • Finanzierungsnachweis • Kaufpreis: Vor Vertragsabschluss ist ein vorläufiger Finanzierungsnachweis einzureichen. Die Lieferung des Objektes erfolgt zum Zeitpunkt des Eingangs der Kaufpreiszahlung auf das Konto des Eigentümers. Die Kaufpreisfinanzierung muss vor Vertragsabschluss sichergestellt sein. Die Kaufpreisfälligkeit wird im Kaufvertrag vereinbart. • Anhandgabe: Bis zum Vertragsabschluss mit der Baugemeinschaft wird das Grundstück mit 2% des Kaufpreises durch Abschluss eines "Optionsvertrages" anhand gegeben. Das heißt: 1 Monat nach Vergabe an die Baugemeinschaft ist diese verpflichtet, 2 % des Kaufpreises bei der Eigentümerin (Stadt Freudenstadt) zu hinterlegen. Mit Vertragsabschluss wird diese Summe verrechnet. Sollte die Baugemeinschaft innerhalb der 12 Monate nach Vergabe ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder aus dem Vertrag aussteigen, verbleibt die anhand gegebene Summe bei der Eigentümerin (Stadt Freudenstadt). • Die Käufer verpflichten sich, einen Baubeginn spätestens 6 Monate nach Vorliegen einer bestandskräftigen Baugenehmigung einzuhalten. Andernfalls erlischt die Reservierung des Grundstücks. Interessengemeinschaft Zusammenfinden der ersten Bauwilligen (keine Rechtsbindung) – Klärung der verschiedenen Vorstellungen / erstes Abklären von Möglichkeiten – Bewerbung um ein Baugrundstück – Werbung weiterer Interessenten an Wohnungen und Gewerbeeinheiten Planungsgemeinschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB) – Beauftragung von Architekt und Fachplanern (in Schritten) – vollständige Gebäudeplanung einschließlich Außenanlagen / Baubeschreibung / Kostenplanung – Einteilung und Zuteilung der einzelnen Einheiten – individuelle Finanzierungsplanung /Nachweis der Finanzierung gegenüber der Gemeinschaft – Werbung von Interessenten für noch freie Einheiten Bauherrengemeinschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB) – Kauf des Baugrundstücks durch die Bauherren nach Tausendstel (Notar) – Teilungsvertrag zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (Notar), – Errichtung des Gebäudes (Vergabe der einzelnen Aufträge / ständige Kostenkontrolle) – Festlegung noch offener Einzelheiten (z.B. Pflanzung, Ausstattung, Spielplatz usw.) Eigentümergemeinschaft nach Eigentumsgesetz speziell ausgestaltete Rechtsgemeinschaft (Verband eigener Art) – Sondereigentum an den einzelnen Wohnungen und den einzelnen Gewerbeeinheiten – Verkauf, Beleihung und Vererbung der einzelnen Einheiten möglich Bauen mit der Baugemeinschaft Pluspunkte – Individuelle Wünsche bei Ausstattung und Raumaufteilung können in besonderem Maße einfließen – Mitsprache bei der Gestaltung der Fassade und der Gemeinschaftsbereiche – Realkostenabrechnung – jeder Mitbauer bezahlt nur die echten Entstehungskosten, auch bei Sonderwünschen – Deutliche Kosteneinsparung, da keine Kosten für Bauträger, Makler oder Vermittler – Bemessungsbasis für Grunderwerbsteuer und Notarkosten ist in der Regel nur der Grundstückswert – Bereits während der Planungs- und Bauzeit formiert sich die Hausgemeinschaft – Teilungsvertrag, Hausordnung und Verwalterbestellung ist von den Mitbauern beeinflussbar – Hohe Identifikation der Nutzer mit dem Gebäude und dem Ort Vorbehalte – Man sieht zunächst nicht, was man kauft – Kein Festpreis, Abrechnung nach tatsächlich entstandenen Kosten – höheres persönliches Engagement Bauen mit der Baugemeinschaft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit