Betriebswirtschaftslehre

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Betriebswirtschaftslehre
1. Unterschied zwischen BWL/VWL:
Wirtschaften
Naturwissenschaften
(Bio, Mathe, Physik...)
Geisteswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
BWL/VWL/Statistik
BWL beschäftigt sich mit den innerbetrieblichen Vorgängen einer
Wirtschaftszelle („Betrieb“) !
1. Privathaushalt Æ sparen, konsumieren, Gelderwerb, …,
„Restproduktion“ Æ Garten
2. Betriebe
3. Staat (öffentliche Haushalte), Bund, Länder, Gemeinde
4. Ausland
VWL dagegen betrachtet die funktionellen Beziehungen zwischen den
einzelnen Wirtschaftszellen (s. o.). Sie aggregiert (zusammenführen) die
einzelnen Größen (z. B. Konsum der privaten Haushalte) zu einer
gesamtwirtschaftlichen Größe.
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1
Güterstrom und Geldstrom
Betriebliche Funktionen
Für den Betrieb sind Produktionsfaktoren = alle Wirtschaftsgüter, die auf
den Beschaffungsmärkten gegen Geld erworben werden.
Finanziert wird dies durch den Verkauf der Leistungen und über
Fremdkapital.
Produktionsmittel
Finanzielle Mittel
Betriebliche Leist.
Gewinn
Funktionen im Güterstrom
a.) Beschaffung Æ Arbeitskräfte, Materialien, Maschinen …
b.) Produktion Æ Einsatz von Arbeit, Betriebsmittel
+ Werkstoffen zur Herstellung von Wirtschaftsgütern.
c.) Absatz
Æ Vorbereitende und ausführende Tätigkeiten, die der
Verwertung der Betriebsleistungen am Absatzmarkt
Dienen.
d.) Lagerhaltung
Funktionen im Geldstrom
a.) Finanzierung Æ • Beschaffung aller notwendigen betrieblichen Güter
• Finanzmittel Æ Beteiligung an anderen Unternehmen
b.) Zahlungen Æ Leitet das Geld, den Geldstrom, weiter auf die
einzelnen Beschaffungsmärkte
Æ auch Abgaben an den Staat !
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2
Nachrangig
erst nach erfolglosem Ablauf einer dem Verkäufer
gesetzten Frist.
Rücktritt vom Vertrag
Minderung
Schadensersatz
§§ 440, 323, 326 BGB
§ 441 BGB
§§ 280, 281, 440 BGB
Ersatz vergeblicher
Aufwendungen
§ 284 BGB
nicht bei geringfügigen
Mängeln
nicht bei geringfügigen Mängeln
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Î angemessene Nachfrist
Æ entbehrlich, wenn:
Î angemessene Nachfrist
Æ entbehrlich, wenn:
• Verkäufer verweigert
Nacherfüllung
• Verkäufer verweigert
Nacherfüllung
• Nach zwei fehlgeschlagenen
Versuchen
• Nach zwei fehlgeschlagenen
Versuchen
• Fixkauf, Terminkauf, Zweckkauf
• Nacherfüllung für den Verkäufer
unzumutbar
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3
Hemmung der Verjährung
= Verlängerung der Verjährungsfrist um die Zeitspanne der Hemmung
§ 204 BGB
§ 203 BGB
§ 205 BGB
§ 206 BGB
Rechtsverfolgung
Verhandlungen
über Anspruch
Leistungsverweigerungsrecht
Höhere Gewalt
• Klage,
Mahnbescheid
• Anspruchsmeldung zum
Insolvenzverfahren
• Schiedsgerichtliches
Verfahren
Hemmung endet 6
Monate nach
rechtskräftiger
Entscheidung
• Zwischen
Gläubiger und
Schuldner besteht
Über den Anspruch kein
Konsens.
Æ Die Verjährung
tritt frühestens 3
Monate nach Ende
der Hemmung ein
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Aufgrund einer
Vereinbarung
zwischen
Schuldner und
Gläubiger
Hemmung,
solange der
Gläubiger
innerhalb der
letzten 6 Monate
der VerjährungsFrist durch
höhere Gewalt an
der Rechtsverfolgung
gehindert ist !!
