Betriebswirtschaftslehre 1. Unterschied zwischen BWL/VWL: Wirtschaften Naturwissenschaften (Bio, Mathe, Physik...) Geisteswissenschaften Wirtschaftswissenschaften BWL/VWL/Statistik BWL beschäftigt sich mit den innerbetrieblichen Vorgängen einer Wirtschaftszelle („Betrieb“) ! 1. Privathaushalt Æ sparen, konsumieren, Gelderwerb, …, „Restproduktion“ Æ Garten 2. Betriebe 3. Staat (öffentliche Haushalte), Bund, Länder, Gemeinde 4. Ausland VWL dagegen betrachtet die funktionellen Beziehungen zwischen den einzelnen Wirtschaftszellen (s. o.). Sie aggregiert (zusammenführen) die einzelnen Größen (z. B. Konsum der privaten Haushalte) zu einer gesamtwirtschaftlichen Größe. © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 1 Güterstrom und Geldstrom Betriebliche Funktionen Für den Betrieb sind Produktionsfaktoren = alle Wirtschaftsgüter, die auf den Beschaffungsmärkten gegen Geld erworben werden. Finanziert wird dies durch den Verkauf der Leistungen und über Fremdkapital. Produktionsmittel Finanzielle Mittel Betriebliche Leist. Gewinn Funktionen im Güterstrom a.) Beschaffung Æ Arbeitskräfte, Materialien, Maschinen … b.) Produktion Æ Einsatz von Arbeit, Betriebsmittel + Werkstoffen zur Herstellung von Wirtschaftsgütern. c.) Absatz Æ Vorbereitende und ausführende Tätigkeiten, die der Verwertung der Betriebsleistungen am Absatzmarkt Dienen. d.) Lagerhaltung Funktionen im Geldstrom a.) Finanzierung Æ • Beschaffung aller notwendigen betrieblichen Güter • Finanzmittel Æ Beteiligung an anderen Unternehmen b.) Zahlungen Æ Leitet das Geld, den Geldstrom, weiter auf die einzelnen Beschaffungsmärkte Æ auch Abgaben an den Staat ! © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 2 Nachrangig erst nach erfolglosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist. Rücktritt vom Vertrag Minderung Schadensersatz §§ 440, 323, 326 BGB § 441 BGB §§ 280, 281, 440 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen § 284 BGB nicht bei geringfügigen Mängeln nicht bei geringfügigen Mängeln Voraussetzungen Voraussetzungen Î angemessene Nachfrist Æ entbehrlich, wenn: Î angemessene Nachfrist Æ entbehrlich, wenn: • Verkäufer verweigert Nacherfüllung • Verkäufer verweigert Nacherfüllung • Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen • Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen • Fixkauf, Terminkauf, Zweckkauf • Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 3 Hemmung der Verjährung = Verlängerung der Verjährungsfrist um die Zeitspanne der Hemmung § 204 BGB § 203 BGB § 205 BGB § 206 BGB Rechtsverfolgung Verhandlungen über Anspruch Leistungsverweigerungsrecht Höhere Gewalt • Klage, Mahnbescheid • Anspruchsmeldung zum Insolvenzverfahren • Schiedsgerichtliches Verfahren Hemmung endet 6 Monate nach rechtskräftiger Entscheidung • Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht Über den Anspruch kein Konsens. Æ Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger Hemmung, solange der Gläubiger innerhalb der letzten 6 Monate der VerjährungsFrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist !! 