4
Schuldner erhält Mahnbescheid
(1)
(2)
(3)
er zahlt
er erhebt Widerspruch
er schweigt
Verfahren beendet
2 Wochen nach Zustellung des
Mahnbescheides, dann:
Innerhalb von 6 Monaten
Æ Nachweis, dass die
Forderung ungerechtfertigt ist
Binnen 6 Monate
kann der
Gläubiger den
Antrag stellen, den
Vollstreckungsbescheides zu
erlassen
Stufe 5:
Widerspruch wird zunächst mündlich verhandelt
ERGEBNIS
Widerspruch erweist
sich als gerechtfertigt
Widerspruch wird
zurückgewiesen
Angelegenheit ist
erledigt Æ Antragsteller
zahlt alle Kosten
Vollstreckungsbescheid
gegen den Schuldner
wird innerhalb von 6
Monaten beim
zuständigen Gericht
erwirkt
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5
Gründe für die Wahl der Rechtsform
• wirtschaftliche Vorraussetzungen (Kapital, Standort...)
• persönliche Vorraussetzungen (Fähigkeiten...)
• sachliche Vorraussetzungen (Gebäude, Maschinen...)
Betriebswirtschaftliche
Gründe
• Finanzierung des
Unternehmend
Zivilrechtliche
Gründe
• Art + Umfang des
Handelsgewerbes
Handels- und
steuerrechtliche Gründe
• Gewerbesteuersatz
(GewSt)
• Kapitalbeschaffung
• Mögliche
HaftungsbeSchränkungen
• Einkommenssteuer
(ESt)
• Haftung
Persönliche Gründe
• bestimmte Urkunde
• bestimmte
Branchenkenntnisse
• Alter
• Notariatskosten
• GuV-verteilung
• Vertretungsbefugnis
• Führung des
Unternehmens
• Nachlassreglung
• Risikobereitschaft
• Mitbestimmung und
Arbeitsschutz
• Publizität
Standort:
- Arbeitskräfte
- Rohstoffe
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6
Einzelunternehmung (e.K.)
Kennzeichen und Bedeutung
Natürliche Person, die im Rahmen seiner Unternehmung gewerblich oder
land- und forstwirtschaftlich tätig sein kann.
Er ist Eigentümer und Inhaber der Unternehmung, trägt alleine das
unternehmerische Risiko und übernimmt alleine die Verantwortungen und
Entscheidungen.
Firma
Die Firma einer Unternehmung ist der Name, unter dem das Unternehmen
Rechtsgeschäfte tätigt, klagen und verklagt werden kann.
Er muss die Ergänzung (z. B. e.K.) enthalten.
Kapital
Kein Mindestkapital vorgeschrieben !
Einlagen und Entnahmen werden über das Privatkonto
(Unterkonto des Eigenkapitalkontos) gebucht.
Geschäftsführung und –vertretung
nach innen
nach außen
Dem Einzelunternehmer obliegt alleine die Geschäftsführung und –
vertretung (§ 48-58 HGB).
Haftung
Er haftet alleine, mit dem persönlichen Vermögen und dem
Geschäftsvermögen.
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7
Geschäftsführung (Innenverhältnis)
Zur Geschäftsführung der OHG sind alle Gesellschafter berechtigt und
verpflichtet, wenn es um Handlungen geht, die der gewöhnliche Betrieb des
Handelsgewerbes mit sich bringt.
Außergewöhnliche Handlungen sind z. B. Grundstücksverkäufe...
Vertretung (Außenverhältnis)
Jeder einzelne Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin
zu vertreten („Grundsatz der Einzelvertretung“).
Abweichungen von der gesetzlichen Regelung müssen im Handelsregister
eingetragen und veröffentlicht werden.
Gewinnverteilung
§ 121 HGB
Vom Jahresgewinn erhält jeder Gesellschafter 4% auf seinen Kapitalanteil;
der Rest wird nach Köpfen auf die Gesellschafter verteilt. Reicht der
Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmt sich der Anteil nach einem
entsprechend niedrigerem Prozentsatz.
Beispiel:
Gesellschafter
A
B
∑
Kapitalanteil
300.000,270.000,570.000,-
Jahresgewinn:
Rest:
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4%
Restgewinn Gesamtgewinn
Neuer
Zinsen
Kapitalanteil
12.000,120.600,132.600,432.600,10.800,120.600,131.400,401.400,22.800,241.200,264.000,834.000,-
264.000,- €
- 22.800,- €
------------------= 241.200,- €
:
2
------------------= 120.600,- €
8
Exkurs
Kaufmännische Zinsrechnung
Z = Zinsen
K = Kapital
p = Zinssatz
t = Tage
Z=
K•p•t
100 • 360
Z=
280.000 • 5,3 • 44
100 • 360
Z=
280 • 5,3 • 44
36
Beispiel:
K = 280.000,t = 44 Tage
p = 5,3%
Gesucht: Z !
Z = 1813,78 €
Auflösung der Gesellschaft
§ 131 HGB
- Zeitablauf
- Beschluss der Gesellschaft
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Vertragliche Bestimmungen
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9
b.) Verschmelzung durch Neubildung
Zwei oder mehrere Unternehmen verschmelzen zu einem neuen
Unternehmen.
Æ 1998 aus Daimler und Chrysler wird die „Daimler-Chrysler AG“
Zusammenschluss nach der Produktionsstufe
a.) Horizontaler Zusammenschluss
Unternehmen auf der gleichen Produktionsstufe schließen sich zusammen.
b.) Vertikaler Zusammenschluss:
Unternehmen vor- und nachgelagerter Produktionsstufen schließen sich
zusammen. Z. B. Zuliefererbetrieb und Automobilkonzern.
c.) Anorganischer (diagonaler) Zusammenschluss:
Unternehmen verschiedener Produktionsstufen und Branchen schließen
sich zusammen.
Æ Mischkonzerne, z. B. BASF AG
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10
Betriebsklima
• Arbeitsleistung sinkt (Schlechtleistung)
• niedrige Motivation
• schlechte Arbeitsmoral
• hoher Krankheitsstand
• hohe Fluktuation
• schlechter Ruf, schlechtes Image
• Gefahr des Mobbing
Lohnformen
Überblick über die Lohnformen
Entlohnung der menschlichen Arbeit
Zeitlohn
Leistungslohn
Prämienlohn
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Akkordlohn
11
Bestimmungsfaktoren der Effektivvergütungen
Æ Mindestvergütungen:
Lohn- und Gehaltstarife
Æ Unterschiede in der Vergütungshöhe:
nach Land, Region und Branche
Æ Kriterien der Lohngerechtigkeit:
• Anforderungsgerechtigkeit
Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Arbeit
• Leistungsgerechtigkeit
Der vom Mitarbeiter erbrachte Leistungsbeitrag wird bewertet,
z. B. Normalleistung dient als Maßstab
• Verhaltensgerechtigkeit
Bewertung des Verhaltens gegenüber anderen Mitarbeitern,
Vorgesetzten, Kunden, sowie Umgang mit Betriebsmitteln und
Einrichtungen
• Sozialgerechtigkeit
- Altersvorsorge
- Lohnfortzahlung bei Krankheit (Schwangerschaft),
Urlaub und Unfall
Objektivierung der Entlohnung
Æ Berücksichtigung verschiedener Kriterien
Æ Messung aller Mitarbeiter an gleichen Kriterien
Æ Offenlegung der Bewertungskriterien
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12
Wirkung der Rechtsnormen des Tarifvertrages
1. Erfüllungspflicht
Beide Vertragsparteien müssen sich an die Bestimmungen halten.
2. Friedenspflicht
Während der Gültigkeit des Vertrages dürfen keine Kampfmaßnahmen
ergriffen gegen die Vereinbarungen ergriffen werden; ausgenommen ist der
Warnstreik. Kampfmaßnahmen:
Weigerung der AN ihrer Arbeitspflicht nachzugehen.
• Streik:
• Aussperrung: AG lassen ihre AN nicht mehr an ihre Arbeitsplätze.
Æ Streikgeld für organisierte AN durch die
Gewerkschaften. Bei Aussperrung geht der
nichtorganisierte AN leer aus.
3. Nachwirkung
Der Tarifvertrag endet mit Ablauf der in ihm festgesetzten Zeit oder bei
Abschluss auf unbestimmte Zeit durch Kündigung oder Abschluss eines
neuen Tarifvertrages. Die Bestimmungen des alten Tarifvertrages bleiben
so lange in Kraft, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
4. Grundsatz der Unabhängigkeit
Die Bedingungen des Einzelarbeitsvertrages dürfen den Arbeitnehmer
nicht schlechter stellen, als der Tarifvertrag.