4 Schuldner erhält Mahnbescheid (1) (2) (3) er zahlt er erhebt Widerspruch er schweigt Verfahren beendet 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides, dann: Innerhalb von 6 Monaten Æ Nachweis, dass die Forderung ungerechtfertigt ist Binnen 6 Monate kann der Gläubiger den Antrag stellen, den Vollstreckungsbescheides zu erlassen Stufe 5: Widerspruch wird zunächst mündlich verhandelt ERGEBNIS Widerspruch erweist sich als gerechtfertigt Widerspruch wird zurückgewiesen Angelegenheit ist erledigt Æ Antragsteller zahlt alle Kosten Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner wird innerhalb von 6 Monaten beim zuständigen Gericht erwirkt © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 5 Gründe für die Wahl der Rechtsform • wirtschaftliche Vorraussetzungen (Kapital, Standort...) • persönliche Vorraussetzungen (Fähigkeiten...) • sachliche Vorraussetzungen (Gebäude, Maschinen...) Betriebswirtschaftliche Gründe • Finanzierung des Unternehmend Zivilrechtliche Gründe • Art + Umfang des Handelsgewerbes Handels- und steuerrechtliche Gründe • Gewerbesteuersatz (GewSt) • Kapitalbeschaffung • Mögliche HaftungsbeSchränkungen • Einkommenssteuer (ESt) • Haftung Persönliche Gründe • bestimmte Urkunde • bestimmte Branchenkenntnisse • Alter • Notariatskosten • GuV-verteilung • Vertretungsbefugnis • Führung des Unternehmens • Nachlassreglung • Risikobereitschaft • Mitbestimmung und Arbeitsschutz • Publizität Standort: - Arbeitskräfte - Rohstoffe © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 6 Einzelunternehmung (e.K.) Kennzeichen und Bedeutung Natürliche Person, die im Rahmen seiner Unternehmung gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig sein kann. Er ist Eigentümer und Inhaber der Unternehmung, trägt alleine das unternehmerische Risiko und übernimmt alleine die Verantwortungen und Entscheidungen. Firma Die Firma einer Unternehmung ist der Name, unter dem das Unternehmen Rechtsgeschäfte tätigt, klagen und verklagt werden kann. Er muss die Ergänzung (z. B. e.K.) enthalten. Kapital Kein Mindestkapital vorgeschrieben ! Einlagen und Entnahmen werden über das Privatkonto (Unterkonto des Eigenkapitalkontos) gebucht. Geschäftsführung und –vertretung nach innen nach außen Dem Einzelunternehmer obliegt alleine die Geschäftsführung und – vertretung (§ 48-58 HGB). Haftung Er haftet alleine, mit dem persönlichen Vermögen und dem Geschäftsvermögen. © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 7 Geschäftsführung (Innenverhältnis) Zur Geschäftsführung der OHG sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, wenn es um Handlungen geht, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Außergewöhnliche Handlungen sind z. B. Grundstücksverkäufe... Vertretung (Außenverhältnis) Jeder einzelne Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten („Grundsatz der Einzelvertretung“). Abweichungen von der gesetzlichen Regelung müssen im Handelsregister eingetragen und veröffentlicht werden. Gewinnverteilung § 121 HGB Vom Jahresgewinn erhält jeder Gesellschafter 4% auf seinen Kapitalanteil; der Rest wird nach Köpfen auf die Gesellschafter verteilt. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmt sich der Anteil nach einem entsprechend niedrigerem Prozentsatz. Beispiel: Gesellschafter A B ∑ Kapitalanteil 300.000,270.000,570.000,- Jahresgewinn: Rest: © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 4% Restgewinn Gesamtgewinn Neuer Zinsen Kapitalanteil 12.000,120.600,132.600,432.600,10.800,120.600,131.400,401.400,22.800,241.200,264.000,834.000,- 264.000,- € - 22.800,- € ------------------= 241.200,- € : 2 ------------------= 120.600,- € 8 Exkurs Kaufmännische Zinsrechnung Z = Zinsen K = Kapital p = Zinssatz t = Tage Z= K•p•t 100 • 360 Z= 280.000 • 5,3 • 44 100 • 360 Z= 280 • 5,3 • 44 36 Beispiel: K = 280.000,t = 44 Tage p = 5,3% Gesucht: Z ! Z = 1813,78 € Auflösung der Gesellschaft § 131 HGB - Zeitablauf - Beschluss der Gesellschaft - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Vertragliche Bestimmungen © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 9 b.) Verschmelzung durch Neubildung Zwei oder mehrere Unternehmen verschmelzen zu einem neuen Unternehmen. Æ 1998 aus Daimler und Chrysler wird die „Daimler-Chrysler AG“ Zusammenschluss nach der Produktionsstufe a.) Horizontaler Zusammenschluss Unternehmen auf der gleichen Produktionsstufe schließen sich zusammen. b.) Vertikaler Zusammenschluss: Unternehmen vor- und nachgelagerter Produktionsstufen schließen sich zusammen. Z. B. Zuliefererbetrieb und Automobilkonzern. c.) Anorganischer (diagonaler) Zusammenschluss: Unternehmen verschiedener Produktionsstufen und Branchen schließen sich zusammen. Æ Mischkonzerne, z. B. BASF AG © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 10 Betriebsklima • Arbeitsleistung sinkt (Schlechtleistung) • niedrige Motivation • schlechte Arbeitsmoral • hoher Krankheitsstand • hohe Fluktuation • schlechter Ruf, schlechtes Image • Gefahr des Mobbing Lohnformen Überblick über die Lohnformen Entlohnung der menschlichen Arbeit Zeitlohn Leistungslohn Prämienlohn © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) Akkordlohn 11 Bestimmungsfaktoren der Effektivvergütungen Æ Mindestvergütungen: Lohn- und Gehaltstarife Æ Unterschiede in der Vergütungshöhe: nach Land, Region und Branche Æ Kriterien der Lohngerechtigkeit: • Anforderungsgerechtigkeit Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Arbeit • Leistungsgerechtigkeit Der vom Mitarbeiter erbrachte Leistungsbeitrag wird bewertet, z. B. Normalleistung dient als Maßstab • Verhaltensgerechtigkeit Bewertung des Verhaltens gegenüber anderen Mitarbeitern, Vorgesetzten, Kunden, sowie Umgang mit Betriebsmitteln und Einrichtungen • Sozialgerechtigkeit - Altersvorsorge - Lohnfortzahlung bei Krankheit (Schwangerschaft), Urlaub und Unfall Objektivierung der Entlohnung Æ Berücksichtigung verschiedener Kriterien Æ Messung aller Mitarbeiter an gleichen Kriterien Æ Offenlegung der Bewertungskriterien © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 12 Wirkung der Rechtsnormen des Tarifvertrages 1. Erfüllungspflicht Beide Vertragsparteien müssen sich an die Bestimmungen halten. 2. Friedenspflicht Während der Gültigkeit des Vertrages dürfen keine Kampfmaßnahmen ergriffen gegen die Vereinbarungen ergriffen werden; ausgenommen ist der Warnstreik. Kampfmaßnahmen: Weigerung der AN ihrer Arbeitspflicht nachzugehen. • Streik: • Aussperrung: AG lassen ihre AN nicht mehr an ihre Arbeitsplätze. Æ Streikgeld für organisierte AN durch die Gewerkschaften. Bei Aussperrung geht der nichtorganisierte AN leer aus. 3. Nachwirkung Der Tarifvertrag endet mit Ablauf der in ihm festgesetzten Zeit oder bei Abschluss auf unbestimmte Zeit durch Kündigung oder Abschluss eines neuen Tarifvertrages. Die Bestimmungen des alten Tarifvertrages bleiben so lange in Kraft, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. 