Allgemeine Verbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen
• Erklärung durch Arbeits- bzw. Wirtschaftsminister
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13
Auftragszeit ist die Zeit, die für die Erledigung einer Arbeitsaufgabe
insgesamt vorzugeben ist.
Rüstzeit ist die Summe der Sollzeiten für alle Abschnitte der Arbeitsvorund -nachbereitung.
Rüsterholungszeit ist die unregelmäßig auftretende Rüstzeit, sachlicher
oder persönlicher Natur.
z. B. sachlich: Maschine abschmieren
persönlich: Gang zum Personalbüro.
Stückzeit ist die Zeit, die zur Fertigung eines Stücks benötigt wird
(Grundzeit, Erholungszeit, Verteilzeit).
Grundzeit ist die Summe der Sollzeiten für alle Abschnitte der planmäßigen
Arbeitsausführung durch den Menschen.
Aufgabe:
Ermitteln Sie die Auftragszeit für 150 Werkstücke bei einer Rüstzeit von 48
Minuten und einer Stückzeit von 36 Minuten. Die Erholungszeit beträgt
8⅓ % der Grundzeit und die Verteilzeit 10% der Grundzeit.
Lösung:
Grundzeit
Verteilzeit
Erholungszeit
∑ der Zeiten
Auftragszeit
Rüstzeit
48 Minuten
4,8 Minuten
4 Minuten
56,8 Minuten
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Stückzeit
Ausführungszeit
36 Minuten
5.400 Minuten
3,6 Minuten
540 Minuten
3 Minuten
450 Minuten
42,6 Minuten
6.390 Minuten
= 6.446,80 Minuten
14
Dispositiver Faktor (Management)
• Zielentscheidungen und Zielfunktionen zu formulieren
• Mittelentscheidungen
• Führungsentscheidungen:
a. Ziele setzen
b. Planen:
- Fertigungsprogramm
- Finanzierung, Beschaffung von Produktionsfaktoren
- Vertriebsplanung
c. Entscheidungen
Eigenschaften von Entscheidungen
- Relevanz: sehr wichtig für Fortbestand des Unternehmens
- Tragweite: auf die gesamte Unternehmung gerichtet
- Zuständigkeit: keine Übertragung an untergeordn. Stellen möglich
Oberes
Management
Mittleres
Management
Unteres Management
Mitentscheidungsbefugnis
Ausführende Mitarbeiter
Unternehmenshierarchie
Weniger Personen / höheres Einkommen
▼
mehr Personen / geringeres Einkommen
d. Durchführung / Realisieren
e. Kontrollieren
- Prüfen, ob die Ziele erreicht worden sind
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15
Aufbauorganisation
= generelle Zuordnung von Personen und Sachen zu den einzelnen
betrieblichen Aufgaben
- Die Personen und Sachen bilden Organisationseinheiten:
• Stellen
• Instanzen
• Abteilungen
- Aufgabengliederung
Zerlegen einer Gesamtaufgabe eines Betriebes in Teilaufgaben:
• Objekte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe)
• Verrichtung (z. B. Bedarfsermittlung, Bestellung)
• Phasen (Einkaufsplanung, Einkaufsdurchführung, Einkaufskontrolle)
• Rangstufen (Einkaufsleiter, Einkäufer)
- Aufgabensynthese
Instanzenbildung
Stellenbildung
Stelle = kleinste
organisatorische Einheit
Instanz = Stelle mit
Leitungsaufgaben für
rangniedrigere Stellen
Teilaufgaben werden für
einen Aufgabenträger
zusammengefasst
Abteilungsbildung
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16
Abteilung:
Gesamtheit aller Instanzen und ihr nachgeordnete Stellen eines
betrieblichen Bereiches.
I = Instanz
S = Stelle
I
I
I
*
S ... S
übergeordnet
I
*
S
... S
*
S ... S
* Abteilung
Aufgaben der Stellenbeschreibung:
1)
2)
3)
4)
Eingliederung einer Stelle in den Betriebsaufbau
Ziele der Stelle
Aufgaben und Kompetenzen (Zuständigkeiten) des Stelleninhabers
Anforderungen an den Stelleninhaber
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17
Darstellung der Verbrauchsfunktionen anhand eines Beispiels
Ein Extruder fertigt Fensterrahmenprofile.
- minimal: 10 m/h
- maximal: 60 m/h
1. Verbrauchsfunktion für elektrische Energie
Intensität
λ [m/h]
10
20
30
40
50
60
λopt = 40:
Gesamtverbrauch
ri [kwh/h]
6
9
11
12
20
30
Vi = ri/x
[kwh/m]
0,6
0,45
0,367
0,3
0,4
0,5
technische Optimalintensität
2. Verbrauchsfunktion für Rohstoffe
Der Rohstoffeinsatz beträgt 500 gr. Pulver je Profilmeter unabhängig vom
jeweiligen Intensitätsgrad.
Intensität
λ [m/h]
10
20
30
40
50
60
λopt = 10-60:
Gesamtverbrauch
ri [gr/h]
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
Vi = ri/x
[gr/m]
500
500
500
500
500
500
technische Optimalintensität
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18
Tabellarische Darstellung:
x
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
KB
6.250,00
3.125,00
2.083,33
1.562,50
1.250,00
1.041,67
892,86
781,25
694,44
625,00
KL
250,00
500,00
750,00
1.000,00
1.250,00
1.500,00
1.750,00
2.000,00
2.250,00
2.500,00
K
6.500,00
3.625,00
2.833,33
2.562,50
2.500,00
2.541,67
2.642,86
2.781,25
2.944,44
3.125,00
Grafische Darstellung:
Prämissen (Annahmen) der Andleschen Formel:
•
•
•
•
•
•
•
nur eine Periode
Periodenbedarf ist bekannt und konstant
Gleich bleibende Bestellmenge
Lineare KL
Gleich bleibender Lagerabgang
p ist unabhängig von der Bestellmenge
Kosten pro Bestellung sind bekannt
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19
p
pc
Cournot’scher Punkt
PAF
E’(x)
xc = 87,5 125
250
x
x = 250 Æ Sättigungsmenge
p = 125 Æ Prohibitivpreis
xc = Cournot’sche Menge
pc = Cournot’scher Preis
Prohibitivpreis:
Der Preis, bei dem die absetzbare Menge „0“ ist.
Sättigungsmenge:
Die Menge, bei der der Preis „0“ ist (theoretisch).
Erlösfunktion
E(x) = p(x) • x
E(x) = -0,5x² + 125x
Kostenfunktion
K(x) = 1.500 + 37,5x
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20
Beispiel:
A = 100.000
p = 8%
n = 10
Jahre
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Restschuld
93.097,05
85.641,86
77.590,26
68.894,53
59.503,15
49.360,45
38.406,33
26.575,89
13.799,01
-0,016
Zinsen
8.000,00
7.447,76
6.851,35
6.207,22
5.511,56
4.760,25
3.948,83
3.072,51
2.126,07
1.103,92
Tilgung
6.902,95
7.455,19
8.051,60
8.695,73
9.391,39
10.142,7
10.954,11
11.830,44
12.776,87
13.799,03
Zahlung
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
14.902,95
Annuitätentilgung
100.000,00
RS, Z, T, ZB
80.000,00
60.000,00
Restschuld
Zinsen
40.000,00
Tilgung
Zahlung
20.000,00
0,00
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
-20.000,00
Jahre
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21
Ausfallbürgschaft
1
erfolglose Zwangsvollstr.
Kreditgeber
3
Kreditnehmer
Zahlung
Bürge
2
Zahlungsaufforderung
Æ Allen Bürgen steht das „Recht der Einrede der Vorausklage“ zu
Æ Der Gläubiger muss alle außergerichtlichen und gerichtlichen
Maßnahmen ergreifen, um vom Hauptschuldner sein Geld zu erhalten
Æ Formvorschrift: immer schriftlich
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Æ Der Bürge verzichtet auf das „Recht der Einrede der Vorausklage“
Æ Bürge haftet wie der Schuldner
Æ Formvorschrift: auch mündlich
Zahlungsaufforderung
Kreditgeber
Zahlungsaufforderung
Kreditnehmer
Bürge
Î Banken verlangen i. d. R. immer die Selbstschuldnerische Bürgschaft
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22
Innenfinanzierung
Freisetzungsfinanzierung
= Desinvestition
Umfinanzierung
Finanzierung aus Abschreibungen
Finanzierung aus Abschreibungen
Produktionsmittel
Investition
Güter - Leistungen
Kapital
=
Finanzmittel
Umsatzerlöse
Finanzierung aus
Abschreibungen
UL
- Kosten
= Gewinn
Selbstfinanzierung
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23
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