4. Grundsatz der Unabhängigkeit Die Bedingungen des Einzelarbeitsvertrages dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als der Tarifvertrag. Allgemeine Verbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen • Erklärung durch Arbeits- bzw. Wirtschaftsminister © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 13 Auftragszeit ist die Zeit, die für die Erledigung einer Arbeitsaufgabe insgesamt vorzugeben ist. Rüstzeit ist die Summe der Sollzeiten für alle Abschnitte der Arbeitsvorund -nachbereitung. Rüsterholungszeit ist die unregelmäßig auftretende Rüstzeit, sachlicher oder persönlicher Natur. z. B. sachlich: Maschine abschmieren persönlich: Gang zum Personalbüro. Stückzeit ist die Zeit, die zur Fertigung eines Stücks benötigt wird (Grundzeit, Erholungszeit, Verteilzeit). Grundzeit ist die Summe der Sollzeiten für alle Abschnitte der planmäßigen Arbeitsausführung durch den Menschen. Aufgabe: Ermitteln Sie die Auftragszeit für 150 Werkstücke bei einer Rüstzeit von 48 Minuten und einer Stückzeit von 36 Minuten. Die Erholungszeit beträgt 8⅓ % der Grundzeit und die Verteilzeit 10% der Grundzeit. Lösung: Grundzeit Verteilzeit Erholungszeit ∑ der Zeiten Auftragszeit Rüstzeit 48 Minuten 4,8 Minuten 4 Minuten 56,8 Minuten © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) Stückzeit Ausführungszeit 36 Minuten 5.400 Minuten 3,6 Minuten 540 Minuten 3 Minuten 450 Minuten 42,6 Minuten 6.390 Minuten = 6.446,80 Minuten 14 Dispositiver Faktor (Management) • Zielentscheidungen und Zielfunktionen zu formulieren • Mittelentscheidungen • Führungsentscheidungen: a. Ziele setzen b. Planen: - Fertigungsprogramm - Finanzierung, Beschaffung von Produktionsfaktoren - Vertriebsplanung c. Entscheidungen Eigenschaften von Entscheidungen - Relevanz: sehr wichtig für Fortbestand des Unternehmens - Tragweite: auf die gesamte Unternehmung gerichtet - Zuständigkeit: keine Übertragung an untergeordn. Stellen möglich Oberes Management Mittleres Management Unteres Management Mitentscheidungsbefugnis Ausführende Mitarbeiter Unternehmenshierarchie Weniger Personen / höheres Einkommen ▼ mehr Personen / geringeres Einkommen d. Durchführung / Realisieren e. Kontrollieren - Prüfen, ob die Ziele erreicht worden sind © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 15 Aufbauorganisation = generelle Zuordnung von Personen und Sachen zu den einzelnen betrieblichen Aufgaben - Die Personen und Sachen bilden Organisationseinheiten: • Stellen • Instanzen • Abteilungen - Aufgabengliederung Zerlegen einer Gesamtaufgabe eines Betriebes in Teilaufgaben: • Objekte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe) • Verrichtung (z. B. Bedarfsermittlung, Bestellung) • Phasen (Einkaufsplanung, Einkaufsdurchführung, Einkaufskontrolle) • Rangstufen (Einkaufsleiter, Einkäufer) - Aufgabensynthese Instanzenbildung Stellenbildung Stelle = kleinste organisatorische Einheit Instanz = Stelle mit Leitungsaufgaben für rangniedrigere Stellen Teilaufgaben werden für einen Aufgabenträger zusammengefasst Abteilungsbildung © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 16 Abteilung: Gesamtheit aller Instanzen und ihr nachgeordnete Stellen eines betrieblichen Bereiches. I = Instanz S = Stelle I I I * S ... S übergeordnet I * S ... S * S ... S * Abteilung Aufgaben der Stellenbeschreibung: 1) 2) 3) 4) Eingliederung einer Stelle in den Betriebsaufbau Ziele der Stelle Aufgaben und Kompetenzen (Zuständigkeiten) des Stelleninhabers Anforderungen an den Stelleninhaber © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 17 Darstellung der Verbrauchsfunktionen anhand eines Beispiels Ein Extruder fertigt Fensterrahmenprofile. - minimal: 10 m/h - maximal: 60 m/h 1. Verbrauchsfunktion für elektrische Energie Intensität λ [m/h] 10 20 30 40 50 60 λopt = 40: Gesamtverbrauch ri [kwh/h] 6 9 11 12 20 30 Vi = ri/x [kwh/m] 0,6 0,45 0,367 0,3 0,4 0,5 technische Optimalintensität 2. Verbrauchsfunktion für Rohstoffe Der Rohstoffeinsatz beträgt 500 gr. Pulver je Profilmeter unabhängig vom jeweiligen Intensitätsgrad. Intensität λ [m/h] 10 20 30 40 50 60 λopt = 10-60: Gesamtverbrauch ri [gr/h] 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Vi = ri/x [gr/m] 500 500 500 500 500 500 technische Optimalintensität © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 18 Tabellarische Darstellung: x 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 KB 6.250,00 3.125,00 2.083,33 1.562,50 1.250,00 1.041,67 892,86 781,25 694,44 625,00 KL 250,00 500,00 750,00 1.000,00 1.250,00 1.500,00 1.750,00 2.000,00 2.250,00 2.500,00 K 6.500,00 3.625,00 2.833,33 2.562,50 2.500,00 2.541,67 2.642,86 2.781,25 2.944,44 3.125,00 Grafische Darstellung: Prämissen (Annahmen) der Andleschen Formel: • • • • • • • nur eine Periode Periodenbedarf ist bekannt und konstant Gleich bleibende Bestellmenge Lineare KL Gleich bleibender Lagerabgang p ist unabhängig von der Bestellmenge Kosten pro Bestellung sind bekannt © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 19 p pc Cournot’scher Punkt PAF E’(x) xc = 87,5 125 250 x x = 250 Æ Sättigungsmenge p = 125 Æ Prohibitivpreis xc = Cournot’sche Menge pc = Cournot’scher Preis Prohibitivpreis: Der Preis, bei dem die absetzbare Menge „0“ ist. Sättigungsmenge: Die Menge, bei der der Preis „0“ ist (theoretisch). Erlösfunktion E(x) = p(x) • x E(x) = -0,5x² + 125x Kostenfunktion K(x) = 1.500 + 37,5x © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 20 Beispiel: A = 100.000 p = 8% n = 10 Jahre 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Restschuld 93.097,05 85.641,86 77.590,26 68.894,53 59.503,15 49.360,45 38.406,33 26.575,89 13.799,01 -0,016 Zinsen 8.000,00 7.447,76 6.851,35 6.207,22 5.511,56 4.760,25 3.948,83 3.072,51 2.126,07 1.103,92 Tilgung 6.902,95 7.455,19 8.051,60 8.695,73 9.391,39 10.142,7 10.954,11 11.830,44 12.776,87 13.799,03 Zahlung 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 14.902,95 Annuitätentilgung 100.000,00 RS, Z, T, ZB 80.000,00 60.000,00 Restschuld Zinsen 40.000,00 Tilgung Zahlung 20.000,00 0,00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 -20.000,00 Jahre © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 21 Ausfallbürgschaft 1 erfolglose Zwangsvollstr. Kreditgeber 3 Kreditnehmer Zahlung Bürge 2 Zahlungsaufforderung Æ Allen Bürgen steht das „Recht der Einrede der Vorausklage“ zu Æ Der Gläubiger muss alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen ergreifen, um vom Hauptschuldner sein Geld zu erhalten Æ Formvorschrift: immer schriftlich Selbstschuldnerische Bürgschaft Æ Der Bürge verzichtet auf das „Recht der Einrede der Vorausklage“ Æ Bürge haftet wie der Schuldner Æ Formvorschrift: auch mündlich Zahlungsaufforderung Kreditgeber Zahlungsaufforderung Kreditnehmer Bürge Î Banken verlangen i. d. R. immer die Selbstschuldnerische Bürgschaft © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 22 Innenfinanzierung Freisetzungsfinanzierung = Desinvestition Umfinanzierung Finanzierung aus Abschreibungen Finanzierung aus Abschreibungen Produktionsmittel Investition Güter - Leistungen Kapital = Finanzmittel Umsatzerlöse Finanzierung aus Abschreibungen UL - Kosten = Gewinn Selbstfinanzierung © BLAUPANTHER.de - Alexander Boos (www.blaupanther.de) 23